rundbrief - DWA-Landesverbandes Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
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dWA<br />
2/2011<br />
Das aktuelle Thema<br />
Vorstand Dipl.-Ing. Bernd Wille und Dr. Marlene Liebeskind, beide Wupperverband, berichten über<br />
Kosteneffizienz im Flussgebietsmanagement des Wupperverbandes bei der Umsetzung der<br />
europäischen Wasserrahmen-Richtlinie (EU-WRRL)<br />
1. Einleitung<br />
Im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung auf<br />
dem Gebiet der Europäischen Gemeinschaft wurde<br />
am 22.12.2000 die Europäische Wasserrahmenrichtlinie<br />
verabschiedet. Ihre Ziele sind die Erreichung des<br />
„guten Zustandes“, die nachhaltige Bewirtschaftung<br />
und der Schutz der Gewässer. Die nachhaltige Bewirtschaftung<br />
der Wasserressourcen ist die unverzichtbare<br />
Voraussetzung, um im globalen Wettbewerb der<br />
Räume auf Dauer zu bestehen. Die Forderung nach<br />
kosteneffizienten Maßnahmen bzw. Maßnahmenkom<br />
bi na tionen ergibt sich aus der WRRL, Anhang<br />
III, aber auch vor dem Hintergrund leerer Kassen. Im<br />
Einzugsgebiet der Wupper befinden sich derzeit 20<br />
von 22 Kommunen im Nothaushalt und eine weitere<br />
Kommune im Haushaltssicherungskonzept.<br />
1.1 Die Forderungen der EU-WRRL<br />
Die EU-WRRL fordert in Artikel 3, dass die Mitgliedstaaten<br />
die einzelnen Einzugsgebiete innerhalb ihres<br />
jeweiligen Hoheitsgebiets für die Zwecke der Richtlinie<br />
jeweils einer Flussgebietseinheit zuordnen und<br />
das insbesondere alle Maßnahmenprogramme für<br />
die gesamte Flussgebietseinheit koordiniert werden.<br />
Weiterhin fordert die EU-WRRL in Anhang III die kosteneffizientesten<br />
Kombinationen der in das Maßnahmenprogramm<br />
nach Artikel 11 aufzunehmenden<br />
Maßnahmen. Das heißt, sie macht einen Vergleich<br />
unterschiedlicher Handlungsoptionen notwendig und<br />
schafft so einen integrierenden Rahmen für Maßnahmen,<br />
die zumindest in Deutschland bisher vielfach<br />
ohne Effizienzprüfung nebeneinander Bestand hatten.<br />
Drittens wird durch die Orientierung am Leitbild,<br />
d. h. dem von anthopogenen Nutzungen unbeeinflussten<br />
Zustand die Nachhaltigkeit der Maßnahmen<br />
in der EU-WRRL abgesichert. Da sich die Natur innerhalb<br />
eines dynamischen Gleichgewichtes „selbst<br />
erhält“, akkumuliert ein naturnaher Zustand keine<br />
anthro pogen verursachten Kosten für nachfolgende<br />
Generationen. Das Gewässer ent wick lungsziel gemäß<br />
EU-WRRL ist daher der „gute Zustand“ der Gewässer<br />
(bzw. der gute chemische Zustand und das gute<br />
ökologische Potenzial bei stark veränderten Wasserkörpern).<br />
In Artikel 14 schließlich wird die Beteiligung aller<br />
Interessierten gefordert. Die EU-WRRL versucht hier<br />
nicht nur einen Rahmen zu schaffen, um bei der Gewässerentwicklung<br />
alle Belange wasserwirtschaftlich<br />
relevanter Fachgebiete (Landwirtschaft, Hochwasserschutz,<br />
Naturschutz, Denkmalschutz, Bauleitplanung)<br />
auf der Basis der Kosteneffizienz gegeneinander ab-<br />
8 dWA Rundbrief Landesverband <strong>Hessen</strong>/<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>/<strong>Saarland</strong> • November 2011<br />
zugleichen, um den ökologisch und wirtschaftlich rationalsten<br />
Ansatz zu finden. Sie versucht auch – dem<br />
Ansatz von Aahus folgend – die gesellschaftliche<br />
Tragfähigkeit von Maßnahmen mit auszuloten.<br />
Die integrierten Betrachtungsweisen erfordern<br />
eine hohe Abstimmung und Koordination sowie<br />
zahlreiche Verhandlungen zwischen verschiedenen<br />
Werteträgern, um für alle Beteiligten das Gesamtoptimum<br />
zu erzielen. Dieser Abstimmungsbedarf wird<br />
umso größer, je mehr Aspekte integriert betrachtet<br />
werden sollen. Hierbei ist in Ressourcenverbrauch<br />
und Ergebnis eine formal-mechanistische Arbeitsweise<br />
(Marke „Anhörung“ und „Internet“) von der<br />
Bildung eines echten und dauerhaft arbeitenden<br />
Netzwerkes engagierter Personen zu unterscheiden.<br />
Letzteres ist jedoch nur auf lokalem Niveau wirklich<br />
möglich, da Engagement in der Regel aus Betroffenheit<br />
resultiert. Und während sich Sachfragen vor Ort<br />
häufig durch Verhandlungen lösen lassen, so münden<br />
sie auf höherer Ebene häufig in politischen Grundsatzdiskussionen,<br />
die von den anwesenden lokalen<br />
Akteuren nicht gelöst werden können.<br />
1.2 Die Umsetzung der EU-WRRL in NRW und<br />
Gesamtdeutschland<br />
Für die Umsetzung der EU-WRRL ist in NRW die Landesumweltverwaltung<br />
zuständig.<br />
Bisher waren die wasserwirtschaftlichen Entwicklungen<br />
in weiten Strecken geprägt durch ein eher<br />
reaktives Handeln. Für das vergangene Jahrhundert<br />
ist ein stark sektoral ausgerichteter und an einem linearen<br />
Ursache-Wirkungsmodell orientierter Ansatz<br />
prägend. Die Umsetzung von Maßnahmenprogrammen<br />
erfolgte ohne Priorisierung und ohne Zeitvorgaben<br />
flächendeckend und ohne vergleichende Effizienzbetrachtung.<br />
Die Bestandsaufnahme im Jahre 2004, das Monitoring<br />
von 2007 und die Entwicklungen des Landes<br />
hinsichtlich Messmethoden, Datenbanken, GIS-Tools<br />
und Internet haben zu einer bisher noch nie dagewesenen<br />
Transparenz in der Gütebewertung von Gewässern<br />
geführt. Im Hinblick auf die güterelevanten<br />
Größen entsprechend der EU-WRRL (Flora, Fauna,<br />
chemische und physikalische Größen sowie Strukturdaten)<br />
liegt heute ein noch nicht dagewesener Kenntnisstand<br />
über den Zustand der berichtspflichtigen<br />
Gewässer vor. (Wenn auch die neuen EU-WRRL-konformen<br />
Methoden noch nicht auf dem Konfidenzniveau<br />
arbeiten wie z. B. der bewährte Saprobienindex).