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Das kleine Streik-ABC - GEW

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D<br />

Demonstrationen anmelden<br />

<strong>Das</strong> Versammlungsrecht ist Ländersache, daher<br />

gibt es hier <strong>kleine</strong>re Unterschiede von Land zu<br />

Land.<br />

Grundsätzlich gilt: Demonstrationen – auch <strong>Streik</strong>demos<br />

– müssen vorher bei der Polizei angemeldet<br />

werden. „Spontane Demonstrationen“ sind nicht<br />

anmeldepflichtig, müssen aber wirklich „spontan“<br />

sein, d.h. keine vorbereiteten Plakate, Reden etc.<br />

Die „Sondernutzung öffentlicher Räume“ durch<br />

Infotische, <strong>Streik</strong>zelte o.ä. muss beim Ordnungsamt<br />

angemeldet werden – in Bayern fallen hierunter<br />

sogar <strong>Streik</strong>posten! Öffentliche Einrichtungen<br />

wie Schulen und Hochschulen sind keine „öffentlichen<br />

Räume“, hier gilt das Hausrecht der Schuloder<br />

Hochschulleitung.<br />

18 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>

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