Das kleine Streik-ABC - GEW
Das kleine Streik-ABC - GEW
Das kleine Streik-ABC - GEW
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
F Ferien<br />
(Schulferien/Semesterferien)<br />
Schulferien und Semesterferien sind kein Urlaub,<br />
sondern unterrichtsfreie bzw. vorlesungsfreie Zeit.<br />
Daher können die Beschäftigten an Schulen und<br />
Hochschulen selbstverständlich auch in den<br />
Ferien streiken. Wenn eine Lehrkraft sich am letzen<br />
Tag vor den Ferien in einem unbefristeten<br />
> <strong>Streik</strong> befindet, kann der Arbeitgeber davon<br />
ausgehen, dass er/sie in der unterrichtsfreien Zeit<br />
weiterstreikt.<br />
Wenn der/die Beschäftigte für den betreffenden<br />
Ferienzeitraum auch Erholungsurlaub beantragt<br />
hat, gelten die Ausführungen zum Stichwort<br />
> Urlaub.<br />
22 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>