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pro aurum consulting - für Experten von Experten
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3. PRO AURUM cONsUlTINg –<br />
sYsTEM- UNd FUNkTIONsBERATUNg<br />
3.2 NEU-PROdUkT-PROZEss (NPP)<br />
3.2.1 NPP-lEITFAdEN<br />
Roland Eller consulting gmbh wurde vom Unternehmen pro aurum beauftragt, einen NPP-leitfaden zu<br />
erstellen, der es kreditinstituten ermöglicht, den handel mit Edelmetallen und die Auslagerung der Edelmetalllagerung<br />
entsprechend den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk (BA)) einzuführen<br />
und damit einen Neu-Produkt-Prozess (NPP) maßgeblich zu unterstützen. dadurch, dass es sich<br />
nicht nur um eine geschäftsaktivität in neuen Produkten oder auf neuen Märkten handelt, sondern dabei<br />
auch ein Auslagerungstatbestand vorliegt, ergeben sich für die kreditinstitute aus dem kreditwesengesetz<br />
(KWG) und den MaRisk (BA) weitere Pfl ichten, wie beispielsweise die Durchführung einer Risikoanalyse. Der<br />
leitfaden soll dabei unterstützen, indem er alle wesentlichen dienstleistungsmerkmale und weitere Informationen,<br />
beispielsweise für einen ggf. durch das kreditinstitut durchzuführenden NPP oder eine Risikoanalyse,<br />
gebündelt zur Verfügung stellt. Zugleich dient dieser als interne Machbarkeitsprüfung und liefert klarheit<br />
über mögliche herausforderungen, chancen und Risiken des neu einzuführenden Produktes sowie über<br />
notwendige Prozessstraßen und Vertriebswege.<br />
der leitfaden kann im Rahmen der Outsourcingbegleitung durch das Unternehmen pro aurum den kreditinstituten<br />
ausgehändigt werden.<br />
Dabei sei auf einige Punkte hingewiesen (Auszug):<br />
1. der NPP bezieht sich grundsätzlich allein auf das Angebot „Edelmetalldepot“. handelsprozesse bei der<br />
pro aurum kg sind aber dennoch zu berücksichtigen, da ein kauf der betreffenden ware typischerweise<br />
dem Einlagerungsprozess vorgeschaltet ist und damit nicht aus dem gesamtprozess losgelöst werden kann.<br />
2. Nicht berücksichtigt werden soll der reine physische handel, bei dem z. B. zur glattstellung/Erfüllung<br />
von geschäften, die über eine „sortenkasse“ getätigt werden (physischer An- oder Verkauf von Münzen,<br />
Barren …), Edelmetalle physisch ge- oder verkauft werden.<br />
3. der leitfaden dient der Unterstützung bei der Produkteinführung, sowohl hinsichtlich des grundsätzlichen<br />
Vorgehens bei einem Einführungsprozess wie auch im speziellen. Aufgrund der vielen denkbaren Einzelheiten<br />
und Eigenheiten des jeweiligen kreditinstitutes und der vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten kann<br />
jedoch nicht auf alle details eingegangen werden; insofern kann der leitfaden den Produkteinführungsprozess<br />
unterstützen und beschleunigen – er kann ihn aber keinesfalls ersetzen. Eine individuelle würdigung<br />
der jeweiligen Rahmenbedingungen im kreditinstitut soll und kann er nicht leisten.<br />
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