Das kleine Streik-ABC - GEW
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L Legitimität von <strong>Streik</strong>s<br />
im öffentlichen Dienst<br />
<strong>Das</strong> Recht auf > Koalitionsfreiheit und > <strong>Streik</strong><br />
steht auch den Beschäftigten im öffentlichen Dienst<br />
zu. <strong>Das</strong> Bundesverfassungsgericht hat dazu 1993<br />
eindeutig entschieden: „Die Koalitionsfreiheit ist<br />
auch den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst<br />
gewährleistet, und zwar unabhängig davon ob sie<br />
hoheitliche oder andere Aufgaben erfüllen. (...)<br />
Da diesen die besonderen Rechte der Beamten<br />
nicht zustehen, bleiben sie darauf angewiesen,<br />
ihre Arbeitsbedingungen auf der Ebene von Tarifverträgen<br />
auszuhandeln. Wegen ihrer Unterlegenheit<br />
sind sie dabei auch auf das Druckmittel des<br />
Arbeitskampfes angewiesen.“<br />
30 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>