GRI-Index Swisscom Geschäftsbericht 2010 1/53
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IO8 Anzahl der allein und gemeinsam<br />
genutzten Sendemasten<br />
<strong>Swisscom</strong> AG<br />
COM-CR<br />
Bereitstellung von Zugang<br />
Zugang zu<br />
Telekommunikationsprodukten und -<br />
dienstleistungen: Überwindung des<br />
Digital Divide<br />
PA1 Strategien und Massnahmen in wenig<br />
besiedelten Gebieten<br />
PA2 Strategien und Massnahmen zur<br />
Überwindung von Zugangs- und<br />
Nutzungsbarrieren<br />
<strong>GRI</strong>-<strong>Index</strong> <strong>Swisscom</strong><br />
<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
� S. 15 Lagebericht – Umfeld, Strategie und Organisation – Geschäftstätigkeit – Das Netz von <strong>Swisscom</strong> – Netze Schweiz<br />
Zudem werden Standortausbauten, soweit möglich, mit anderen Mobilfunkbetreibern koordiniert. Bereits heute teilt sich <strong>Swisscom</strong> rund 23%<br />
ihrer knapp 6’000 Antennenstandorte mit anderen Anbietern – besonders in Tunnels, in denen die gemeinsame Nutzung bei knapp 59% liegt.<br />
Mit mehr als 1'200 Hotspots in der Schweiz ist <strong>Swisscom</strong> ferner der führende Netzbetreiber von öffentlichen WLANs (PWLAN).<br />
� Siehe EC8<br />
� Siehe EC8<br />
S. 90 Lagebericht – Corporate Responsibility – Gesellschaftliches und kulturelles Engagement – Förderung des Jugendmedienschutzes und<br />
Medienkompetenz<br />
<strong>Swisscom</strong> will Kinder und Jugendliche, aber auch ältere Menschen über die Risiken der neuen Medien informieren und einen<br />
selbstverantwortlichen und medienkritischen Umgang fördern.<br />
Jugendmedienschutz<br />
Für Kinder bergen Internet und Mobilfunktelefonie auch Gefahren. <strong>Swisscom</strong> ist gewillt, die Verantwortung nicht alleine Eltern und dem<br />
Lehrpersonal zu überlassen.<br />
Die rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich Jugendmedienschutz hat <strong>Swisscom</strong> im vergangenen Jahr vorbehaltlos eingehalten. Gemäss<br />
Schweizerischem Strafgesetzbuch ist es Anbietern untersagt, Inhalte pornographischer Natur Personen unter 16 Jahren anzubieten. Die<br />
Fernmeldedienstverordnung beschreibt die Massnahmen hinsichtlich Sperrmöglichkeiten von Mehrwertdiensten. <strong>Swisscom</strong> legt diese<br />
Vorschriften sehr streng aus.<br />
Die Brancheninitiative für verbesserten Jugendmedienschutz und zur Förderung der Medienkompetenz, die vom Schweizerischen Verband der<br />
Telekommunikation «asut» initiiert worden ist, führt seit 2008 neben den gesetzlichen Vorschriften eine Liste zusätzlicher Massnahmen auf, zu<br />
der sich <strong>Swisscom</strong> verpflichtet hat. Hierzu gehören das Anbieten einer Filtersoftware für den Internet-Zugang, die aktive Informationspflicht<br />
gegenüber den Kunden, die Dialogbereitschaft mit engagierten Organisationen und das Benennen eines Jugendmedienschutz-Beauftragten.<br />
2011 wird eine unabhängige Stelle die Brancheninitiative und deren Umsetzung überprüfen.<br />
<strong>Swisscom</strong> geht bereits seit Jahren über die gesetzlichen Anforderungen hinaus:<br />
> Freiwillige Erhöhung der Altersgrenze für den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen auf 18 Jahre;<br />
> Keine erotischen Inhalte im Video-on-Demand-Angebot von <strong>Swisscom</strong> TV;<br />
> Zusätzliche Sender-Sperrung mittels PIN bei <strong>Swisscom</strong> TV;<br />
> Altersfreigabe-Empfehlung nach FSK bei allen Video-on-Demand-Angeboten;<br />
<strong>GRI</strong>-<strong>Index</strong> <strong>Swisscom</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong> 50/<strong>53</strong>