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Das kleine Streik-ABC - GEW

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L Legitimität von <strong>Streik</strong>s<br />

im öffentlichen Dienst<br />

<strong>Das</strong> Recht auf > Koalitionsfreiheit und > <strong>Streik</strong><br />

steht auch den Beschäftigten im öffentlichen Dienst<br />

zu. <strong>Das</strong> Bundesverfassungsgericht hat dazu 1993<br />

eindeutig entschieden: „Die Koalitionsfreiheit ist<br />

auch den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst<br />

gewährleistet, und zwar unabhängig davon ob sie<br />

hoheitliche oder andere Aufgaben erfüllen. (...)<br />

Da diesen die besonderen Rechte der Beamten<br />

nicht zustehen, bleiben sie darauf angewiesen,<br />

ihre Arbeitsbedingungen auf der Ebene von Tarifverträgen<br />

auszuhandeln. Wegen ihrer Unterlegenheit<br />

sind sie dabei auch auf das Druckmittel des<br />

Arbeitskampfes angewiesen.“<br />

30 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>

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