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Die neue Maschinen-Richtlinie - KAN

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ANHANG XI<br />

8<br />

<strong>Maschinen</strong>-<strong>Richtlinie</strong> 2006/42/EG Kommentare<br />

5. <strong>Die</strong> Unabhängigkeit des mit der Prüfung beauftragten Personals ist zu<br />

gewährleisten. <strong>Die</strong> Höhe der Vergütung eines Prüfers darf sich weder<br />

nach der Zahl der von ihm durchgeführten Prüfungen noch nach den<br />

Ergebnissen dieser Prüfungen richten.<br />

6. <strong>Die</strong> Stelle muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, es sei denn,<br />

diese Haftpflicht wird aufgrund der innerstaatlichen Rechtsvorschriften<br />

vom Staat gedeckt oder die Prüfungen werden unmittelbar von dem<br />

Mitgliedstaat durchgeführt.<br />

7. Das Personal der Stelle ist (außer gegenüber den zuständigen Behörden<br />

des Staates, in dem es tätig ist) zur Verschwiegenheit in Bezug auf alles<br />

verpflichtet, wovon es bei der Durchführung seiner Aufgaben im Rahmen<br />

dieser <strong>Richtlinie</strong> oder jeder anderen innerstaatlichen Rechtsvorschrift zur<br />

Umsetzung dieser <strong>Richtlinie</strong> Kenntnis erhält.<br />

8. <strong>Die</strong> benannten Stellen wirken bei Koordinierungstätigkeiten mit. Sie wirken<br />

außerdem unmittelbar oder mittelbar an der europäischen Normung mit<br />

oder stellen sicher, dass sie über den Stand der einschlägigen Normen<br />

unterrichtet sind.<br />

9. <strong>Die</strong> Mitgliedstaaten können alle Maßnahmen ergreifen, die sie für<br />

notwendig erachten, damit im Falle der Einstellung des Geschäftsbetriebs<br />

einer benannten Stelle die Kundenunterlagen einer anderen Stelle<br />

übergeben werden oder dem Mitgliedstaat, der die Stelle benannt hatte,<br />

zugänglich sind.<br />

8. <strong>Die</strong>se <strong>neue</strong>n Anforderungen stellen<br />

sicher, dass die benannten Stellen<br />

fachlich geeignet sind. Sie müssen sich<br />

an den von der Kommission in Artikel<br />

14 (7) vorgesehenen Koordinierungstätigkeiten<br />

zum Erfahrungsaustausch<br />

beteiligen. Sie sind außerdem verpflichtet,<br />

in der Normung mitzuwirken, damit sie<br />

ausreichend mit den Normen vertraut<br />

sind, anhand derer sie die <strong>Maschinen</strong><br />

beurteilen.<br />

9. <strong>Die</strong>se Anforderung ist neu.

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