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ten de Klerk mit einbezog (Sriram 2004: 154). Das sich aus den Wahlen konstituierende Parlament<br />

verabschiedete ungefähr ein Jahr später, 1995, den Promotion of National Unity and<br />

Reconciliation Act, der die Grundlage für die Errichtung der südafrikanischen Wahrheits- und<br />

Versöhnungskommission bildete.<br />

Die nationalen Machtverhältnisse<br />

Im Folgenden geht es um die Machtverhältnisse zwischen den alten und neuen Machthabern<br />

zur Zeit der Einsetzung der Wahrheitskommission und der Rolle von Militär und Zivilgesellschaft<br />

in diesem Zeitraum.<br />

Dieses Machtverhältnis lag 1995 leicht zugunsten der Opposition, insbesondere des ANC,<br />

der 1994 nicht nur die Parlamentswahlen klar gewann und damit die Mehrheit der Sitze in der<br />

Nationalversammlung, sondern auch das Präsidentenamt und Justizministerium besetzte (Audretsch<br />

2008: 18). Dennoch war auch die NP weiterhin im Parlament und in der Übergangsregierung<br />

vertreten und stellte mit de Klerk einen der beiden Vizepräsidenten der neuen Republik.<br />

Die Verhandlungen, die zur Einsetzung der Wahrheitskommission führten, können als ungefähr<br />

ausgewogen beschrieben werden (Audretsch 2008: 18). Dies lässt auch auf das vorherrschende<br />

Machtverhältnis schließen, zumal eine auf Grundrechten beruhende, demokratische Übergangsverfassung<br />

ein weiteres Ergebnis war (Kaußen 2003: 146-147). Dennoch dürfen die Einflussmöglichkeiten<br />

des alten Regimes nicht völlig unberücksichtigt bleiben, da für die vorausgegangenen<br />

Verhandlungsprozesse und die Übergangsverfassung Kompromisse auf beiden<br />

Seiten nötig waren, die sich u.a. in „Einschränkungen bei der Aufarbeitung der Vergangenheit“<br />

(Werle 1998: 226) zeigten, wie sie u.a. in der Amnestieregelung und den vorausgegangenen<br />

Debatten deutlich wurden. Während die NP auf einer Generalamnestie bestand, forderte die<br />

ANC eine Untersuchungskommission. Des Weiteren kommt hinzu, dass eine „fast vollständige<br />

[personelle] Beibehaltung der Sicherheitskräfte, der öffentlichen Verwaltung und der Justiz“<br />

(Audretsch 2008: 18) den Wechsel kennzeichnen.<br />

Die Rolle des Militärs ist dabei als nur nebensächlich zu charakterisieren. Trotz „einer<br />

starken Militarisierung der politischen Herrschaft“ (Theißen 1996: 12) während der 1980er<br />

Jahre, behielt die zivile Elite die Befehlsgewalt. Mit dem nationalen Friedensabkommen vom<br />

September 1991 wurden „[b]edeutende strukturelle Veränderungen für den institutionellen<br />

Aufbau des Sicherheitssektors (…) und der Subordination des Militärs“ (Ranft 2010: 82) festgelegt.<br />

Ein Großteil der Reformen wurde dabei noch während der Transition eingeführt (Ranft<br />

2010: 82). Zu diesen Reformen zählten die Integration der Guerillakämpfer und Bildung eines<br />

neuen Führungsstabs sowie die Verbesserung der zivilmilitärischen Beziehungen (Ranft 2010:<br />

82). Der politische Einfluss des Militärs kann daher als gering eingestuft werden (Theißen 1996:<br />

12).<br />

Zur Seite der Opfer, die dem früheren Regime gegenübersteht, zählt in erster Linie die<br />

Gesamtheit der schwarzen Bevölkerung, die unter dem Rassismus des Apartheidsregimes litt.<br />

„Die öffentliche Unterstützung zur Aufklärung und Verfolgung der vergangenen Menschenrechtsverletzungen<br />

innerhalb der schwarzen Bevölkerung ist dementsprechend groß“ (Theißen<br />

1996: 12). Südafrika weist eine gut organisierte und starke Zivilgesellschaft auf (Theißen 1996:<br />

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