Das kleine Streik-ABC - GEW
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S <strong>Streik</strong><br />
<strong>Streik</strong> ist gemäß juristischer Definition die gemeinsame,<br />
planmäßige, vorübergehende, volle und<br />
teilweise Vorenthaltung der arbeitsvertraglich<br />
geschuldeten Leistung durch eine Mehrheit der<br />
Arbeitnehmer zur Erreichung eines wirtschaftlichen<br />
Zieles.<br />
Ein <strong>Streik</strong> ist rechtmäßig, wenn er von einer<br />
> Gewerkschaft geführt wird, er ein tariflich<br />
regelbares Ziel verfolgt, die > Friedenspflicht<br />
abgelaufen ist. Die oft getroffene Unterscheidung<br />
zwischen > Warnstreik und sog. Erzwingungsstreik<br />
ist rechtlich und praktisch schwierig. Sie<br />
ist auch unnötig, da für beide die gleichen rechtlichen<br />
Voraussetzungen gelten.<br />
<strong>Das</strong> > <strong>Streik</strong>recht hat Verfassungsrang (> Koalitionsfreiheit).<br />
42 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>