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Programmheft Frühjahr 2016

„Vergangene falsche Entscheidungen sind Lernangebote, um es zukünftig besser zu machen.“ (Thom Renzie) Es steht uns wieder einiges bevor, im neuen Jahr 2016. So wird es am 9. März eine totale Sonnenfinsternis geben, die allerdings nur im Indischen Ozean, in Sumatra, im Pazifik und in Mikronesien sichtbar ist. Und auch der 13. März, ein Super-Wahlsonntag in Deutschland mit Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Rheinland- Pfalz berührt uns wahrscheinlich wenig. Dies gilt möglicherweise auch für den zu erwartenden Ausbruch des Quasars und binären schwarzen Lochs OJ 287.

„Vergangene falsche Entscheidungen sind Lernangebote,
um es zukünftig besser zu machen.“ (Thom Renzie)

Es steht uns wieder einiges bevor, im neuen Jahr 2016. So wird es am 9. März eine
totale Sonnenfinsternis geben, die allerdings nur im Indischen Ozean, in Sumatra, im
Pazifik und in Mikronesien sichtbar ist. Und auch der 13. März, ein Super-Wahlsonntag
in Deutschland mit Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Rheinland-
Pfalz berührt uns wahrscheinlich wenig. Dies gilt möglicherweise auch für den zu
erwartenden Ausbruch des Quasars und binären schwarzen Lochs OJ 287.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)<br />

VHS Dreiländereck (Diese AGB sind ab 1. Juli 2015 in Kraft, Stand: 18. Juni 2015)<br />

6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs<br />

(1) Die Mindestteilnehmerzahl für Kurse beträgt i.d.R. acht Teilnehmer. Bei Unterschreitung kann die<br />

vhs vom Vertrag zurücktreten. Alternativ kann die Durchführung zu einem erhöhten Entgelt angeboten<br />

werden, sofern sich der Teilnehmer damit einverstanden erklärt.<br />

(2) Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Veranstaltung aus von der vhs nicht zu vertretenden<br />

Gründen (Ausfall des Dozenten o.ä.) nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden<br />

muss. In diesem Falle wird das Entgelt ganz bzw. anteilig nach dem Verhältnis der abgewickelten<br />

Teile erstattet. Letzteres gilt nicht, wenn erbrachte Teilleistungen für den Teilnehmer ohne Wert sind.<br />

(3) Ist das geschuldete Entgelt nicht bis vier Tage vor Kursbeginn entrichtet bzw. kein Einzugsmandat<br />

gemäß Punkt 5. (7) erteilt, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Der Teilnehmer/Anmelder<br />

schuldet in diesem Falle vorbehaltlich weiterhegender Ansprüche Bearbeitungskosten von 10,- €.<br />

Der Nachweis, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind, steht dem Teilnehmer/Anmelder offen.<br />

(4) Die vhs kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in<br />

folgenden Fällen vor:<br />

- Nachhaltige Störung des Unterrichts- bzw. Veranstaltungsverlaufes, wobei in der Regel eine Abmahnung<br />

bzw. Ankündigung des drohenden Ausschlusses durch den Veranstaltungsleiter vorauszugehen<br />

hat.<br />

- Ehrverletzungen und Straftaten aller Art gegenüber Kurs- bzw. Veranstaltungsleitern, anderen<br />

Teilnehmern, Beschäftigten der vhs usw.<br />

- Diskriminierendes Verhalten gegenüber anderen Personen wegen Alter, Geschlecht, Hautfarbe,<br />

Volks- bzw. Religionszugehörigkeit usw.<br />

- Missbrauch von Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen<br />

aller Art.<br />

- Beachtliche oder nachhaltige Verstöße gegen die Hausordnung.<br />

(5) Anstelle der Kündigung des Vertrages kann der Teilnehmer auch nur für die betroffene Veranstaltungseinheit<br />

ausgeschlossen werden. Der Anspruch der vhs auf die Kursentgelte wird durch<br />

Kündigung oder Ausschluss nicht berührt.<br />

7. Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer<br />

(1) Der Teilnehmer kann bis fünf Werktage vor Kursbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Für<br />

Wochenendkurse und –veranstaltungen sowie Kurse die zu IHK- Abschlüssen oder sonstigen zertifizierten<br />

Abschlüssen führen gelten anderweitige Regelungen. Bei Studienreisen und Exkursionen<br />

der vhs werden unabhängig vom Zeitpunkt Stornogebühren von 20% des vereinbarten Entgelts berechnet.<br />

Bei vermittelten Studienreisen o.ä. gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.<br />

(2) Der Teilnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn die (weitere) Teilnahme wegen organisatorischer<br />

Änderungen der vhs nicht bzw. nicht mehr zumutbar ist. Das Entgelt wird dann anteilig erstattet.<br />

Vollständige Erstattung erfolgt, soweit in Anspruch genommene Teilleistungen für den Teilnehmer<br />

wertlos wären.<br />

(3) Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform.<br />

(4) Gesetzliche Widerrufsrechte (Fernabsatzgesetz) bleiben unberührt. Im Falle eines Widerrufs nach<br />

Fernabsatzgesetz sind in Anspruch genommene Teilleistungen in jedem Falle anteilig zu vergüten.<br />

8. Haftungsausschluss<br />

(1) Außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sind Haftungsansprüche gegen die<br />

vhs ausgeschlossen.<br />

(2) Der Haftungsausschluss gilt insbesondere dann, wenn beim Teilnehmer medizinische bzw. körperliche<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme an Veranstaltungen nicht vorliegen.<br />

9. Sonstiges<br />

Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung,<br />

Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung<br />

gestattet. Der Vertragspartner kann dem jederzeit widersprechen. Ein Widerspruch gegen die<br />

Zusendung von Informations- und Werbematerialien der VHS ist analog jederzeit möglich. Ansprüche<br />

gegen die vhs sind nicht an Dritte abtretbar.<br />

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