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Blasmusik-in-Tirol-2-2014

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mitteilungen<br />

LV-Geschäftsführer<br />

Roland Mair<br />

AKM-Programmmeldung –<br />

AKM-Veranstaltungsmeldung<br />

In letzter Zeit wurde immer wieder festgestellt, dass es Auffassungsprobleme bei den<br />

Meldungen an die AKM gibt. Grundsätzlich ist zwischen AKM-Programmmeldung<br />

und AKM-Veranstaltungsmeldung zu unterscheiden.<br />

AKM-Programmmeldung<br />

Zwischen der AKM und dem ÖBV gibt es<br />

e<strong>in</strong>en Vertrag, nach dem Musikkapellen verpflichtet<br />

s<strong>in</strong>d detaillierte Programme, das<br />

heißt öffentlich aufgeführten Werke samt<br />

Komponist und Arrangeur, sowie e<strong>in</strong>e Liste<br />

der absolvierten Veranstaltungen der AKM<br />

zu übermitteln. Diese Angaben dienen der<br />

AKM als Grundlage zur Auszahlung von Tantiemen<br />

an Komponisten, Arrangeure und<br />

Verleger. Der BVT stellt zu diesem Zweck<br />

im neuen Mitgliederverwaltungsprogramm<br />

unter dem Modul „AKM-Meldungen“ e<strong>in</strong>e<br />

Schnittstelle zur Verfügung, die auf e<strong>in</strong>fache<br />

Weise die Erfassung von Veranstaltungsterm<strong>in</strong>en<br />

und der gespielten Musikstücken ermöglicht.<br />

Die AKM-Programmmeldung ist<br />

ausschließlich über das neue Mitgliederverwaltungsprogramm<br />

abzugeben. Bei Verwendung<br />

des Moduls „Proben/Ausrückungen“<br />

können Veranstaltungen direkt <strong>in</strong> das AKM-<br />

Modul übernommen werden.<br />

Es besteht Programm-Meldepflicht für alle<br />

Aufführungen aller Vere<strong>in</strong>e, egal ob Eigenveranstaltung<br />

oder Fremdveranstaltung, egal<br />

ob kirchliche oder bürgerliche Ausrückungen,<br />

während des ganzen Jahres, unabhängig von<br />

Anlass und Besetzung (Ensemble, Jugendblasorchester<br />

oder Gesamtorchester). Auch bei<br />

Verbandsveranstaltungen (Wertungsspiele,<br />

Bezirksmusikfeste usw.) ist jede Musikkapelle<br />

selbst für die Meldung der gespielten Musikstücke<br />

zuständig.<br />

Zur Programmmeldung verpflichtet ist jede<br />

Musikkapelle, vertreten durch den Obmann,<br />

m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich, letzte Abgabefrist<br />

der Meldung ist der 30. Jänner des Folgejahres.<br />

Die Programmmeldungen umfassen die Term<strong>in</strong>e<br />

der absolvierten Auftritte, die Liste und<br />

die Anzahl der gespielten Musikstücke, Namen<br />

und Anschriften der Veranstalter und Veranstaltungsorte.<br />

Die Meldungen s<strong>in</strong>d für den Vere<strong>in</strong> nicht<br />

kostenpflichtig, jedoch werden bei e<strong>in</strong>er Nichtmeldung<br />

€ 100,- von der Kopfquotenvergütung<br />

<strong>in</strong> Abzug gebracht.<br />

AKM-Veranstaltungsmeldung<br />

Zwischen der AKM und dem ÖBV ist vertraglich<br />

festgelegt, welche eigenen Veranstaltungen<br />

meldepflichtig s<strong>in</strong>d und welche <strong>in</strong> die Kopfquote<br />

fallen (nicht meldepflichtig).<br />

Mit dem Pauschalbetrag (Kopfquote) s<strong>in</strong>d<br />

alle eigenen Veranstaltungen von Mitgliedskapellen,<br />

der Bezirks- und Landesverbände und<br />

des ÖBV sowie der unter Punkt 1-5 angeführten<br />

Musikgruppen/Ensembles abgedeckt.<br />

1. Mitgliedskapellen des ÖBV<br />

2. e<strong>in</strong>e oder mehrere Auswahlgruppen e<strong>in</strong>er<br />

Musikkapelle, e<strong>in</strong>es Bezirks- oder Landesverbandes<br />

bzw. des ÖBV, sofern sie im Auftrag<br />

derer musizieren<br />

4. e<strong>in</strong> Auswahlorchester anderer Art<br />

5. e<strong>in</strong>e Musikkapelle oder Auswahlgruppen<br />

im Rahmen von Konzertbewerben, Bewerben<br />

„Musik <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en Gruppen“ und Bewerben<br />

„Musik <strong>in</strong> Bewegung“.<br />

Eigene Veranstaltungen s<strong>in</strong>d meldepflichtig:<br />

1. Veranstaltungen, bei welchen das Programm<br />

nicht überwiegend von Mitgliedskapellen<br />

des ÖBV bestritten wird<br />

2. Konzerte, bei denen Berufsmusiker mitwirken<br />

3. Veranstaltungen, bei denen e<strong>in</strong> Mitveranstalter<br />

zusätzlich zu e<strong>in</strong>em dem ÖBV angeschlossenen<br />

Vere<strong>in</strong> auftritt<br />

4. Veranstaltungen mit Tanz<br />

5.Tonfilmvorführungen<br />

Anmeldung eigener Veranstaltungen<br />

Nicht zu melden s<strong>in</strong>d Veranstaltungen, die<br />

mit dem Pauschalbetrag (Kopfquote) abgedeckt<br />

s<strong>in</strong>d. Alle anderen Veranstaltungen s<strong>in</strong>d vom<br />

Veranstalter der AKM m<strong>in</strong>destens drei Tage<br />

vor der Aufführung über das Internet unter<br />

www.akm.at – direkter L<strong>in</strong>k „Anmeldung E<strong>in</strong>zelveranstaltung“<br />

zu melden. Die AKM gewährt<br />

bei Veranstaltungen der Mitgliedskapellen, die<br />

nicht <strong>in</strong> die Pauschalierung fallen, e<strong>in</strong>e Ermäßigung<br />

von 40 %.<br />

Die vollständige Vere<strong>in</strong>barung zwischen ÖBV und AKM kann über die Homepage des ÖBV herunter geladen werden<br />

(www.blasmusik.at – Service – AKM – AKM Vere<strong>in</strong>barung).<br />

Juni | BiT<br />

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