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Das kleine Streik-ABC - GEW

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B<br />

Berlin als Sonderfall<br />

Arbeitgeberverband bei den Verhandlungen für<br />

den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der<br />

Länder (> TV-L) ist die Tarifgemeinschaft deutscher<br />

Länder (TdL), die bereits 1949 von den<br />

Bundesländern gegründet wurde. <strong>Das</strong> Land Berlin<br />

wurde 1994 aus der TdL ausgeschlossen, da der<br />

Senat die Entgeltregelungen des Tarifgebiets West<br />

auch für den Ostteil Berlins anwendete. <strong>Das</strong><br />

widersprach der in der TdL vereinbarten Linie.<br />

In Berlin gilt ein eigener Anwendungstarifvertrag,<br />

der auf den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT/<br />

BAT-O) verweist. Für die angestellten Lehrkräfte<br />

in Berlin bestand jahrelang ein tarifloser Zustand,<br />

seit 2008 gibt es einen Anwendungstarifvertrag<br />

zum TV-L, aber mit eigenen Entgelttabellen.<br />

16 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>

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