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Das kleine Streik-ABC - GEW

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A<br />

Anwender des TV-L / TVöD<br />

Viele Arbeitgeber wenden den TV-L oder den<br />

TVöD an, obwohl sie selbst nicht unmittelbar<br />

tarifgebunden sind. Dabei wird in einem separaten<br />

Tarifvertrag oder im einzelnen Arbeitsvertrag<br />

auf die jeweils geltende Fassung des Tarifvertrags<br />

(„dynamische Verweisung“) oder auf den Tarifvertrag<br />

in einer durch Datum bestimmten Fassung<br />

(„statische Verweisung“) verwiesen. Dies gilt für<br />

die meisten Forschungseinrichtungen und wenige<br />

Hochschulen (z.B. die sog. Stiftungshochschulen<br />

in Niedersachsen).<br />

Soweit es sich nicht um eine individualrechtliche<br />

statische Verweisung handelt, dürfen die Beschäftigten<br />

auch zum > <strong>Streik</strong> aufgerufen werden, weil<br />

auch für sie ein Tarifergebnis auch zur Anwendung<br />

kommt.<br />

6 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>

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