06.12.2012 Aufrufe

Die neue Maschinen-Richtlinie - KAN

Die neue Maschinen-Richtlinie - KAN

Die neue Maschinen-Richtlinie - KAN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ANHANG I<br />

34<br />

<strong>Richtlinie</strong> 2006/42/EG<br />

(„<strong>neue</strong>“ <strong>Richtlinie</strong>)<br />

. .5 . Konstruktion der Maschine im<br />

Hinblick auf die Handhabung<br />

<strong>Die</strong> Maschine oder jedes ihrer Bestandteile<br />

müssen<br />

– sicher gehandhabt und transportiert<br />

werden können;<br />

– so verpackt oder konstruiert sein, dass<br />

sie sicher und ohne Beschädigung gelagert<br />

werden können .<br />

Beim Transport der Maschine und / oder<br />

ihrer Bestandteile müssen ungewollte Lageveränderungen<br />

und Gefährdungen durch<br />

mangelnde Standsicherheit ausgeschlossen<br />

sein, wenn die Handhabung entsprechend<br />

der Betriebsanleitung erfolgt .<br />

Wenn sich die Maschine oder ihre verschiedenen<br />

Bestandteile aufgrund ihres<br />

Gewichtes, ihrer Abmessungen oder ihrer<br />

Form nicht von Hand bewegen lassen,<br />

muss die Maschine oder jeder ihrer Bestandteile<br />

– entweder mit Befestigungseinrichtungen<br />

ausgestattet sein, so dass sie von<br />

einer Lastaufnahmeeinrichtung aufgenommen<br />

werden können,<br />

– oder mit einer solchen Befestigungseinrichtung<br />

ausgestattet werden können<br />

– oder so geformt sein, dass die<br />

üblichen Lastaufnahmemittel<br />

leicht angelegt werden können .<br />

<strong>Maschinen</strong> oder ihre Bestandteile, die von<br />

Hand transportiert werden, müssen<br />

– entweder leicht transportierbar sein<br />

– oder mit Greifvorrichtungen ausgestattet<br />

sein, die einen sicheren Transport<br />

ermöglichen .<br />

Für die Handhabung von Werkzeugen<br />

und/oder <strong>Maschinen</strong>teilen, die auch bei<br />

geringem Gewicht<br />

eine Gefährdung darstellen können, sind<br />

besondere Vorkehrungen zu treffen .<br />

<strong>Richtlinie</strong> 98/37/EG<br />

(„alte“ <strong>Richtlinie</strong>)<br />

. .5 . Konzipierung der Maschine im<br />

Hinblick auf die Handhabung<br />

<strong>Die</strong> Maschine oder jedes ihrer Bestandteile<br />

müssen<br />

– gefahrlos gehandhabt werden können;<br />

– so verpackt oder konzipiert sein, daß<br />

sie ohne Beschädigungen und Gefahren<br />

zwischengelagert werden<br />

können (z . B .: ausreichende Stabilität,<br />

besondere Abstützungen usw .) .<br />

Bei Handhabung der Maschine und / oder<br />

ihrer Teile nach den Anweisungen des<br />

Herstellers darf es nicht zu ungewollten<br />

Lageveränderungen oder Gefahren infolge<br />

mangelnder Standsicherheit kommen<br />

können.<br />

Wenn sich die Maschine oder ihre<br />

Bestandteile aufgrund ihres<br />

Gewichts, ihrer Abmessungen oder ihrer<br />

Form nicht von Hand bewegen lassen,<br />

muß die Maschine oder jeder ihrer Bestandteile<br />

– entweder mit Zubehörteilen<br />

ausgestattet sein, so daß sie von<br />

einer Lastaufnahmeeinrichtung aufgenommen<br />

werden können,<br />

– oder so konzipiert sein, daß sie mit<br />

solchen Zubehörteilen ausgerüstet<br />

werden können (Gewindebohrungen<br />

zum Beispiel),<br />

– oder so geformt sein, daß die<br />

üblichen Lastaufnahmeeinrichtungen<br />

leicht angelegt werden können .<br />

<strong>Maschinen</strong> bzw . <strong>Maschinen</strong>teile, die von<br />

Hand transportiert werden, müssen<br />

– entweder leicht transportierbar sein<br />

– oder über Tragevorrichtungen<br />

(z . B . Griffe usw .) für einen sicheren<br />

Transport verfügen .<br />

Für die Handhabung von Werkzeugen<br />

und/oder <strong>Maschinen</strong>teilen, die auch bei<br />

geringem Gewicht (aufgrund ihrer Form,<br />

ihres Werkstoffs usw .)<br />

eine Gefahr darstellen können, sind<br />

besondere Vorkehrungen zu treffen .<br />

<strong>neue</strong>r Text gelöschter Text <strong>neue</strong>r Wortlaut ohne wesentliche<br />

Bedeutungsänderung<br />

Kommentare<br />

„und transportiert“ wurde eingefügt, da es<br />

in der Vergangenheit beim Transport von<br />

<strong>Maschinen</strong> wegen unzureichender Informationen<br />

durch den <strong>Maschinen</strong>hersteller<br />

zu Unfällen gekommen ist .<br />

Alle in der alten RL in Klammern angegebenen<br />

Beispiele zur Verdeutlichung der<br />

verschiedenen Anforderungen wurden aus<br />

dem Text entfernt . <strong>Die</strong>s ist sinnvoll, da eine<br />

RL so allgemein wie möglich sein muss<br />

und sich nicht in Details verlieren darf . Allerdings<br />

bedeutet dies auch, dass wichtige<br />

Informationen verloren gehen, mit denen<br />

der Text erläutert werden sollte .<br />

Der Inhalt des eingefügten Absatzes<br />

stammt aus alt 3 . .3, in dem es nur<br />

um mobile <strong>Maschinen</strong> geht; er gilt nun<br />

für alle <strong>Maschinen</strong> . <strong>Die</strong>ser Aspekt wird<br />

teilweise behandelt in EN ISO 00­<br />

: 003 Abs . 4 .6 und 5 . 7 (bezüglich<br />

Standsicherheit) . Einige Typ­C­Normen für<br />

bewegliche <strong>Maschinen</strong> haben spezifische<br />

Anforderungen (z .B . EN 474­ : 006<br />

„Erdbaumaschinen“, Abs . 5 . 5 „Bergen,<br />

Transportieren, Heben und Abschleppen“) .<br />

von einer anderen Stelle der „alten“ <strong>Richtlinie</strong><br />

kopierter Text

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!