Das kleine Streik-ABC - GEW
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A<br />
Arbeitslosenversicherung<br />
Für eine <strong>Streik</strong>dauer von bis zu einem Monat<br />
dauert das Pflichtversicherungsverhältnis fort, das<br />
bedeutet, man hat keine Nachteile, wenn man in<br />
Zukunft Arbeitslosengeld beantragen muss.<br />
Während des Arbeitskampfes haben Arbeitnehmer<br />
keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur,<br />
d.h. auch Kolleginnen und Kollegen, die<br />
kein <strong>Streik</strong>geld bekommen, können kein Arbeitslosengeld<br />
oder Kurzarbeitergeld beantragen.<br />
Sollten Arbeitnehmer wegen des <strong>Streik</strong>s in eine<br />
finanzielle Notlage geraten, so können sie aber<br />
Wohngeld und, falls keine finanziellen Rücklagen<br />
vorhanden sind, auch Arbeitslosengeld II bekommen.<br />
8 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>