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Kontaminierte Bausubstanz - Abfallratgeber Bayern

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56 Hinweise zum Rückbau<br />

Vollständige Einhausung<br />

eines Gebäudes während<br />

der Sanierung<br />

6.3.4 Thermische Verfahren<br />

Beim Flammstrahlen (auch Flammschälen)<br />

wird die Oberfläche kurzzeitig mit einem Brenner<br />

auf ca. 1500°C erhitzt. Durch thermische<br />

Spannungen platzt eine oberflächennahe (Beton-)<br />

Schicht ab (ca. 5 mm). Die angeschmolzene,<br />

stark unebene Kruste muss in einem weiteren<br />

Arbeitsschritt entfernt werden. Das bei der<br />

Sanierung von Betonoberflächen eingesetzte<br />

Verfahren ist erschütterungsfrei, staubarm,<br />

geräuscharm und es entstehen keine Strahlmittelrückstände.<br />

Insbesondere bei organischen<br />

Verunreinigungen besteht jedoch die Gefahr<br />

der Bildung von giftigen Gasen. Enthalten die zu<br />

behandelnden Bauelemente chlorierte oder<br />

bromierte Kohlenwasserstoffe (PCP, PCB, PVC<br />

etc.) besteht die Gefahr der Dioxin/ Furan-<br />

Bildung. Sie dürfen deshalb nicht thermisch<br />

behandelt werden.<br />

Durch Vereisung mit flüssigem Stickstoff lassen<br />

sich kontaminierte Beschichtungen vom Traggrund<br />

lösen. Dabei wird die Oberfläche auf -10<br />

bis -20°C abgekühlt und versprödet. Sofern sich<br />

die Beschichtung nicht schon aufgrund der Kältebehandlung<br />

ablöst, ist meist mechanisch nachzuarbeiten.<br />

Erfolgreiche Anwendungen finden sich<br />

bei der Entfernung von zähplastischen Teerbeschichtungen<br />

bzw. -verunreinigungen und<br />

PCB-belasteten Fugendichtmassen. Das Verfahren<br />

ist relativ teuer.<br />

6.3.5 Auswirkungen<br />

Bei den Verfahren zur Abtrennung von kontaminierter<br />

<strong>Bausubstanz</strong> ist bei der Durchführung auf<br />

verschiedene negative Umweltauswirkungen zu<br />

achten.<br />

Das Trennen von belasteter und unbelasteter<br />

<strong>Bausubstanz</strong> erfolgt beim kontrollierten Rückbau<br />

vor allem durch mechanische Einwirkung auf die<br />

Baumaterialien. Bei Arbeiten in kontaminierten<br />

Bereichen entstehen dadurch Gefährdungen für<br />

die Umwelt und die im Sanierungsbereich arbeitenden<br />

Personen v. a. durch<br />

• Staubemission,<br />

• Lärmemission,<br />

• Erschütterungen und<br />

• kontaminiertes Prozess- bzw. Abwasser.<br />

Aus Gründen des Arbeitsschutzes und der<br />

Vermeidung von Umweltgefährdungen sind<br />

Maßnahmen zur Minderung von Emissionen zu<br />

treffen. Grundsätzlich ist bei vergleichbarer<br />

Effizienz die emissionsärmste Technik zu wählen.<br />

Trotzdem auftretende Emissionen sind durch<br />

geeignete, begleitende Maßnahmen so gering<br />

wie möglich zu halten. Abhängig von der Art und<br />

dem Umfang der Kontaminationen sind Staubbelastungen<br />

durch Absaugen oder Befeuchten<br />

(Sprühnebel) zu minimieren. Gegebenenfalls sind<br />

Einhausungen von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen<br />

und das Ausweisen von Schwarz-Weiß-<br />

Bereichen notwendig. Bei besonderen Gefährdungen<br />

können beweissichernde Bodenuntersuchungen<br />

auf Spielplätzen, Freizeitflächen,<br />

Hausgärten und landwirtschaftlichen Anbauflächen<br />

notwendig werden.<br />

Kontrollierter Rückbau / BayLfU 2003

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