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Programmheft Frühjahr 2016

„Vergangene falsche Entscheidungen sind Lernangebote, um es zukünftig besser zu machen.“ (Thom Renzie) Es steht uns wieder einiges bevor, im neuen Jahr 2016. So wird es am 9. März eine totale Sonnenfinsternis geben, die allerdings nur im Indischen Ozean, in Sumatra, im Pazifik und in Mikronesien sichtbar ist. Und auch der 13. März, ein Super-Wahlsonntag in Deutschland mit Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Rheinland- Pfalz berührt uns wahrscheinlich wenig. Dies gilt möglicherweise auch für den zu erwartenden Ausbruch des Quasars und binären schwarzen Lochs OJ 287.

„Vergangene falsche Entscheidungen sind Lernangebote,
um es zukünftig besser zu machen.“ (Thom Renzie)

Es steht uns wieder einiges bevor, im neuen Jahr 2016. So wird es am 9. März eine
totale Sonnenfinsternis geben, die allerdings nur im Indischen Ozean, in Sumatra, im
Pazifik und in Mikronesien sichtbar ist. Und auch der 13. März, ein Super-Wahlsonntag
in Deutschland mit Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Rheinland-
Pfalz berührt uns wahrscheinlich wenig. Dies gilt möglicherweise auch für den zu
erwartenden Ausbruch des Quasars und binären schwarzen Lochs OJ 287.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)<br />

VHS Dreiländereck (Diese AGB sind ab 1. Juli 2015 in Kraft, Stand: 18. Juni 2015)<br />

1. Allgemeines<br />

(1) Die nachstehenden AGB gelten grundsätzlich für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs).<br />

(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner bezeichnen,<br />

sind keine Veranstaltungen der vhs, sondern werden lediglich vermittelt. Verträge kommen dann<br />

unmittelbar mit dem Genannten zustande.<br />

(3) Zur sprachlichen Vereinfachung wird in den Regelungen lediglich die männliche Form verwendet.<br />

Die AGB gelten gleichwohl für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen.<br />

2. Vertragsschluss<br />

(1) Die Ankündigung/Ausschreibung von Veranstaltungen ist stets unverbindlich.<br />

(2) Die Anmeldung kann schriftlich durch Einsendung des Anmeldeformulars, elektronisch über das<br />

online zur Verfügung gestellte Kontaktformular, fernmündlich sowie persönlich in der Geschäftsstelle<br />

erfolgen. Anmeldeschluss ist jeweils fünf Werktage vor Kursbeginn.<br />

(3) Die gesetzlichen Regelungen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften werden durch die<br />

AGB nicht berührt.<br />

3. Vertragspartner und Teilnehmer<br />

(1) Mit Vertragsschluss werden Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs und dem anmeldenden<br />

Teilnehmer begründet. Eine Anmeldung kann auch zugunsten Dritter erfolgen, welche namentlich zu<br />

benennen sind. Eine nachträgliche Änderung der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung<br />

der vhs. Die Zustimmung darf nur in begründeten Fällen verweigert werden.<br />

(2) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig<br />

machen (z.B. Alter, Vorbildung, med. Voraussetzungen usw.).<br />

4. Organisatorische Änderungen<br />

(1) Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten<br />

bzw. genannten Dozenten durchgeführt wird. Die vhs hat das Recht, eine Vertretung einzusetzen.<br />

(2) Die vhs kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.<br />

(3) Fällt eine Veranstaltungseinheit aus nicht von der vhs zu vertretenden Gründen aus, kann diese<br />

nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht<br />

nachgeholt, wird das entrichtete Entgelt anteilig erstattet.<br />

5. Entgelt<br />

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der jeweils aktuellen Programmankündigung/Aushängen.<br />

(2) Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten eine Ermäßigung in Höhe von<br />

25% der ausgewiesenen Kursentgelte, soweit diese einen Betrag von 40,- € übersteigen. Dies gilt<br />

nur für Teilnehmer, die ihre Kursentgelte selbst zahlen und nicht von dritter Seite ersetzt erhalten.<br />

(3) Schüler, Studenten und Auszubildende erhalten 20% Ermäßigung auf alle Kursentgelte, soweit<br />

diese einen Betrag von 40,- € übersteigen.<br />

(4) Anträge auf Ermäßigungen im sozialen Härtefall können beim Leiter der vhs gestellt werden.<br />

(5) Ermäßigungen können nur gewährt werden, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl des Kurses<br />

erreicht wird. Ermäßigungen sind nicht kombinierbar. Ermäßigungsanträge werden nach Anmeldung<br />

nicht mehr bearbeitet.<br />

(6) Ausgenommen von einer Ermäßigung sind in den Kursentgelten enthaltene Sachkosten, Raummieten,<br />

Teilnahmebescheinigungen usw. Von Ermäßigungen ausgenommen sind ferner alle Kurse, die<br />

- vom Freistaat Sachsen nicht gefördert werden (z.B. weniger als 8 Teilnehmer)<br />

- über einen Prämiengutschein gefördert werden<br />

- anderweitig gefördert werden<br />

- zu IHK-Abschlüssen oder sonstigen zertifizierten Abschlüssen führen<br />

- sowie Einzelveranstaltungen, Bildungs- und Studienreisen, Exkursionen und spezielle Angebote<br />

für Kinder.<br />

(7) Das Entgelt ist mit Kursbeginn fällig. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, zur Gewährleistung des<br />

Lastschrifteinzuges ein entsprechendes Mandat zum Einzug nach SEPA-Verordnung zu unterzeichnen.<br />

Ab dem 01.02.2014 erfolgt die Abbuchung zum Fälligkeitszeitpunk nach den Vorschriften des<br />

Abkommens über die SEPA-Inlandslastschrift. Rücklastschriftgebühren bei fehlender Deckung hat<br />

der Teilnehmer zu erstatten.<br />

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