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GRI-Index Swisscom Geschäftsbericht 2010 1/53

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<strong>Swisscom</strong> AG<br />

COM-CR<br />

<strong>GRI</strong>-<strong>Index</strong> <strong>Swisscom</strong><br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

HR4 Vorfälle von Diskriminierung �<br />

Alle Einkäufer – rund 100 Mitarbeitende – werden zur Einkaufspolitik und CR in der Lieferkette geschult. Dies war auch Thema eines Vortrags<br />

an der <strong>Swisscom</strong> Einkäufertagung <strong>2010</strong>. Eine Information und Schulung zur – als erhöhtes Risiko eingestuften – Beschaffung von<br />

Werbeartikeln wurde mit neun Entscheidungsträgern durchgeführt.<br />

Keine Vorfälle von Diskriminierung im Jahr <strong>2010</strong> bekannt.<br />

S. 37 Lagebericht – Mitarbeiter – Personalstrategie<br />

Diskriminierung: Mitarbeitende von <strong>Swisscom</strong> haben ein Recht darauf, an ihrem Arbeitsplatz so behandelt zu werden, dass ihre persönliche<br />

Würde und Integrität unangetastet bleiben. Bei Diskriminierungen – aber auch für Anliegen, welche die Themen Lebensgestaltung,<br />

Zusammenleben, Gesundheit, Finanzen und andere mehr betreffen – stehen den Mitarbeitenden Sozialberater an unterschiedlichen<br />

Standorten in der ganzen Schweiz zur Seite. In den letzten drei Jahren haben durchschnittlich 4% bis 5% der <strong>Swisscom</strong> Mitarbeitenden eine<br />

Einzelberatung in Anspruch genommen. Um psychosozialen Spannungen, Diskriminierungen oder Belastungsreaktionen vorzubeugen, bietet<br />

die Sozialberatung unterschiedliche Präventionskurse an. Jährlich besuchen einige hundert Führungskräfte und Mitarbeitende diese<br />

Kursangebote.<br />

HR5 Vereinigungsfreiheit und<br />

Kollektivverhandlungen<br />

� Siehe HR2<br />

HR6 Kinderarbeit � Siehe HR2<br />

Keine Vorfälle im Jahr <strong>2010</strong> bekannt.<br />

HR7 Zwangsarbeit � Siehe HR2<br />

Keine Vorfälle im Jahr <strong>2010</strong> bekannt.<br />

HR8 Schulung des Sicherheitspersonals � Siehe HR2<br />

HR9 Verletzung der Rechte von<br />

Ureinwohnern<br />

Gesellschaftliche<br />

Leistungsindikatoren: Gesellschaft<br />

� Siehe HR2<br />

Managementansatz � S. 89 Lagebericht – Corporate Responsibility – Gesellschaftliches und kulturelles Engagement – Managementansatz und Ziele<br />

Geltende Gesetze sind vorbehaltlos einzuhalten. Zentral für <strong>Swisscom</strong> sind die Vorgaben zum Fernmelde- und Wettbewerbsrecht, zum<br />

Arbeitsrecht sowie die Vorgaben zur Bezeichnung der Produkte und Dienstleistungen, zum Persönlichkeits- und Datenschutz, zum Schutz des<br />

Fernmeldegeheimnisses, zur Bekämpfung von Korruption und zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Kunden und Dritten. Die<br />

Verantwortung für die Einhaltung der angeführten Gesetze obliegt jedem einzelnen Mitarbeitenden.<br />

Siehe 3.6<br />

SO1 Auswirkungen auf das Gemeinwesen � S. 89 Lagebericht – Corporate Responsibility – Gesellschaftliches und kulturelles Engagement – Grundsätze – Zugang für alle<br />

Die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes werden vollumfänglich erfüllt oder übertroffen:<br />

> Der Zugang zu <strong>Swisscom</strong> Shops ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, in über 90% uneingeschränkt möglich.<br />

> In Kooperation mit dem Verein «Zugang für alle» optimiert <strong>Swisscom</strong> laufend die Zugänglichkeit ihrer Webplattformen für Sehbehinderte<br />

und sehschwache Mitmenschen. Die Zugänglichkeit für Blindenbrowser wie «jaws» wurde im Jahr <strong>2010</strong> bei der Implementierung einer<br />

<strong>GRI</strong>-<strong>Index</strong> <strong>Swisscom</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong> 38/<strong>53</strong>

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