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Das kleine Streik-ABC - GEW

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R Rentenversicherung<br />

Für die Dauer eines <strong>Streik</strong>s werden keine Beiträge<br />

zur Rentenversicherung gezahlt. Grund: Die Rentenversicherung<br />

setzt ein Beschäftigungsverhältnis<br />

gegen Entgelt voraus. Da während eines <strong>Streik</strong>s<br />

der Entgeltanspruch entfällt, ruht das Beschäftigungsverhältnis.<br />

Jeder Monat, in dem zumindest teilweise Beiträge<br />

gezahlt wurden, wird als Versicherungsmonat<br />

bewertet. Allerdings wird die Wertigkeit durch die<br />

geringere Beitragszahlung gemindert. Die Auswirkungen<br />

dessen auf die spätere Rente sind minimal<br />

– vor allem verglichen mit der Wirkung der<br />

erstreikten Gehhaltserhöhung! 100 Euro streikbedingter<br />

Einkommensausfall ergeben eine Rentenminderung<br />

um 9 Cent im Monat.<br />

36 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>

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