06.12.2012 Aufrufe

Das kleine Streik-ABC - GEW

Das kleine Streik-ABC - GEW

Das kleine Streik-ABC - GEW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

F Ferien<br />

(Schulferien/Semesterferien)<br />

Schulferien und Semesterferien sind kein Urlaub,<br />

sondern unterrichtsfreie bzw. vorlesungsfreie Zeit.<br />

Daher können die Beschäftigten an Schulen und<br />

Hochschulen selbstverständlich auch in den<br />

Ferien streiken. Wenn eine Lehrkraft sich am letzen<br />

Tag vor den Ferien in einem unbefristeten<br />

> <strong>Streik</strong> befindet, kann der Arbeitgeber davon<br />

ausgehen, dass er/sie in der unterrichtsfreien Zeit<br />

weiterstreikt.<br />

Wenn der/die Beschäftigte für den betreffenden<br />

Ferienzeitraum auch Erholungsurlaub beantragt<br />

hat, gelten die Ausführungen zum Stichwort<br />

> Urlaub.<br />

22 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!