Kontaminierte Bausubstanz - Abfallratgeber Bayern
Kontaminierte Bausubstanz - Abfallratgeber Bayern
Kontaminierte Bausubstanz - Abfallratgeber Bayern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
58 Hinweise zum Rückbau<br />
links:<br />
Probennahme<br />
rechts:<br />
Bauschuttrecyclat<br />
Die Probennahme für die Deklaration kann<br />
entweder am noch bestehenden Gebäude<br />
oder nach dem Rückbau am zwischengelagerten<br />
Haufwerk erfolgen. Für beide Vorgehensweisen<br />
bestehen wichtige Rahmenbedingungen.<br />
Für eine Deklaration am bestehenden Gebäude<br />
reicht die Probenanzahl und der Parameterumfang<br />
der Orientierenden Technischen<br />
Erkundung nicht aus. Hier muss im Zuge der<br />
Sanierungsuntersuchung eine ergänzende Erkundung<br />
erfolgen. Während des Rückbaus muss<br />
durch eine sorgfältige Bauüberwachung sicher<br />
gestellt werden, dass die einzelnen Bauteile wie<br />
vorgegeben, d. h. entsprechend der Deklaration,<br />
rückgebaut und entsorgt werden. Insbesondere<br />
auf Vermischungen beim Rückbau und der<br />
Zwischenlagerung ist zu achten. Im Zweifelsfall<br />
ist eine zusätzliche Deklaration des Haufwerks<br />
oder zumindest eine Überprüfung der kennzeichnenden<br />
Parameter erforderlich. Vorteile<br />
der „Vorab-Deklaration“ sind der zügige Ablauf<br />
(kein Zeitverzug für das Erstellen der chemischen<br />
Analysen) und das Entfallen eines<br />
Zwischenlagers (Platzbedarf, Genehmigungsfähigkeit,<br />
nochmaliges Laden).<br />
Eine Deklaration am zwischengelagertem<br />
Haufwerk stellt sicher, dass die Rückbaumaterialien<br />
in der Zusammensetzung beprobt<br />
und analysiert werden, wie sie tatsächlich zur<br />
Entsorgung kommen. Verwechselungen und<br />
Vermischungen unterschiedlicher Chargen und<br />
damit eine falsche Deklaration sind unwahrscheinlicher.<br />
Bei groben Materialien ist eine<br />
repräsentative Beprobung nur sehr eingeschränkt<br />
möglich bzw. mit hohem Aufwand<br />
verbunden.<br />
Wie die Praxiserfahrungen zeigen, hat die Probennahmestrategie<br />
bei der Untersuchung von Haufwerken<br />
einen maßgeblichen Einfluss auf die<br />
Qualität und somit die Aussagekraft der Ergebnisse.<br />
Ziel muss es sein, die Heterogenität der<br />
Abfallzusammensetzung durch die Entnahme<br />
von Teilmengen möglichst repräsentativ zu erfassen,<br />
sodass eine Charakterisierung der Abfälle<br />
möglich wird. Die Probennahme sollte daher in<br />
jedem Fall von einem erfahrenen Fachgutachter<br />
durchgeführt werden. Eine detaillierte Beschreibung<br />
der fachgerechten Beprobung eines Haufwerks<br />
würde den Rahmen dieser Arbeitshilfe<br />
sprengen. Wertvolle Informationen hierzu sind in<br />
der LAGA PN 98 (LAGA Mitteilung 32) „Richtlinie<br />
für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen<br />
und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang<br />
mit der Verwertung / Beseitigung von<br />
Abfällen” enthalten. In dieser Richtlinie werden<br />
Grundregeln für die Entnahme von Proben aus<br />
festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten<br />
Materialien definiert. Es werden Vorgaben zu<br />
den Probennahmeverfahren und -strategien<br />
sowie zur Anzahl und Größe der zu entnehmenden<br />
Einzel-, Misch- und Sammelproben in Abhängigkeit<br />
von der Grundmenge, der Konsistenz<br />
sowie der Teilchen- und Stückgröße gemacht.<br />
Die Richtlinie ist im Fall einer Entsorgung von<br />
Abfällen in der DepV unterliegenden Entsorgungsanlagen<br />
verbindlich zu beachten.<br />
Die zu entnehmende Probenanzahl zur Charakterisierung<br />
eines Haufwerks ist vom Fachgutachter<br />
unter Berücksichtigung der Heterogenität des<br />
Materials und in Anlehnung an die Vorgaben der<br />
LAGA- Richtlinie PN 98 auf den Einzelfall abzustimmen.<br />
Hinsichtlich der Beprobung von Oberflächenanhaftungen<br />
an Bauschuttbruchstücken wird auf<br />
das Kap. 5.3 verwiesen.<br />
Die Kennzeichnung, Verpackung und Transport<br />
des Probenmaterials wurden bereits im<br />
Kapitel 4.3.3 erläutert. Insbesondere ist darauf<br />
zu achten, dass die Untersuchungsergebnisse<br />
den Entnahmestellen bis zur Entsorgung des<br />
Materials jederzeit eindeutig zuzuordnen sind.<br />
Hierfür empfiehlt es sich, Haufwerke bzw.<br />
einzelne Sektoren durch Tafeln mit wetterfester<br />
Beschriftung kenntlich zu machen. Die Bezeichnung<br />
der Haufwerke und deren örtliche Lage<br />
sind in einem Lageplan einzuzeichnen, der mit<br />
dem Baufortschritt zu aktualisieren ist.<br />
Zur fachgerechten Deklarierung von Haufwerken<br />
gehören neben den Analyseergebnissen der<br />
Deklarationsuntersuchung ein aussagekräftiges<br />
und detailliertes Probennahmeprotokoll. Ein<br />
Muster für die Ausgestaltung eines Probennahmeprotokolls<br />
ist im Anhang 9 dargestellt. Zusammen<br />
mit den Ergebnissen der chemischen<br />
Untersuchung ist das Probennahmeprotokoll den<br />
Fachbehörden zur Genehmigung des Entsorgungswegs<br />
vorzulegen. Eine zusätzliche Fotodokumentation<br />
des Materials und des Haufwerks<br />
ist wünschenswert.<br />
Kontrollierter Rückbau / BayLfU 2003