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Das kleine Streik-ABC - GEW

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P Personalversammlung<br />

Auch während eines Arbeitskampfes hat der Personalrat<br />

das Recht, zu einer Personalversammlung<br />

während der Arbeitszeit einzuladen. In dieser<br />

kann er über tarifpolitische Ziele und über den<br />

Stand der Tarifauseinandersetzungen informieren<br />

und mit der Belegschaft darüber diskutieren. Es<br />

empfiehlt sich, hierzu Gewerkschaftsvertreter einzuladen.<br />

Eine Verletzung der Neutralitätspflicht<br />

ist das nicht – auch wenn Arbeitgeber dies gerne<br />

so darstellen.<br />

Die Dauer der Personalversammlung ist gesetzlich<br />

nicht begrenzt. Sie muss ausreichen, um die zu<br />

behandelnden Themen in ungestörter und freier<br />

Aussprache zu behandeln.<br />

34 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>

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