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Kontaminierte Bausubstanz - Abfallratgeber Bayern

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58 Hinweise zum Rückbau<br />

links:<br />

Probennahme<br />

rechts:<br />

Bauschuttrecyclat<br />

Die Probennahme für die Deklaration kann<br />

entweder am noch bestehenden Gebäude<br />

oder nach dem Rückbau am zwischengelagerten<br />

Haufwerk erfolgen. Für beide Vorgehensweisen<br />

bestehen wichtige Rahmenbedingungen.<br />

Für eine Deklaration am bestehenden Gebäude<br />

reicht die Probenanzahl und der Parameterumfang<br />

der Orientierenden Technischen<br />

Erkundung nicht aus. Hier muss im Zuge der<br />

Sanierungsuntersuchung eine ergänzende Erkundung<br />

erfolgen. Während des Rückbaus muss<br />

durch eine sorgfältige Bauüberwachung sicher<br />

gestellt werden, dass die einzelnen Bauteile wie<br />

vorgegeben, d. h. entsprechend der Deklaration,<br />

rückgebaut und entsorgt werden. Insbesondere<br />

auf Vermischungen beim Rückbau und der<br />

Zwischenlagerung ist zu achten. Im Zweifelsfall<br />

ist eine zusätzliche Deklaration des Haufwerks<br />

oder zumindest eine Überprüfung der kennzeichnenden<br />

Parameter erforderlich. Vorteile<br />

der „Vorab-Deklaration“ sind der zügige Ablauf<br />

(kein Zeitverzug für das Erstellen der chemischen<br />

Analysen) und das Entfallen eines<br />

Zwischenlagers (Platzbedarf, Genehmigungsfähigkeit,<br />

nochmaliges Laden).<br />

Eine Deklaration am zwischengelagertem<br />

Haufwerk stellt sicher, dass die Rückbaumaterialien<br />

in der Zusammensetzung beprobt<br />

und analysiert werden, wie sie tatsächlich zur<br />

Entsorgung kommen. Verwechselungen und<br />

Vermischungen unterschiedlicher Chargen und<br />

damit eine falsche Deklaration sind unwahrscheinlicher.<br />

Bei groben Materialien ist eine<br />

repräsentative Beprobung nur sehr eingeschränkt<br />

möglich bzw. mit hohem Aufwand<br />

verbunden.<br />

Wie die Praxiserfahrungen zeigen, hat die Probennahmestrategie<br />

bei der Untersuchung von Haufwerken<br />

einen maßgeblichen Einfluss auf die<br />

Qualität und somit die Aussagekraft der Ergebnisse.<br />

Ziel muss es sein, die Heterogenität der<br />

Abfallzusammensetzung durch die Entnahme<br />

von Teilmengen möglichst repräsentativ zu erfassen,<br />

sodass eine Charakterisierung der Abfälle<br />

möglich wird. Die Probennahme sollte daher in<br />

jedem Fall von einem erfahrenen Fachgutachter<br />

durchgeführt werden. Eine detaillierte Beschreibung<br />

der fachgerechten Beprobung eines Haufwerks<br />

würde den Rahmen dieser Arbeitshilfe<br />

sprengen. Wertvolle Informationen hierzu sind in<br />

der LAGA PN 98 (LAGA Mitteilung 32) „Richtlinie<br />

für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen<br />

und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang<br />

mit der Verwertung / Beseitigung von<br />

Abfällen” enthalten. In dieser Richtlinie werden<br />

Grundregeln für die Entnahme von Proben aus<br />

festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten<br />

Materialien definiert. Es werden Vorgaben zu<br />

den Probennahmeverfahren und -strategien<br />

sowie zur Anzahl und Größe der zu entnehmenden<br />

Einzel-, Misch- und Sammelproben in Abhängigkeit<br />

von der Grundmenge, der Konsistenz<br />

sowie der Teilchen- und Stückgröße gemacht.<br />

Die Richtlinie ist im Fall einer Entsorgung von<br />

Abfällen in der DepV unterliegenden Entsorgungsanlagen<br />

verbindlich zu beachten.<br />

Die zu entnehmende Probenanzahl zur Charakterisierung<br />

eines Haufwerks ist vom Fachgutachter<br />

unter Berücksichtigung der Heterogenität des<br />

Materials und in Anlehnung an die Vorgaben der<br />

LAGA- Richtlinie PN 98 auf den Einzelfall abzustimmen.<br />

Hinsichtlich der Beprobung von Oberflächenanhaftungen<br />

an Bauschuttbruchstücken wird auf<br />

das Kap. 5.3 verwiesen.<br />

Die Kennzeichnung, Verpackung und Transport<br />

des Probenmaterials wurden bereits im<br />

Kapitel 4.3.3 erläutert. Insbesondere ist darauf<br />

zu achten, dass die Untersuchungsergebnisse<br />

den Entnahmestellen bis zur Entsorgung des<br />

Materials jederzeit eindeutig zuzuordnen sind.<br />

Hierfür empfiehlt es sich, Haufwerke bzw.<br />

einzelne Sektoren durch Tafeln mit wetterfester<br />

Beschriftung kenntlich zu machen. Die Bezeichnung<br />

der Haufwerke und deren örtliche Lage<br />

sind in einem Lageplan einzuzeichnen, der mit<br />

dem Baufortschritt zu aktualisieren ist.<br />

Zur fachgerechten Deklarierung von Haufwerken<br />

gehören neben den Analyseergebnissen der<br />

Deklarationsuntersuchung ein aussagekräftiges<br />

und detailliertes Probennahmeprotokoll. Ein<br />

Muster für die Ausgestaltung eines Probennahmeprotokolls<br />

ist im Anhang 9 dargestellt. Zusammen<br />

mit den Ergebnissen der chemischen<br />

Untersuchung ist das Probennahmeprotokoll den<br />

Fachbehörden zur Genehmigung des Entsorgungswegs<br />

vorzulegen. Eine zusätzliche Fotodokumentation<br />

des Materials und des Haufwerks<br />

ist wünschenswert.<br />

Kontrollierter Rückbau / BayLfU 2003

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