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Das kleine Streik-ABC - GEW

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A<br />

Arbeitslosenversicherung<br />

Für eine <strong>Streik</strong>dauer von bis zu einem Monat<br />

dauert das Pflichtversicherungsverhältnis fort, das<br />

bedeutet, man hat keine Nachteile, wenn man in<br />

Zukunft Arbeitslosengeld beantragen muss.<br />

Während des Arbeitskampfes haben Arbeitnehmer<br />

keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur,<br />

d.h. auch Kolleginnen und Kollegen, die<br />

kein <strong>Streik</strong>geld bekommen, können kein Arbeitslosengeld<br />

oder Kurzarbeitergeld beantragen.<br />

Sollten Arbeitnehmer wegen des <strong>Streik</strong>s in eine<br />

finanzielle Notlage geraten, so können sie aber<br />

Wohngeld und, falls keine finanziellen Rücklagen<br />

vorhanden sind, auch Arbeitslosengeld II bekommen.<br />

8 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>

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