090618_2.Gemeinderat.pdf
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N I E D E R S C H R I F T<br />
über die Sitzung Nr. 02/2009<br />
des Gemeinderates der Marktgemeinde Millstatt<br />
Datum: Donnerstag, 18. Juni 2009<br />
Dauer: 19.00 Uhr bis 23.15 Uhr<br />
Ort: Kurhaus Millstatt, Blauer Saal<br />
Anwesende: Bürgermeister Josef Pleikner<br />
Vzbgm. Heribert Dertnig, Vzbgm. Florian Maier, GV Mag. Erwin Theuermann (bis<br />
19.50 Uhr), GV DI (FH) Alfred Lagger, GV DI Johann Schuster, GR Albert<br />
Burgstaller, GR Mag. Norbert Santner, GR Mag. Wilfried Koller, GR Monika<br />
Untermoser, GR Mag. Eva Sichrowsky, GR Annelies Nickmann, GR Ferdinand<br />
Wögerbauer, GR Melanie Esterl, GR Mag. Michael Printschler, GR Gerhard<br />
Friedrich, GR Marco Lagger, GR Maximilian Mansbart, GR Karl Klinar, GR Josef<br />
Hofer, GR Anton Pertl, EM Robert Egger, EM Otto Glanznig, EM Fridolin Egger (ab<br />
19.50 Uhr).<br />
Entschuldigt haben sich:<br />
GR Manfred Gratzer Ersatz: EM Robert Egger<br />
GR Ing. Mario Klinar Ersatz: EM Otto Glanznig<br />
GV Mag. Erwin Theuermann (ab 19.50 h) Ersatz: EM Fridolin Egger<br />
Der Gemeinderat ist demnach mit 23 anwesenden Personen beschlussfähig.<br />
Zu Niederschriftsunterfertigern werden GR Mag. Eva Sichrowsky und GR Mag.<br />
Michael Printschler bestimmt.<br />
Protokollführerin: Edith Eder<br />
Für die Niederschrift verantwortlich: AL-Stv. Ferdinand Joham<br />
Bürgermeister Josef Pleikner begrüßt die Anwesenden, er gibt bekannt, dass Herr<br />
GV Mag. Erwin Theuermann den Gemeinderat ersucht, die Tagesordnungspunkte<br />
des Tourismusausschusses 6, 11, 18 und 19 vorzuziehen, weil er die Sitzung<br />
vorzeitig verlassen müsste (Ausgabe von Maturazeugnissen).<br />
Der Gemeinderat stimmt diesen Ersuchen einstimmig (23 : 0) zu.<br />
Weiters gibt der Bürgermeister bekannt, dass noch 2 Erweiterungen der<br />
Tagesordnung vorliegen und zwar:<br />
o Walter Heinz Amlacher – Abtretung der Parz. 1000/6 und einer Teilfläche aus der<br />
Parz. 1000/8, beide KG Obermillstatt, in das öffentliche Gut;<br />
o Genehmigung des 2. ordentlichen und außerordentlichen Nachtragsvoranschlag<br />
2009.<br />
Die 2 Erweiterungen würden bei Zustimmung durch den Gemeinderat vor dem<br />
nichtöffentlichen Teil eingereiht werden.<br />
Der Gemeinderat stimmt den 2 Erweiterungen der Tagesordnung einstimmig (23:0)<br />
zu.<br />
1
Der Bürgermeister geht in die Tagesordnung ein:<br />
Anfragen gemäß § 46 der K-AGO:<br />
GR Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt – Anfrage an Herrn Bgm. Josef<br />
Pleikner:<br />
Anfrage: Herr Referent werden in Zukunft die Wasserleitungen wieder ohne<br />
Sandbettung in unterschiedlicher Tiefe verlegt ?<br />
Herr Referent beim Kanal in Lammersdorf habe ich festgestellt, dass die<br />
Hauptwasserleitung in 80 cm Tiefe und ohne jede Sandbettung mit den<br />
Oberflächenkanal mit verlegt wurde. Nachdem eine Verlegung der Wasserleitung nur<br />
mit Zustimmung des Referenten möglich ist, stellt sich die Frage, ob diese Verlegung<br />
von dir angeordnet wurde ? Wenn bei der Errichtung der Baustraße der Humus<br />
abgetragen wird, so hat die Wasserleitung nur mehr 50 cm Überdeckung. Ich habe<br />
mich in den letzten 6 Jahren bemüht, dass die Wasserleitungen in entsprechender<br />
Tiefe und in einer Sandbettung verlegt wurde, so wie es der Vorschrift entspricht. Mit<br />
freundlichen Grüßen GR Sepp Hofer.<br />
Antwort des Bürgermeister:<br />
Für die Wasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde Millstatt gibt es bereits seit 7<br />
Jahren einen Betriebsleiter. Warum die Wasserleitung in einem Teilbereich nicht in<br />
der erforderlichen Tiefe verlegt wurde, kann ich nicht nachvollziehen. Das<br />
Wasserwerk der Marktgemeinde Millstatt hat mit Schreiben vom 28.5.2009<br />
nachstehende Stellungnahme abgegeben:<br />
Antwort laut Schreiben des Wasserwerkes vom 28.5.2009:<br />
Um massive Kosten einzusparen wurde nach Absprache mit Herrn Joham eine<br />
Mitverlegung der Wasserleitung für die Zlanabitnig – Baugründe mit dem<br />
Oberflächenkanal Lammersdorf – Unterdorf durchgeführt. Durch eine<br />
Unaufmerksamkeit konnte auf wenigen Metern die geforderte Verlegetiefe nicht<br />
eingehalten werden. Nach einigen Metern wurde die Wasserleitung PE 5/4“ sofort<br />
wieder auf eine Grabentiefe von 1,40 m gelegt.<br />
Feststellung von Herrn GR Josef Hofer:<br />
Für das Wasserwerk ist der zuständige Referent, Herr Bgm. Josef Pleikner<br />
verantwortlich. Es gab in der Vergangenheit mit Herrn Wassermeister Josef Jamnig<br />
bereits des öfteren Probleme, wegen nicht ordnungsgemäßer Tiefe im Zuge von<br />
Wasserleitungsneuverlegungen. Dies soll in Zukunft nicht mehr passieren.<br />
2
TO-Punkt 6<br />
Proponentenkomitee Niedrigseilgarten Weinleiten: Ansuchen um<br />
Kostenübernahme von € 4.200,-<br />
Mit Schreiben vom 10.2.2009 hat das Proponenten – Komitee Niedrigseilgarten<br />
Millstatt folgendes Ansuchen an die Marktgemeinde Millstatt gestellt:<br />
Auf dem Waldgrundstück zwischen dem Haus Steindl und der Straße „Oberer<br />
Weinleitenweg“ wird ein Niedrigseilgarten errichtet. Dieser Seilgarten wird so gebaut,<br />
dass die Benützung der Stationen ohne fremde Hilfe möglich ist.<br />
Der Weg ist öffentlich, der bestehende Weg „Weinleiten“ bleibt wie derzeit vorhanden<br />
bestehen und jeder (Gäste und Einheimische) kann diese Stationen kostenlos<br />
benützen. Errichtet wird dieses Seilgarten von der Gesellschaft „Seilschaft“ – Horst<br />
Orthaber und Thomas Schön, die bereits den Hochseilgarten Millstatt, Zwergsee,<br />
errichtet haben und mit Erfolg betreiben.<br />
Der Grundeigentümer – die Agrargemeinschaft Nachbarschaft Millstatt, vertreten<br />
durch Herrn Gottlieb Strobl, hat ihre Zustimmung bereits erteilt und befürwortet<br />
dieses Vorhaben. Da es eine Investition im Sinne der touristischen Infrastruktur ist,<br />
die in wesentlichen Kostenbereichen von privater Seite übernommen wird, ersuchen<br />
wir um Kostenübernahme des „Grundpaketes“ laut beiliegendem Kostenvoranschlag<br />
in der Höhe von € 4.200,-.<br />
Das Proponenten – Komitee: Seilschaft Horst Orthaber, Sportschule Tomcat Thomas<br />
Schön und Familienhotel Post (Familie Sichrowsky).<br />
Schreiben der AG Nachbarschaft Millstatt, Obm. Gottlieb Strobl, Seemühlgasse 56a,<br />
9872 Millstatt, vom 4.6.2009:<br />
Auf Ersuchen von Frau Mag. Eva Sichrowsky bzw. Sportschule Thomas Schön und<br />
mit Unterstützung der Marktgemeinde Millstatt betreffend einer<br />
„Niedrigseilgartenanlage“ im Bereich Weinleite, hat die Nachbarschaft Millstatt unter<br />
nachstehenden Bedingungen die Zustimmung erteilt:<br />
a) der Nachbarschaft Millstatt dürfen weder Kosten noch Risiken entstehen;<br />
b) die Installationen stellen keine Gefahren für Wanderer dar;<br />
c) Zustimmung wird bis auf Widerruf erteilt;<br />
d) die Marktgemeinde nimmt diese Einrichtung in ihre allgemeine Wege- und<br />
Anlagen Haftpflichtversicherung auf.<br />
Diskussion:<br />
GV Mag. Theuermann: Es hat wegen dem erforderlichen Material Anfragen bei<br />
mehreren Firmen gegeben.<br />
Vzbgm. Maier: Gibt es im Voranschlag eine Bedeckung ?<br />
GV Mag. Theuermann: Im Tourismusbudget ist kein Ansatzposten vorgesehen.<br />
GR Hofer: Ohne finanzielle Bedeckung darf kein Auftrag zur Umsetzung erteilt<br />
werden.<br />
GV Mag. Theuermann: Es geht darum, dass sich der Gemeinderat grundsätzlich<br />
dazu bekennt.<br />
GR Hofer: Für einen Beschluss ist die finanzielle Bedeckung erforderlich.<br />
Bgm. Pleikner: Ein Finanzierungsplan könnte bei der nächsten Sitzung des<br />
Gemeinderates vorgelegt werden. In den letzten 12 Jahren wurde z. B. bei<br />
Straßenbauvorhaben mit nachträglichen Bedeckungen gearbeitet.<br />
GR Nickmann: In der letzten Gemeinderatsperiode wurde versucht für alle Projekte<br />
vorher eine Bedeckung zu finden.<br />
3
GR Mag. Sichrowsky: Dieses neue Angebot dient unter anderem auch für die<br />
Jugend. Der Vorschlag ist, dass der Gemeinderat grundsätzlich dafür ist, dann wird<br />
auch eine Finanzierung möglich sein, deshalb ersuche ich um einen<br />
Grundsatzbeschluss.<br />
Vzbgm. Maier: Eine Finanzierung in den kommenden Tagen ist sicherlich nicht<br />
realistisch, der Tagesordnungspunkt soll zurück gestellt werden,<br />
GR Klinar: Das ist keine verlorene Investition, sondern eine Notwendigkeit.<br />
Tourismusaktivitäten soll man fördern und nicht abwürgen.<br />
Vzbgm. Dertnig: Touristische Investitionen sind in einer Tourismusgemeinde immer<br />
gut angelegt. Niedrigseilgärten werden zur Zeit in vielen Gemeinden errichtet. Wenn,<br />
dann gehört es jetzt gemacht.<br />
Vzbgm. Maier: Der Niedrigseilgarten soll erst gebaut werden, wenn das Geld<br />
vorhanden ist.<br />
GV DI Schuster überreicht dem Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt einen<br />
schriftlichen Abänderungsantrag.<br />
Bgm. Pleikner bringt den Abänderungsantrag zur Abstimmung:<br />
Antrag: Zustimmung unter der Voraussetzung der nachträglichen<br />
Finanzierung.<br />
Abstimmung: 22 : 1 (Gegenstimme GR Hofer)<br />
TO-Punkt 11<br />
Peter Funder – Ersuchen um Zurverfügungstellung eines zweiten<br />
Beachvolleyballplatzes bei der VS Millstatt<br />
Im März 2009 ersuchte Herr Peter Funder die Amtsleitung für die Schulsportwochen<br />
einen 2. Beach-Volley-Ball Platz bei der VS Millstatt zur Verfügung zu stellen. In<br />
diesem Zusammenhang wäre eine Materialanschaffung laut Kostenangebot der Fa.<br />
Sportbau Eybl über rund € 1300,-, sowie die Errichtung von 2 Fundamenten durch<br />
den Bauhof mit einer Arbeitseigenleistung von rund € 1000,- notwendig. Somit würde<br />
die Investitionssumme € 2.300,- betragen.<br />
Als Variante 2 für eine Langzeitvariante wäre eine Investitionssumme von € 6.050,-<br />
(Fa. Erhard Sport) notwendig.<br />
Diskussion:<br />
Mag. Theuermann: Volleyball ist ein Trendsport für Jugendliche. Die Spielfelder<br />
wären dann so, wie jene, auf der Beachvolleyball-Anlage in Seeboden.<br />
GR Wögerbauer: Diese Anlage soll nicht bei der Volksschule adaptiert werden,<br />
sondern im Strandbad Millstatt.<br />
Bgm. Pleikner: Im Rahmen der Schulsportwochen befinden sich 400 – 500 Kinder<br />
gleichzeitig in Millstatt. Die derzeit vorhandenen Steher und die Netze entsprechen<br />
nicht dem Standard.<br />
GR Mansbart: Alle Jugendlichen tendieren für Volleyball nach Seeboden, die<br />
Adaptierung wäre eine gute Investition für Millstatt.<br />
4
GR Wögerbauer: Wird die Anlage ausreichend frequentiert ?<br />
GR Mag. Koller: Als nächster Nachbar zum Volleyballplatz kann ich bestätigen, dass<br />
dort täglich gespielt wird.<br />
GR Pertl: Grundsätzlich sage ich zu Beachvolley ja, angeblich soll die Anlage ab<br />
20.00 Uhr reserviert sein. Ich wäre für einen neuen Beachvolleyballplatz in<br />
Laubendorf, Obermillstatt oder Sappl ?<br />
GR Hofer: Wie hoch sind die Adaptierungskosten ?<br />
Bgm. Pleikner: € 6.050,-<br />
GR Hofer: Ich dachte, Herr Funder will den Platz auf eigene Kosten adaptieren.<br />
Vzbgm. Maier: Peter Funder wollte einen Platz auf seine Kosten in der Pfarrwiese<br />
errichten.<br />
Bgm. Pleikner: Es gab einen Antrag von Herrn Peter Funder, dass die<br />
Marktgemeinde eine Fläche von der Pfarrwiese für ihn pachtet. Die Pfarrkirche<br />
Millstatt hat aber mittlerweile mitgeteilt, dass sie die Fläche überhaupt nicht<br />
verpachtet. Millstatt hat derzeit im Vergleich mit Seeboden keine Sportinfrastruktur.<br />
GR Mag. Santner: Mit der Investition von € 6.050,- könnten aus dem derzeitigen<br />
Platz 2 perfekte Spielfelder entstehen.<br />
GR Mag. Sichrowsky: Die Sportwochen sind mittlerweile für Millstatt enorm wichtig.<br />
GR Pertl: Mich stören die Reservierungen, im Rahmen der Schulsportwochen<br />
können diese jederzeit am Tag spielen. Die Einheimischen halten die Gemeinde<br />
aufrecht. Ich bin gegen Reservierungen.<br />
GR Hofer: Wir behandeln heute, am 18. Juni zwei Anträge für die Sommersaison<br />
ohne Finanzierung, diese Anträge sind viel zu spät vorbereitet worden.<br />
GR Nickmann: Die Schulsportwochen sind aufgrund des Datums für heuer gelaufen.<br />
Vzbgm. Maier: Die Sinnhaftigkeit der geplanten Adaptierung ist in Ordnung, das<br />
Problem ist die Finanzierung, GR Hofer hat recht, dass die Anträge viel zu spät<br />
gestellt wurden, deshalb könnte man die Angelegenheit 1 Jahr zurückstellen.<br />
GV DI Schuster überreicht dem Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt einen<br />
schriftlichen Abänderungsantrag.<br />
Bgm. Pleikner bringt den Abänderungsantrag zur Abstimmung:<br />
Antrag: Zustimmung vorbehaltlich einer möglichen Finanzierung.<br />
Abstimmung: 22 : 1 (Gegenstimme GR Hofer)<br />
TO-Punkt 18<br />
BZÖ Millstatt – Antrag auf Erstellung eines Werbe-Kurzfilmes über Millstatt und<br />
Umgebung<br />
Antrag des BZÖ Millstatt vom 7.5.2009 gemäß § 41 der K-AGO:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Gemeinderatskollegen. Das Medium<br />
Film, Fernsehen und Internet sind sehr moderne und gegenwärtige<br />
Manipulationsinstrumente unserer Zeit, welche von den Medien, der Politik und der<br />
Wirtschaft sehr bewusst und gezielt eingesetzt werden. Auf diesem Weg ist es sehr<br />
leicht möglich Informationen unter die Gesellschaft zu bringen und auch die<br />
persönlichen Bedürfnisse des Betrachters sehr gezielt anzusprechen aber auch zu<br />
wecken. Auf diese Art und Weise könnte man auch den Tourismus in unserer Region<br />
sehr eindrucksvoll bewerben.<br />
5
Mit einem Werbe-Kurzfilm über Millstatt und seine Umgebung wäre es sehr effizient<br />
möglich, den Menschen Informationen zu vermitteln in welcher wunderbaren<br />
Landschaft man hier leben, urlauben und sich erholen kann. Mit einem bewusst<br />
dramaturgisch gut durchdachten Filmkonzept, könnte man sehr gezielt die<br />
Bedürfnisse der Gesellschaft ansprechen. Es muss dem Publikum auf sehr<br />
emotionale Weise gezeigt werden, welche Möglichkeiten bei uns geboten werden um<br />
einerseits Neugierde zu schaffen und andererseits das Verlangen zu erwecken, hier<br />
her zu kommen. Für Präsentationen auf Tourismus – Messen, bei öffentlichen<br />
Veranstaltungen, im Internet oder als DVD zum versenden, so ein Film wäre<br />
vielseitig einsetzbar und immer eine sehr gute Werbemöglichkeit. Das BZÖ Millstatt<br />
stellt gemäß § 41 der AGO den Antrag, einen Werbefilm über die Gemeinde Millstatt<br />
produzieren zu lassen, sofern die Finanzierung für das Projekt gegeben ist.<br />
Es ergeht die Bitte an die zuständigen Ausschussobmänner in den Ausschüssen<br />
darüber zu beraten, mehrere Angebote für die Realisierung des Filmprojektes<br />
einzuholen und eine Finanzierung aufzustellen.<br />
Diskussion:<br />
Vzbgm. Maier: Der geplante Werbe-Spot wäre eine Investition für die Zukunft.<br />
Bgm. Pleikner: Bei der am 17.6.2009 stattgefundenen MTG – Generalversammlung<br />
wurde die Idee positiv aufgenommen, geplant ist, die Idee auf die Region<br />
auszudehnen.<br />
GR Mag. Sichrowsky: Die MTG wird sich um einen Regionsfilm bemühen, in<br />
welchem natürlich auch Millstatt vertreten sein wird.<br />
GR Pertl: Es freut mich, dass die BZÖ meine Ideen übernimmt. Im Zuge der<br />
Vorgespräche für die Landesausstellung „wasser.reich“ wurde so ein Film von mir<br />
angeregt, der leider aus Kostengründen nicht produziert werden konnte.<br />
Antrag: Diesen Antrag auf Erstellung eines Clip-Werbespots an die<br />
MTG heranzutragen, die dann ihrerseits das Projekt in Angriff<br />
nehmen soll.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
TO-Punkt 19<br />
BZÖ Millstatt – Antrag zur Gründung einer unabhängigen Tourismusplattform<br />
Antrag der BZÖ Millstatt vom 7.5.2009 gemäß § 41 der K-AGO:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Gemeinderatskollegen. Das BZÖ<br />
Millstatt stellt gemäß § 41 der AGO den Antrag zur Gründung einer unabhängigen<br />
Tourismusplattform um eine nachhaltige und sinnvolle touristische Entwicklung<br />
Millstatts fördern und langfristig ausbauen zu können. Die Tourismusplattform<br />
Millstatt soll, wie in der beigefügten Projektbeschreibung genau beschrieben, durch<br />
ihre offiziellen Vertreter nach außen, in den Ausschuss für Tourismus kooptiert<br />
werden. Es ergeht daher die Bitte an den zuständigen Ausschussobmann, das<br />
geplante Vorhaben im Ausschuss zu diskutieren und zu unterstützen.<br />
6
Projektbeschreibung:<br />
Tourismusplattform Millstatt<br />
Die unabhängige Tourismusplattform Millstatt ist eine mit Experten besetzte<br />
Plattform, die sich mit touristischen Themen auseinandersetzt. Mitarbeit ist<br />
ehrenamtlich und dient der Optimierung der touristischen Infrastruktur und der damit<br />
verbundenen Veranstaltungen und touristischen Entwicklung in Millstatt.<br />
Vorstand – „Tourismusrat Millstatt“<br />
Der Vorstand setzt sich aus von gewählten Gemeindevertretern vorgeschlagenen<br />
Personen zusammen, die touristisch tätig sind / waren und durch diverse Projekte<br />
oder langjährige erfolgreiche Arbeit im Tourismus ihr Wissen und ihre Erfahrungen<br />
einbringen können. Diese Personen müssen vom Gemeinderat bestätigt werden, sie<br />
werden im Tourismusausschuss als kooptierte Mitglieder aufgenommen und haben<br />
im Tourismusausschuss Mitspracherecht (kein Stimmrecht, laut AGO auch nicht<br />
möglich).<br />
Mitglieder der Plattform<br />
Mitglied werden kann jeder Millstätter, der im touristischen Bereich tätig ist / war.<br />
Aufgaben und Kompetenzen:<br />
o Mitspracherecht im Tourismusausschuss<br />
o (Mit) Organisation der seitens der Gemeinde organisierten Veranstaltungen<br />
(Bummelmarkt, Kaiserfest usw.)<br />
o Erarbeitung eines langjährigen Tourismuskonzeptes für die nachhaltige<br />
touristische Entwicklung<br />
o Erarbeitung eines 2 – 3 Jahresplanes für die Umsetzung wichtiger touristischer<br />
Maßnahmen mit genauen Zielsetzungen und Projektbeschreibungen (fertig<br />
zur Behandlung im zuständigen Ausschuss).<br />
o Kleines Werbebudget des Tourismusreferates (für allgemeine Werbezwecke),<br />
kann nur mittels Gemeinderatsbeschluss verwendet werden.<br />
Mögliche Ziele der Plattform:<br />
Ein spezieller Slogan für Millstatt z. B. „Urlaub in Millstatt – ein kaiserliches Erlebnis“.<br />
Neugestaltung bzw. Optimierung der bestehenden Veranstaltungen<br />
„Bummelmarkt“ und „Kaiserfest“ sollen neu ausgerichtet werden, d. h. sie sollen<br />
durch neue Attraktionen attraktiver werden.<br />
Werbemaßnahmen für Millstatt<br />
Produktion eines speziellen Werbekataloges für Millstatt mit den schönsten Bildern<br />
von der Gemeinde. Betriebe sollen die Möglichkeit haben sehr kostengünstig zu<br />
inserieren (Kosten für Layout und Druck sollen vom Gemeindebudget aufgebracht<br />
werden, Kostenbeiträge von Inserenten könnten für Versand, Werbeauftritte usw.<br />
verwendet werden).<br />
Werbefilm von Millstatt<br />
Ein eindrucksvoller Kurzfilm soll für Werbezwecke produziert werden. Der Film sollte<br />
für einen sehr geringen Preis für alle touristischen Betriebe und Interessenten für<br />
Werbezwecke im Tourismusamt käuflich zu erwerben sein. Weiters sollte der Film z.<br />
B. in deutschen Kinos als Werbespot oder in öffentlichen Einrichtungen zur<br />
Information eingespielt werden.<br />
7
Diskussion:<br />
GR Mag. Eva Sichrowsky erläutert dem Gemeinderat die Millstätter Strukturen in der<br />
MTG, dem VMF, der TIM in Bezug auf Tourismus.<br />
Vzbgm. Maier: Dies alles scheint mir ein kompliziertes Konstrukt zu sein. Die<br />
geplante unabhängige Tourismusplattform soll einfacher funktionieren. Die Idee für<br />
die Tourismusplattform stammt von Herrn Peter Pacher. Wir wollen aber das<br />
Wagenrad nicht neu erfinden, es sollten aber Signale für den Tourismus gesetzt<br />
werden.<br />
GR Wögerbauer: Der Sinn sollte einfach im Bestreben liegen, dass wieder mehr<br />
Gäste nach Millstatt kommen.<br />
GR Hofer: Eine Erneuerung kann grundsätzlich nie verkehrt sein.<br />
Bgm. Pleikner: Ich verweise auf das Fremdenverkehrsgesetz, die darin vorgesehene<br />
Wahl des Fremdenverkehrskomitees und ersuche alle Touristiker für diese Wahl zu<br />
animieren.<br />
Antrag: Den Antrag zur Gründung einer unabhängigen Tourismus-<br />
Plattform zurückzustellen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
TO-Punkt 1<br />
Michael Bugelnig – Ansuchen um Ausfertigung eines Pachtvertrages für die<br />
Müllinsel in Lammersdorf<br />
Mit Schreiben vom 24.4.2009 hat Herr Michael Bugelnig, Lammersdorf 36, 9872<br />
Millstatt, der Marktgemeinde Millstatt mitgeteilt:<br />
Ich ersuche um die Ausfertigung eines Pachtvertrages für die Müllinsel in<br />
Lammersdorf neben der Forstbauerbrücke für einen Zeitraum von 10 Jahren. Als<br />
Pachtgebühr möchte ich einen Betrag von € 61,20 jährlich erhalten.<br />
Diskussion:<br />
GR Hofer: Diese Angelegenheit wird jetzt zum 3. Mal im Gemeinderat behandelt. Zu<br />
dieser Pachtzinszahlung bin ich nicht bereit. Die Marktgemeinde zahlt der ÖBF AG<br />
für die Strandpromenade 34 Cent / je m² Pacht. Auch der Betrag von € 61,20 jährlich<br />
sollte für die Gemeinde eine Rolle spielen. Ich würde mich bereit erklären mit Herrn<br />
Michael Bugelnig diesbezüglich ein Gespräch zu führen.<br />
Vzbgm. Maier: Die Vorgangsweise ist falsch, die Konditionen hätte man vor<br />
Errichtung der Müllinsel mit dem Grundeigentümer aushandeln sollen.<br />
GR Mag. Printschler: Herr Michael Bugelnig hat zuerst zugesagt, dass er die<br />
Grundfläche gratis zur Verfügung stellt. Jetzt will er einen Pachtvertrag, damit er<br />
etwas in der Hand hat und keine Verjährung eintritt.<br />
GV DI Schuster: Wahrscheinlich fühlt sich der Grundeigentümer durch die<br />
Vorgangsweise „gepflanzt“.<br />
GR Hofer: Polemik ist in dieser Diskussion nicht angebracht. Mit Herrn Michael<br />
Bugelnig hat niemand ordentlich verhandelt, ich wäre bereit mit ihm zu verhandeln.<br />
Bgm. Pleikner: Entsorgungsstandorte zu finden ist im gesamten Gemeindegebiet ein<br />
Problem. Kaum jemand ist bereit dafür einen Standort anzubieten.<br />
GR Burgstaller: Eine Müllinsel auf einer landwirtschaftlichen Fläche zählt für die<br />
Förderungsstellen als Müllplatz. Ich persönlich würde als Landwirt dafür keine Fläche<br />
zur Verfügung stellen.<br />
8
Vzbgm. Maier: In Zukunft gehören die Modalitäten vor der Errichtung mit den<br />
Grundeigentümern ausgehandelt.<br />
Antrag: Herrn Michael Bugelnig einen Pachtvertrag für die Dauer von<br />
10 Jahren für die Müllinsel in Lammersdorf auszufertigen und<br />
eine jährliche Pacht von € 61,20 zu bezahlen.<br />
Abstimmung: 22 : 1 (Gegenstimme GR Hofer)<br />
TO-Punkt 2<br />
Heimatmuseum Obermillstatt – Ansuchen um Übernahme der<br />
Mansardenwohnung durch den Verein Heimatmuseum<br />
Mit Schreiben vom 22.12.2008 hat der Obmann des Vereines Heimatmuseum<br />
Obermillstatt, Herr Gottlieb Strobl, der Marktgemeinde Millstatt mitgeteilt:<br />
Wie schon persönlich vorgetragen möchte ich namens der Museumsleitung, im Falle<br />
des Freiwerdens der Mansarden – Wohnung, für die Zukunft den Raumbedarf für das<br />
Heimatmuseum anmelden.<br />
Die Entwicklung des Museums und der entsprechende Bedarf an Räumlichkeiten ist<br />
einfach gegeben und ich ersuche dies bei allfälligen Änderungen zu berücksichtigen.<br />
Schreiben der Marktgemeinde Millstatt an Herrn Gottlieb Strobl – Heimatmuseum<br />
vom 21.01.2009:<br />
Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 22.12.2008, in welchem ein erweiterter<br />
Raumbedarf für das Heimatmuseum in Obermillstatt angemeldet wurde, darf<br />
folgendes mitgeteilt werden:<br />
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 13.1.2009 beschlossen, dass nach<br />
Freiwerden der Mansardenwohnung im Heimatmuseum Obermillstatt ein<br />
gemeinsamer Ortsaugenschein mit Ihnen stattfindet und danach die weiteren<br />
Vereinbarungen getroffen werden sollen.<br />
Schreiben von Frau und Herrn Martina und Andreas Auer, Obermillstatt 7, 9872<br />
Millstatt, vom 27.1.2009:<br />
Hiermit möchten wir unseren Mietvertrag vom 15.4.1998 betreffend die Wohnung im<br />
Objekt Obermillstatt 7, abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Millstatt als<br />
Vermieterin und Martina und Andreas Auer als Mieter mit 31.1.2009, unter Einhaltung<br />
einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ab 31.7.2009 kündigen.<br />
Antrag: Der Gemeindevorstand soll bezüglich der Wohnung im<br />
Heimatmuseum einen Ortsaugenschein durchführen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
TO-Punkt 3<br />
ao. Vorhaben WLV – Tschierwegerbach: Genehmigung des<br />
Finanzierungsplanes<br />
Die Gesamtkosten für die Verbauungsmaßnahmen am Tschierwegerbach betragen<br />
€ 1.900.000,- und werden wie folgt aufgeteilt:<br />
Republik Österreich (Bund) € 1.121.100,- d. s. 59%<br />
Land Kärnten € 332.500,- d.s. 17,5 %<br />
Landesstraßenverwaltung € 114.000,- d.s. 6%<br />
9
Marktgemeinde Millstatt € 332.500,- d.s. 17,5 %<br />
Der Finanzierungsplan für das oa. Vorhaben – WLV Tschierwegerbach ist laut<br />
Aufstellung der Finanzverwaltung wie folgt zu genehmigen:<br />
Die Marktgemeinde Millstatt erhält in den Jahren 2009 – 2013 für diese<br />
Verbauungsmaßnahmen Bedarfszuweisungen in der Höhe von € 66.000,- , die<br />
restlichen € 2.500,- werden vom ordentlichen Haushalt zugeführt.<br />
Antrag: Den Finanzierungsplan für die Verbauungsmaßnahmen am<br />
Tschierwegerbach laut Aufstellung der Finanzverwaltung in der<br />
Höhe von € 332.500,- (d. s. 17,5% Beitrag der Gemeinde<br />
Millstatt) zu genehmigen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
TO-Punkt 4<br />
Familie Grabmann: Ansuchen um Kostenbeteiligung (50%) für die<br />
Mauersanierung bzw. Mauerneuerrichtung<br />
Schreiben der Familie Grabmann vom 27.03.2009:<br />
Da sich die Mauer zwischen unserem Parkplatz und dem Tangernerweg immer mehr<br />
neigt und möglicherweise umstürzen wird, daher saniert oder neu errichtet werden<br />
muss, möchten wir uns an die Gemeinde Millstatt mit dem Ersuchen um eine<br />
Beteiligung an den Kosten für die Reparatur / Neuerrichtung der Böschungsmauer<br />
zwischen Tangernerweg und Parkplatz beim Haus Grabmann, Tangernerweg 67,<br />
9872 Millstatt, wenden. Es handelt sich um eine ca. 15 Meter lange und<br />
durchschnittlich ca. 1,50 Meter hohe Böschungsmauer mit Holzzaun. Die Mauer<br />
wurde in den 1960er Jahren, im Zuge des Hausbaus errichtet, aber natürlich nicht für<br />
die späteren übermäßigen Belastungen ausgelegt. Das die Mauer in einem so<br />
desolaten Zustand ist, ist die Folge von Überbelastung der Straße durch schwere<br />
LKW`s, wie z. B. 4achsige Betontransporter und Holztransporter mit Anhänger und<br />
durch Grabarbeiten für Kanal und Wasserleitungen. Auch wurde die Strasse durch<br />
Sanierungen und Neuasphaltierung immer weiter zu unserer Mauer hin verschoben,<br />
diese dadurch zusätzlich belastet. Da wir der Meinung sind, dass die Sanierung der<br />
Böschungsmauer auch der Sicherheit am Tangernerweg dient, daher auch im<br />
öffentlichen Interesse liegt, ersuchen wir die Gemeinde Millstatt um Übernahme der<br />
Hälfte der Kosten für die Mauer, die, wie beim Haus Berger in Steinschlichtweise<br />
errichtet werden könnte.<br />
Weil beiderseits der Mauer Leitungen der öffentlichen Wasserversorgung verlegt sind<br />
und auch wegen eventueller Straßensperren während der Arbeiten, wäre es uns sehr<br />
recht, wenn Abteilungen der Gemeinde die Durchführung dieses Projektes<br />
übernehmen könnten. Wir hoffen auf eine positive Erledigung unseres Ansuchens<br />
und verbleiben mit freundlichen Grüßen.<br />
Der Baudienst der VG der Gemeinden hat bezüglich dieser Mauer am 6.5.2009 eine<br />
Kostenschätzung abgegeben, in welcher angeführt ist, dass eine Sanierung der<br />
bestehenden Mauer aus bautechnischen Gründen nicht mehr empfohlen wird. Die<br />
Kostenschätzung für die<br />
10
Neuerrichtung als Betonmauer beträgt € 22.000,-<br />
Als Betonmauer mit Natursteinen verblendet € 30.200,-<br />
Als Natursteinschlichtung € 17.000,-<br />
Betonmauer € 22.000,- 50% € 11.000,-<br />
Betonmauer mit NS verblendet € 30.200,- 50% € 15.100,-<br />
Natursteinschlichtung € 17.000,- 50% € 8.500,-<br />
Antrag: Diesen TO – Punkt vorübergehend zurückzustellen und einen<br />
Ortsaugenschein durchzuführen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
TO-Punkt 5<br />
ÖBF AG: Übernahme von 50% der Errichtungskosten der Stützmauer<br />
Gemeindeparkplatz / Bundesforste Grundstück<br />
Mit e-mail vom 3.3.2009 hat die ÖBF AG, Herr DI Hannes Marktl, dem Bürgermeister<br />
mitgeteilt:<br />
Ich erlaube mir, die heute besprochenen Themen kurz zusammen zu fassen: Bei der<br />
gemeinsamen Besichtigung der Baustelle (Bootshaus Millstatt – Stützmauer) und<br />
Aufklärung bezüglich Rutschgefahr, stimmte Bgm. Pleikner der sofortigen Errichtung<br />
der Stützmauer auf Gemeindegrund zu, da die Gefahr besteht, dass der Hang in der<br />
Tauphase abrutschen könnte. Die Kosten werden zu je 50% von den beiden Parteien<br />
getragen, wobei die ÖBF die Eigenarbeit weiterverrechnet. Ein Komplettangebot<br />
(Referenzangebot) der Firma Rohr Bau beläuft sich netto auf € 12.000,-.<br />
Bgm. Pleikner merkte an, dass ein Gemeinderatsbeschluss auf Grund der<br />
Wahlphase nicht zu erwarten ist, er sieht aber die Dringlichkeit, da Gefahr in Verzug,<br />
und stimmt dem Bau zu. Die ÖBF wird für die Stützmauererrichtung den<br />
Gemeindeparkplatz (Skaterplatz) als Zufahrt verwenden und diesen auch im<br />
südwestlichen Bereich absperren / sichern.<br />
Mit Schreiben vom 30.4.2009 und angeschlossener Kostenaufstellung hat die ÖBF<br />
AG, Forstbetrieb Kärnten Lungau, die Gesamtkosten von € 8.950, 70 bekannt<br />
gegeben, der 50%ige Gemeindeanteil beträgt somit € 4.475, 35.<br />
Antrag: Übernahme von 50% der Errichtungskosten, d. s. € 4.475, 35,<br />
der Stützmauer zwischen Gemeindeparkplatz und dem<br />
Bundesforste Grundstück durch die Marktgemeinde.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
TO-Punkt 7<br />
Mag. Richard Fuchs – Teilweise Rückbegrünung des bestehenden Parkplatzes<br />
und Abänderung der Einbindung in den Ortschaftsweg Sappl<br />
Mit Schreiben vom 18.03.2009 stellt Herr Mag. Richard Fuchs, Sappl 7, 9872<br />
Millstatt, folgendes Ersuchen an die Marktgemeinde Millstatt:<br />
Betreff: Teilweise Rückbegrünung eines bestehenden Parkplatzes und Abänderung<br />
der Einbindung in die Gemeindestrasse.<br />
11
Gegenstand meines Ansuchens ist der Rückbau bzw. Rückbegrünung eines Teil des<br />
Parkplatzes des ehemaligen Gasthauses Dietrich zur Errichtung einer<br />
Kinderspielwiese und der dafür nötigen geringfügigen Abänderung der Einbindung<br />
der Parkplatzeinfahrt an die Gemeindestrasse.<br />
Die geringfügige Verschiebung bzw. Begradigung des Zufahrtskorridors für die<br />
Liegenschaft 645/3 EZ 168 Herwig Lackenbucher (Servitutsberechtigter) wurde mit<br />
Herrn Herwig Lackenbucher mündlich besprochen und von ihm aus ohne Einwände<br />
zugesagt. Die Durchfahrt zum Karolinenhof wird dadurch begradigt sowie begünstigt<br />
und das Errichten einer Spielwiese nahe des Hauses möglich.<br />
Die Höhe der dafür nötigen Anschüttung ist geringer als 1 m und soll angrenzend zur<br />
Gemeindestraße mittels Steinwurf oder Fortsetzung der bestehenden Mauer<br />
erfolgen. Weiters ist eine Verbreiterung des straßenseitigen Zuganges zum<br />
ehemaligen Gastgarten von der Gemeindestraße aus vorgesehen (Höhe ca. Wiese<br />
Grundstück 642). Dazu müsste lediglich ein Teil der bestehenden<br />
Terrassenbegrenzung bzw. Gartentor entfernt werden.<br />
Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung vom 2.4.2009:<br />
Herr Mag. Richard Fuchs beabsichtigt eine teilweise Rückbegrünung des<br />
bestehenden Parkplatzes (643/1, KG Matzelsdorf) sowie die Abänderung der<br />
Parkplatzeinbindung von der Gemeindestraße (1019/2, KG Matzelsdorf). Außerdem<br />
ist eine Verbreiterung des Zuganges östlich des ehemaligen Gastgartens geplant<br />
(643/2, KG Matzelsdorf).<br />
Laut ministeriell genehmigten Gefahrenzonenplan der Marktgemeinde Millstatt liegen<br />
die gegenständlichen Grundstücke teilweise in der Roten bzw. Gelben Gefahrenzone<br />
des Sapplerbaches.<br />
Aufgrund der Tatsache, dass die neue Einbindung in südlicher Richtung abgerückt<br />
wird und somit der Einbindungswinkel (Gemeindestraße – Parkplatzeinbindung)<br />
spitzer wird, ist eine negative Beeinflussung des Hochwasserabflusses nicht zu<br />
erwarten. Um die Standsicherheit der neuen Weganlage und der entstehenden<br />
Böschung (diese ergibt sich beim Durchstich durch die bestehende Mauer im<br />
Südosten des Grundstückes Nr. 643/1) sicherzustellen, muss diese mit einer<br />
Grobsteinschlichtung abgesichert werden. Im Anschlussbereich an die bestehende<br />
Mauer ist die Grobsteinschlichtung in Beton zu verlegen. Wie in den Planunterlagen<br />
dargestellt, ist die geplante Böschung zwischen Gemeindestraße und der geplanten<br />
Grünfläche (Grstr. Nr. 643/2) mit Grobsteinen zu sichern. Die geplante Verbreiterung<br />
des Zuganges darf nur in südlicher Richtung erfolgen. Der Niveauunterschied<br />
zwischen Terrasse und Gemeindestraße ist in jedem Fall zu halten. Ausgeglichen<br />
kann der Niveauunterschied entweder mit einer Stiege oder einer Rampe werden.<br />
Beide Varianten sind in Beton auszuführen. Anmerkung: Die Grobsteine haben ein<br />
Gewicht von rund 1 to aufzuweisen.<br />
Antrag: Genehmigung der Abänderung der Einbindung in den<br />
Ortschaftsweg Sappl auf der Grundlage des vorgelegten<br />
Planes.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
12
TO-Punkt 8<br />
Walter Steurer (Salon „Modern Style“) – Ansuchen um Erlassung der<br />
Kommunalsteuer bis auf weiteres<br />
Mit e-mail vom 30.3.2009 ersucht Herr Walter Steurer nach dem Tod seiner<br />
Lebensgefährtin, Frau Karoline Wulschnig, deren Friseursalon „Modern Style“ von<br />
ihm weitergeführt wird, um Erlassung der Kommunalsteuer bis auf weiters.<br />
Diskussion:<br />
GV DI (FH) Lagger: Die Gemeinderevision hat bekanntgegeben, dass eine<br />
Steuererlassung rechtlich nicht möglich ist, bei positivem Beschluss sollte dies als<br />
Wirtschaftsförderung tituliert werden.<br />
Bgm. Pleikner: Herr Walter Steurer führt den Betrieb vor allem aus dem Grund<br />
weiter, weil 3 Lehrlinge angestellt sind und diese ihre Lehrzeit noch nicht beendet<br />
haben.<br />
Vzbgm. Maier: Die Arbeitsplätze, vor allem die Lehrstellen sollen erhalten bleiben.<br />
GR Wögerbauer: Dem einzigen Friseurbetrieb in der Gemeinde soll geholfen werden.<br />
Antrag: Herrn Walter Steurer (Salon „Modern Style“) eine Wirtschafts-<br />
förderung für die Lehrlingsausbildung in Höhe der anfallenden<br />
Kommunalsteuer für die Jahre 2009 und 2010 zu gewähren.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
TO-Punkt 9<br />
VS Millstatt – Austausch von Stühlen und Tischen in einer Klasse der<br />
Volksschule<br />
Frau Dir. Ilse Lackner von der VS-Millstatt beabsichtigt, sukzessive in den einzelnen<br />
Klassen die Stühle bzw. Tische zu erneuern. Sie hat ein Gesamt-Angebot der Mayr-<br />
Schulmöbel GmbH, Mühldorf 2, 4644 Scharnstein, vom 2.12.2008 über € 6.867, 84<br />
für alle Klassen vorgelegt. Die Gesamtsumme dividiert durch 4 Klassen ergibt eine<br />
Summe von € 1.720,- je Klasse. Frau Dir. Ilse Lackner würde heuer mit der<br />
Neuausstattung einer Klasse beginnen.<br />
Vzbgm. Maier gibt bekannt, dass die Bedeckung im Schulbudget gegeben ist.<br />
Antrag: Den Ankauf von Stühlen und Tischen für eine Klasse der VS<br />
Millstatt laut Angebot der Fa. Mayr-Schulmöbel im Ausmaß<br />
von € 1.720,- zu beschließen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
13
TO-Punkt 10<br />
Christian Lagger – Verlängerung des Mietvertrages für weitere 3 Jahre<br />
Herr Christian Lagger, Überfuhrgasse 43, 9872 Millstatt, hat mit der Marktgemeinde<br />
Millstatt über die Wohnung Top 2 im Wohnhaus Überfuhrgasse 43 ein gültiges<br />
Mietverhältnis bis zum 31.12.2009. Die Wohnung hat ein Ausmaß von 33,90 m². Mit<br />
Schreiben vom 12.4.2009 hat Herr Christian Lagger um Verlängerung des<br />
Mitverhältnisses für weitere 3 Jahre, dass wäre bis zum 31.12.2011, angesucht.<br />
Diskussion:<br />
GR Hofer: Hat es nicht Probleme mit Herrn Christian Lagger und den Anrainern<br />
gegeben ?<br />
Bgm. Pleikner: Die soziale Ader der Marktgemeinde Millstatt soll mit der<br />
Verlängerung des Mietvertrages zum Ausdruck gebracht werden.<br />
Antrag: Der Verlängerung des Mietvertrages für Herrn Christian Lagger<br />
um weitere 3 Jahre zuzustimmen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
TO-Punkt 12<br />
Dr. Wolfgang Hütter – Schadenersatzforderung für Zaun und Mauer aufgrund<br />
von Straßenbauarbeiten am Bichlweg<br />
Nach dem Ausbau des Bichlweges im Jahr 2004 gibt es zwischen Herrn Dr.<br />
Wolfgang Hütter und der Marktgemeinde Millstatt einen Schriftverkehr betreffend<br />
Schadenersatz an seinem Zaunsockel und Zaun. Mit Schreiben vom 19.10.2008 hat<br />
Herr Dr. Wolfgang Hütter die Marktgemeinde Millstatt aufgefordert bis 19.12.2008 zu<br />
erklären, dass sie die Verpflichtung zum Schadenersatz anerkennt und den Schaden<br />
bis zum 30.5.2009 behebt.<br />
Hinweis: Der Gemeinderat hat die Schadenersatzforderung am 27.11.2008<br />
abgelehnt.<br />
Am 10.12.2008 langte die statische Stellungnahme des Herrn DI Hermann Moser,<br />
Hauptplatz 7/III, 9800 Spittal/Drau, bezüglich der Gartenmauer Dr. Hütter bei der<br />
Marktgemeinde Millstatt ein.<br />
Unter Punkt 4. Zusammenfassung hat Herr DI Hermann Moser ausgeführt:<br />
Die vorgefundenen Schäden an der Gartenmauer entlang des Bichlweges sind durch<br />
die Veränderungen in der Belastung auf den Wandsockel, hervorgerufen durch die<br />
Straßenerhöhung, in Zusammenwirken mit der daraus resultierenden höheren<br />
Belastung durch Erddruck, Verkehrslasten, Wassereinfluss, Frost und Taueinwirkung<br />
entstanden. Um weitere Verschlechterungen an der Mauer zu vermeiden wird<br />
empfohlen, den Erddruck an der Wand abzubauen und das Oberflächenwasser der<br />
Böschung schadfrei abzuleiten.<br />
Antrag: Den gegenständlichen TO – Punkt vorerst zurückzustellen und<br />
einen Ortsaugenschein durchzuführen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
14
TO-Punkt 13<br />
Pfarramt Obermillstatt – Ansuchen um finanzielle Unterstützung für die Orgel<br />
in Matzelsdorf<br />
Mit Eingabe vom 9.1.2009 hat das Pfarramt Obermillstatt um finanzielle<br />
Unterstützung zum Ankauf für die Orgel in der Wallfahrtskirche Matzelsdorf ersucht<br />
und darauf hingewiesen, dass im Jahr 2007 von der Marktgemeinde Millstatt bereits<br />
eine Unterstützung von € 2.500,- gewährt wurde.<br />
Diskussion:<br />
GV DI (FH) Lagger: Die Marktgemeinde hat zur Orgel bereits € 2.500,- beigesteuert.<br />
Vzbgm. Maier: Die derzeitige Budgetlage ist für die Gewährung solcher Förderungen<br />
schwierig. Es würde für diese Summe eine sinnvollere Verwendung geben, z. B. in<br />
der Volksschule Obermillstatt.<br />
Vzbgm. Dertnig: Die Sanierung der Wallfahrtskirche Matzelsdorf ist eine großartige<br />
Leistung.<br />
GV DI Schuster: Die Leistung der DG sollte mit € 1.000,- belohnt werden.<br />
GR Wögerbauer: Für die Orgelfinanzierung sollte eine Bausteinaktion stattfinden.<br />
GR Mag. Printschler: Im Nahbereich der Wallfahrtskirche gibt es kein öffentliches<br />
WC, die Errichtung eines solchen wäre wichtiger.<br />
GR Hofer: Die Wallfahrtskirche in Matzelsdorf bekam von der Marktgemeinde<br />
ausreichend Subvention. Das Ordinariat in Klagenfurt zahlt zur Orgel keinen Cent<br />
Beitrag, da die Orgel ein Prestigeprojekt ist.<br />
Bgm. Pleikner: Die DG Matzelsdorf wollte im Zuge der Mühlenerrichtung ein<br />
öffentliches WC mitinstallieren, dagegen hat Herr GR Hofer interveniert.<br />
GR Pertl: In keiner Kirche hat die örtliche Gemeinschaft so viel Arbeit investiert wie in<br />
Matzelsdorf. Man sollte die Zusammenarbeit der Gemeinschaft belohnen.<br />
GR Mag. Sichrowsy: Die Wallfahrtskirche in Matzelsdorf ist ein wichtiges Bauwerk<br />
am Pilgerweg.<br />
GR Burgstaller: Ich würde einen Unterstützungsbeitrag von € 1.500,- vorschlagen,<br />
denn die Wallfahrtskirche in Matzelsdorf ist ein Aushängeschild.<br />
GV DI Schuster überreicht dem Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt einen<br />
schriftlichen Abänderungsantrag.<br />
Bgm. Pleikner bringt den Abänderungsantrag zur Abstimmung:<br />
Antrag: Ich beantrage, den Orgelkauf mit € 1.250,- zu unterstützen.<br />
Abstimmung: 19 : 4 (Gegenstimmen: GR Friedrich, GR Mansbart,<br />
GR Lagger, GR Mag. Printschler)<br />
TO-Punkt 14<br />
GR Josef Hofer – Antrag auf Sanierung des Geh- und Radweges im Bereich der<br />
„Schürpferallee“<br />
Antrag des Herrn GR Josef Hofer vom 2.5.2009:<br />
Antrag auf Sanierung des Geh- und Radweges im Bereich der Schöpferallee. Ich<br />
stelle den Antrag auf Sanierung des Geh- und Radweges im Bereich der<br />
Schöpferalle. Die Löcher im Asphalt entlang der Mauer sind eine Gefährdung für die<br />
Fußgänger und Radfahrer, besonders in der Nacht.<br />
15
Nachdem Herr Pacher seinen Betrieb weiter ausbaut ist zur Sicherheit der Gäste<br />
eine Sanierung dringend notwendig.<br />
Vorgeschichte:<br />
Am 18.4.2005 hat die Fa. Holzbau Moser aus Spittal/Drau den Geh- und Radweg auf<br />
der Schürpferallee mit einem LKW befahren und augrund des Gesamtgewichtes den<br />
Geh- und Radweg beschädigt. Dieser Sachverhalt wurde am 25.4.2009 beim<br />
Gendarmerieposten Millstatt zur Anzeige gebracht.<br />
Amtsvermerk der Amtsleitung vom 20.6.2005: Am 20.5.2005 um 17.30 Uhr wurde<br />
vom Sachverständigen Ing. Kurt Bernthaler der Schaden bei der Schürpferallee mit<br />
Herrn AL Kogler besichtigt. Bei der Besichtigung wurde festgehalten, dass von der<br />
Seeseite der Unterbau untersucht werden sollte. Die Marktgemeinde Millstatt<br />
beauftragte Herrn Inspektor Jaritz einen Tauchgang vorzunehmen und ergab dieser,<br />
dass die Unterlagsbretter nicht fugendicht verlegt sind, sodass durch ständigen<br />
Wassereinbruch regelrechte „Höhlen“ ausgeschwemmt werden und dadurch der<br />
Einbruch der Flächen des Gehweges erfolgt. Auch in den letzten Jahren (bevor<br />
dieser Weg asphaltiert wurde) mussten von der Gemeinde immer wieder<br />
entstandene Löcher neu aufgefüllt werden.<br />
Von Seiten des Sachverständigen Ing. Bernthaler wurde ein Schaden von € 9.866,-<br />
festgestellt, welcher auch von Seiten der Versicherung laut telefonischer Nachfrage<br />
am 20.6.2005 (Frau Woschniak – Donauversicherung) anerkannt wurde. Der<br />
Schadensbetrag wurde von der Marktgemeinde Millstatt mit Schreiben vom<br />
4.10.2005 angefordert und wurde dieser Betrag am 25.10.2005 an die<br />
Marktgemeinde Millstatt überwiesen.<br />
Die Kostenschätzung für die Sanierung des Geh- und Radweges im Bereich Monte<br />
Christo von der VG der Gemeinden, Abteilung Baudienst, Tirolerstraße 13, 9800<br />
Spittal/Drau, vom 4.6.2009 beträgt € 21.114,-<br />
Diskussion:<br />
Vzbgm. Maier: Am Geh- und Radweg soll das Befahren mit Autos und Motorrädern<br />
unterbleiben und das bestehende Halte- und Parkverbot eingehalten werden.<br />
GR Hofer: Diese Sanierung ist eine Angelegenheit der Sicherheit, die man jederzeit<br />
rechtfertigen kann.<br />
Bgm. Pleikner: Die Polizeiinspektion wurde bereits aufgefordert, das Halte- und<br />
Parkverbot zu exekutieren.<br />
Antrag: Die beschädigten Bereiche in der Schürpferalle zu sanieren, mit<br />
vorangehender Herstellung von Suchschlitzen und Auftragsver-<br />
gabe mittels Direktvergabe an die Strabag.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
16
TO-Punkt 15<br />
Antrag GR Josef Hofer – Jeder Referent soll für sein Referat die volle<br />
Verantwortung übernehmen<br />
Antrag des Herrn GR Josef Hofer vom 30.4.2009:<br />
Jeder Referent soll für sein Referat die volle Verantwortung übernehmen. Ich stelle<br />
den Antrag, dass in der kommenden Periode jeder Referent die volle Verantwortung<br />
für sein Referat übernimmt und der Bürgermeister nicht mutwillig in jedes Referat<br />
eingreift. Für die Mitarbeiter in unserer Gemeinde ist es nämlich wichtig zu wissen,<br />
wie die Kompetenzen verteilt sind. Weiters müssen alle Aufträge über die<br />
Amtsleitung ausgeführt werden, sie überprüft auch, ob die erforderlichen Beschlüsse<br />
vorhanden sind. Dies gilt auch für den Bürgermeister, nur durch die Einhaltung der<br />
Zuständigkeiten jedes einzelnen können wir die Voraussetzungen für einen klaren<br />
Aufgabenbereich einer neuen Amtsleitung schaffen.<br />
Rechtsansicht des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 – Gemeinden,<br />
Dr. Mag. Markus Matschek, vom 6.5.2009 zu diesem Antrag:<br />
Eine derartige Beschlussfassung obliegt nicht dem Gemeinderat, da es diesbezüglich<br />
eine klare Regelung im § 69 Abs. 8 der K-AGO gibt:<br />
Aufgaben des Bürgermeisters: § 69 Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich<br />
Absatz 8:<br />
Hinsichtlich der auf die Gemeindevorstandsmitglieder gemäß Abs. 4 bis 6<br />
aufgeteilten Aufgaben handeln die Mitglieder des Gemeindevorstandes im Namen<br />
des Bürgermeisters und sind an seine Weisungen gebunden. Auf Verlangen eines<br />
Mitgliedes des Gemeindevorstandes sind Weisungen schriftlich zu erteilen.<br />
Diskussion:<br />
GR Hofer: Mich betrifft die Referatsaufteilung nicht mehr. In der letzten Periode hat<br />
der Bürgermeister öfters in mein Referat eingegriffen. Jeder Referent soll deshalb die<br />
volle Verantwortung tragen.<br />
Vzbgm. Maier: Dieser Antrag ist unnotwendig, denn die gesetzliche Regelung steht<br />
deutlich in der K-AGO.<br />
GV DI Schuster: Die K-AGO ist ein Gesetz, das diesbezüglich alles regelt.<br />
Bgm. Pleikner: Aufgrund dieses Gesetzes wurde die Referatsaufteilung am 2.4.2009<br />
vom Gemeinderat beschlossen.<br />
GR Mag. Printschler: Ich hatte in der letzten Periode das Gefühl, dass die positiven<br />
Dinge der Bürgermeister unterschreibt und die negativen der Referent.<br />
Bgm. Pleikner: Die Fertigungsklausel ist in der K-AGO klar geregelt.<br />
Antrag: Verweis auf die Bestimmungen des § 69 der K-AGO, worin die<br />
Agenden des Bürgermeisters und die Referatsaufteilung<br />
geregelt sind.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
17
TO-Punkt 16<br />
DG Lammersdorf, Grantsch und Görtschach – Antrag auf Förderung anlässlich<br />
des 20ig jährigen Bestehens<br />
Antrag der Dorfgemeinschaft Lammersdorf vom 30.4.2009 an den Gemeinderat der<br />
Marktgemeinde Millstatt:<br />
In diesem Jahr feiert die Dorfgemeinschaft Lammersdorf, Grantsch und Görtschach<br />
sowie die darin integrierte Theatergruppe Jaspit ihr 20ig jähriges Bestehen. Unsere<br />
Dorfgemeinschaft hat in den letzten 20 Jahren sehr viel im Dorf bewegt, so darf ich<br />
die Gestaltung unseres Dorfplatzes, den Bau des Dorfgemeinschaftshauses sowie<br />
den Bau des Beachvolleyballplatzes als besonderes Highlight hervorheben, welche<br />
zum allergrößten Teil ohne öffentliche Gelder finanziert und gebaut worden sind. Die<br />
Theatergruppe Jaspit wiederum führt in diesem Sommer 2009 das 20. Märchen im<br />
Wald auf. Diese Veranstaltungsreihe hat sich mittlerweile als Fixpunkt im Millstätter<br />
Sommerprogramm etabliert und bietet hochwertige Unterhaltung für Einheimische<br />
und Gäste. Um nun die Märchenaufführungen im diesjährigen Jubiläumsjahr<br />
entsprechend würdig begehen zu können, wird seitens der Dorfgemeinschaft ein<br />
erhöhter finanzieller Aufwand notwendig. Eine entsprechende Kostenabschätzung<br />
entnehmen Sie bitte der beiliegenden Aufstellung, in welcher ein geschätzter Abgang<br />
von ca. € 2.500,- ausgewiesen wird. Aus diesem Grunde stellt die Dorfgemeinschaft<br />
Lammersdorf, Grantsch und Görtschach an den Gemeinderat der Marktgemeinde<br />
Millstatt einen Antrag um finanzielle Unterstützung anlässlich unseres 20 Jahr<br />
Jubiläums. In Erwartung einer positiven Erledigung unserer Antrages verbleibt mit<br />
freundlichen Grüßen der Obmann Josef Brugger.<br />
Im Finanzierungsplan stehen Ausgaben von € 12.470,- den Einnahmen von €<br />
10.000,- gegenüber, sodass sich ein voraussichtlicher Abgang von € 2.470,- ergibt.<br />
Diskussion:<br />
Bgm. Pleikner: Ich danke allen Mitgliedern des Gemeindevorstandes und<br />
Gemeindrates für die Anwesenheit beim Festakt in Lammersdorf.<br />
GR Hofer: Wie kommt man auf den Betrag von € 700,- ? Welche Bautätigkeiten hat<br />
die DG in Zukunft vor ? 20 Jahre ist kein besonderes Jubiläum.<br />
Bgm. Pleikner: Den Höhepunkt für die DG stellt die Veranstaltungsreihe 20 Jahre<br />
Märchen im Märchenwald dar. Der DG gebührt für die Leistungen in den letzten 20<br />
Jahren eine große Wertschätzung durch die Marktgemeinde.<br />
Vzbgm. Maier: Die Unterstützung ist voll gerechtfertigt. Die Märchenaufführungen<br />
bedeuten für die DG einen enormen Arbeitsaufwand, bei jeder Aufführung arbeiten<br />
dort 70 – 80 Personen ehrenamtlich.<br />
GR Hofer: Mit den Märchenaufführungen wird wahrscheinlich ein Reingewinn erzielt,<br />
deshalb verstehe ich nicht, wofür die € 700,- gedacht sind.<br />
GR Pertl: Die Märchenaufführungen sind in ganz Kärnten bekannt.<br />
Vzbgm. Dertnig: Ein Teil des Geldes der Märchenaufführungen werden von der DG<br />
der Kinderkrebshilfe gespendet und dies bereits seit 20 Jahren. Der DG bleibt aus<br />
den Märchenaufführungen kein Reingewinn. Die Kosten für die Tonanlage mit Licht<br />
belaufen sich pro Spielsaison allein auf € 3.200,-. Dieser kleine Beitrag der<br />
Marktgemeinde zum Jubiläum ist sicher gerechtfertigt.<br />
GV DI Schuster: Die gute Dorfgemeinschaft verbindet die örtliche Bevölkerung und<br />
die Märchenaufführungen stellen überdies ein touristisches Angebot dar.<br />
18
Antrag: Gewährung eines Förderungsbetrages von € 700,- anlässlich<br />
des 20ig jährigen Jubiläums der Dorfgemeinschaft Lammersdorf.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
TO-Punkt 17<br />
Silvia Steinacher – Verkauf eines Bildes an die Marktgemeinde Millstatt um €<br />
3.000,-<br />
Schreiben der Frau Silvia Steinacher, K.F.J.Straße 117, 9872 Millstatt, vom 6.5.2009:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Josef Pleikner. Ich erlaube mir, für das an die<br />
Marktgemeinde Millstatt gelieferte „Sonnenbild“ einen Betrag von € 3.000,- in<br />
Rechnung zu stellen. Das Bild wurde für die Aufbahrungshalle Kalvarienberg<br />
geliefert. Ich ersuche um Überweisung an die Raiffeisenbank Döbriach, BLZ 39457,<br />
Konto Nr. 536995 und verbleibe mit freundlichen Grüßen.<br />
Diskussion:<br />
Vzbgm. Maier: € 3.000,- sind hohe Kosten für ein Bild, dass vor 2 Jahren angekauft<br />
wurde. Im neuen Konzept für die Aufbahrungshalle ist kein Platz für das Bild<br />
vorgesehen.<br />
Vzbgm. Dertnig: 3 Mitglieder des Gemeindevorstandes haben damals das Bild<br />
angekauft. Dieses Bild mit „Blick in die Ewigkeit“ würde gut in die Aufbahrungshalle<br />
passen. Der Preis von € 3.000,- für dieses Bild ist nicht überhalten.<br />
GR Mag. Printschler: Das Bild wurde im Zuge der damaligen Vernissage für die<br />
Aufbahrungshalle angekauft. Es war mit dem Preis von € 5.000,- ausgewiesen. Frau<br />
Steinacher bot der Gemeinde das Bild zum Sonderpreis von € 3.000,- an. Der<br />
Gemeinderat soll in der nächsten Sitzung einen Grundsatzbeschluss zum<br />
Bilderankauf für € 500,- fassen. Dann könnte dieser Ankauf wie folgt bedeckt<br />
werden: € 500,- laut GR Beschluss, € 1.250,- aus dem Kulturbudget und € 1.250,-<br />
aus den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters.<br />
GV DI Schuster: Der Betrag von € 500,- ist vernünftig, ein Betrag von € 3.000,- ist<br />
zuviel, um diesen Betrag könnte man 50 Jahre lang den Pachtzins für die Müllinsel<br />
zahlen.<br />
GR Hofer: Welchen Betrag ist der Bürgermeister bereit aus den Verfügungsmitteln zu<br />
übernehmen ?<br />
GR Klinar: Wenn das Bild angekauft wurde, sollte die Gemeinde dazu stehen.<br />
Vzbgm. Maier diskutiert hier über ein paar tausend Euro, im Zuge der Aktion Kärnten<br />
wasser.reich waren ihm weitaus höhere Summen egal. Ich finden den<br />
Kompromissvorschlag von Kollegen GR Mag. Printschler in Ordnung. Die Sache soll<br />
auch unter dem Aspekt „gute Zusammenarbeit“ bereinigt werden.<br />
EM Egger: Die meisten wissen aus der Vorzeit des Gemeinderates nichts.<br />
GR Mag. Michael Printschler überreicht dem Bürgermeister zu diesem<br />
Tagesordnungspunkt einen schriftlichen Abänderungsantrag.<br />
Bgm. Pleikner bringt den Abänderungsantrag zur Abstimmung:<br />
19
Antrag: Genehmigung von € 500,- für diesen Ankauf. Der Rest ist je<br />
zur Hälfte aus dem Kulturbudget (€ 1.250,-) und aus den<br />
Verfügungsmitteln des Bürgermeisters (€ 1.250,-) zu bedecken.<br />
Abstimmung: 17 : 6 (Gegenstimmen: GR Pertl, GR Hofer, Vzbgm. Maier,<br />
GV DI (FH) Lagger, GR Wögerbauer, GR Esterl)<br />
TO-Punkt 20<br />
Haftungserklärung zum Darlehensvertrag über € 1.974.000,- für den<br />
Wasserverband Millstättersee<br />
Mit Schreiben vom 12.5.2009 hat der Wasserverband Millstätter See der<br />
Marktgemeinde Millstatt mitgeteilt:<br />
Der Wasserverband Millstätter See ersucht höflichst um Annahme der<br />
Haftungserklärungen zur Darlehensaufnahme betreffend die<br />
Abwasserbeseitigungsanlage „Kanal-Sanierung Verbandsgebiet WVM“ in der<br />
nachstehend für Ihre Gemeinde errechneten Haftungshöhe. Nach Beschlussfassung<br />
und entsprechender Erklärungsfertigung bitten wir Sie höflichst um Retournierung<br />
derselben (3-fach Original) inkl. des Protokollauszuges (2-fach) bis spätestens 8. Juli<br />
2009 – unterfertigt nach AGO. Der Wasserverband wird für alle Mitgliedsgemeinden<br />
die gemeindeaufsichtsbehördliche Genehmigung beantragen.<br />
Finanzierung der Baukosten € 2.820.000,-<br />
70 % Bankdarlehen ÖKK gefördert € 1.974.000,-<br />
30 % Landesmittel € 846.000,-<br />
ÖKK – gefördertes Bankdarlehen – BA 35:<br />
Marktgemeinde Seeboden 25,478% € 502.935,72<br />
Marktgemeinde Millstatt 19,916% € 393.141,84<br />
Stadtgemeinde Radenthein 26,273% € 518.629,02<br />
Gemeinde Bad Kleinkirchheim 18,381% € 362.840,94<br />
Gemeinde Feld am See 4,951% € 97.732,74<br />
Gemeinde Ferndorf 0,335% € 6.612,90<br />
Gemeinde Afritz am See 4,330% € 85.474,20<br />
Stadtgemeinde Spittal/Drau 0,336% € 6.632,64<br />
Gesamt 100,00% € 1.974.000,00<br />
Die gegenständliche Maßnahme wurde in den Verbandsgremien einstimmig<br />
beschlossen. Das Bankdarlehen wurde ausgeschrieben, wobei die Vergabe in der<br />
Vorstandsitzung am 16.4.2009, unter dem TO 8 an die Raiffeisenbank Millstättersee<br />
als Bestbieter erfolgte.<br />
Antrag: Genehmigung der Haftungserklärung zur Darlehensaufnahme<br />
Betreffend das geförderte Bankdarlehen ÖKK – BA 35 für den<br />
19,916%igen Anteil der Marktgemeinde Millstatt in der Höhe<br />
von € 393.141,84.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
20
TO-Punkt 21<br />
Genehmigung Förderungsvereinbarung: Landesausstellung<br />
Bildhauersymposium<br />
Aktenvermerk der Finanzverwaltung vom 12.5.2009:<br />
Im Jahr 2008 wurde für das Projekt „Bildhauersymposium“ im Zuge der<br />
Landesausstellung „Wasser.reich – WasserLeben“ mit der Kulturinitiative Millstatt ein<br />
Förderungsvertrag in Höhe von € 70.000,- abgeschlossen und vom Gemeinderat am<br />
5. Juni 2008 beschlossen. Am 7.5.2009 teilte die KIM mit, dass der Förderungsantrag<br />
seine Gültigkeit verliert, da die Abwicklung des Projektes „Bildhauersymposium“ von<br />
den Künstlern Mag. Printschler, Seibald und Kos selbstständig durchgeführt wird.<br />
Somit wäre die Förderungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde Millstatt<br />
einerseits und den Künstlern Mag. Printschler – Seibald – Kos neu abzuschließen,<br />
was einen Gemeinderatsbeschluss erfordert.<br />
Die Förderungsvereinbarung über € 70.000,- wurde von der Finanzverwaltung<br />
vorbereitet und liegt diesem Akt bei.<br />
Antrag: Genehmigung der Föderungsvereinbarung über € 70.000,- für<br />
das Bildhauersymposium im Zuge der Landesausstellung.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
Genehmigung Förderungsvereinbarung: Landesausstellung Wasser Fontäne<br />
Amtsvermerk der Finanzverwaltung vom 12.5.2009:<br />
Laut Information von Herrn Mag. Printschler vom 11.5.2009 wird das Projekt<br />
„Wasser.Fontäne“ aus der mit der Millstättersee Tourismus GmbH abgeschlossenen<br />
Förderungsvereinbarung (GR Beschluss vom 5.6.2008) herausgenommen und es<br />
läuft über ihn als Förderungswerber. Somit ist die Förderungsvereinbarung zu ändern<br />
bzw. ist eine neue Förderungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde Millstatt<br />
einerseits und Herrn Mag. Michael Printschler andererseits für das Projekt<br />
„Wasser.Fontäne“ abzuschließen, was einen Gemeinderatsbeschluss erfordert.<br />
Die Förderungsvereinbarung über € 20.000,- wurde von der Finanzverwaltung<br />
vorbereitet und liegt diesem Akt bei.<br />
Antrag: Genehmigung der Förderungsvereinbarung über € 20.000,- für<br />
die Wasserfontäne im Zuge der Landesausstellung.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
TO-Punkt 22<br />
BZÖ Millstatt – Antrag auf Regelung für Geburtstagsbesuche und Geschenke<br />
für Neugeborene<br />
Antrag der BZÖ gemäß § 41 der K-AGO vom 19.5.2009:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Gemeinderatskollegen !<br />
Das BZÖ Millstatt möchte in Zukunft allen GemeindebürgerInnen ab dem 80.<br />
Lebensjahr (und bei allen darauf folgenden runden Geburtstagen) zu ihren<br />
Geburtstagen persönlich besuchen.<br />
21
Seitens des Sozialreferenten, Vzbgm. Florian Maier, sollen diese Personen zu Hause<br />
besucht werden, dabei sollen auch Vertreter aller in Millstatt vertretenen Parteien<br />
über diese Termine informiert werden. So könnte, laut dem BZÖ Millstatt, eine<br />
Abordnung der Gemeinde gemeinsam Glückwünsche überbringen.<br />
Den Jubilaren sollen Geschenke übergeben werden, welche bei heimischen<br />
Betrieben, vom Budget des Sozialreferates aus dem VA – „Familienpolitsche<br />
Maßnahmen“ angekauft werden sollen. Weiters soll, seitens des Sozialreferenten<br />
jedes neugeborene Kind in der Gemeinde einen Gutschein bekommen, welcher<br />
ebenfalls aus dem VA – „Familienpolitische Maßnahmen“ finanziert werden soll. Die<br />
Höhe der jeweiligen Ausgaben für Gutscheine und Geschenke wird im zuständigen<br />
Sozialausschuss festgelegt.<br />
Termine werden vom Sozialreferenten organisiert, die dafür notwendigen Daten<br />
werden dem Referenten seitens des Meldeamtes zeitgerecht mitgeteilt.<br />
Das BZÖ Millstatt stellt gemäß § 41 der AGO den Antrag, die im Ausschuss für<br />
Familie, Soziales, Jugend und Sport beschlossenen und oben beschriebenen<br />
Maßnahmen zur Ehrung von älteren Gemeindebürgern bzw. Förderung von<br />
Jungfamilien zu beschließen.<br />
Diskussion:<br />
Vzbgm. Maier erläutert dem Gemeinderat was zu diesem Tagesordnungspunkt im<br />
Ausschuss für Familie / Soziales / Jugend / Sport diskutiert bzw. vorberaten wurde.<br />
GR Klinar: Ich würde auch die 80ig und 85ig jährigen persönlich besuchen.<br />
Vzbgm. Maier: Aufgrund der großen Personenanzahl ist die schwer machbar.<br />
Antrag: Den Betrag für Neugeborene von der Gemeinde von bisher<br />
€ 25,- auf € 50,- zu erhöhen mit Wirkung ab dem Jahr 2010 und<br />
die Geburtstagsbesuche ebenfalls ab dem Jahr 2010 wie folgt<br />
zu gestalten, dass die 80-er und 85-er gemeinsam eingeladen<br />
werden und ab dem 90-igsten Geburtstag durch die Mitglieder<br />
des Sozialausschusses persönlich bei allen halbrunden und<br />
runden Geburtstagen besucht werden. Die Kosten für die<br />
Geschenke werden mit € 40,- festgelegt. Das Budget für diese<br />
Vorhaben soll aus dem Ansatz der familienpolitischen<br />
Maßnahmen im nächsten Jahr erhöht werden.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
TO-Punkt 23<br />
„Interkommunale Wirtschaftsregion“ im Bezirk Spittal/Drau –<br />
Grundsatzbeschluss zur Gründung bzw. zum Beitritt<br />
Schreiben der Entwicklungsagentur Kärnten wegen „Interkommunale<br />
Wirtschaftsregion“ im Bezirk Spittal/Drau vom 18.5.2009:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pleikner, geschätzte Gemeinderatsmitglieder ! In<br />
der Anlage übermitteln wir Ihnen die einzelnen Vorträge, sowie den von der<br />
Abteilung 3, Herrn Dr. Matschek erstellten Entwurf für einen Grundsatzbeschluss. Als<br />
Termin für die Beibringung des gegenständlichen Grundsatzbeschlusses wurde<br />
einvernehmlich der 30.8.2009 fixiert.<br />
22
Jene Gemeinden die sich grundsätzlich zur Gründung einer „Interkommunalen<br />
Wirtschaftsregion“ bekennen, werden daher aufgefordert, den gegenständlichen<br />
Beschluss im Gemeinderat herbeizuführen und diesen bis spätestens 30.8.2009 an<br />
das Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 3, Herrn Dr. Markus Matschek zu<br />
übermitteln.<br />
Grundsatzbeschluss zur Gründung einer „Interkommunalen Wirtschaftsregion“ im<br />
Bezirk Spittal/Drau:<br />
Rechtliche Grundlage: Seit 1.1.2005 sind Gemeinden bei überregionalen<br />
kommunalen Projekten, die gemeinsam finanziert werden, ermächtigt (freiwillige)<br />
öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über die Teilung der Erträge aus der<br />
Kommunalsteuer einzugeben (§ 17 FAG).<br />
Auf Basis dieser rechtlichen Grundlage, sowie den diesbezüglichen<br />
Informationsveranstaltungen und Gesprächen mit den Vertretern des Landes,<br />
Abteilung 3, Abteilung 20, sowie der Entwicklungsagentur Kärnten, erklärt sich die<br />
Marktgemeinde Millstatt grundsätzlich bereit, die Gründung einer „Interkommunalen<br />
Wirtschaftsregion“ zu unterstützen und dieser gegebenenfalls beizutreten.<br />
Gleichzeitig wird das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 – Gemeinden<br />
ersucht, auf Basis der vorliegenden Konzepte und rechtlichen Grundlagen eine<br />
beschlussfähige Vereinbarung auszuarbeiten und mit den Gemeinden abzustimmen.<br />
Diskussion:<br />
Vzbgm. Maier: Millstatt würde davon profitieren, es gibt einen gemeinsamen<br />
Kommunalsteuertopf der aufgeteilt wird.<br />
GV DI Schuster: Die Aktion ist eine Chance für den Bezirk. Chance und Risiko geben<br />
sich wie immer im Leben die Hand.<br />
GR Pertl: Wo kommt das Geld für die Investitionen her ?<br />
Bgm. Pleikner: Eigenmittel, Bedarfzuweisungen und Sonderbedarfszuweisungen.<br />
Vzbgm. Maier: Je mehr Gemeinden sich beteiligen, umso geringer können die<br />
Kosten gehalten werden.<br />
GV DI Schuster: Ich würde vorschlagen, Herrn Prokuristen Angerer von der EAK zu<br />
einer Projektpräsentation im Gemeinderat einzuladen. Durch den<br />
Grundsatzbeschluss vergibt sich die Gemeinde nichts.<br />
GR Mag. Koller: Dieses Modell gibt es in der Steiermark bereits seit 25 Jahren.<br />
Antrag: Auf Basis dieser rechtlichen Grundlage, sowie den dies-<br />
bezüglichen Informationsveranstaltungen und Gesprächen mit<br />
den Vertretern des Landes (Abteilung 3, Abteilung 20), sowie<br />
der Entwicklungsagentur Kärnten, grundsätzlich die Gründung<br />
einer „Interkommunalen Wirtschaftsregion“ zu unterstützen und<br />
dieser beizutreten.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
23
TO-Punkt 24<br />
Gemeinde Projekte 2009 – Aufschiebung der Umsetzung<br />
Angesichts der negativen Entwicklung der Ertragsanteile sowie der derzeit nicht<br />
abschätzbaren Auswirkungen der Finanzkrise, werden laut Schreiben des Herrn LR<br />
Dr. Martinz die Kärntner Gemeinden dringend zu einer äußerst sparsamen<br />
Haushaltsführung angehalten. Aus diesem Grund wurde eine 10%ige Kreditsperre<br />
für die bereits zugesicherten Bedarfszuweisungen für den außerordentlichen<br />
Haushalt 2009 auferlegt.<br />
Die Kärntner Gemeinden werden deshalb aufgefordert, die Dringlichkeit der<br />
Umsetzung der in der jeweiligen Gemeinde anstehenden Projekte zu konkretisieren<br />
und jene Projekte, deren Realisierung bzw. Umsetzung vorläufig aufgeschoben<br />
werden kann, im Gemeinderat zu beschließen. Dies ist bis spätestens 15. Juli 2009<br />
an die Abteilung 3 des Landes zu melden.<br />
Laut Mitteilung der Abteilung 3 – Gemeinden – sind für 2009 folgende BZ-Mittel<br />
vorgesehen, deren schriftliche ZUSICHERUNG h.a. bereits vorliegt:<br />
Ao.Haushalt: WLV-Tschierwegerbach € 66.000,-- -10%<br />
Goldecksanierung € 33.010,-- -10%<br />
Mehrzweckhalle Radenthein € 170.600,-- -10%<br />
Pier One (Schifffahrtsmuseum) € 150.000,-- -10%<br />
Ord. Haushalt: Modellregion Oberkärnten (MTG) € 5.000,-- (Übertrag aus 2008)<br />
Rückzahlung Regionalradweg € 5.800,--<br />
KBBF-Darlehen Spielplatz € 15.100,--<br />
Beitrag Jungfeuerwehr € 1.000,--<br />
CNC-Behördennetzwerk € 1.944,--<br />
Pfarrhof Millstatt € 10.000,-- (Ordinariat Klgft.)<br />
Schneechaos 2008/2009 € 14.500,--<br />
Landesausstellung 2008/09 ao. Haushalt:<br />
Für dieses ao. Projekt gibt es lediglich eine ZuSAGE, aber keine ZuSICHERUNG:<br />
Wasser.reich Rittersaal € 25.000,-- (2/2 von 50.000,--) -10%<br />
Wasser.Fontäne € 20.000,-- -10%<br />
Kooperation Musikwochen € 25.000,-- (2/2 von 50.000,--) -10%<br />
Bildhauersymposium € 70.000,-- -10%<br />
Antrag: Die vorläufige Aufschiebung des Projektes „Pier One“ bzw.<br />
Belegung dieses Projektes mit dem erforderlichen Betrag von<br />
€ 38.900,- für die vom Land geforderte 10%ige Kreditsperre.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
TO-Punkt 25<br />
Örtliches Entwicklungskonzept mit Umweltbericht – ÖEK<br />
Die Überarbeitung des ÖEK mit Umweltbericht wurde vom Gemeinderat der<br />
Marktgemeinde Millstatt am 9.3.2007 an die Architektur Klauser ZT GmbH als<br />
aufgrund der Ausschreibung als Bestbieter übertragen. Daraufhin hat dieses Büro mit<br />
der Überarbeitung begonnen. Die Arch. Klauser ZT GmbH hat im September 2008<br />
Konkurs angemeldet. Die Vorarbeiten zum ÖEK waren zu diesem Zeitpunkt zu 80%<br />
fertig gestellt.<br />
24
Nach Abschluss des Konkursverfahrens wurden dem Nachfolgebüro Mag. Dr.<br />
Silvester Jernej die Fertigstellungsarbeiten vom Gemeinderat übertragen. In der 17.<br />
Kalenderwoche langten die Entwurfsunterlagen (ÖEK, Umweltbericht) bei der<br />
Marktgemeinde Millstatt ein. Der Entwurf wurde in der Zeit vom 27.4.2009 bis<br />
27.5.2009 kundgemacht. Nach Ablauf der Kundmachungsfrist kann die Behandlung<br />
in den Gemeindegremien erfolgen.<br />
Einwendungen zum Örtlichen Entwicklungskonzept:<br />
Peter Brunner, Neulandstraße 5, 9800 Spittal/Drau, vom 26.11.2007:<br />
Nachdem zur Zeit für Millstatt das neue Örtliche Entwicklungskonzept für die<br />
zukünftige wirtschaftliche Verbesserung des Ortes und der Region erarbeitet wird,<br />
bitte ich einige meiner Wünsche in diesem Konzept aufzunehmen und zu<br />
berücksichtigen. Für die Errichtung einer Hotelanlage habe ich die Parzellen 578/1<br />
und 575 neu gekauft. Teile von diesen Parzellen sowie vom nördlichen Teil der<br />
Parzelle 584/13 bitte ich im neuen ÖEK die Widmung für ein Hotel als<br />
Baulandreserve einzuplanen. In Zusammenarbeit mit dem Tourismusberater Herrn<br />
Manfred Kohl aus Villach suchen wir gemeinsam eine Hotelkette oder einen Investor<br />
und Betreiber für diesen Standplatz.<br />
Weiters ersuche ich um eine Erweiterung des Baulandes für ein Teilstück von ca.<br />
2.500 m² vom westlichen Teil aus der Parzelle 584/1 zur Zeit Wald. Diese Fläche<br />
grenzt im Süden an die Baulandparzellen 572/3 und 572/4 der Fam. Tuppinger und<br />
an die Tschallstraße. Ersuche auch noch höflich zwischen dem bereits gewidmeten<br />
Bauland, ober dem Yacht-Club im östlichen Teil der Parzelle 584/2 eine Fläche von<br />
ca. 5.500 m² für Bauland vorzusehen. Zur Zeit ist es Grünland Landwirtschaft. Diese<br />
Fläche grenzt (an bestehendes Bauland) im Osten an die Parzelle 583/2 vom Herrn<br />
Ing. Walter Pinter-Krainer und Westen an die Parzelle 584/2 von Frau Sabine<br />
Siebmann und im Süden an die B 98. Ein Umwidmungsantrag für kleinere Flächen<br />
sollte nach Fertigstellung des ÖEK, für das Paket 2008 eingebracht werden. Die<br />
Zufahrt sowie alle Anschlüsse sind bei beiden Grundflächen vorhanden. Mit der Bitte<br />
um die Aufnahme dieses Antrages in das ÖEK verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.<br />
Die Einwände von Herrn Brunner werden abgelehnt, da im ÖEK Entwurf eine<br />
touristische Nutzung vorgesehen wurde. Das geplante Projekt wird in weiterer Folge<br />
dem Gemeinderat mittels integriertem Widmungsverfahren zur Vorlage gebracht.<br />
ÖBF AG, FB Kärnten-Lungau, Stiftgasse 1, 9872 Millstatt, vom 16.6.2008:<br />
Umwidmung von Flächen des Grundstückes Nr. 914, KG Matzelsdorf. Sehr geehrte<br />
Damen und Herren, Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 11.6.2008 wird wie<br />
mündlich auch schon besprochen hiermit nochmals ersucht, bei der Überarbeitung<br />
des ÖEK unsere Grundstücksflächen gemäß unserem Widmungsantrag vom<br />
12.10.2007 zu berücksichtigen bzw. aufzunehmen.<br />
Im Zuge der Schlussbesprechung wurde festgelegt, dass der Grünkeil in diesem<br />
Bereich erhalten bleiben muss, daher ist der Einwand abzulehnen.<br />
25
Annemarie Silbernagl, vertreten durch Susanne Moritz-Silbernagl, Museumstraße 14,<br />
6020 Innsbruck, vom 1.8.2008:<br />
Sehr geehrte Damen und Herren ! Frau Annemarie Silbernagl ist Eigentümerin der<br />
Grundstücke 440, 457 und 459/1 der KG Millstatt (EZ 38). Es wird der Antrag gestellt,<br />
im in Ausarbeitung befindlichen örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde diese<br />
Flächen als Bauland vorzusehen und für eine Bebauung freizugeben zu den<br />
Bedingungen der angrenzenden Grundstücke. Der Antrag wird wie folgt begründet:<br />
Aus fachlicher Sicht: Die genannten Grundstücke grenzen unmittelbar an Bauland an<br />
und sind für eine Bebauung voll geeignet. Aus wirtschaftlicher Sicht: Frau Annemarie<br />
Silbernagl ist auf Grund der gegebenen Umstände nicht in der Lage, den<br />
Lebensunterhalt aus den laufenden Einkünften abzudecken.<br />
Dies erfolgt im überwiegenden Umfang aus Verkauf bzw. Belastung ihres Besitzes.<br />
Es wird um Mitteilung gebeten, bis wann in dieses örtliche Entwicklungskonzept bzw.<br />
den Entwurf dieses Konzeptes Einsicht genommen werden kann.<br />
Nach Einsichtnahme in den vorliegenden ÖEK Entwurf wurde festgestellt, dass<br />
dieser Bereich berücksichtigt wurde und der Einwand somit gegenstandslos ist.<br />
Wolfgang Pontasch, Sappl 60, 9872 Millstatt:<br />
Nach Einsichtnahme in den Entwurf des ÖEK erhebe ich dagegen nachstehende<br />
Einwendung: Ich möchte entweder aus der Parz. 579 oder aus der Parz. 577 ein<br />
Baugrundstück mit ca. 1.000 m² von Grünland-Landwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet<br />
umwidmen lassen. Laut Entwurf zum ÖEK befinden sich die von mir gewünschten<br />
Standorte außerhalb der absoluten Siedlungsgrenze (grüne Dreiecke). Ich ersuche<br />
deshalb den Entwurf des ÖEK dahingehend abzuändern, dass die Umwidmung<br />
eines Baugrundstückes möglich ist. Mit der Bitte um positive Erledigung verbleibe ich<br />
mit freundlichem Gruß.<br />
Zu diesem Einwand gibt es einen Abänderungsantrag von Herrn Vzbgm. Maier.<br />
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 18 – Wasserwirtschaft, Unterabteilung<br />
Spittal/Drau, Lutherstraße 6 -8, 9800 Spittal/Drau, vom 20.5.2009:<br />
Bei Durchsicht der Unterlagen wurde festgestellt, dass die wasserwirtschaftlich<br />
relevanten Schutzgüter im vorliegenden Entwurf des örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes und des Umweltberichtes eingeflossen sind. Dies betrifft<br />
einerseits die Gefahrenzonen der im Gemeindegebiet vorhandenen Wildbäche sowie<br />
auch die wasserwirtschaftlich sensiblen Bereiche, vor allem die Quellschutzgebiete.<br />
Durch die Ersichtlichmachung und Berücksichtigung im Konzept können und sollen<br />
künftige Nutzungskonflikte vermieden werden. Hinsichtlich der Übereinstimmung der<br />
eingetragenen Gefahrenzonen für den Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung<br />
wird darauf hingewiesen, dass eine gesonderte Stellungnahme von dieser<br />
Dienststelle eingeholt werden sollte. In Bezug auf die eingetragenen<br />
Quellschutzgebiete musste bei detaillierter Durchsicht der Unterlagen festgestellt<br />
werden, dass Diskrepanzen hinsichtlich der Ersichtlichmachung und dem hieramts<br />
vorhandenen digitalen Datenmaterial (WIS), bestehen. Nach telefonischer<br />
Rücksprache mit Herrn Mag. Jernej vom planenden Büro wird dieser Sachverhalt<br />
nochmals überprüft und erforderlichenfalls korrigiert werden. Die korrigierten<br />
Unterlagen werden von der Abteilung 18-Wasserwirtschaft, Unterabteilung<br />
Spittal/Drau, nochmals übermittelt werden.<br />
26
Ergänzend zu den Darstellungen und Beurteilungen im örtlichen<br />
Entwicklungskonzept, die vom Planungsbüro vorgenommen wurden, wird im<br />
Zusammenhang mit den vorgesehenen Siedlungsentwicklungen in den Räumen,<br />
welche sich in Hanglage bzw. im Bereich des Hochplateaus der Gemeinde befinden,<br />
aus wasserwirtschaftlicher Sicht darauf hingewiesen, dass bereits in der<br />
Vergangenheit durch dieses Siedlungsstrukturen sowie auch durch die<br />
infrastrukturellen Einrichtungen Problempunkte im Zusammenhang mit der<br />
Beseitigung der anfallenden Oberflächenwässer aufgetreten sind. Auf eine geordnete<br />
Abfuhr der anfallenden Wässer sollte daher im Zusammenhang mit der Entwicklung<br />
dieser Bereiche zukünftig besonders Bedacht genommen werden. Vor allem die<br />
Sammlung von Tagwässern über Oberflächenwasserkanäle und die Einleitung in die<br />
nächst gelegenen Gerinne bzw. Wildbäche stellt eine Konzentration und<br />
Verschärfung des Abflussverhaltens dar, die im Unterlauf immer wieder zu<br />
Problemen und teilweise Ausuferungen führen können. Aus diesem Grund sollten<br />
Oberflächenwässer – sofern möglich – großflächig bzw. vor Ort zur Versickerung<br />
gebracht und die Einleitung in Gewässer möglichst vermieden werden. Sofern dies<br />
aus technischen bzw. sonstigen Gründen nicht möglich ist, sollten geeignete<br />
Retentionsmaßnahmen vorgesehen werden.<br />
Dieser erweiterte Grundgedanke im Zusammenhang mit den Aspekten der<br />
Siedlungsentwicklung in den Bergbereichen sollte aus wasserwirtschaftlicher Sicht in<br />
verstärktem Ausmaß in das vorliegende Konzept einfließen.<br />
Anton Tacoli, Kaiser-Franz-Josef-Straße 89, 9872 Millstatt, vom 23.5.2009:<br />
Einspruch gegen das aufliegende örtliche Entwicklungskonzept. Mein Ansuchen für<br />
Umwidmung der Parzelle 239/3 von derzeit Grünland für die Land- und<br />
Forstwirtschaft in Bauland-Kurgebiet, wurde vom Gemeinderat nach Beibringen eines<br />
Sachverständigengutachtens des Dipl. Ing. Urban, positiv behandelt (Genehmigung<br />
liegt bei der Gemeinde vor). Danach ging mein Ansuchen nach Klagenfurt und ist mit<br />
dem Paket am 16. März 2009 wieder nach Millstatt zurück gekommen. Ich nahm das<br />
zum Anlass um in die Vorlage des örtlichen Entwicklungskonzeptes Einsicht zu<br />
nehmen. Dem konnte ich entnehmen, dass mein Grundstück innerhalb der<br />
Bebauungsgrenzen war und ich davon ausgehen konnte, dass mein Ansuchen<br />
positiv behandelt wurde.<br />
Nachdem jetzt seit 27. April 2009 das endgültige örtliche Entwicklungskonzept<br />
aufliegt und ich Einsicht nahm, musste ich mit Entsetzen feststellen, dass nur um<br />
mein besagtes Grundstück die Grenzen verschoben wurden. Als Vorleistung hatte<br />
ich folgende Tätigkeiten schon gemacht:<br />
Ansuchen um Rodungsbewilligung bei der Forstaufsichtsbehörde, die Genehmigung<br />
liegt bei der Gemeinde vor. Das kleine Wäldchen wurde gerodet und das Holz – trotz<br />
schlechter Holzpreise – abgeführt. Weiters hatte ich mich mit einem Käufer ins<br />
Einvernehmen gesetzt, der einen Teil dieses Grundstückes für ein<br />
Einfamilienwohnhaus erwerben wollte. Der Verkauf dieses Grundstückes ist für mich<br />
besonders wichtig, da ich mit dem Geld, das Hotel See-Villa, eines der schönsten<br />
erhaltungswürdigen Häuser am See, endlich in eine Position bringen kann, in der<br />
sich das Hotel selbst erhalten kann. Ich glaube, es wäre für die Gemeinde nicht<br />
sinnvoll, wenn ich gezwungen werde, das Hotel zu verkaufen und es würde an dieser<br />
Stelle ein Appartementhaus entstehen. Sehr geehrte Damen und Herren des<br />
Gemeinderates, ich möchte Sie bitten, mir helfend unter die Arme zu greifen, auf die<br />
Damen und Herren des örtlichen Entwicklungskonzeptes positiv einzuwirken.<br />
Dieser Einwand hat erledigt, da der begehrte Bereich im ÖEK Entwurf enthalten ist.<br />
27
Ing. Alexander Jobst, Obermillstatt 129, 9872 Millstatt:<br />
Kundmachung örtliches Entwicklungskonzept vom 27.4.2009 – Einwand. Sehr<br />
geehrte Damen und Herren ! Als Besitzer der Parzelle 346/1 KG Millstatt habe ich im<br />
August 2008 ein Umwidmungsansuchen zur Umwidmung einer Teilfläche aus der<br />
Parzelle 346/1 KG Millstatt von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />
Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 2.500 m² gestellt. Im neu überarbeiteten<br />
örtlichen Entwicklungskonzept ist jedoch im Bereich der von mir angesuchten<br />
Umwidmungsfläche eine siedlungstrennende, raumgliedernde Freihaltezone<br />
vorgesehen. Dazu möchte ich bekannt geben, dass die betreffende<br />
Grundstücksfläche von 1998 bis 2008 an die Familie Schlieber verpachtet war. In<br />
dieser Zeit war die betreffende Fläche zum Großteil mit Gerätehallen, Lager- und<br />
Verkaufsgebäuden sowie einem Gewächshaus bebaut. Im damaligen Bauverfahren<br />
wurde durch den von der Gemeinde beigezogenen Naturschutzsachverständigen<br />
keine nachträglichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes festgestellt. Nach<br />
Pachtende im Jahr 2008 wurden die Gebäude abgetragen und auf der angrenzenden<br />
Parzelle wiedererrichtet.<br />
Hätte ich dem damaligen Wunsch der Familie Schlieber entsprochen und die<br />
Grundflächen weiterhin verpachtet bzw. das vorliegende Kaufangebot in Anspruch<br />
genommen, stünden diese Gebäude weiterhin auf den Grundflächen bzw. wären die<br />
mittlerweile von der Familie Schlieber auf der Nachbarparzelle 352/6 KG Millstatt<br />
errichteten Gebäude im Bereich meiner zur Umwidmung beantragten Grundfläche<br />
entstanden. Alle zur Bebauung dieser Flächen erforderlichen Anschlüsse liegen<br />
bereits vor. Zur verkehrstechnischen Erschließung ist vorgesehen im Bereich der<br />
bereits vorhandenen bewilligten Landesstraßeneinfahrt einen ca. sechs Meter breiten<br />
Zufahrtsweg entlang zum Grundstück 352/6 KG Millstatt zu errichten. Aus<br />
vorgenannten Sachverhalt ist ersichtlich, dass die betreffenden Grundstücksflächen<br />
der Parzelle 346/1 unterhalb der Obermillstätter Landesstraße über die letzten zehn<br />
Jahre bereits siedlungsähnlich durch Gewerbe- bzw. landwirtschaftlich genutzte<br />
Gebäude verbaut war und in diesem Bereich kein siedlungstrennender,<br />
raumgliedernder Freiraum mehr vorgelegen hat. Ich ersuche höflich, dass neue<br />
örtliche Entwicklungskonzept dahingehend abzuändern, dass die durch Grünkeile<br />
eingetragene Freihaltezone im Bereich meiner Parzelle 346/1 entfällt.<br />
Ergänzung durch e-mail vom 27.5.2009: Zu meinem Schreiben vom 25.5.2009<br />
möchte ich nachfolgend ergänzen, dass zur damaligen Bebauung meiner<br />
Grundflächen durch die Familie Schlieber extra die Ortstafel von Obermillstatt<br />
versetzt wurde. Ursprünglich befand sich die Ortstafel auf der Höhe der Abzweigung<br />
meiner Hauszufahrt von der Obermillstätter Landesstraße. Die Ortstafel wurde<br />
daraufhin unterhalb des Wohnhauses der Familie Steindl in den Kreuzungsbereich<br />
versetzt.<br />
Die Einwendungen von Herrn Ing. Jobst werden abgelehnt.<br />
Adolf Seebacher, Am Kirchbichl 25, 9871 Seeboden, vom 26.5.2009:<br />
Ich ersuche um Aufnahme meiner Grundstücke 520/3 und 526/3 KG Millstatt in das<br />
neu zu erstellende örtliche Entwicklungskonzept der Marktgemeinde Millstatt. Ich<br />
beabsichtigte die Errichtung eines Einfamilienhauses und beantrage die Widmung<br />
landwirtschaftliche Grünfläche in Bauland-Dorfgebiet ab zu ändern. In der Hoffnung<br />
auf eine wohlwollende Gesinnung zu stoßen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.<br />
28
Der Einwand von Herrn Seebacher wird abgelehnt.<br />
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 – Umwelt, Unterabteilung 15 UP –<br />
Nachhaltigkeit, strategische Umweltprüfung und Projekte, Flatschacherstraße 70,<br />
9021 Klagenfurt, vom 2.6.2009:<br />
Nach Durchsicht des Entwurfes zum örtlichen Entwicklungskonzept und des<br />
Umweltberichtes sowie der dazugehörigen Pläne wird aus Sicht der ha. Umweltstelle<br />
folgendes ausgeführt:<br />
Generell wurde im Umweltbericht des ÖEK der Marktgemeinde Millstatt 2009<br />
festgelegt, dass entlang von Landes- bzw. Bundesstrassen (B 98 – Millstätter<br />
Strasse, L 17 – Obermillstätterstrasse, L 17a Kleindombra Strasse) keine<br />
Potentialflächen für eine Siedlungsentwicklung ausgewiesen sind, da hier mit<br />
erheblichen Umweltbelastungen (Verkehrslärm) gerechnet werden muss. Als<br />
Vorrangstandorte mit Tourismusfunktion sind im Gemeindegebiet Millstatt die am<br />
Nordufer des Millstätter Sees gelegenen Ortschaften Millstatt, Lechnerschaft,<br />
Pesenthein und Dellach ausgewiesen. Vorrangstandorte mit Wohnfunktion sind die<br />
Ortschaften Obermillstatt, Großdombra und Sappl, die Ortschaften Gössering,<br />
Laubendorf, Tschierweg, Schwaigerschaft, Kleindombra, Grantsch, Lammersdorf,<br />
Görtschach und Matzelsdorf sind als Ortschaften mit Entwicklungsfähigkeit im ÖEK<br />
ausgewiesen. Westlich der Ortschaften Lammersdorf und Grantsch ist ein<br />
Standortvorschlag für gewerbliche Funktion eingezeichnet.<br />
Für die optimale Nutzung dieser Potentialfläche ist, wie im ÖEK ausgewiesen,<br />
jedenfalls ein Bebauungskonzept / Bebauungsplan zu erstellen, um die bestehende<br />
Siedlung Grantsch und Lammersdorf vor Luft- bzw. Lärmemissionen schützen zu<br />
können. Zusätzlich dazu ist eine Schallimmissionsprognose durchzuführen<br />
(Kontigentierung der Fläche zur optimalen Verwendung der gesamten Fläche). Laut<br />
den Ausführungen im ÖEK sollten bei einer potentiellen Umsetzung des<br />
Gewerbegebietes zumindest Immissionsschutzstreifen bzw. Freihaltezonen in<br />
Richtung Osten bzw. Norden verankert werden. Eine Erweiterung der<br />
Siedlungstätigkeit in den Ortschaften Lammersdorf und Grantsch kann nur durch<br />
eine Verdichtung der Bebauung erfolgen, da absolute Siedlungsaußengrenzen im<br />
ÖEK eingezeichnet wurden. Aus Sicht der ha. Umweltstelle kann dem vorliegenden<br />
Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes der Marktgemeinde Millstatt 2009<br />
zugestimmt werden, wenn die darin vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt<br />
werden.<br />
Vzbgm. Maier überreicht dem Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt einen<br />
schriftlichen Abänderungsantrag.<br />
Bgm. Pleikner bringt den Abänderungsantrag zur Abstimmung:<br />
Antrag: Das vorliegende Örtliche Entwicklungskonzept wird mit der<br />
Maßgabe beschlossen, dass der Einspruch von Herrn Pontasch,<br />
sollte eine nachträgliche Genehmigung der Abteilung 20 der<br />
Kärntner Landesregierung zu Stande kommen, in das Örtliche<br />
Entwicklungskonzept aufgenommen wird.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
29
TO-Punkt 26<br />
Änderungen des Flächenwidmungsplanes – Umwidmungspaket 2008<br />
Das Umwidmungspaket 2008 besteht aus den Umwidmungspunkten: 2 bis 5, 7, 9,<br />
10, 13 bis 27, 27a, 28 bis 29 und 30a bis 30d. Die Stellungnahmen des Ortsplaners<br />
und der Abteilung 20 – Unterabteilung Gemeindeplanung liegen vor. Die<br />
Kundmachung erfolgte in der Zeit vom 17.3.2009 bis 15.4.2009.<br />
02/2008 (Charlotte Ortner)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 370/1 der KG Millstatt im Ausmaß<br />
von rund 380 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-<br />
Dorfgebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die gegenständliche Fläche liegt am südwestlichen Ortsrand von Kleindombra<br />
südlich einer lokalen Aufschließungsstraße. In der Natur handelt es sich um eine<br />
nach Süden geneigte Fläche. Der nördliche Teil der Parzelle ist bereits als Bauland-<br />
Dorfgebiet gewidmet. Da ein Bauvorhaben auf der bereits gewidmeten Fläche nicht<br />
umsetzbar ist, wurde um eine Erweiterung der Baulandwidmung angesucht.<br />
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes bzw.<br />
der Erstellung der Siedlungsleitbilder wurde dieser Siedlungsbereich von<br />
Kleindombra ausführlich diskutiert, wobei eine endgültige Festlegung / Entscheidung<br />
noch nicht getroffen wurde. Aus ortsplanerischer Sicht wurde vorerst empfohlen die<br />
lokale Aufschließungsstraße als absolute Siedlungsgrenze aufrechtzuerhalten.<br />
Infolge, dass es sich beim ÖEK bzw. bei der Festlegung von Siedlungsgrenzen von<br />
Kleindombra um ein laufendes Verfahren handelt, wird aus ortsplanerischer Sicht<br />
angeraten, den Umwidmungsantrag bis zur endgültigen Festlegung der definitiven<br />
Siedlungsaußengrenze zurückzustellen. Ergebnis Ortsplaner: Zurückgestellt.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Im Wesentlichen kann sich die Unterabteilung Gemeindeplanung der Stellungnahme<br />
des Ortsplaners fachlich anschließen. Der Siedlungsbereich / Siedlungsabrundung<br />
von Kleindombra wird im Rahmen der Schlussbesprechung des im Entwurf<br />
vorliegenden ÖEK noch ausführlich diskutiert. Empfohlen wird das gegenständliche<br />
Begehren bis zur endgültigen Entscheidungsfindung (ÖEK Beschlussfassung)<br />
zurückzustellen. Ergebnis: Zurückgestellt.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Außerhalb der Gelben Linie. Die Abwasserbeseitigung ist dennoch gegeben.<br />
Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 370/1 der KG<br />
Millstatt im Ausmaß von rund 380 m² von derzeit Grünland für die<br />
Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet bis zur Rechtskraft<br />
des örtlichen Entwicklungskonzeptes zurückzustellen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
30
03/2008 (Anton Tacoli)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung des Grundstückes 239/3 der KG Millstatt im Ausmaß von 3216 m² von<br />
derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Kurgebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die gegenständliche Parzelle befindet sich am östlichen Ortsrand des Hauptortes<br />
von Millstatt in mittelbarer Anbindung an Siedlungsansätze. In der Natur handelt es<br />
sich um eine nach Südost geneigte Fläche, die im westlichen Bereich bewaldet ist.<br />
Unter Bezugnahme auf die hier bestehenden Widmungs-, Bebauungs- und<br />
Nutzungsstrukturen sowie unter Berücksichtigung der erfolgten Stellungnahme BFI<br />
und der geologisch-technischen Begutachtung (positiv mit Auflagen), besteht aus<br />
raumordnungsfachlicher Sicht gegen die beantragte Umwidmung kein Einwand, da<br />
mit den Bestandsobjekten ein gewisser räumlicher Zusammenhang erreicht wird.<br />
Ferner befindet sich die gegenständliche Fläche im Entwurf des neuen ÖEK der<br />
Marktgemeinde Millstatt innerhalb der definierten Siedlungsgrenzen von Millstatt.<br />
Laut Angabe der Marktgemeinde Millstatt wird die Umwidmungsfläche über eine<br />
Privatstraße erschlossen, die Wasserver- bzw. die Abwasserentsorgung ist mittels<br />
Anschluss an das lokale Gemeinde- bzw. Verbandsnetz möglich. Auflagen:<br />
Bebauungsverpflichtung. Ergebnis Ortsplaner: Positiv mit Auflagen.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Im gegenständlichen Fall kann sich die Unterabteilung Gemeindeplanung der<br />
prinzipiell positiven Stellungnahme des Ortsplaners derzeit fachlich nicht<br />
anschließen. Der Entwurf des ÖEK`s ist für solche gravierenden Entscheidungen<br />
nicht maßgebend. Der gegenständliche Bereich wird im Rahmen der<br />
Schlussbesprechung zum ÖEK (voraussichtlich Februar / März 2009) noch<br />
ausführlich diskutiert bzw. definiert. Bis zur endgültigen Entscheidung (ÖEK<br />
Beschlussfassung) wird seitens der Unterabteilung Gemeindeplanung empfohlen,<br />
das gegenständliche Begehren zurückzustellen. Ergebnis: Zurückgestellt.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Außerhalb der Gelben Linie. Die Aufschließung für die Abwasserbeseitigung ist mit<br />
hohen Kosten verbunden.<br />
Stellungnahmne der Bezirksforstinspektion:<br />
Im Falle der Bebauung der Umwidmungsfläche kann der Sicherheitsabstand zu den<br />
angrenzenden Waldflächen nicht eingehalten werden. Weiters wird die aus den<br />
dahinter liegenden Forstflächen erforderliche Holzbringung wesentlich erschwert und<br />
es müssten entsprechende Begleitmaßnahmen, wie Errichtung eines<br />
Forstaufschließungsweges nördlich bzw. nordöstlich der Umwidmungsfläche<br />
geschaffen werden, damit die Bringungssituation nicht negativ beeinflusst wird.<br />
Weiters müssen die angrenzenden Waldflächen im Sicherheitsstreifen entsprechend<br />
niederwaldartig bewirtschaftet werden, sodass es zu keinen negativen Auswirkungen<br />
auf die geplante Umwidmungsfläche kommt.<br />
31
Antrag: Die Umwidmung des Grundstückes 239/3 der KG Millstatt im Ausmaß<br />
von 3.216 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />
Bauland-Kurgebiet bis zur Rechtskraft des örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes zurückzustellen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
04/2008 (Alfons Kramer)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 214/1 der KG Matzelsdorf im<br />
Ausmaß von rund 2300 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />
Bauland-Wohngebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die zur Umwidmung beantragte Fläche liegt am nördlichen Ortsrand des<br />
Siedlungsbereiches, welcher sich östlich von Matzelsdorf befindet. In der Natur<br />
handelt es sich um eine leicht nach Süden geneigte Wiese. Nachdem es sich um<br />
eine siedlungsangrenzende Fläche handelt, welche im Süden an gewidmetes<br />
Bauland angrenzt und die Aufschließungsvoraussetzungen bereits gegeben sind<br />
bzw. ohne unwirtschaftliche Aufwendungen geschaffen werden können (organische<br />
Siedlungserweiterung), ist eine Erweiterung des bestehenden Baulandes<br />
ortsplanerisch vertretbar, auch im Hinblick auf die Zielsetzungen des neuen ÖEK. In<br />
diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich das ÖEK der<br />
Gemeinde gerade in der Phase der Überarbeitung befindet.<br />
Für diesen Bereich ist im neuen ÖEK eine Siedlungsabrundung vorgesehen, wobei<br />
sich die gegenständliche Fläche innerhalb der absoluten Siedlungsgrenze befindet.<br />
Auflagen: Bebauungsverpflichtung. Ergebnis Ortsplaner: Positiv mit Auflagen.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Geringfügige Arrondierung im unmittelbaren<br />
bebauten Siedlungsanschluss. Vertragliche Vereinbarungen:<br />
Bebauungsverpflichtung mit Besicherung. Ergebnis: Positiv mit Auflagen.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Außerhalb der gelben Linie. Aufschließung für Abwasserbeseitigung ist möglich.<br />
Antrag: Der Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 214/1<br />
der KG Matzelsdorf im Ausmaß von rund 2.300 m² von derzeit<br />
Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet<br />
zuzustimmen (Bebauungsverpflichtung mit Besicherung).<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
05/2008 (Alfons Kramer)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung des Grundstückes 20/2 der KG Matzelsdorf im Ausmaß von 603 m² von<br />
derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet<br />
32
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die betreffende Fläche befindet sich innerhalb der Siedlungsstruktur von Matzelsdorf.<br />
In der Natur handelt es sich um eine nach Südwest geneigte Fläche, die mit einigen<br />
Bäumen bestockt ist. Nachdem der gegenständliche Bereich innerhalb der<br />
Siedlungsstrukturen von Matzelsdorf gelegen ist (es handelt sich um eine<br />
siedlungseingeschlossene Fläche), direkt an bereits gewidmetes und bebautes<br />
Bauland anschließt und die Aufschließungsvoraussetzungen geschaffen werden<br />
können, wird der vorliegende Widmungsantrag aus ortsplanerischer Sicht prinzipiell<br />
positiv beurteilt. Da sich die Fläche innerhalb der gelben Zone befindet, ist eine<br />
entsprechende positive Stellungnahme seitens der Wildbach- und<br />
Lawinenverbauung (WLV) beizubringen. Ergebnis Ortsplaner: Positiv mit Auflagen.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Im Wesentlichen kann sich die Unterabteilung Gemeindeplanung der prinzipiell<br />
positiven Stellungnahme des Ortsplaners fachlich anschließen. Es handelt sich um<br />
eine innerörtliche Verdichtung des Matzelsdorfer Siedlungsgebietes, um die<br />
Errichtung von weiteren Nebengebäuden zu ermöglichen. Ausschlaggebend für eine<br />
endgültig positive Beurteilung ist jedoch eine Stellungnahme der WLV (großteils<br />
Gelbe Zone), womit die Baulandeignung bestätigt wird. Ergebnis: Positiv mit<br />
Auflagen.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Abwasserbeseitigung ist gegeben.<br />
Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />
Die zur Umwidmung beantragte Parzelle 20/2 der KG Matzelsdorf liegt laut<br />
Gefahrenzonenplan in der Gelben Gefahrenzone des Matzelsdorferbaches. Gegen<br />
eine Umwidmung von Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-<br />
Dorfgebiet bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Laut Richtlinie für die<br />
Gefahrenzonenplanung ist innerhalb der Gelben Gefahrenzone eine nur bedingte<br />
Standortsicherheit gegeben. Zur Sicherstellung einer geforderten Standortsicherheit<br />
ist bei einem künftigen Bauverfahren die WLV zu laden und es ist mit<br />
wildbachspezifischen Auflagen zu rechnen.<br />
Antrag: Der Umwidmung des Grundstückes 20/2 der KG Matzelsdorf<br />
im Ausmaß von 603 m² von derzeit Grünland für die Land- und<br />
Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet zuzustimmen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
07/2008 (Manfred Meixner)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung des Grundstückes 726/1 der KG Laubendorf im Ausmaß 904 m² von<br />
derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet<br />
33
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die gegenständliche Fläche befindet sich innerhalb der Siedlungsstrukturen der<br />
Ortschaft Schwaigerschaft. In der Natur handelt es sich um ein nach Süden<br />
abfallendes Gelände. In diesem Bereich bildet, aufgrund der naturräumlichen<br />
Situation, der Graben bzw. das Gerinne im östlichen Anschluss an die<br />
gegenständliche Fläche eine klare Siedlungsgrenze (ist auch im Entwurf des neuen<br />
ÖEK so festgelegt). Nachdem die Fläche an gewidmete und bebaute Strukturen<br />
angrenzt (im Norden, Westen und Süden), die Aufschließungsvoraussetzungen<br />
bereits vorhanden sind bzw. ohne unwirtschaftliche Aufwendungen geschaffen<br />
werden können und eine Festlegung als Bauland zur Bildung eines abgerundeten<br />
Baugebietes führt (Siedlungsverdichtung), ist eine Baulanderweiterung aus<br />
ortsplanerischer Sicht vertretbar – nach Maßgabe einer Baulandeignung. In diesem<br />
Zusammenhang ist abzuklären ob das geotechnische Gutachten aus dem Jahr 2001<br />
(Vorprüfung 08/2001) auch für diese Teilfläche seine Gültigkeit hat. Ferner ist auch<br />
eine Stellungnahme der WLV (Gerinne) einzuholen. Auflagen: Geotechnisches<br />
Gutachten, Stellungnahme WLV, Bebauungsverpflichtung. Ergebnis Ortsplaner:<br />
Positiv mit Auflagen.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Im Wesentlichen kann sich die Unterabteilung Gemeindeplanung der positiven<br />
Stellungnahme des Ortsplaners fachlich anschließen. Geringfügige<br />
Baulandarrondierung im unmittelbaren bebauten Baulandanschluss. Aufgrund der<br />
Geländesituation ist, wie auch seitens des Ortsplaners vorgeschlagen wurde, zum<br />
Nachweis der entsprechenden Baulandeignung bis zur Beschlussfassung eine<br />
Stellungnahme der WLV (Gelbe Zone) wie auch der Geologie beizubringen.<br />
Ergebnis: Positiv mit Auflagen.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Abwasserbeseitigung ist gegeben.<br />
Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />
Die zur Umwidmung in Bauland-Wohngebiet beantragte Parzelle Nr. 726/1 der KG<br />
Laubendorf liegt im rechtsufrigen Mittelhangbereich rechtsufrig des<br />
Schwaigerschaftsbaches. Vor allem der östliche, bachnahe Bereich des<br />
Grundstückes ist vernässt und weist eine Hangwasserzügigkeit auf. Bei einer<br />
künftigen Bebauung sind jedenfalls auch Stützbauten erforderlich.<br />
Aus der Sicht der WLV wäre deshalb die Einholung eines entsprechenden<br />
geologischen Fachgutachtens notwendig. Im Osten der Parzelle ist ein 10 m breiter<br />
Streifen von jeglicher Bebauung freizuhalten (ufernaher Bachbereich).<br />
Antrag: Der Umwidmung des Grundstückes 726/1 der KG Laubendorf im<br />
Ausmaß von 904 m² von derzeit Grünland für die Land- und<br />
Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet zuzustimmen<br />
(Bebauungsverpflichtung mit Besicherung).<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
34
09/2008 (Adolf Seebacher)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung der Grundstücke 520/3 und 526/3 der KG Millstatt im Ausmaß von 2009<br />
m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die zur Umwidmung beantragte Fläche befindet sich im nordwestlichen Bereich des<br />
Hauptortes Millstatt. In der Natur handelt es sich um ein nach Südost abfallendes<br />
Gelände. Der gegenständliche Widmungsantrag wurde in ähnlicher Form bereits u.<br />
a. unter Punkt 1/1998 und 9/2000 begutachtet und aufgrund keiner Änderung der<br />
gegenwärtigen Situation, ist aus der Sicht der örtlichen Raumplanung der<br />
Umwidmungsantrag auch diesmal negativ zu beurteilen bzw. die ergangene<br />
Stellungnahme bleibt vollinhaltlich aufrecht. Nachdem diese Fläche in einem<br />
Grünlandbereich situiert ist und eine Widmung die Schaffung eines neuen<br />
Siedlungsansatzes nördlich der Erschließungsstraße zur Folge hätte bzw. eine<br />
Bebauung eine unorganische Siedlungsentwicklung einleiten würde, muss der<br />
vorliegende Widmungsantrag aus ortsplanerischer Sicht abgelehnt werden. Darüber<br />
hinaus handelt es sich um einen Landschaftsbereich mit einem hohen<br />
Naherholungswert – eine Siedlungsentwicklung würde auch zu einer<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen. Auch im Entwurf des neuen ÖEK der<br />
Marktgemeinde ist für den gegenständlichen Bereich keine Siedlungsentwicklung<br />
vorgesehen. Ergebnis Ortsplaner: Negativ<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Gegenständliches Begehren ist seit Jahren in<br />
ähnlicher Form bekannt und negativ beurteilt. Ergangene Stellungnahmen bleiben<br />
vollinhaltlich aufrecht. Klarer Widerspruch zum ÖEK. Ergebnis: Negativ.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Außerhalb der Gelben Linie. Abwasserbeseitigung ist dennoch gegeben.<br />
Antrag: Die Umwidmung der Grundstücke 520/3 und 526/3 der KG Millstatt im<br />
Ausmaß von 2.009 m² von derzeit Grünland für die Land- und<br />
Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet abzulehnen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
10/2008 (Agrargemeinschaft Nachbarschaft Millstatt)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 532/1 der KG Millstatt im Ausmaß<br />
von rund 700 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-<br />
Wohngebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die gegenständliche Fläche befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand der<br />
Ortschaft Lechnerschaft. In der Natur handelt es sich um eine nach Südost geneigte<br />
Waldfläche.<br />
35
Beim gegenständlichen Widmungsantrag handelt es sich um eine, unorganische<br />
Siedlungserweiterung – Ausuferung des Baulandes, Aufreißen eines neuen<br />
Siedlungsansatzes. Nachdem auch im Entwurf des neuen ÖEK 2008 der<br />
Marktgemeinde Millstatt keine weitere Siedlungsentwicklung in diesem Gebiet<br />
vorgesehen ist (absolute Siedlungsgrenze) und in der Marktgemeinde Millstatt noch<br />
ausreichend Baulandreserven vorhanden sind, kann der vorliegende<br />
Widmungsantrag aus ortsplanerischer Sicht nicht befürwortet werden. Ferner handelt<br />
es sich um eine Waldfläche die den Bestimmungen des Forstgesetzes unterliegt. Auf<br />
die Erschließungs- und Versorgungsinfrastruktur wird im Rahmen dieser<br />
Stellungnahme nicht mehr eingegangen. Ergebnis Ortsplaner: Negativ.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Unorganische Ausuferung des Baulandes. Klarer<br />
Widerspruch zum ÖEK. Ergebnis: Negativ.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Außerhalb der Gelben Linie. Aufschließung für Abwasserbeseitigung ist mit hohen<br />
Kosten verbunden.<br />
Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />
Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche aus dem Grundstück 532/1 der KG<br />
Millstatt im Ausmaß von rund 700 m² liegt linksufrig des Tschallbaches. Der<br />
beantragten Umwidmung kann nur nach Vorliegen einer geologischen Beurteilung<br />
und einer Rodungsbewilligung zugestimmt werden.<br />
Stellungnahme der Bezirksforstinspektion:<br />
Für die Verwendung der Fläche als Bauland-Wohngebiet wäre die<br />
Rodungsbewilligung erforderlich. Es handelt sich aber um einen Eingriff in eine<br />
geschlossene Waldfläche, die Bringung wird erschwert und der Sicherheitsabstand<br />
zum praktisch rundum angrenzenden Wald kann im Falle der Bebauung der Fläche<br />
nicht eingehalten werden.<br />
Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 532/1 der KG<br />
Millstatt im Ausmaß von rund 700 m² von derzeit Grünland für<br />
die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet abzulehnen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
13/2008 (Josef Gröchenig)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 117/1 der KG Matzelsdorf im<br />
Ausmaß von rund 3000 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />
Bauland-Wohngebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die gegenständliche Fläche befindet sich in der Ortschaft Matzelsdorf. In der Natur<br />
handelt es sich um eine leicht nach Südwest geneigte Wiesenfläche. Laut<br />
Widmungsantrag ist im nordwestlichen Anschluss an gewidmetes und teilweise<br />
bebautes Bauland eine Erweiterung um eine Parzellentiefe vorgesehen.<br />
36
Grundsätzlich ist aus ortsplanerischer Sicht unter Bezugnahme der hier bestehenden<br />
Nutzungs-, Bebauungs- und Widmungsstrukturen eine Baulanderweiterung<br />
vertretbar. Diese Siedlungsentwicklung würde aus ortsplanerischer Sicht auch zu<br />
keiner nachhaltigen Beeinträchtigung des Landschafts- bzw. Ortsbildes führen, da es<br />
sich um eine organische Siedlungsentwicklung handelt. Ferner kann auch eine<br />
Freihaltezone zur Vermeidung von Nutzungskonflikten eingehalten werden, da sich<br />
nordwestlich, in einer hinreichenden Entfernung, eine landwirtschaftliche Hofstelle<br />
befindet. Auch die Aufschließungsvoraussetzungen sind bereits gegeben oder<br />
können ohne unwirtschaftliche Aufwendungen geschaffen werden. Bezüglich der<br />
Verkehrerschließung wird eine Ringerschließung über die Parzelle 117/3, sofern dies<br />
noch umsetzbar ist, angeregt. Ferner sind auch im Entwurf zum neuen ÖEK sowohl<br />
eine Baulanderweiterung wie auch eine Freihaltezone vorgesehen. Auflage:<br />
Bebauungsverpflichtung. Ergebnis Ortsplaner: Positiv mit Auflagen.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Im Wesentlichen kann sich die Unterabteilung Gemeindeplanung der prinzipiell<br />
positiven Stellungnahme des Ortsplaners fachlich anschließen. Die Zustimmung zur<br />
Umwidmung würde im unmittelbaren bebauten Baulandanschluss eine Arrondierung<br />
des vorhandenen Matzelsdorfer Siedlungsgebietes (um eine weitere Parzellenreihe)<br />
darstellen. Aufgrund der Lage und des Ausmaßes des gegenständlichen Begehrens<br />
sowie aufgrund der massiven Baulandbegehren wird empfohlen, das<br />
gegenständliche Ansuchen ebenfalls bis zur Beschlussfassung des neuen ÖEK`s zur<br />
endgültigen Enscheidungsfindung zurückzustellen. Ergebnis: Zurückgestellt.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Außerhalb der Gelben Linie. Aufschließung für Abwasserbeseitigung ist möglich.<br />
Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 117/1<br />
der KG Matzelsdorf im Ausmaß von rund 3.000 m² von derzeit<br />
Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet bis<br />
zur Rechtskraft des örtlichen Entwicklungskonzeptes zurückzustellen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
14/2008 (ÖBF AG, Forstbetrieb Kärnten – Lungau)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 915 der KG Matzelsdorf im<br />
Ausmaß von rund 600 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />
Bauland-Wohngebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die gegenständliche Fläche befindet sich im östlichen Bereich von Dellach<br />
unmittelbar am Seeufer. In der Natur handelt es sich um eine steil zum See<br />
abfallende, bewaldete Fläche. Entsprechend der Zielsetzung im Entwurf „ÖEK 2008“<br />
(bereits mit dem Ausschuss akkordiert) ist im unmittelbaren Seeufer keine<br />
Baulandwidmung möglich, denn die Uferlagen gelten u. a. als attraktive<br />
Erholungselemente – folglich müssen in diesem Bereich Baulandwidmungen generell<br />
vermieden werden (keine Seeuferverbauung).<br />
37
Im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Millstatt sind die unmittelbaren<br />
Uferbereiche unter anderem als Grünland Liegewiese-Kabinenbau bzw. Grünland-<br />
Bad gewidmet. Infolge dieser Zielsetzung im örtlichen Entwicklungskonzept, dass<br />
keine Baulandwidmung im unmittelbaren Seeuferbereich vorgesehen ist, ist der<br />
gegenwärtige Widmungsantrag negativ zu beurteilen. Auf die Erschließungs- und<br />
Versorgungsinfrastruktur sowie eine Baulandeignung wird im Rahmen dieser<br />
Stellungnahme nicht mehr eingegangen. Ergebnis Ortsplaner: Negativ.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Keine Fortführung der Seeuferverbauung. Eingriff in<br />
zusammenhängendem Grünraum. Klarer Widerspruch zum ÖEK. Ergebnis: Negativ.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Außerhalb der Gelben Linie. Aufschließung für Abwasserbeseitigung ist mit<br />
unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden.<br />
Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />
Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche aus dem Grundstück 915 der KG<br />
Matzelsdorf im Ausmaß von rund 600 m² liegt im Steilhangbereich zwischen<br />
Landesstraße und Millstättersee. Der beantragten Umwidmung kann nur nach<br />
Vorliegen einer geologischen Beurteilung und einer Rodungsbewilligung zugestimmt<br />
werden.<br />
Stellungnahme der Bezirksforstinspektion:<br />
Für die Verwendung der Fläche als Bauland-Wohngebiet ist eine<br />
Rodungsbewilligung erforderlich. Es handelt sich hier aber um eine der wenigen<br />
noch vorhandenen geschlossenen Waldflächen am Nordufer des Millstättersees !<br />
Der Sicherheitsabstand zum angrenzenden Wald kann im Falle der Bebauung der<br />
Fläche nicht eingehalten werden und wird die Bringung erschwert. Aus forstfachlicher<br />
Sicht kann deshalb zu einer Rodungsbewilligung kein positives Gutachten erfolgen<br />
und es ist daher keineswegs sicher, dass ein positiver Rodungsbewilligungsbescheid<br />
ergehen kann.<br />
Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 915<br />
der KG Matzelsdorf im Ausmaß von rund 600 m² von derzeit Grünland<br />
für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Kurgebiet abzulehnen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
15/2008 (Robert Bugelnig)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 712/1 der KG Laubendorf im<br />
Ausmaß von rund 1750 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />
Bauland-Wohngebiet<br />
38
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die gegenständliche Fläche befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand der<br />
Ortschaft Schwaigerschaft. In der Natur handelt es sich um eine nach Südost<br />
geneigte Waldfläche.<br />
Beim gegenständlichen Widmungsantrag handelt es sich um eine großflächige,<br />
unorganische Siedlungserweiterung (dezentraler Siedlungsbereich) – Ausuferung<br />
des Baulandes, Aufreißen eines neuen Siedlungsansatzes. Nachdem auch im<br />
Entwurf des neuen ÖEK der Marktgemeinde Millstatt keine weitere<br />
Siedlungsentwicklung in diesem Gebiet vorgesehen ist (absolute Siedlungsgrenze)<br />
und in der Marktgemeinde Millstatt noch ausreichend Baulandreserven vorhanden<br />
sind, kann der vorliegende Widmungsantrag aus ortsplanerischer Sicht nicht<br />
befürwortet werden. Auf die Eschließungs- und Versorgungsinfrastruktur wird im<br />
Rahmen dieser Stellungnahme nicht mehr eingegangen. Ergebnis Ortsplaner:<br />
Negativ.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Siedlungsbereich der Ortschaft „Schwaigerschaft“ ist in westliche Richtung<br />
naturräumlich klar definiert. Abklärung der künftigen Siedlungsabrundung erfolgt mit<br />
neuem ÖEK. Ergebnis: Zurückgestellt.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Außerhalb der Gelben Linie. Aufschließung für Abwasserbeseitigung ist mit<br />
unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden.<br />
Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />
Der beantragten Umwidmung kann nur nach Vorliegen einer geologischen<br />
Beurteilung und einer Rodungsbewilligung zugestimmt werden.<br />
Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 712/1 der KG<br />
Laubendorf im Ausmaß von rund 1.750 m² von derzeit Grünland für<br />
die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet bis zur<br />
Rechtskraft des örtlichen Entwicklungskonzeptes zurückzustellen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
16/2008 (Richard Oberzaucher)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 908/7 der KG Obermillstatt im<br />
Ausmaß von rund 1320 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />
Bauland-Wohngebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die gegenständliche Fläche liegt am westlichen Ortsrand des Siedlungsbereiches<br />
Obermillstatt. In der Natur stellt sie eine leicht nach Süden geneigte,<br />
landwirtschaftlich genutzte Wiese dar. Im ÖEK ist in diesem Bereich das Freihalten<br />
einer Grünzone festgelegt.<br />
39
Auch im neuen ÖEK der Gemeinde, dass sich gerade in der Phase der<br />
Überarbeitung befindet, ist eine siedlungstrennende, raumgliedernde Freihaltezone<br />
vorgesehen. Demnach würde eine Zustimmung in diesem Ausmaß eine Ausuferung<br />
des Baulandes und Widerspruch zum ÖEK bedeuten – in diesem Gebiet ist<br />
demzufolge keine Siedlungserweiterung vorgesehen. Denkbar wäre nur eine<br />
geringfügige Baulandausweitung über die bestehende westliche Siedungsgrenze<br />
hinaus um etwa ca. 10 m (im unmittelbaren Anschluss an die Baulandausweisung –<br />
siehe Lageplan Vorschlag Ortsplaner, Ausmaß ca. 350 m²). Dies würde noch zu<br />
keiner unorganischen Ausuferung des Baulandes führen. Ferner würde diese<br />
Siedlungsentwicklung aus ortsplanerischer Sicht auch zu keiner nachhaltigen<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (Beibehaltung Freihaltezone) führen, da es<br />
sich nur um eine geringfügige Baulandarrondierung handelt. Weiters sind die<br />
Aufschließungsvoraussetzungen bereits gegeben oder können ohne<br />
unwirtschaftliche Aufwendungen geschaffen werden. Ergebnis Ortsplaner: Negativ<br />
für gegenständliches Begehren.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Das gegenständliche Begehren ist seit Jahren in ähnlicher Form bekannt. Die<br />
Unterabteilung Gemeindeplanung kann sich der prinzipiell negativen Stellungnahme<br />
des Ortsplaners fachlich anschließen, - und ebenfalls die seitens des Ortsplaners<br />
vorgeschlagene Alternative (Widmungsarrondierung im Ausmaß von ca. 10 m –<br />
ergibt 350 m²) anschließen. Somit könnte eine unorganische Ausuferung des<br />
Baulandes und Störung des Landschaftsbildes hintangehalten werden. Ein<br />
entstehendes Objekt wäre im unmittelbar bebauten Baulandanschluss situiert.<br />
Ergebnis: Positiv für Alternative.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Außerhalb der Gelben Linie. Aufschließung ist möglich.<br />
Antrag: Der Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 908/7<br />
der KG Obermillstatt im Ausmaß von rund 350 m² von derzeit<br />
Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet<br />
zuzustimmen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
17/2008 (Heidi Kaplenig)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung der Grundstücke 909/6, 909/8, 910/7 u. 910/9 KG Matzelsdorf im<br />
Ausmaß von 9923 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />
Bauland-Wohngebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die betreffende Fläche befindet sich zwischen den Ortschaften Sappl und Dellach. In<br />
der Natur handelt es sich um eine nach Südost geneigte Fläche nordöstlich der<br />
Landesstraße. Die gegenständliche Fläche befindet sich im freien Landschaftsraum<br />
fern jeglicher dörflicher Struktur. Eine Widmungsfestlegung würde zu einer<br />
Zersiedelung (vollständig neuer Siedlungsansatz) und einer massiven, nachteiligen<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen.<br />
40
Klarer Widerspruch zum ÖEK. Aus ortsplanerischer Sicht ist daher von einer<br />
Widmung abzusehen. Auf die Erschließungs- und Versorgungsinfrastruktur wird im<br />
Rahmen dieser Stellungnahme nicht mehr eingegangen. Ergebnis Ortsplaner:<br />
Negativ.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Klarer Widerspruch zum ÖEK. Klassischer Fall der Zersiedelung. Ergebnis: Negativ.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Außerhalb der Gelben Linie. Aufschließung für Abwasserbeseitigung ist nur mit<br />
unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden.<br />
Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />
Der beantragten Umwidmung kann nur nach Vorliegen einer geologischen<br />
Beurteilung, einer Rodungsbewilligung und eines Aufschließungskonzeptes<br />
zugestimmt werden.<br />
Einwand des Herrn Siegfried Untermoser, Sappl 35, 9872 Millstatt:<br />
Ich, Siegfried Untermoser, Sappl 35, 9872 Millstatt, als Alleineigentümer der<br />
Liegenschaft EZ 145 Gb. 73208 Matzelsdorf mit dem Grundstück 580/1 KG<br />
Matzelsdorf, erhebe Einwand gegen die geplante Änderung, da die Zufahrt zu den<br />
geplanten Grundstücken nicht ausreichend ist und ich nicht bereit bin, Grundflächen<br />
zur Wegverbreiterung abzutreten.<br />
Stellungnahme der Bezirksforstinspektion:<br />
Für die Verwendung der Fläche als Bauland-Wohngebiet ist für Teilbereiche eine<br />
Rodungsbewilligung erforderlich. Eingriff in völlig geschlossene Waldflächen an<br />
zumindest gleich zwei Stellen, Sicherheitsabstand zum angrenzenden Wald kann im<br />
Falle der Bebauung nicht eingehalten werden und wird die Bringung erschwert. Es<br />
wird daher die Umwidmung abgelehnt.<br />
Diskussion:<br />
Antrag: Die Umwidmung der Grundstücke 909/6, 909/8, 910/7 und<br />
910/9 der KG Matzelsdorf im Ausmaß von 9.923 m² von derzeit<br />
Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet<br />
abzulehnen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
18/2008 (Ing. Alexander Jobst)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 346/1 der KG Millstatt im Ausmaß<br />
von rund 2500 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-<br />
Wohngebiet<br />
41
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die gegenständliche Fläche liegt am westlichen Ortsrand des Siedlungsbereiches<br />
Obermillstatt südlich der Landesstraße. In der Natur stellt sie eine leicht nach Süden<br />
geneigte, landwirtschaftlich genutzte Wiese dar. Im ÖEK ist in diesem Bereich eine<br />
Grünzone festgelegt. Auch im neuen ÖEK der Gemeinde, das sich gerade in der<br />
Phase der Überarbeitung befindet ist eine siedlungstrennende, raumgliedernde<br />
Freihaltezone vorgesehen. Demnach würde eine Zustimmung in diesem Ausmaß<br />
eine Ausuferung des Baulandes bzw. eine linienhafte Siedlungsentwicklung<br />
darstellen – klarer Widerspruch zum ÖEK, da in diesem Bereich keine<br />
Siedlungserweiterung vorgesehen ist. Denkbar wäre eine Baulandausweisung im<br />
westlichen Anschluss an die gewidmeten und teilweise bebauten Parzellen 346/4<br />
und 346/5 KG Millstatt (siehe Lageplan Vorschlag Ortsplaner – Ausmaß ca. 2300<br />
m²). Dies würde noch zu keiner unorganischen Ausuferung des Baulandes führen.<br />
Ferner würde diese Siedlungsentwicklung aus ortsplanerischer Sicht auch zu keiner<br />
nachhaltigen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (Beibehaltung Freihaltezone)<br />
führen, da es sich um eine organische, räumlich begrenzte Siedlungsabrundung mit<br />
unmittelbarem Anschluss an bereits bebautes Bauland handelt. Seitens der<br />
Gemeinde sind die infrastruktuerellen Fragen zu klären. Auflage:<br />
Bebauungsverpflichtung. Ergebnis Ortsplaner: Negativ für gegenständliches<br />
Begehren.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Im gegenständlichen Fall kann sich die Unterabteilung Gemeindeplanung wiederum<br />
der prinzipiell negativen Stellungnahme des Ortsplaners anschließen, - jedoch<br />
abermals positiv zu der seitens des Ortsplaners vorgeschlagenen Alternative äußern.<br />
Das gegenständliche Begehren ist fachlich abzulehnen (Ausuferung des Baulandes,<br />
Straßendorfentwicklung), - die Alternative (östlicher Randbereich der Parzelle 346/1,<br />
unmittelbar an die Parzellen 346/4 und 346/5 angrenzend, wäre aufgrund des<br />
unmittelbar bebauten Baulandanschlusses als fachlich vertretbar zu beurteilen.<br />
Ergebnis: Negativ. Ergebnis: Positiv für Alternative.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Außerhalb der Gelben Linie. Abwasserbeseitigung teilweise nur über Pumpanlage<br />
möglich.<br />
Antrag: Die beantragte Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 346/1<br />
der KG Millstatt im Ausmaß von rund 2.500 m² von derzeit Grünland für<br />
die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet abzulehnen,<br />
sowie dem Alternativvorschlag zur Umwidmung einer Teilfläche aus<br />
dem Grundstück 346/1 der KG Millstatt im Ausmaß von rund 2.300 m²<br />
von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-<br />
Wohngebiet zuzustimmen (Bebauungsverpflichtung mit Besicherung).<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
19/2008 (ÖBF AG, FB Kärnten – Lungau)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 672/8 der KG Millstatt im Ausmaß<br />
von rund 30 m² von derzeit Grünland-Erholungsgrünfläche in Grünland-Bad<br />
42
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die gegenständliche Fläche befindet sich im südwestlichen Bereich des Hauptortes<br />
Millstatt, südlich der Bundesstraße (Ortseinfahrt) unmittelbar am Seeufer. In der<br />
Natur handelt es sich um eine leicht geneigte Wiesenfläche. Laut Angabe der<br />
Gemeinde ist auf der gegenständlichen Fläche die Neuerrichtung von sanitären<br />
Anlagen, für den im nordwestlichen Anschluss befindlichen Gastronomiebetrieb<br />
„Monte Christo“ (Cafe, Bar), welcher sich fast zur Gänze auf schwimmenden<br />
Plattformen befindet, geplant. Das Gebiet ausgehend vom Uferbereich bis zur<br />
Bundesstraße ist als touristische Intensivzone zu sehen. Laut ÖEK sind innerhalb der<br />
touristischen Intensivzone in unmittelbaren Uferlagen Vorrangflächen für<br />
tourismusorientierte Funktionen vorgesehen, z. B. für die Erweiterung der<br />
touristischen Infrastruktur. Aus ortsplanerischer Sicht ist aufgrund der gegenwärtigen<br />
räumlichen Situation und der räumlich begrenzten Fläche laut Widmungsantrag<br />
sowie unter Bezugnahme der hier vorhandenen Nutzungs- und<br />
Bebauungsstrukturen, die erweiterte Nutzungsmöglichkeit vertretbar. Jedoch wird<br />
aus ortsplanerischer Sicht empfohlen, die gegenständliche Fläche, die sich im<br />
sensiblen Uferbereich befindet, mit der dafür vorgesehenen spezifischen<br />
Grünlandwidmung „Grünland-Sanitäranlagen“ zu widmen. Voraussetzung ist jedoch,<br />
dass seitens des Naturschutzes bzw. des Straßenbauamtes keine Bedenken<br />
geäußert werden. Ergebnis Ortsplaner: Positiv mit Auflagen.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Die Unterabteilung Gemeindeplanung kann sich der prinzipiell positiven<br />
Stellungnahme des Ortsplaners fachlich anschließen, vertritt jedoch die Auffassung,<br />
dass eine Baulandwidmung wie auch die seitens des Ortsplaners spezifische<br />
Grünlandsanitäranlagenwidmung fachlich nicht zielführend sind. Aufgrund der<br />
nutzungsmäßigen Zuordenbarkeit und der unmittelbar südöstlich im Nahbereich<br />
befindenen Badnutzung wird empfohlen, die Widmungskategorie „Grünland-Bad“ zu<br />
verwenden.<br />
Im Rahmen der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes ist weiters der Bereich<br />
zwischen dem gegenständlichen Begehren und der südöstlich vorhandenen<br />
Grünland-Bad-Nutzung (Parzelle 21/22) widmungsmäßig zu überdenken. Ergebnis:<br />
Positiv für Grünland-Bad.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Keine Auflagen seitens des Wasserverbandes Millstätter See.<br />
Antrag: Der Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 672/8<br />
der KG Millstatt im Ausmaß von rund 30 m² von derzeit Grünland-<br />
Erholungsgrünfläche in Grünland-Bad zuzustimmen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
43
20/2008 (Barbara Pirker)<br />
Widmungsbegehren<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 439/1 der KG Laubendorf im<br />
Ausmaß von rund 1100 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />
Bauland-Dorfgebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die betreffende Fläche befindet sich in der Ortschaft Tschierweg nördlich der<br />
Landesstraße. In der Natur handelt es sich um ein nach Süden abfallendes Gelände.<br />
Unter Bezugnahme auf die hier bestehenden Widmungs-, Bebauungs- und<br />
Nutzungsstrukturen stellt die Umwidmungsfläche ein lokales Arrondierungspotential<br />
dar, das auch im ÖEK der Gemeinde 1990 so dargestellt ist. Die Fläche grenzt im<br />
Norden und Westen wie auch im Süden im Übergang der Landesstraße an<br />
gewidmetes und teilweise bebautes Bauland an. Daher würde sich auch eine<br />
Bebauung nicht negativ auf das Orts- und Landschaftsbild auswirken. Demgemäß ist<br />
der Umwidmungsantrag aus ortsplanerischer Sicht prinzipiell vertretbar. Auch die<br />
Aufschließungsvoraussetzungen sind bereits gegeben oder können ohne<br />
unwirtschaftliche Aufwendungen geschaffen werden. Auflagen:<br />
Bebauungsverpflichtung, Stellungnahme Straßenbauamt. Ergebnis Ortsplaner:<br />
Positiv mit Auflagen.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Betreffend dem gegenständlichen Begehren kann sich die Unterabteilung<br />
Gemeindeplanung der prinzipiell positiven Stellungnahme des Ortsplaners fachlich<br />
nicht anschließen.<br />
Es ist richtig, dass die Zustimmung zur Umwidmung und künftige Bebauung zwar<br />
keine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes nach sich ziehen würde, es<br />
ist jedoch ebenso richtig, weitere Straßendorfbebauungen entlang von Landes- und<br />
Bundesstraßen (unmittelbar angrenzend) zu vermeiden. Jegliche Wohnqualität wird<br />
in Frage gestellt. Abschließend und zusammenfassend wird empfohlen, dass<br />
gegenständliche Begehren ebenfalls zum Thema der Schlussbesprechung zum ÖEK<br />
hinsichtlich der prinzipiellen Vorgangsweise von Ausweisungen von Bauland entlang<br />
von Bundes- und Landesstraßen, zurückzustellen,- und die Beschlussfassung zum<br />
neuen ÖEK der Marktgemeinde Millstatt abzuwarten. Ergebnis: Zurückgestellt.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Aufschließung für Abwasserbeseitigung möglich.<br />
Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 439/1 der KG<br />
Laubendorf im Ausmaß von rund 1.100 m² von derzeit Grünland für die<br />
Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet bis zur Rechtskraft des<br />
örtlichen Entwicklungskonzeptes zurückzustellen<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
44
21/2008 (Leopold Leitner)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung des Grundstückes 609/5 der KG Millstatt im Ausmaß von 121 m² von<br />
derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die gegenständliche Fläche befindet sich im südwestlichen Bereich des Hauptortes<br />
Millstatt. In der Natur handelt es sich um eine leicht nach Süden geneigte Fläche<br />
oberhalb der Straßenböschung. Laut Widmungsantrag ist im östlichen Anschluss an<br />
das Wasserwerk der Marktgemeinde Millstatt die Errichtung eines Carports geplant.<br />
Der Umwidmung kann aus ortsplanerischer Sicht zugestimmt werden, denn die<br />
beantragte Fläche ist für die beabsichtigte infrastrukturelle Maßnahme geeignet.<br />
Ferner würde sich der Standort für den PKW-Abstellplatz unter Bezugnahme der<br />
vorhandenen Nutzungs- und Bebauungsstruktur nicht negativ auf das Ortsbild<br />
auswirken – geringfügige Nutzungsarrondierung. Auflage: Stellungnahme<br />
Straßenbauamt. Ergebnis Ortsplaner: Positiv mit Auflagen.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Geringfügige Baulandarrondierung im unmittelbaren<br />
bebauten Baulandanschluss zur Errichtung eines weiteren Nebengebäudes.<br />
Ergebnis: Positiv.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Abwasserbeseitigung möglich.<br />
Antrag: Der Umwidmung des Grundstückes 609/5 der KG Millstatt im<br />
Ausmaß von 121 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forst-<br />
wirtschaft in Bauland-Wohngebiet zuzustimmen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
22/2008 (Gertraud u. Dr. Georg Wick)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung des Grundstückes 885/6 der KG Matzelsdorf im Ausmaß von 670 m²<br />
von derzeit Grünland Sonderwidmung Liegewiese u. Kabinenbau in Bauland-<br />
Kurgebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die gegenständliche Fläche befindet sich im östlichen Bereich von Dellach<br />
unmittelbar am Seeufer. In der Natur handelt es sich um eine leicht nach Süden<br />
geneigte Wiesenfläche, die mit einem Bootshaus überbaut ist. Entsprechend der<br />
Zielsetzung im Entwurf „ÖEK 2008“ (bereits mit dem Ausschuss akkordiert) ist im<br />
unmittelbaren Seeuferbereich keine Baulandwidmung möglich, denn die Uferlagen<br />
gelten u. a. als attraktive Erholungselemente – folglich müssen in diesem Bereich<br />
Baulandwidmungen generell vermieden werden (keine Seeuferverbauung). Im<br />
Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Millstatt sind die unmittelbaren<br />
Uferbereiche unter anderem als Grünland Liegewiese-Kabinenbau bzw. Grünland-<br />
Bad gewidmet.<br />
45
Infolge dieser Zielsetzung im örtlichen Entwicklungskonzept, dass keine<br />
Baulandwidmung im unmittelbaren Seeuferbereich vorgesehen ist, ist der<br />
gegenwärtige Widmungsantrag negativ zu beurteilen. Auf die Erschließungs- und<br />
Versorgungsinfrastruktur wird im Rahmen dieser Stellungnahme nicht mehr<br />
eingegangen. Ergebnis Ortsplaner: Negativ.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Die Unterabteilung Gemeindeplanung kann sich der negativen Stellungnahme des<br />
Ortsplaners vollinhaltlich anschließen. Hintanhaltung weiterer Seeuferbebauungen.<br />
Klarer Widerspruch zum ÖEK. Ergebnis: Negativ.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Abwasserbeseitigung durch Bestand gegeben.<br />
Stellungnahme der Bezirksforstinspektion:<br />
Im Falle der Bebauung der Fläche kann der Sicherheitsabstand zu östlich<br />
angrenzenden Wald nicht eingehalten werden.<br />
Antrag: Die Umwidmung des Grundstückes 885/6 der KG Matzelsdorf im<br />
Ausmaß von 670 m² von derzeit Grünland-Sonderwidmung Liegewiese<br />
und Kabinenbau in Bauland-Kurgebiet abzulehnen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
23/2008 (Peter Brunner)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 584/1 der KG Millstatt im Ausmaß<br />
von rund 3000 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-<br />
Wohngebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die gegenständliche Fläche befindet sich im nördlichen Bereich der Lechnerschaft. In<br />
der Natur handelt es sich um eine nach Süden geneigte Waldfläche. Beim<br />
gegenständlichen Widmungsantrag handelt es sich um eine großflächige,<br />
unorganische Siedlungserweiterung – Ausuferung des Baulandes, aufreißen eines<br />
neuen Siedlungsansatzes. Nachdem auch im Entwurf des neuen ÖEK der<br />
Marktgemeinde Millstatt keine weitere Siedlungsentwicklung in diesem Gebiet<br />
vorgesehen ist (absolute Siedlungsgrenze) und in der Marktgemeinde Millstatt noch<br />
ausreichend Baulandreserven vorhanden sind, kann der vorliegende<br />
Widmungsantrag aus ortsplanerischer Sicht nicht befürwortet werden. Ferner handelt<br />
es sich um eine Waldfläche die den Bestimmungen des Forstgesetzes unterliegt. Auf<br />
die Erschließungs- und Versorgungsinfrastruktur wird im Rahmen dieser<br />
Stellungnahme nicht mehr eingegangen. Ergebnis Ortsplaner: Negativ.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Weiters ist das gegenständliche Begehren ähnlich<br />
wie das Begehren 10/2008 zu sehen. Aufreißen eines zusammenhängenden<br />
Waldgürtels. Klarer Widerspruch zum ÖEK. Ergebnis: Negativ.<br />
46
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Außerhalb der Gelben Linie. Aufschließung für Abwasserbeseitigung möglich.<br />
Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />
Der beantragten Umwidmung kann nur nach Vorliegen einer geologischen<br />
Beurteilung, einer Rodungsbewilligung und eines Aufschließungskonzeptes<br />
zugestimmt werden.<br />
Stellungnahme der Bezirksforstinspektion:<br />
Für die Verwendung der Fläche als Bauland-Wohngebiet ist eine<br />
Rodungsbewilligung erforderlich. Es handelt sich aber um einen Eingriff in<br />
geschlossene Waldflächen, die Bringung wird erschwert, die Windwurfgefahr erhöht<br />
und der Sicherheitsabstand zum angrenzenden Wald kann im Falle der Bebauung<br />
nicht eingehalten werden. Es wird daher die Umwidmung abgelehnt.<br />
Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 584/1<br />
der KG Millstatt im Ausmaß von rund 3.000 m² von derzeit Grünland für<br />
die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet abzulehnen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
24/2008 (Peter Brunner)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 584/2 der KG Millstatt im Ausmaß<br />
von rund 5500 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-<br />
Dorfgebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die zur Umwidmung beantragte Fläche liegt im südwestlichen Gemeindegebiet im<br />
Bereich der Ortschaft Lechnerschaft. Die Fläche schließt im Osten und Westen<br />
unmittelbar an eine bestehende Baulandwidmung an. In der Natur handelt es sich<br />
um eine leicht nach Süden geneigte Wiese, die Teil einer größeren<br />
Landwirtschaftszone ist. Der gegenständliche Widmungsantrag wurde in ähnlicher<br />
Form bereits 2004 (vgl. Vorprüfung 14/2004) begutachtet und die ergangene<br />
Stellungnahme bleibt daher vollinhaltlich aufrecht. Im ÖEK 1990 ist der Bereich Teil<br />
einer größeren Grünzone, der dem Siedlungsdruck ausgesetzt ist und von einer<br />
Bebauung freizuhalten ist – siedlungstrennender Grünkeil. Auch im Entwurf des ÖEK<br />
2008 ist dieser Bereich Teil einer siedlungstrennenden, raumgliedernden<br />
Freihaltezone. Nachdem sich die gegenständliche Fläche innerhalb der<br />
Freihaltezone befindet (Widerspruch ÖEK) und eine Umwidmung zur unorganischen,<br />
linienhaften Siedlungsentwicklung sowie zu einer Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes führen würde, kann der vorliegende Widmungsantrag aus<br />
ortsplanerischer Sicht nicht befürwortet werden. Ergebnis Ortsplaner: Negativ.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Das gegenständliche Begehren ist seit Jahren unter<br />
diversen laufenden Nummern und ähnlichen Formen bekannt. Klarer Widerspruch<br />
zum ÖEK. Ergebnis: Negativ.<br />
47
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Außerhalb der Gelben Linie. Aufschließung für Abwasserbeseitigung möglich.<br />
Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />
Der beantragten Umwidmung kann nur nach Vorliegen einer geologischen<br />
Beurteilung und eines Aufschließungskonzeptes zugestimmt werden.<br />
Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 584/1<br />
der KG Millstatt im Ausmaß von rund 5.500 m² von derzeit Grünland für<br />
die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet abzulehnen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
25/2008 (Harald Lagger)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung des Grundstückes 532/6 der KG Millstatt im Ausmaß von 935 m² von<br />
derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Der zur Umwidmung angesuchte Bereich befindet sich nordwestlich von Millstatt. In<br />
der Natur handelt es sich um eine nach Süden geneigte Fläche, die im Süden und<br />
Westen an Wald angrenzt (Waldrandlage). Der gegenständliche Widmungsantrag<br />
wurde in ähnlicher Form bereits u. a. im Jahr 2005 und 2006 (vgl. Vorprüfung<br />
11/2005, 20/2006) begutachtet und die ergangene Stellungnahme bleibt daher<br />
vollinhaltlich aufrecht. Nachdem keine Siedlungsentwicklung im dezentralen Bereich<br />
vorgesehen ist (keine Fortführung einer Zersiedelung der Landschaft) und ein<br />
Widerspruch zum ÖEK besteht, muss der vorliegende Widmungsantrag aus<br />
ortsplanerischer Sicht abgelehnt werden. Ergebnis Ortsplaner: Negativ.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Wie Ortsplaner. Das gegenständliche Begehren ist der Unterabteilung<br />
Gemeindeplanung in ähnlicher Form seit Jahren bekannt. Klarer Widerspruch zum<br />
ÖEK. Fortführung der Zersiedelung. Ergebnis: Negativ.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Außerhalb der Gelben Linie.<br />
Stellungnahme der Bezirksforstinspektion:<br />
Für dieses Grundstück wurde ein entsprechender Rodungsbewilligungsbescheid<br />
erlassen. Im Falle der Bebauung der Fläche kann jedoch der Sicherheitsabstand zu<br />
angrenzenden Waldflächen nicht eingehalten werden.<br />
Antrag: Die Umwidmung des Grundstückes 532/6 der KG Millstatt im<br />
Ausmaß von rund 1.000 m² von derzeit Grünland für die Land- und<br />
Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet abzulehnen.<br />
Abstimmung: 22 : 0 (GR Marco Lagger befangen)<br />
48
26/2008 (Josef Silbernagl)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 468 der KG Millstatt im Ausmaß<br />
von rund 1000 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-<br />
Dorfgebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die betreffende Fläche befindet sich östlich von Großdombra. In der Natur handelt es<br />
sich um eine in Richtung Südwest abfallende Waldfläche. Der gegenständliche<br />
Widmungsantrag wurde in ähnlicher Form bereits 2006 und 2007 (vgl. Vorprüfung<br />
18/2006 und 25/2007) begutachtet und die ergangene Stellungnahme bleibt daher<br />
vollinhaltlich aufrecht. Mit dem Vorprüfungspunkt 21/2005 wurde einer geringfügigen<br />
Baulandarrondierung im unmittelbaren Baulandanschluss zugestimmt. Beim<br />
gegenständlichen Widmungsantrag handelt es sich jedoch um eine unorganische<br />
Siedlungserweiterung – Ausuferung des Baulandes. Nachdem auch im Entwurf des<br />
ÖEK 2008 keine weitere Siedlungsentwicklung in diesem Gebiet vorgesehen ist<br />
(Widerspruch ÖEK) kann der vorliegende Widmungsantrag aus ortsplanerischer<br />
Sicht nicht befürwortet werden. Ferner handelt es sich um eine Waldfläche, die den<br />
Bestimmungen des Forstgesetzes unterliegt. Ergebnis Ortsplaner: Negativ.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Wie Ortsplaner. Das gegenständliche Begehren ist der Unterabteilung<br />
Gemeindeplanung seit Jahren in ähnlicher Form bekannt. Klarer Widerspruch zum<br />
ÖEK. Ausuferung des Baulandes. Ergebnis: Negativ.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Außerhalb der Gelben Linie.<br />
Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />
Der beantragten Umwidmung kann nur nach Vorliegen einer geologischen<br />
Beurteilung, einer Rodungsbewilligung und eines Aufschließungskonzeptes<br />
zugestimmt werden.<br />
Stellungnahme der Bezirksforstinspektion:<br />
Eine Rodungsbewilligung existiert, Zahl SP13-ROD-551/5/07, vom 1.2.2007. Im Falle<br />
der Bebauung der Umwidmungsfläche kann der Sicherheitsabstand zu<br />
angrenzenden Waldflächen nicht eingehalten werden und wird teilweise die Bringung<br />
erschwert.<br />
Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 468<br />
der KG Millstatt im Ausmaß von rund 1.000 m² von derzeit Grünland für<br />
die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet abzulehnen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
49
27/2008 (Volker Hering)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung des Grundstückes 584/19 der KG Millstatt im Ausmaß von 765 m² von<br />
derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die gegenständliche Fläche befindet sich im südwestlichen Gemeindegebiet im<br />
Bereich der Ortschaft Lechnerschaft. In der Natur handelt es sich um eine nach<br />
Südwesten geneigte / abfallende Fläche, die im Osten direkt an gewidmetes und<br />
bebautes Bauland anschließt. Aufgrund der bestehenden Widmungsstruktur und<br />
Bebauungsstruktur, die Fläche grenzt im Osten und Süden an gewidmetes und<br />
bebautes Bauland an und der festgelegten Nutzungsstruktur für diesen Bereich<br />
sowie unter Berücksichtigung der Zielsetzungen im Entwurf zum neuen ÖEK 2008<br />
der Marktgemeinde Millstatt kann aus ortsplanerischer Sicht dem<br />
Umwidmungsantrag prinzipiell zugestimmt werden. Ferner sind die<br />
Aufschließungsvoraussetzungen bereits vorhanden bzw. können ohne<br />
unwirtschaftliche Aufwendungen geschaffen werden. Diese Siedlungsentwicklung<br />
würde aus ortsplanerischer Sicht zu keiner nachteiligen Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes führen, da es sich um eine organische Siedlungsentwicklung mit<br />
unmittelbarem Anschluss an bereits bebautes Bauland handelt. Die Umwidmung der<br />
Fläche führt auch zu einer Arrondierung dieses Siedlungsbereiches.<br />
Jedenfalls sollte die Gemeinde im Sinne einer bedarfsorientierten örtlichen<br />
Raumplanung mit dem Grundeigentümer eine Vereinbarung zur Sicherstellung einer<br />
widmungsgemäßen Verwendung des unbebauten Baugrundstückes innerhalb einer<br />
angemessenen Frist (Bebauungsverpflichtung) abschließen. Ergebnis Ortsplaner:<br />
Positiv mit Auflagen.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Im Wesentlichen kann sich die Unterabteilung Gemeindeplanung der prinzipiell<br />
positiven Stellungnahme des Ortsplaners fachlich anschließen. Das gegenständliche<br />
Begehren ist im Zusammenhang mit Punkt 27a (Widmungslücke) zu sehen. Es<br />
handelt sich um eine geringfügige Baulandarrondierung im unmittelbaren bebauten<br />
Baulandanschluss, welche aufgrund der naturräumlichen Situation und vorhandenen<br />
Erschließungsstraße eine logische Arrondierung darstellt. Ergebnis: Positiv mit<br />
Auflagen.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Abwasserbeseitigung durch Aufschließung möglich.<br />
Antrag: Der Umwidmung des Grundstückes 584/19 der KG Millstatt im Ausmaß<br />
von 765 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />
Bauland-Wohngebiet zuzustimmen (Bebauungsverpflichtung mit<br />
Besicherung).<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
50
27a/2008 (Marktgemeinde Millstatt – Richtigstellung)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 584/16 der KG Millstatt im<br />
Ausmaß von rund 430 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />
Bauland-Kurgebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die gegenständliche Fläche befindet sich im südwestlichen Gemeindegebiet im<br />
Bereich der Ortschaft Lechnerschaft. In der Natur handelt es sich um eine<br />
mittlerweile bebaute nach Südwesten geneigte / abfallende Fläche, die im Osten<br />
direkt an gewidmetes und bebautes Bauland anschließt. Die absolute<br />
Siedlungsgrenze bildet der im nördlichen Anschluss befindliche Aufschließungsweg<br />
(lt. Entwurf ÖEK 2008). Die den Umwidmungsantrag betreffende Fläche soll aufgrund<br />
einer zwischenzeitlich erfolgten Parzellierung als Bauland-Wohngebiet gewidmet<br />
werden. Hiebei handelt es sich um eine geringfügige Baulandarrondierung die dem<br />
östlichen anbindenden Bauland-Wohngebiet funktional zugeordnet werden soll<br />
(Anpassung der Widmung an die Parzellenstruktur).<br />
Unter Bezugnahme der hier bestehenden Widmungs-, Bebauungs- und<br />
Nutzungsstruktur besteht aus ortsplanerischer Sicht gegen die beantragte nicht<br />
raumrelevante Baulandarrondierung kein Einwand. Erschließungs- und<br />
Versorgungsfragen sind bei diesem Umwidmungsantrag ohne Relevanz. Ergebnis<br />
Ortsplaner: Positiv.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Das gegenständliche Begehren ist im Zusammenhang mit Punkt 27/2008 zu sehen.<br />
Es handelt sich um eine sogenannte Baulandlücke bzw. geringfügige<br />
Baulandarrondierung im unmittelbaren bebauten Baulandanschluss. Ergebnis:<br />
Positiv.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Abwasserbeseitigung gegeben.<br />
Antrag: Der Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 584/16 der KG<br />
Millstatt im Ausmaß von rund 430 m ² von derzeit Grünland für die<br />
Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Kurgebiet zuzustimmen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
28/2008 (Helga u. Franz Auer)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 349/1 der KG Obermillstatt im<br />
Ausmaß von rund 1240 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />
Bauland-Wohngebiet<br />
51
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die gegenständliche Fläche befindet sich im südlichen Bereich der Ortschaft<br />
Görtschach. In der Natur handelt es sich um eine leicht nach Südost geneigte<br />
Wiesenfläche. Laut Widmungsantrag sollen 2 Parzellen im südlichen Anschluss an<br />
die bestehende Siedlungsreihe, die durch eine neue Erschließungsstraße<br />
angebunden werden, geschaffen werden. Die gesamte Erschließung dieses<br />
Siedlungsbereiches erfolgt über eine Privatstraße, die durch eine landwirtschaftliche<br />
Hofstelle führt. Die Umwidmung würde zu einem Aufreißen eines neuen<br />
Siedlungsbereiches bzw. zu einer Erweiterung dieses Siedlungsbereiches führen.<br />
Infolge der vorhandenen Nutzungsstruktur und der eingeschränkten<br />
Verkehrsinfrastruktur (Zufahrt durch die Hofstelle) in diesem Bereich, ist im Entwurf<br />
des neuen ÖEK 2008 (akkordiert mit dem Ausschuss) keine weitere<br />
Siedlungstätigkeit vorgesehen.<br />
Nachdem im ÖEK keine weitere Siedlungstätigkeit in diesem Gebiet vorgesehen ist,<br />
kann der vorliegende Widmungsantrag nicht befürwortet werden. Ergebnis<br />
Ortsplaner: Negativ.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Die Unterabteilung Gemeindeplanung kann sich (derzeit) der negativen<br />
Stellungnahme des Ortsplaners fachlich vollinhaltlich anschließen. Klarer<br />
Widerspruch zum ÖEK. Empfohlen wird, das gegenständliche Begehren ebenfalls bis<br />
zur endgültigen Siedlungsgrenzenabklärung, d. h. bis zur Beschlussfassung des<br />
neuen ÖEK`s vorerst zurückzustellen. Ergebnis: Zurückgestellt.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Außerhalb der Gelben Linie. Abwasserbeseitigung durch Aufschließung möglich. Auf<br />
den bestehenden Abwasserkanal ist Rücksicht zu nehmen.<br />
Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />
Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche der Parzelle Nr. 349/1 der KG<br />
Obermillstatt liegt bei Anwendung der Richtlinien für die Gefahrenzonenplanung in<br />
der Gelben Gefahrenzone des Görtschacherbaches. Gegen eine Umwidmung von<br />
Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet bestehen<br />
grundsätzlich keine Bedenken. Laut Richtlinie für die Gefahrenzonenplanung ist<br />
innerhalb der Gelben Gefahrenzone eine nur bedingte Standortsicherheit gegeben.<br />
Zur Sicherstellung einer geforderten Standortsicherheit ist bei einem künftigen<br />
Bauverfahren die WLV zu laden und es ist mit wildbachspezifischen Auflagen zu<br />
rechnen.<br />
Stellungnahme des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 18 –<br />
Wasserwirtschaft, Unterabteilung Spittal an der Drau:<br />
Im Umwidmungspunkt 28/2008 beabsichtigt unter anderem die Marktgemeinde<br />
Millstatt eine Teilfläche des Grundstückes 349/1 KG Obermillstatt im Ausmaß von<br />
1.240 m² von derzeit Grünland für Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche in<br />
Bauland-Wohngebiet umzuwidmen. Festgehalten wird, dass sich eine Teilfläche der<br />
angeführten Parzelle in der „Gelben Gefahrenzone“ des Görtschacherbaches<br />
befindet. Dieses Gewässer befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Wildbach- und<br />
Lawinenverbauung Villach. Bezüglich der Standortsicherheit in diesem Bereich ist<br />
daher das Einvernehmen mit der angeführten Dienststelle herzustellen.<br />
52
Bei allen anderen Umwidmungspunkten werden schutzwasserwirtschaftliche<br />
Interessen nicht berührt, wodurch die geplanten Änderungen des<br />
Flächenwidmungsplanes grundsätzlich positiv beurteilt werden können.<br />
Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 349/1 der KG<br />
Obermillstatt im Ausmaß von rund 1.240 m² von derzeit Grünland für<br />
die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet bis zur<br />
Rechtskraft des örtlichen Entwicklungskonzeptes zurückzustellen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
29/2008 (Pieter Baaijens)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 117/5 der KG Matzelsdorf im<br />
Ausmaß von rund 570 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />
Bauland-Dorfgebiet<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die den Umwidmungsantrag betreffende Grundstücksfläche befindet sich im<br />
westlichen Randbereich der Ortschaft Matzelsdorf und betrifft im Naturraum eine<br />
geringfügige nach Südwest geneigte Wiesenfläche, die dem südlich bzw. südöstlich<br />
anbindenden Bauland-Dorfgebiet funktional zugeordnet werden soll (Anpassung der<br />
Widmung an die Parzellenstruktur). Unter Bezugnahme der hier bestehenden<br />
Widmungs-, Bebauungs- und Nutzungsstruktur besteht aus ortsplanerischer Sicht<br />
gegen die beantragte Umwidmung kein Einwand. Erschließungs- und<br />
Versorgungsfragen sind bei diesem Umwidmungsantrag ohne Relevanz. Ergebnis<br />
Ortsplaner: Positiv<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Anpassung an vorhandene Parzellenstruktur.<br />
Geringfügige Baulandarrondierung im unmittelbaren bebauten Baulandanschluss.<br />
Ergebnis: Positiv<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Abwasserbeseitigung durch den Bestand gegeben.<br />
Antrag: Der Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 117/5<br />
der KG Matzelsdorf im Ausmaß von rund 570 m² von derzeit Grünland<br />
für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet zuzustimmen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
30a/2008 (Marktgemeinde Millstatt – Richtigstellung)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 631/1 der KG Millstatt im Ausmaß<br />
von rund 690 m² von derzeit Bauland-Wohngebiet in Grünland für die Land- und<br />
Forstwirtschaft<br />
53
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die den Umwidmungsantrag betreffenden Grundstücksflächen (vier Teilflächen (30ad/2008)<br />
differenziert nach drei Widmungskategorien) befinden sich am<br />
nordwestlichen Ortsrand des Hauptortes Millstatt. In der Natur handelt es sich<br />
weitgehend um nach Süden geneigte Flächen. Im Rahmen der Umwidmungsanträge<br />
19/2004 u. 23/2006 wurden im gegenständlichen Bereich Baulandwidmungen<br />
festgelegt und nach nunmehr erfolgter Parzellierung und Erschließung sollen nun<br />
einige Adaptierungen vorgenommen werden – Anpassung der Widmung an die<br />
tatsächliche Nutzung der Parzellenstruktur. Das bereits gewidmete Bauland stellt<br />
eine organische Weiterentwicklung der Siedlungsstrukturen im nordwestlichen<br />
Bereich von Millstatt dar. Mit dem Umwidmungspunkt 30b/2008 ist eine geringfügige<br />
Erweiterung des Baulandes (Baulandarrondierung) in Richtung Nordwesten<br />
notwendig, da die Parzelle 631/3 bereits bebaut ist – Widmungsfestlegung<br />
entsprechend der Nutzung, auf der Basis der vollzogenen Parzellierung und<br />
Erschließung. Bei dieser geringfügigen Erweiterung des Baulandes im unmittelbaren<br />
Anschluss an gewidmetes und bebautes Bauland (Aufschließungsvoraussetzungen<br />
sind vorhanden), handelt es sich um eine organische Siedlungserweiterung bzw. um<br />
eine Siedlungsabrundung, die auch dem Entwurf des ÖEK 2008 entspricht.<br />
Betreffend der weiteren Teilwidmungsanträge Nr. 30a/2008 u. 30c-d/2008, handelt<br />
es sich unter Bezugnahme auf die hier vorhandenen Widmungs-, Bebauungs- und<br />
Nutzungsstrukturen um nicht raumrelevante Umstrukturierungen des lokalen<br />
Baulandes bzw. um Bestandsberichtigungen. Aus ortsplanerischer Sicht kann den<br />
Widmungsanträgen zugestimmt werden. Ergebnis Ortsplaner: Positiv.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Richtigstellung der vorhandenen Nutzung<br />
entsprechend aufgrund getätigter Erschließung und Parzellierung. Die<br />
Widmungsbegehren 30a/2008 – 30 d/2008 sind im Zusammenhang zu sehen.<br />
Ergebnis: Positiv.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Abwasserbeseitigung durch den Bestand gegeben.<br />
Antrag: Der Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 631/1<br />
der KG Millstatt im Ausmaß von rund 690 m² von derzeit Bauland-<br />
Wohngebiet in Grünland für die Land- und Forstwirtschaft zuzustimmen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
30b/2008 (Marktgemeinde Millstatt – Richtigstellung)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung der Grundstücke 631/3 und 631/4 der KG Millstatt und Teilflächen aus<br />
den Grundstücken 631/5 und 631/6 der KG Millstatt im Ausmaß von rund 2110 m²<br />
von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet<br />
54
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die den Umwidmungsantrag betreffenden Grundstücksflächen (vier Teilflächen 30ad/2008<br />
differenziert nach drei Widmungskategorien) befinden sich am nordwestlichen<br />
Ortsrand des Hauptortes Millstatt. In der Natur handelt es sich weitgehend um nach<br />
Süden geneigte Flächen. Im Rahmen der Umwidmungsanträge 19/2004 u. 23/2006<br />
wurden im gegenständlichen Bereich Baulandwidmungen festgelegt und nach<br />
nunmehr erfolgter Parzellierung und Erschließung sollen nun einige Adaptierungen<br />
vorgenommen werden – Anpassung der Widmung an die tatsächliche Nutzung und<br />
Parzellenstruktur. Das bereits gewidmete Bauland stellt eine organische<br />
Weiterentwicklung der Siedlungsstrukturen im nordwestlichen Bereich von Millstatt<br />
dar. Mit dem Umwidmungspunkt 30b/2008 ist eine geringfügige Erweiterung des<br />
Baulandes (Baulandarrondierung) in Richtung Nordwesten notwendig, da die<br />
Parzelle 631/3 bereits bebaut ist – Widmungsfestlegung entsprechend der Nutzung,<br />
auf der Basis der vollzogenen Parzellierung und Erschließung. Bei dieser<br />
geringfügigen Erweiterung des Baulandes im unmittelbaren Anschluss an<br />
gewidmetes und bebautes Bauland (Aufschließungsvoraussetzungen sind<br />
vorhanden), handelt es sich um eine organische Siedlungserweiterung bzw. um eine<br />
Siedlungsabrundung, die auch dem Entwurf des ÖEK 2008 entspricht. Betreffend der<br />
weiteren Teilwidmungsanträge Nr. 30a/2008 und 30 c-d/2008, handelt es sich unter<br />
Bezugnahme auf die hier vorhandenen Widmungs-, Bebauungs- und<br />
Nutzungsstrukturen um nicht raumrelevante Umstrukturierungen des lokalen<br />
Baulandes bzw. um Bestandsberichtigungen. Aus ortsplanerischer Sicht kann den<br />
Widmungsanträgen zugestimmt werden. Ergebnis Ortsplaner: Positiv<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Wie Ortsplaner. Das gegenständliche Begehren ist im Zusammenhang mit Punkt<br />
30a/2008 und 30c – 30d/2008 zu sehen. Richtigstellung der Nutzung entsprechend.<br />
Gegenständlicher Bereich ist in der Natur bereits bebaut. Ergebnis: Positiv.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Abwasserbeseitigung durch den Bestand gegeben.<br />
Stellungnahme der Bezirksforstinspektion:<br />
Im Falle der Bebauung der Umwidmungsflächen kann der Sicherheitsabstand zu<br />
angrenzenden Waldflächen nicht eingehalten werden.<br />
Antrag: Der Umwidmung der Grundstücke 631/1 und 631/4 der KG Millstatt und<br />
Teilflächen aus den Grundstücken 631/5 und 631/6 der KG Millstatt im<br />
Ausmaß von rund 2.110 m² von derzeit Grünland für die Land- und<br />
Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet zuzustimmen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
55
30c/2008 (Marktgemeinde Millstatt – Richtigstellung)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung des Grundstückes 630/1 der KG Millstatt und einer Teilfläche aus dem<br />
Grundstück 631/2 der KG Millstatt im Ausmaß von rund 2115 m² von derzeit<br />
Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Verkehrsflächen – allgemeine<br />
Verkehrsfläche<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die den Umwidmungsantrag betreffenden Grundstücksflächen (vier Teilflächen 30ad/2008<br />
differenziert nach drei Widmungskategorien) befinden sich am nordwestlichen<br />
Ortsrand des Hauptortes Millstatt. In der Natur handelt es sich weitgehend um nach<br />
Süden geneigte Flächen. Im Rahmen der Umwidmungsanträge 19/2004 u. 23/2006<br />
wurden im gegenständlichen Bereich Baulandwidmungen festgelegt und nach<br />
nunmehr erfolgter Parzellierung und Erschließung sollen nun einige Adaptierungen<br />
vorgenommen werden – Anpassung der Widmung an die tatsächliche Nutzung und<br />
Parzellenstruktur. Das bereits gewidmete Bauland stellt eine organische<br />
Weiterentwicklung der Siedlungsstrukturen im nordwestlichen Bereich von Millstatt<br />
dar. Mit dem Umwidmungspunkt 30b/2008 ist eine geringfügige Erweiterung des<br />
Baulandes (Baulandarrondierung) in Richtung Nordwesten notwendig, da die<br />
Parzelle 631/3 bereits bebaut ist – Widmungsfestlegung entsprechend der Nutzung,<br />
auf der Basis der vollzogenen Parzellierung und Erschließung. Bei dieser<br />
geringfügigen Erweiterung des Baulandes im unmittelbaren Anschluss an<br />
gewidmetes und bebautes Bauland (Aufschließungsvoraussetzungen sind<br />
vorhanden), handelt es sich um eine organische Siedlungserweiterung bzw. um eine<br />
Siedlungsabrundung, die auch dem Entwurf des ÖEK 2008 entspricht. Betreffend der<br />
weiteren Teilwidmungsanträge Nr. 30a/2008 und 30c-d/2008, handelt es sich unter<br />
Bezugnahme auf die hier vorhandenen Widmungs-, Bebauungs- und<br />
Nutzungsstrukturen um nicht raumrelevante Umstrukturierungen des lokalen<br />
Baulandes bzw. um Bestandsberichtigungen. Aus ortsplanerischer Sicht kann den<br />
Widmungsanträgen zugestimmt werden. Ergebnis Ortsplaner: Positiv.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Das gegenständliche Begehren ist in Zusammenhang mit den Punkten 30a, 30b und<br />
30d/2008 zu sehen. Richtigstellungen in der Natur entsprechend der<br />
Parzellenstruktur. Gegenständliches Begehren stellt die Richtigstellung der<br />
verkehrsmäßigen Erschließung dar. Im weiteren wie Ortsplaner. Ergebnis: Positiv.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Abwasserbeseitigung durch den Bestand gegeben.<br />
Antrag: Der Umwidmung des Grundstückes 630/1 der KG Millstatt und einer<br />
Teilfläche aus dem Grundstück 631/2 der KG Millstatt im Ausmaß von<br />
rund 2.115 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />
Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche zuzustimmen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
56
30d/2008 (Marktgemeinde Millstatt – Richtigstellung)<br />
Widmungsbegehren:<br />
Umwidmung des Grundstückes 631/2 der KG Millstatt im Ausmaß von 1435 m² von<br />
derzeit Bauland-Wohngebiet in Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsflächen<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Die den Umwidmungsantrag betreffenden Grundstücksflächen (vier Teilflächen 30ad/2008<br />
differenziert nach drei Widmungskategorien) befinden sich am nordwestlichen<br />
Ortsrand des Hauptortes Millstatt. In der Natur handelt es sich weitgehend um nach<br />
Süden geneigte Flächen. Im Rahmen der Umwidmungsanträge 19/2004 u. 23/2006<br />
wurden im gegenständlichen Bereich Baulandwidmungen festgelegt und nach<br />
nunmehr erfolgter Parzellierung und Erschließung sollen nun einige Adaptierungen<br />
vorgenommen werden – Anpassung der Widmung an die tatsächliche Nutzung und<br />
Parzellenstruktur. Das bereits gewidmete Bauland stellt eine organische<br />
Weiterentwicklung der Siedlungsstrukturen im nordwestlichen Bereich von Millstatt<br />
dar. Mit dem Umwidmungspunkt 30b/2008 ist eine geringfügige Erweiterung des<br />
Baulandes (Baulandarrondierung) in Richtung Nordwesten notwendig, da die<br />
Parzelle 631/3 bereits bebaut ist – Widmungsfestlegung entsprechend der Nutzung,<br />
auf der Basis der vollzogenen Parzellierung und Erschließung. Bei dieser<br />
geringfügigen Erweiterung des Baulandes im unmittelbaren Anschluss an<br />
gewidmetes und bebautes Bauland (Aufschließungsvoraussetzungen sind<br />
vorhanden), handelt es sich um eine organische Siedlungserweiterung bzw. um eine<br />
Siedlungsabrundung, die auch dem Entwurf des ÖEK 2008 entspricht. Betreffend der<br />
weiteren Teilwidmungsanträge Nr. 30a/2008 u. 30c-d/2008, handelt es sich unter<br />
Bezugnahme auf die hier vorhandenen Widmungs-, Bebauungs- und<br />
Nutzungsstrukturen um nicht raumrelevante Umstrukturierungen des lokalen<br />
Baulandes bzw. um Bestandsberichtigungen. Aus ortsplanerischer Sicht kann den<br />
Widmungsanträgen zugestimmt werden. Ergebnis Ortsplaner: Positiv.<br />
Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />
Das gegenständliche Begehren ist im Zusammenhang mit den Punkten 30a –<br />
30c/2008 zu sehen. Richtigstellungen der Nutzungen entsprechend. Im weiteren wie<br />
Ortsplaner. Ergebnis: Positiv.<br />
Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />
Abwasserbeseitigung durch den Bestand gegeben.<br />
Antrag: Der Umwidmung des Grundstückes 631/2 der KG Millstatt im<br />
Ausmaß von 1.435 m² von derzeit Bauland-Wohngebiet in<br />
Verkehrsfläche – allgemeine Verkehrsflächen zuzustimmen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
57
TO-Punkt 27<br />
GR Josef Hofer – Antrag auf Überarbeitung der Lärmschutzverordnung<br />
Antrag des Herrn GR Josef Hofer vom 25.5.2009:<br />
Antrag auf Überarbeitung der Lärmschutzverordnung. Nachdem die<br />
Bauverbotszeiten geändert wurden ist es notwendig auch die Lärmschutzverordnung<br />
entsprechend anzupassen. Besonders die Einschränkung beim Rasenmähen gibt<br />
Anlass für Diskussionen. Für die Bürger ist es unverständlich wenn Baggerarbeiten<br />
erlaubt sind und Rasenmähen verboten ist.<br />
Antrag: Den Antrag auf Überarbeitung der Lärmschutzverordnung<br />
zurückzustellen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
TO-Punkt 28<br />
Sammelstelle (Glas, Dosen) in Lammersdorf – Verlegung<br />
Öffentliche Sammelstelle – Lammersdorf – Verlegung auf den Sportplatz nach<br />
Obermillstatt<br />
Herr Brugger Josef, Obmann der Dorfgemeinschaft Lammersdorf hat über E-Mail<br />
einen Antrag an den Gemeinderat gestellt worin er um Verlegung der öffentlichen<br />
Sammelstelle in Lammersdorf ersucht.<br />
Diskussion:<br />
Vzbgm. Dertnig: Einen weiteren Aufschub einer Entscheidung in dieser<br />
Angelegenheit kann ich nicht zustimmen. Der Antrag läuft seit über einem Jahr.<br />
Vzbgm. Maier: In der Lärmschutzverordnung sind die Einwurfzeiten in die Container<br />
geregelt.<br />
Vzbgm. Dertnig: Die Container sind überholt. Bei neueren Container verursacht der<br />
Einwurf weniger Lärm.<br />
GR Pertl: Wir haben eine funktionierende Sammelstelle im Ort Obermillstatt, jedoch<br />
sollen dort die Lammersdorfer nicht einwerfen.<br />
GR Mag. Printschler: Am Sportplatz könnte man die dort befindlichen Container<br />
verwenden, man müsste nur die Entleerungen verdoppeln.<br />
GR Klinar: Das Lärmproblem gibt es überall, auch bei unserer Sammelstelle in der<br />
Alexanderhofstraße.<br />
GR Hofer: Ich spreche mit vehement gegen die Verlegung zum Sportplatz<br />
Obermillstatt aus. Dagegen würde ich eine Unterschriftenaktion starten.<br />
GV DI Schuster: Die DG als Antragstellerin hätte einen Alternativstandort in<br />
Lammersdorf vorschlagen sollen.<br />
GR Mag. Koller: Den Abfall aus einem Dorf sollte man im Dorf entsorgen.<br />
Vzbgm. Dertnig überreicht dem Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt einen<br />
schriftlichen Abänderungsantrag.<br />
Bgm. Pleikner bringt den Abänderungsantrag zur Abstimmung:<br />
58
Antrag: Verlegung der Altglascontainer von Lammersdorf nach<br />
Obermillstatt (Sportplatz) bis zur Fertigstellung des<br />
DG Lagergebäudes für die Dauer von 1 – 2 Jahren.<br />
Abstimmung: 3 (GR Mag. Printschler, GR Mansbart, Vzbgm. Dertnig) : 20<br />
Danach wird über den Hauptantrag abgestimmt:<br />
Antrag: Den Antrag auf Verlegung der Sammelstelle (Glas, Dosen) in<br />
Lammersdorf zurückzustellen.<br />
Abstimmung: 20 : 3 (GR Mag. Printschler, GR Mansbart, Vzbgm. Dertnig)<br />
TO-Punkt 29<br />
Vitamin R, Radenthein – Förderungsansuchen 2009<br />
Förderungsansuchen von Vitamin R, Hauptstraße 60, 9545 Radenthein, vom<br />
27.5.2009:<br />
Millstatt ist ja Kooperationsgemeinde und Vitamin R und unsere Angebote werden<br />
von BürgerInnen aus Ihrer Gemeinde genützt und angenommen. Ich wende mich<br />
auch heuer mit der Bitte an Sie, den Verein durch einen finanziellen Beitrag zu<br />
unterstützen. Ich bitte daher die Unterstützung auch für 2009 zu gewähren und<br />
suche um einen Kostenbeitrag von € 1.500,- für die Aufrechterhaltung unserer<br />
Einrichtung und die Kooperation mit Millstatt an. In der Hoffnung auf Zusage und<br />
Unterstützung verbleibe ich gerne auch für Anliegen aus Millstatt zur Verfügung<br />
stehend. Mit freundlichen Grüßen Mag. Elisabeth Tropper-Kranz (Geschäftsführung).<br />
Antrag: Den Kostenbeitrag in der Höhe von € 1.200,- so wie im<br />
Voranschlag vorgesehen zu genehmigen.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
Erweiterung der Tagesordnung<br />
Walter Heinz Amlacher – Abtretung der Parz. 1000/6 und einer Teilfläche aus<br />
der Parz. 1000/8, beide KG Obermillstatt, in das öffentliche Gut<br />
Auszug aus der Niederschrift vom 3.7.2007 zum Antrag auf Asphaltierung des<br />
Zimmermannweges (Ortschaftsweg O 20 – Ortsraum Obermillstatt):<br />
Herr Walter Heinz Amlacher, Obermillstatt 171, 9872 Millstatt, stellt an die Gemeinde<br />
Millstatt das Ansuchen, dass die Wegparzelle 1000/6 EZ 368 bis zu den<br />
Vermessungspunkten 154 und 155 in das öffentliche Gut der Marktgemeinde Millstatt<br />
übertragen werden.<br />
59
Amtliche Anmerkung zu diesem Antrag:<br />
Die Parzelle 1000/6 der KG Obermillstatt hat laut Grundbuchsauszug ein Ausmaß<br />
von 172 m², die Parzelle 1000/8 der KG Obermillstatt hat laut Grundbuchsauszug ein<br />
Ausmaß von 260 m², von dieser Parzelle möchte Herr Walter Heinz Amlacher jedoch<br />
nur ein Teilstück bis zu den Vermessungspunkten 154 und 155 im Ausmaß von ca.<br />
77,50 m² an das öffentliche Gut abtreten. Somit handelt es sich um die Abtretung der<br />
Parz. 1000/6 und ein Teilstück der Parz. 1000/8, beide KG Obermillstatt, im<br />
Gesamtausmaß von ca. 249,50 m² an das öffentliche Gut.<br />
Antrag: Zustimmung zur Übernahme der Parzelle 1000/6 und einer<br />
Teilfläche aus der Parzelle 1000/8, beide KG Obermillstatt, im<br />
Ausmaß von rund 249,50 m² in das öffentliche Gut sowie<br />
Durchführung nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
Erweiterung der Tagesordnung<br />
Genehmigung des 2. ordentlichen und außerordentlichen<br />
Nachtragsvoranschlages 2009<br />
Betr.: 2. ord. und ao. Nachtragsvoranschlag 2009<br />
Gemäß Gemeindeabteilung – Hrn. Zußner – wurden am 10. Juni 2009 folgende BZ-<br />
Mittel für das Jahr 2009 abgerufen, welche im 2. Nachtragsvoranschlag 2009<br />
aufzunehmen und zu beschließen sind:<br />
ord. Haushalt: BZ<br />
MTG-Modellförderung 5.000,--<br />
JungFeuerwehr 1.000,--<br />
CNC-Behördennetzwerk 2.000,--<br />
Schneechaos 08/09 14.500,--<br />
Weiters sind die Abgänge im ao. Haushalt aus dem Vorjahr (2008) bei den einzelnen<br />
Abschnitten ebenfalls im 2. NVA zu veranschlagen:<br />
ao.Haushalt: BZ<br />
Schluchtweg Wasser.Klang: BZ Land 30.000,--<br />
EU-Förderung 60.000,--<br />
Abgang Vorjahr 78.100,--<br />
Soll laufend 11.900,--<br />
Lichtsegel Wasser.Reich SBZ 2009 109.300,--<br />
Soll-laufend 104.200,--<br />
Abgang Vorjahr 5.100,--<br />
Mehrzweckhalle Radenthein Abgang Vorjahr 85.300,--<br />
(Überbrückungskredit Aufrechnung BZ 2010)<br />
Fontänen Wasser.Reich Abgang Vorjahr 2.700,--<br />
(Einreichprojekt DI Vierbauch)<br />
WG-Öttern-Schwaigersch. Abgang Vorjahr 57.800,--<br />
(Agrarabteilung Land)<br />
Wildbachverbauung Abgang Vorjahr 17.500,--<br />
(Tschierwegerbach Beitrag 2008)<br />
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Antrag: Genehmigung des vorgelegten 2. Nachtragsvoranschlages des<br />
ord. Haushaltes mit der Erweiterung von € 29.600,- und des<br />
2. ao. Haushaltes mit der Erweiterung von € 362.600,-.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
Nicht öffentlicher Teil:<br />
(ausgeblendet)<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende<br />
die Sitzung des Gemeinderates um 23.15 Uhr.<br />
Protokollführerin: Amtsleitung:<br />
Edith Eder AL-Stv. Ferdinand Joham<br />
Vorsitzender:<br />
Bgm. Josef Pleikner<br />
Protokollunterfertiger: Protokollunterfertiger:<br />
GR Mag. Eva Sichrowsky GR Mag. Michael Printschler<br />
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