Das kleine Streik-ABC - GEW
Das kleine Streik-ABC - GEW
Das kleine Streik-ABC - GEW
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
R Rentenversicherung<br />
Für die Dauer eines <strong>Streik</strong>s werden keine Beiträge<br />
zur Rentenversicherung gezahlt. Grund: Die Rentenversicherung<br />
setzt ein Beschäftigungsverhältnis<br />
gegen Entgelt voraus. Da während eines <strong>Streik</strong>s<br />
der Entgeltanspruch entfällt, ruht das Beschäftigungsverhältnis.<br />
Jeder Monat, in dem zumindest teilweise Beiträge<br />
gezahlt wurden, wird als Versicherungsmonat<br />
bewertet. Allerdings wird die Wertigkeit durch die<br />
geringere Beitragszahlung gemindert. Die Auswirkungen<br />
dessen auf die spätere Rente sind minimal<br />
– vor allem verglichen mit der Wirkung der<br />
erstreikten Gehhaltserhöhung! 100 Euro streikbedingter<br />
Einkommensausfall ergeben eine Rentenminderung<br />
um 9 Cent im Monat.<br />
36 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>