Das Cruise-Center- Altona als neues Tor zur Welt?
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Der zweite Teil des<br />
Adressbuchteils<br />
Durch die nützliche Stiftung werden gegen 80 alte verarmte Bürger oder Bürgerwitwen ernährt,<br />
besitzen zwey und zwey ein geräumiges Zimmer, einen Vorplatz mit Küche und einen Boden; sie<br />
erhalten <strong>Tor</strong>f <strong>zur</strong> Feuerung und wöchentlich 12 (vermutlich Schilling) baar, die an jeden Donnerstag<br />
Morgen von den Vorstehern persönlich ausgetheilt werden. Für diese Wohlthat sind ihnen eigentlich<br />
keine Arbeiten zum Besten des Stifts auferlegt; wer arbeiten kann, darf dieses zu seinem Besten<br />
treiben, nur muß es keine Beschäftigung seyn, wodurch die gute Ordnung und Ruhe gestört<br />
wird, und im Fall der Noth muß jeder, wer Kraft hat, sie zuerst dem Stifte widmen, wofür ihm eine<br />
billige Vergeltung gereicht wird. Die Casse hat ihre Einnahme, theils aus den seit der ersten Stiftung<br />
conservierten Capitalien, theils aus den Einnahmen von der dazu gehörigen Kirche, dem Kirchhofe<br />
und aus der Miethe der zu dem Stifte gehörigen Nebengebäude. Daher besteht das Stift beynahe<br />
ganz durch sich selbst, ohne daß die Bürger der Stadt etwas dazu beytragen, <strong>als</strong> das Wenige, was<br />
in einer Armenbüchse, die jeden Montag vor die Thüren gebracht wird, eingesammelt wird. Da<br />
aber nur die hiesigen durch Verarmung <strong>zur</strong>ückgekommenen Bürger und Witwen dort aufgenommen,<br />
die doch sonst der Stadt-Armen-Casse <strong>zur</strong> Last fallen würden: so wäre wohl zu wünschen,<br />
daß diese Sammlung, wozu jetzt nur Wenige etwas geben, mit reichlicherm Beytrag beschenkt<br />
würde. Die Verwaltung der Gelder und die Aufsicht über Kirche, Gebäude und arme Bewohner,<br />
ist zwey gerichtlich bestellten Provisoren übertragen, die nicht auf gewisse Jahre, sondern auf unbestimmte<br />
Zeit diese Führsorge übernehmen und jährlich darüber den Kirchen-Visitatoren und<br />
dem Herrn Patron des Stadt-Armenwesens die Rechnungen ablegen. Der Patron des Stifts ist der<br />
jedesmalige älteste Descendente des ersten Stifters, gegenwärtig Sr. Exellence Herr C. D. F. Graf<br />
Reventlow, Ritter vom Dannebrog, Geheimrath, Cammerherr und Präsident der königl. Rente-<br />
Cammer in Kopenhagen, welcher das jus vocandi (Red.: das juristische Recht ...) <strong>zur</strong> Ernennung<br />
des Predigers und des Organisten und Küsters besitzt, außerdem auch das Recht hat, der Revision<br />
der Rechnungen, persönlich, oder durch einen Bevollmächtigten mit beyzuwohnen und 12 Armen-<br />
Präbenden (Red.: Leibrenten) zu vergeben, welches letztere, wegen der Abwesenheit des Herrn<br />
Patrons, anjetzt von dem demselben an den Prediger übertragen worden ist. Von den übrigen Präbenden,<br />
werden bey eintretenden Vacance (Red.: Abwesenheit), nach einer deshalb getroffenen<br />
Vereinbarung, 25 durch das Stadt-Armen-Collegium, die übrigen aber durch die beyden Provisoren<br />
dieses Stiftes besetzt.<br />
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