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Das kleine Streik-ABC - GEW

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S <strong>Streik</strong><br />

<strong>Streik</strong> ist gemäß juristischer Definition die gemeinsame,<br />

planmäßige, vorübergehende, volle und<br />

teilweise Vorenthaltung der arbeitsvertraglich<br />

geschuldeten Leistung durch eine Mehrheit der<br />

Arbeitnehmer zur Erreichung eines wirtschaftlichen<br />

Zieles.<br />

Ein <strong>Streik</strong> ist rechtmäßig, wenn er von einer<br />

> Gewerkschaft geführt wird, er ein tariflich<br />

regelbares Ziel verfolgt, die > Friedenspflicht<br />

abgelaufen ist. Die oft getroffene Unterscheidung<br />

zwischen > Warnstreik und sog. Erzwingungsstreik<br />

ist rechtlich und praktisch schwierig. Sie<br />

ist auch unnötig, da für beide die gleichen rechtlichen<br />

Voraussetzungen gelten.<br />

<strong>Das</strong> > <strong>Streik</strong>recht hat Verfassungsrang (> Koalitionsfreiheit).<br />

42 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>

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