Das kleine Streik-ABC - GEW
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D<br />
Demonstrationen anmelden<br />
<strong>Das</strong> Versammlungsrecht ist Ländersache, daher<br />
gibt es hier <strong>kleine</strong>re Unterschiede von Land zu<br />
Land.<br />
Grundsätzlich gilt: Demonstrationen – auch <strong>Streik</strong>demos<br />
– müssen vorher bei der Polizei angemeldet<br />
werden. „Spontane Demonstrationen“ sind nicht<br />
anmeldepflichtig, müssen aber wirklich „spontan“<br />
sein, d.h. keine vorbereiteten Plakate, Reden etc.<br />
Die „Sondernutzung öffentlicher Räume“ durch<br />
Infotische, <strong>Streik</strong>zelte o.ä. muss beim Ordnungsamt<br />
angemeldet werden – in Bayern fallen hierunter<br />
sogar <strong>Streik</strong>posten! Öffentliche Einrichtungen<br />
wie Schulen und Hochschulen sind keine „öffentlichen<br />
Räume“, hier gilt das Hausrecht der Schuloder<br />
Hochschulleitung.<br />
18 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>