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GRI-Index Swisscom Geschäftsbericht 2010 1/53

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IO8 Anzahl der allein und gemeinsam<br />

genutzten Sendemasten<br />

<strong>Swisscom</strong> AG<br />

COM-CR<br />

Bereitstellung von Zugang<br />

Zugang zu<br />

Telekommunikationsprodukten und -<br />

dienstleistungen: Überwindung des<br />

Digital Divide<br />

PA1 Strategien und Massnahmen in wenig<br />

besiedelten Gebieten<br />

PA2 Strategien und Massnahmen zur<br />

Überwindung von Zugangs- und<br />

Nutzungsbarrieren<br />

<strong>GRI</strong>-<strong>Index</strong> <strong>Swisscom</strong><br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

� S. 15 Lagebericht – Umfeld, Strategie und Organisation – Geschäftstätigkeit – Das Netz von <strong>Swisscom</strong> – Netze Schweiz<br />

Zudem werden Standortausbauten, soweit möglich, mit anderen Mobilfunkbetreibern koordiniert. Bereits heute teilt sich <strong>Swisscom</strong> rund 23%<br />

ihrer knapp 6’000 Antennenstandorte mit anderen Anbietern – besonders in Tunnels, in denen die gemeinsame Nutzung bei knapp 59% liegt.<br />

Mit mehr als 1'200 Hotspots in der Schweiz ist <strong>Swisscom</strong> ferner der führende Netzbetreiber von öffentlichen WLANs (PWLAN).<br />

� Siehe EC8<br />

� Siehe EC8<br />

S. 90 Lagebericht – Corporate Responsibility – Gesellschaftliches und kulturelles Engagement – Förderung des Jugendmedienschutzes und<br />

Medienkompetenz<br />

<strong>Swisscom</strong> will Kinder und Jugendliche, aber auch ältere Menschen über die Risiken der neuen Medien informieren und einen<br />

selbstverantwortlichen und medienkritischen Umgang fördern.<br />

Jugendmedienschutz<br />

Für Kinder bergen Internet und Mobilfunktelefonie auch Gefahren. <strong>Swisscom</strong> ist gewillt, die Verantwortung nicht alleine Eltern und dem<br />

Lehrpersonal zu überlassen.<br />

Die rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich Jugendmedienschutz hat <strong>Swisscom</strong> im vergangenen Jahr vorbehaltlos eingehalten. Gemäss<br />

Schweizerischem Strafgesetzbuch ist es Anbietern untersagt, Inhalte pornographischer Natur Personen unter 16 Jahren anzubieten. Die<br />

Fernmeldedienstverordnung beschreibt die Massnahmen hinsichtlich Sperrmöglichkeiten von Mehrwertdiensten. <strong>Swisscom</strong> legt diese<br />

Vorschriften sehr streng aus.<br />

Die Brancheninitiative für verbesserten Jugendmedienschutz und zur Förderung der Medienkompetenz, die vom Schweizerischen Verband der<br />

Telekommunikation «asut» initiiert worden ist, führt seit 2008 neben den gesetzlichen Vorschriften eine Liste zusätzlicher Massnahmen auf, zu<br />

der sich <strong>Swisscom</strong> verpflichtet hat. Hierzu gehören das Anbieten einer Filtersoftware für den Internet-Zugang, die aktive Informationspflicht<br />

gegenüber den Kunden, die Dialogbereitschaft mit engagierten Organisationen und das Benennen eines Jugendmedienschutz-Beauftragten.<br />

2011 wird eine unabhängige Stelle die Brancheninitiative und deren Umsetzung überprüfen.<br />

<strong>Swisscom</strong> geht bereits seit Jahren über die gesetzlichen Anforderungen hinaus:<br />

> Freiwillige Erhöhung der Altersgrenze für den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen auf 18 Jahre;<br />

> Keine erotischen Inhalte im Video-on-Demand-Angebot von <strong>Swisscom</strong> TV;<br />

> Zusätzliche Sender-Sperrung mittels PIN bei <strong>Swisscom</strong> TV;<br />

> Altersfreigabe-Empfehlung nach FSK bei allen Video-on-Demand-Angeboten;<br />

<strong>GRI</strong>-<strong>Index</strong> <strong>Swisscom</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong> 50/<strong>53</strong>

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