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Die neue Maschinen-Richtlinie - KAN

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p) Sicherheitshinweise zum Transport, zur<br />

Handhabung und zur Lagerung, mit<br />

Angabe des Gewichts der Maschine<br />

und ihrer verschiedenen Bauteile, falls<br />

sie regelmäßig getrennt transportiert<br />

werden müssen;<br />

q) bei Unfällen oder Störungen erforderliches<br />

Vorgehen; falls es zu einer<br />

Blockierung kommen kann, ist in der<br />

Betriebsanleitung anzugeben, wie zum<br />

gefahrlosen Lösen der Blockierung<br />

vorzugehen ist;<br />

r) Beschreibung der vom Benutzer durchzuführenden<br />

Einrichtungs­ und Wartungsarbeiten<br />

sowie der zu treffenden<br />

vorbeugenden Wartungsmaßnahmen;<br />

s) Anweisungen zum sicheren Einrichten<br />

und Warten einschließlich der dabei zu<br />

treffenden Schutzmaßnahmen;<br />

t) Spezifikationen der zu verwendenden<br />

Ersatzteile, wenn diese sich auf die<br />

Sicherheit und Gesundheit des Bedienungspersonals<br />

auswirken;<br />

u) folgende Angaben zur Luftschallemission<br />

der Maschine:<br />

– der A­bewertete Emissionsschalldruckpegel<br />

an den Arbeitsplätzen,<br />

sofern er 70 dB(A) übersteigt;<br />

ist dieser Pegel kleiner oder gleich<br />

70 dB(A), so ist dies anzugeben;<br />

– der Höchstwert des momentanen<br />

C­bewerteten Emissionsschalldruckpegels<br />

an den Arbeitsplätzen,<br />

sofern er 63 Pa ( 30 dB bezogen<br />

auf 0 μPa) übersteigt;<br />

– der A­bewertete Schallleistungspegel<br />

der Maschine, wenn der AbewerteteEmissionsschalldruckpegel<br />

an den Arbeitsplätzen 80 dB(A)<br />

übersteigt .<br />

<strong>Die</strong>se Werte müssen entweder an der<br />

betreffenden Maschine tatsächlich<br />

gemessen oder durch Messung an<br />

einer technisch vergleichbaren, für die<br />

geplante Fertigung repräsentativen<br />

Maschine ermittelt worden sein .<br />

Bei <strong>Maschinen</strong> mit sehr großen Abmessungen<br />

können statt des A­bewerteten<br />

Schallleistungspegels die A­bewerteten<br />

Emissionsschalldruckpegel an bestimmten<br />

Stellen im <strong>Maschinen</strong>umfeld angegeben<br />

werden .<br />

<strong>neue</strong>r Text gelöschter Text <strong>neue</strong>r Wortlaut ohne wesentliche<br />

Bedeutungsänderung<br />

– die Handhabung (mit Angabe des<br />

Gewichts der Maschine sowie ihrer<br />

verschiedenen Bauteile, falls sie regelmäßig<br />

getrennt transportiert werden<br />

müssen),<br />

f) <strong>Die</strong> Betriebsanleitung muß folgende<br />

Angaben über den von der Maschine<br />

ausgehenden Luftschall enthalten<br />

(tatsächlicher Wert oder anhand der<br />

Messung an einer identischen Maschine<br />

ermittelter Wert):<br />

– der A­bewertete äquivalente Dauerschalldruckpegel<br />

an den Arbeitsplätzen<br />

des Bedienungspersonals, wenn er<br />

über 70 dB(A) liegt .<br />

Ist dieser Pegel niedriger als oder<br />

gleich 70 dB(A), genügt die Angabe<br />

“70 dB(A)”;<br />

– der Höchstwert des momentanen Cbewerteten<br />

Schalldrucks an den Arbeitsplätzen<br />

des Bedienungspersonals,<br />

sofern er 63 Pa ( 30 dB bezogen auf<br />

0 ìPa) übersteigt;<br />

– der Schalleistungspegel der Maschine,<br />

wenn der A­bewertete äquivalente<br />

Dauerschalldruckpegel an den Arbeitsplätzen<br />

des Bedienungspersonals<br />

über 85 dB(A) liegt .<br />

Bei <strong>Maschinen</strong> mit sehr großen Abmessungen<br />

können statt des Schalleistungspegels<br />

die äquivalenten Dauerschalldruckpegel<br />

an bestimmten Stellen im <strong>Maschinen</strong>umfeld<br />

angegeben werden .<br />

von einer anderen Stelle der „alten“ <strong>Richtlinie</strong><br />

kopierter Text<br />

ANHANG I<br />

r) EN ISO 00­ : 003 benennt<br />

keine “vorbeugenden Wartungsmaßnahmen“<br />

.<br />

t) <strong>Die</strong>se Anforderung ist nicht erwähnt<br />

in EN ISO 00, aber üblich in Typ­<br />

C­Normen, z .B . behandelt EN 760­<br />

: 997 für druckempfindliche Schutzeinrichtungen<br />

unter 6 . .5 „Wartung“<br />

diesen Aspekt .<br />

u ) <strong>Die</strong> Werte sind unverändert; die Terminologie<br />

wurde von EN­ISO­Normen<br />

(siehe z .B . EN ISO 487 : 996) übernommen<br />

.<br />

u3) Der Wert wurde von 85 dB(A) auf<br />

80 dB(A) abgesenkt .<br />

Der <strong>neue</strong> Grenzwert von 80 dB(A)<br />

entspricht dem in Art . 3 der „Lärmexpositions“­RL<br />

003/ 0/EG festgelegten<br />

unteren Auslösewert .<br />

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