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Stromkosten der energieintensiven Industrie

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zur Folge, dass eine Übertragung von Strom zwischen den zwei Ballungsgebieten Kanto (Tokio Region)<br />

und Kansai (Osaka Region) bei auftretenden Engpässen nur in geringem Maße möglich ist.<br />

In Japan gehen Kosten für Netzinfrastruktur in die Vollkostenkalkulation <strong>der</strong> Energieversorger ein und<br />

werden über die Strompreise an die Endkunden durchgereicht. Strompreiskomponenten, die mit <strong>der</strong><br />

Netzinfrastruktur zusammenhängen, werden we<strong>der</strong> vom Ministerium noch von den Energieversorgern<br />

einzeln ausgewiesen. Der Anteil <strong>der</strong> Netzkosten am Strompreis werden auf 8,2 % für Übertragungs-,<br />

3,9 % für Transformer- und 12,5 % für Verteilungskosten geschätzt.<br />

Stromsteuer: Electric power source development promotion tax<br />

Alle Endverbraucher zahlen eine Stromsteuer von 0,375 Yen/kWh (0,33 ct/kWh). Für die Steuer gibt<br />

es keine Ausnahmeregelungen.<br />

Global Warming Tax<br />

Die Global Warming Tax ist eine Steuer auf fossile Brennstoffe, berechnet nach <strong>der</strong>en CO2-Gehalt. Im<br />

Jahr 2014 betrug <strong>der</strong> Steuersatz 289 Yen/tCO2, was sich nach Berechnungen des japanischen Energieministeriums<br />

mit 110 Yen/MWh (etwa 1 €/MWh) auf den Strompreis nie<strong>der</strong>schlägt. Die Steuer ist<br />

keine explizite Strompreiskomponente, wird aber von den Stromversorgern gezahlt, welche die Kosten<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Vollkostenkalkulation an die Verbraucher weiterreichen. Es gibt keine Privilegierungsmöglichkeit.<br />

För<strong>der</strong>ung erneuerbarer Energien<br />

Die Abgabe zur Finanzierung <strong>der</strong> Einspeisevergütung für Erneuerbare Energien, welche die Energieversorger<br />

an die Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien zahlen müssen, wird von allen Endverbrauchern<br />

bezahlt. Ihre Höhe wird von einer staatlichen Behörde anhand <strong>der</strong> nationalen Gesamtkosten<br />

<strong>der</strong> Einspeisevergütung ermittelt. Von Mai 2013 bis April 2014 betrug <strong>der</strong> normale Tarif<br />

0,35 Yen/kWh (etwa 0,24 ct/kWh). Endverbraucher aus dem <strong>energieintensiven</strong> verarbeitenden Gewerbe,<br />

<strong>der</strong>en Verhältnis von Stromverbrauch zu Bruttowertschöpfung dem 8-fachen des durchschnittlichen<br />

Verhältnisses entspricht, zahlten einen reduzierten Tarif von 0,07 Yen/kWh (etwa<br />

0,05 ct/kWh).<br />

Eine zusätzliche Abgabe dient dazu, die Finanzierung <strong>der</strong> Vergütung von überschüssigem Strom, <strong>der</strong><br />

von kleinen Photovoltaik-Anlagen (von Haushalten) in das Netz eingespeist wird, zu leisten. Diese<br />

„PV-Umlage“ liegt bei 0,05 Yen/kWh (0,03 ct/kWh) und hat keine Ausnahmeregelung.<br />

Fazit<br />

Die japanische Regierung erhebt nur geringe Steuern und Umlagen auf die ohnehin sehr hohen<br />

Strompreise. Die einzige explizite Privilegierungsregelung für <strong>Industrie</strong>unternehmen bei <strong>der</strong> Umlage<br />

zur För<strong>der</strong>ung erneuerbarer Energien berücksichtigt die relative <strong>Stromkosten</strong>intensität.<br />

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