Das kleine Streik-ABC - GEW
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A<br />
Anwender des TV-L / TVöD<br />
Viele Arbeitgeber wenden den TV-L oder den<br />
TVöD an, obwohl sie selbst nicht unmittelbar<br />
tarifgebunden sind. Dabei wird in einem separaten<br />
Tarifvertrag oder im einzelnen Arbeitsvertrag<br />
auf die jeweils geltende Fassung des Tarifvertrags<br />
(„dynamische Verweisung“) oder auf den Tarifvertrag<br />
in einer durch Datum bestimmten Fassung<br />
(„statische Verweisung“) verwiesen. Dies gilt für<br />
die meisten Forschungseinrichtungen und wenige<br />
Hochschulen (z.B. die sog. Stiftungshochschulen<br />
in Niedersachsen).<br />
Soweit es sich nicht um eine individualrechtliche<br />
statische Verweisung handelt, dürfen die Beschäftigten<br />
auch zum > <strong>Streik</strong> aufgerufen werden, weil<br />
auch für sie ein Tarifergebnis auch zur Anwendung<br />
kommt.<br />
6 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>