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Projektierungshinweise Brandmeldetechnik

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1.1.2.8 Podeste und Gitter roste<br />

1.1.2.9 Anordnung und<br />

Abstände von<br />

Lichtstrahl rauchmeldern<br />

8<br />

Brandmeldeanlagen<br />

Wird ein Raum durch geschlossene oder als Gitterrost ausgebildete Podeste<br />

in der Höhe unterteilt, so ist unterhalb dieser Einrichtungen der Einbau von<br />

zusätzlichen Rauch- oder Wärmemeldern erforderlich, wenn alle drei Einflussgrößen<br />

(Podestlänge, -breite und -fläche) die in Bild 8 angegebenen<br />

Grenzwerte von l, b und A – abhängig von der Melder-Montagehöhe h –<br />

überschreiten.<br />

Gitterroste sind, wegen möglicher Belegung, wie geschlossene Podeste zu<br />

behandeln.<br />

Bei mehreren übereinanderliegenden Podesten ist nur die unterste Ebene<br />

mit punktförmigen Rauch- oder Wärmemeldern zu bestücken, wenn<br />

zwischen den darüber liegenden Podest-Ebenen nur geringe Brandlast vorhanden<br />

ist.<br />

h<br />

b<br />

l<br />

Podest<br />

Art der<br />

automatischen<br />

Brandmelder<br />

Wärmemelder<br />

DIN EN 54-5<br />

Rauchmelder<br />

DIN EN 54-7<br />

Höhe<br />

h<br />

Podestlänge<br />

l<br />

Podestbreite<br />

b<br />

Podestfläche<br />

A<br />

bis 7,5 m ab 2 m ab 2 m ab 9 m 2<br />

bis 6 m ab 2 m ab 2 m ab 16 m 2<br />

über 6 m<br />

bis 12 m<br />

über 12 m<br />

bis 16 m<br />

ab 3,5 m ab 3,5 m ab 31,5 m 2<br />

ab 3,5 m ab 3,5 m ab 38,5 m 2<br />

VDE 0833,2: abhängig von Nutzung und Umgebungsbedingungen geeignet<br />

VdS 2095: nicht zulässig<br />

Bild 8<br />

Die Anzahl der Lichtstrahlrauchmelder ist so zu wählen, dass die in Bild 9<br />

angegebenen maximalen Überwachungsbereiche A nicht überschritten werden.<br />

Die Melder sind so aufzuteilen, dass kein Punkt der Decke weiter von<br />

der Strahlmitte entfernt ist (horizontaler Abstand) als in Spalte D H angegeben<br />

und der Abstand zwischen 2 parallel geführten Strahlen nicht größer als<br />

der doppelte horizontale Abstand D H ist.<br />

Die Mittelachse des Überwachungsstrahls darf nicht näher als 0,5 m zu<br />

Wänden, Einrichtungen oder Lagergütern angeordnet werden.<br />

Für Lichtstrahlrauchmelder ist ein Abstand zwischen Sender und Empfänger<br />

bzw. zwischen Sender-/Empfängereinheit und einem Reflektor von maximal<br />

100 m zulässig.<br />

Wärmepolster unter Dachflächen können verhindern, dass aufsteigender<br />

Rauch an die Decke gelangt. Der Melder muss daher unterhalb eines zu<br />

erwartenden Wärmepolsters montiert werden. Dies kann dazu führen, dass<br />

die in Bild 9 angegebenen Richtwerte für D L überschritten werden müssen.<br />

Als Ergänzung zu den unter der Decke installierten Lichtstrahlrauchmeldern<br />

ist auch die Anbringung weiterer Lichtstrahlrauchmelder in einer zusätzlichen<br />

Ebene möglich.<br />

Bei Anordnung von Lichtstrahlrauchmeldern in Zweigruppen- oder Zweimelder<br />

abhängigkeit müssen die in Bild 9 genannten Überwachungsbereiche<br />

nicht reduziert werden.

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