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GRI-Index Swisscom Geschäftsbericht 2010 1/53

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PR2 Verstösse gegen<br />

Gesundheitsstandards<br />

<strong>Swisscom</strong> AG<br />

COM-CR<br />

<strong>GRI</strong>-<strong>Index</strong> <strong>Swisscom</strong><br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

messbar» sind.<br />

Die rechtliche Verpflichtung, die Emissionen von Mobilfunkanlagen zu begrenzen, ergibt sich aus der Verordnung über den Schutz vor<br />

nichtionisierender Strahlung (NISV). Die NISV soll Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung schützen. Sie gilt für den<br />

Betrieb von ortsfesten Anlagen, die elektrische und magnetische Felder mit Frequenzen von 0 Hz bis 300 GHz emittieren.<br />

S. 84 Lagebericht - Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen - Produktverantwortung<br />

Marketing und Verkaufsförderung,<br />

respektive Öffentlichkeitsarbeit zu Strahlung und Gesundheit:<br />

Beratung und Auskünfte zum Thema Funktechnologien<br />

<strong>Swisscom</strong> berät mit speziell geschulten Mitarbeitenden Anspruchsgruppen, die durch den Bau und Betrieb von Mobilfunknetzen betroffen sind<br />

oder allgemeine Auskünfte zum Thema Funktechnologien, Umwelt und Gesundheit wünschen. <strong>Swisscom</strong> hat im Berichtsjahr über 500<br />

Gesprächen mit den wichtigsten Anspruchsgruppen zu den Themen Mobilfunk und Umwelt geführt.<br />

Schulungen<br />

Im internen Verhaltenstraining wurden weitere Massnahmen umgesetzt: CR-Roadshows und CRVideo- Botschaften im Intranet haben zur<br />

strahlungsarmen Nutzung von Funktechnologien sensibilisiert. Die Shop-Mitarbeitenden wurden befähigt, Interessenten auf Anfrage die<br />

wichtigsten Tipps zur strahlungsarmen Nutzung drahtloser Kommunikationstechnologien zu vermitteln.<br />

S. Strahlung_und_Gesundheit.<br />

Ein Flyer kann heruntergeladen werden unter: www.swisscom.ch/NR/rdonlyres/AE7EDFD6-B926-40AD-89E4-<br />

789BB97E2718/0/<strong>2010</strong>0519_Strahlungsarm_unterwegs_de.pdf<br />

� Relevante Gesundheitsstandards für das Mobilfunknetz sind die ICNIRP-Guidelines und speziell die NISV<br />

Siehe IO5 Standard für die Strahlung von Basisstationen.<br />

Keine Verstösse gegen relevante Gesundheitsstandards und gegen Standards zur Kennzeichnung von Produktinformationen im Jahr <strong>2010</strong>.<br />

PR3 Produktinformationen � S. 87 Lagebericht – Corporate Responsibility – Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen – Produktverantwortung – Informationspflicht und<br />

Öffentlichkeitsarbeit zu Strahlung und Gesundheit<br />

<strong>Swisscom</strong> gibt die Abstrahlungsstärke der Endgeräte an. Die Fernmeldedienstverordnung (FDV) schreibt dem Fernmeldedienstanbieter vor,<br />

mindestens einmal jährlich auf die Funktionalität eines Sperrsets hinzuweisen. Damit lässt sich der Zugang zu kostenpflichtigen<br />

Mehrwertdiensten für bestimmte Anschlüsse sperren. <strong>Swisscom</strong> informiert ihre Kunden alljährlich mittels Rechnungsbeilage über diese<br />

kostenlose Dienstleistung. Bei allen Abonnementen von Jugendlichen unter 18 Jahren wird dieses Sperrset automatisch aktiviert.<br />

PR4 Verstösse gegen Standards zur<br />

Kennzeichnung von<br />

Produktinformationen<br />

� Keine Verstösse gegen Standards zur Kennzeichnung von Produktinformationen im Jahr <strong>2010</strong><br />

PR5 Kundenzufriedenheit � S. 85 Lagebericht – Corporate Responsibility – Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen – Produktverantwortung – Kundenzufriedenheit<br />

<strong>Swisscom</strong> Schweiz<br />

Um die Kundenzufriedenheit zu messen, führt <strong>Swisscom</strong> segmentspezifische Studien durch.<br />

<strong>GRI</strong>-<strong>Index</strong> <strong>Swisscom</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong> 46/<strong>53</strong>

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