Das kleine Streik-ABC - GEW
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B<br />
Berlin als Sonderfall<br />
Arbeitgeberverband bei den Verhandlungen für<br />
den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der<br />
Länder (> TV-L) ist die Tarifgemeinschaft deutscher<br />
Länder (TdL), die bereits 1949 von den<br />
Bundesländern gegründet wurde. <strong>Das</strong> Land Berlin<br />
wurde 1994 aus der TdL ausgeschlossen, da der<br />
Senat die Entgeltregelungen des Tarifgebiets West<br />
auch für den Ostteil Berlins anwendete. <strong>Das</strong><br />
widersprach der in der TdL vereinbarten Linie.<br />
In Berlin gilt ein eigener Anwendungstarifvertrag,<br />
der auf den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT/<br />
BAT-O) verweist. Für die angestellten Lehrkräfte<br />
in Berlin bestand jahrelang ein tarifloser Zustand,<br />
seit 2008 gibt es einen Anwendungstarifvertrag<br />
zum TV-L, aber mit eigenen Entgelttabellen.<br />
16 Kleines <strong>Streik</strong>-<strong>ABC</strong>