Die neue Maschinen-Richtlinie - KAN
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p) Sicherheitshinweise zum Transport, zur<br />
Handhabung und zur Lagerung, mit<br />
Angabe des Gewichts der Maschine<br />
und ihrer verschiedenen Bauteile, falls<br />
sie regelmäßig getrennt transportiert<br />
werden müssen;<br />
q) bei Unfällen oder Störungen erforderliches<br />
Vorgehen; falls es zu einer<br />
Blockierung kommen kann, ist in der<br />
Betriebsanleitung anzugeben, wie zum<br />
gefahrlosen Lösen der Blockierung<br />
vorzugehen ist;<br />
r) Beschreibung der vom Benutzer durchzuführenden<br />
Einrichtungs und Wartungsarbeiten<br />
sowie der zu treffenden<br />
vorbeugenden Wartungsmaßnahmen;<br />
s) Anweisungen zum sicheren Einrichten<br />
und Warten einschließlich der dabei zu<br />
treffenden Schutzmaßnahmen;<br />
t) Spezifikationen der zu verwendenden<br />
Ersatzteile, wenn diese sich auf die<br />
Sicherheit und Gesundheit des Bedienungspersonals<br />
auswirken;<br />
u) folgende Angaben zur Luftschallemission<br />
der Maschine:<br />
– der Abewertete Emissionsschalldruckpegel<br />
an den Arbeitsplätzen,<br />
sofern er 70 dB(A) übersteigt;<br />
ist dieser Pegel kleiner oder gleich<br />
70 dB(A), so ist dies anzugeben;<br />
– der Höchstwert des momentanen<br />
Cbewerteten Emissionsschalldruckpegels<br />
an den Arbeitsplätzen,<br />
sofern er 63 Pa ( 30 dB bezogen<br />
auf 0 μPa) übersteigt;<br />
– der Abewertete Schallleistungspegel<br />
der Maschine, wenn der AbewerteteEmissionsschalldruckpegel<br />
an den Arbeitsplätzen 80 dB(A)<br />
übersteigt .<br />
<strong>Die</strong>se Werte müssen entweder an der<br />
betreffenden Maschine tatsächlich<br />
gemessen oder durch Messung an<br />
einer technisch vergleichbaren, für die<br />
geplante Fertigung repräsentativen<br />
Maschine ermittelt worden sein .<br />
Bei <strong>Maschinen</strong> mit sehr großen Abmessungen<br />
können statt des Abewerteten<br />
Schallleistungspegels die Abewerteten<br />
Emissionsschalldruckpegel an bestimmten<br />
Stellen im <strong>Maschinen</strong>umfeld angegeben<br />
werden .<br />
<strong>neue</strong>r Text gelöschter Text <strong>neue</strong>r Wortlaut ohne wesentliche<br />
Bedeutungsänderung<br />
– die Handhabung (mit Angabe des<br />
Gewichts der Maschine sowie ihrer<br />
verschiedenen Bauteile, falls sie regelmäßig<br />
getrennt transportiert werden<br />
müssen),<br />
f) <strong>Die</strong> Betriebsanleitung muß folgende<br />
Angaben über den von der Maschine<br />
ausgehenden Luftschall enthalten<br />
(tatsächlicher Wert oder anhand der<br />
Messung an einer identischen Maschine<br />
ermittelter Wert):<br />
– der Abewertete äquivalente Dauerschalldruckpegel<br />
an den Arbeitsplätzen<br />
des Bedienungspersonals, wenn er<br />
über 70 dB(A) liegt .<br />
Ist dieser Pegel niedriger als oder<br />
gleich 70 dB(A), genügt die Angabe<br />
“70 dB(A)”;<br />
– der Höchstwert des momentanen Cbewerteten<br />
Schalldrucks an den Arbeitsplätzen<br />
des Bedienungspersonals,<br />
sofern er 63 Pa ( 30 dB bezogen auf<br />
0 ìPa) übersteigt;<br />
– der Schalleistungspegel der Maschine,<br />
wenn der Abewertete äquivalente<br />
Dauerschalldruckpegel an den Arbeitsplätzen<br />
des Bedienungspersonals<br />
über 85 dB(A) liegt .<br />
Bei <strong>Maschinen</strong> mit sehr großen Abmessungen<br />
können statt des Schalleistungspegels<br />
die äquivalenten Dauerschalldruckpegel<br />
an bestimmten Stellen im <strong>Maschinen</strong>umfeld<br />
angegeben werden .<br />
von einer anderen Stelle der „alten“ <strong>Richtlinie</strong><br />
kopierter Text<br />
ANHANG I<br />
r) EN ISO 00 : 003 benennt<br />
keine “vorbeugenden Wartungsmaßnahmen“<br />
.<br />
t) <strong>Die</strong>se Anforderung ist nicht erwähnt<br />
in EN ISO 00, aber üblich in Typ<br />
CNormen, z .B . behandelt EN 760<br />
: 997 für druckempfindliche Schutzeinrichtungen<br />
unter 6 . .5 „Wartung“<br />
diesen Aspekt .<br />
u ) <strong>Die</strong> Werte sind unverändert; die Terminologie<br />
wurde von ENISONormen<br />
(siehe z .B . EN ISO 487 : 996) übernommen<br />
.<br />
u3) Der Wert wurde von 85 dB(A) auf<br />
80 dB(A) abgesenkt .<br />
Der <strong>neue</strong> Grenzwert von 80 dB(A)<br />
entspricht dem in Art . 3 der „Lärmexpositions“RL<br />
003/ 0/EG festgelegten<br />
unteren Auslösewert .<br />
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