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N I E D E R S C H R I F T<br />

über die Sitzung Nr. 02/2009<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde Millstatt<br />

Datum: Donnerstag, 18. Juni 2009<br />

Dauer: 19.00 Uhr bis 23.15 Uhr<br />

Ort: Kurhaus Millstatt, Blauer Saal<br />

Anwesende: Bürgermeister Josef Pleikner<br />

Vzbgm. Heribert Dertnig, Vzbgm. Florian Maier, GV Mag. Erwin Theuermann (bis<br />

19.50 Uhr), GV DI (FH) Alfred Lagger, GV DI Johann Schuster, GR Albert<br />

Burgstaller, GR Mag. Norbert Santner, GR Mag. Wilfried Koller, GR Monika<br />

Untermoser, GR Mag. Eva Sichrowsky, GR Annelies Nickmann, GR Ferdinand<br />

Wögerbauer, GR Melanie Esterl, GR Mag. Michael Printschler, GR Gerhard<br />

Friedrich, GR Marco Lagger, GR Maximilian Mansbart, GR Karl Klinar, GR Josef<br />

Hofer, GR Anton Pertl, EM Robert Egger, EM Otto Glanznig, EM Fridolin Egger (ab<br />

19.50 Uhr).<br />

Entschuldigt haben sich:<br />

GR Manfred Gratzer Ersatz: EM Robert Egger<br />

GR Ing. Mario Klinar Ersatz: EM Otto Glanznig<br />

GV Mag. Erwin Theuermann (ab 19.50 h) Ersatz: EM Fridolin Egger<br />

Der Gemeinderat ist demnach mit 23 anwesenden Personen beschlussfähig.<br />

Zu Niederschriftsunterfertigern werden GR Mag. Eva Sichrowsky und GR Mag.<br />

Michael Printschler bestimmt.<br />

Protokollführerin: Edith Eder<br />

Für die Niederschrift verantwortlich: AL-Stv. Ferdinand Joham<br />

Bürgermeister Josef Pleikner begrüßt die Anwesenden, er gibt bekannt, dass Herr<br />

GV Mag. Erwin Theuermann den Gemeinderat ersucht, die Tagesordnungspunkte<br />

des Tourismusausschusses 6, 11, 18 und 19 vorzuziehen, weil er die Sitzung<br />

vorzeitig verlassen müsste (Ausgabe von Maturazeugnissen).<br />

Der Gemeinderat stimmt diesen Ersuchen einstimmig (23 : 0) zu.<br />

Weiters gibt der Bürgermeister bekannt, dass noch 2 Erweiterungen der<br />

Tagesordnung vorliegen und zwar:<br />

o Walter Heinz Amlacher – Abtretung der Parz. 1000/6 und einer Teilfläche aus der<br />

Parz. 1000/8, beide KG Obermillstatt, in das öffentliche Gut;<br />

o Genehmigung des 2. ordentlichen und außerordentlichen Nachtragsvoranschlag<br />

2009.<br />

Die 2 Erweiterungen würden bei Zustimmung durch den Gemeinderat vor dem<br />

nichtöffentlichen Teil eingereiht werden.<br />

Der Gemeinderat stimmt den 2 Erweiterungen der Tagesordnung einstimmig (23:0)<br />

zu.<br />

1


Der Bürgermeister geht in die Tagesordnung ein:<br />

Anfragen gemäß § 46 der K-AGO:<br />

GR Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt – Anfrage an Herrn Bgm. Josef<br />

Pleikner:<br />

Anfrage: Herr Referent werden in Zukunft die Wasserleitungen wieder ohne<br />

Sandbettung in unterschiedlicher Tiefe verlegt ?<br />

Herr Referent beim Kanal in Lammersdorf habe ich festgestellt, dass die<br />

Hauptwasserleitung in 80 cm Tiefe und ohne jede Sandbettung mit den<br />

Oberflächenkanal mit verlegt wurde. Nachdem eine Verlegung der Wasserleitung nur<br />

mit Zustimmung des Referenten möglich ist, stellt sich die Frage, ob diese Verlegung<br />

von dir angeordnet wurde ? Wenn bei der Errichtung der Baustraße der Humus<br />

abgetragen wird, so hat die Wasserleitung nur mehr 50 cm Überdeckung. Ich habe<br />

mich in den letzten 6 Jahren bemüht, dass die Wasserleitungen in entsprechender<br />

Tiefe und in einer Sandbettung verlegt wurde, so wie es der Vorschrift entspricht. Mit<br />

freundlichen Grüßen GR Sepp Hofer.<br />

Antwort des Bürgermeister:<br />

Für die Wasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde Millstatt gibt es bereits seit 7<br />

Jahren einen Betriebsleiter. Warum die Wasserleitung in einem Teilbereich nicht in<br />

der erforderlichen Tiefe verlegt wurde, kann ich nicht nachvollziehen. Das<br />

Wasserwerk der Marktgemeinde Millstatt hat mit Schreiben vom 28.5.2009<br />

nachstehende Stellungnahme abgegeben:<br />

Antwort laut Schreiben des Wasserwerkes vom 28.5.2009:<br />

Um massive Kosten einzusparen wurde nach Absprache mit Herrn Joham eine<br />

Mitverlegung der Wasserleitung für die Zlanabitnig – Baugründe mit dem<br />

Oberflächenkanal Lammersdorf – Unterdorf durchgeführt. Durch eine<br />

Unaufmerksamkeit konnte auf wenigen Metern die geforderte Verlegetiefe nicht<br />

eingehalten werden. Nach einigen Metern wurde die Wasserleitung PE 5/4“ sofort<br />

wieder auf eine Grabentiefe von 1,40 m gelegt.<br />

Feststellung von Herrn GR Josef Hofer:<br />

Für das Wasserwerk ist der zuständige Referent, Herr Bgm. Josef Pleikner<br />

verantwortlich. Es gab in der Vergangenheit mit Herrn Wassermeister Josef Jamnig<br />

bereits des öfteren Probleme, wegen nicht ordnungsgemäßer Tiefe im Zuge von<br />

Wasserleitungsneuverlegungen. Dies soll in Zukunft nicht mehr passieren.<br />

2


TO-Punkt 6<br />

Proponentenkomitee Niedrigseilgarten Weinleiten: Ansuchen um<br />

Kostenübernahme von € 4.200,-<br />

Mit Schreiben vom 10.2.2009 hat das Proponenten – Komitee Niedrigseilgarten<br />

Millstatt folgendes Ansuchen an die Marktgemeinde Millstatt gestellt:<br />

Auf dem Waldgrundstück zwischen dem Haus Steindl und der Straße „Oberer<br />

Weinleitenweg“ wird ein Niedrigseilgarten errichtet. Dieser Seilgarten wird so gebaut,<br />

dass die Benützung der Stationen ohne fremde Hilfe möglich ist.<br />

Der Weg ist öffentlich, der bestehende Weg „Weinleiten“ bleibt wie derzeit vorhanden<br />

bestehen und jeder (Gäste und Einheimische) kann diese Stationen kostenlos<br />

benützen. Errichtet wird dieses Seilgarten von der Gesellschaft „Seilschaft“ – Horst<br />

Orthaber und Thomas Schön, die bereits den Hochseilgarten Millstatt, Zwergsee,<br />

errichtet haben und mit Erfolg betreiben.<br />

Der Grundeigentümer – die Agrargemeinschaft Nachbarschaft Millstatt, vertreten<br />

durch Herrn Gottlieb Strobl, hat ihre Zustimmung bereits erteilt und befürwortet<br />

dieses Vorhaben. Da es eine Investition im Sinne der touristischen Infrastruktur ist,<br />

die in wesentlichen Kostenbereichen von privater Seite übernommen wird, ersuchen<br />

wir um Kostenübernahme des „Grundpaketes“ laut beiliegendem Kostenvoranschlag<br />

in der Höhe von € 4.200,-.<br />

Das Proponenten – Komitee: Seilschaft Horst Orthaber, Sportschule Tomcat Thomas<br />

Schön und Familienhotel Post (Familie Sichrowsky).<br />

Schreiben der AG Nachbarschaft Millstatt, Obm. Gottlieb Strobl, Seemühlgasse 56a,<br />

9872 Millstatt, vom 4.6.2009:<br />

Auf Ersuchen von Frau Mag. Eva Sichrowsky bzw. Sportschule Thomas Schön und<br />

mit Unterstützung der Marktgemeinde Millstatt betreffend einer<br />

„Niedrigseilgartenanlage“ im Bereich Weinleite, hat die Nachbarschaft Millstatt unter<br />

nachstehenden Bedingungen die Zustimmung erteilt:<br />

a) der Nachbarschaft Millstatt dürfen weder Kosten noch Risiken entstehen;<br />

b) die Installationen stellen keine Gefahren für Wanderer dar;<br />

c) Zustimmung wird bis auf Widerruf erteilt;<br />

d) die Marktgemeinde nimmt diese Einrichtung in ihre allgemeine Wege- und<br />

Anlagen Haftpflichtversicherung auf.<br />

Diskussion:<br />

GV Mag. Theuermann: Es hat wegen dem erforderlichen Material Anfragen bei<br />

mehreren Firmen gegeben.<br />

Vzbgm. Maier: Gibt es im Voranschlag eine Bedeckung ?<br />

GV Mag. Theuermann: Im Tourismusbudget ist kein Ansatzposten vorgesehen.<br />

GR Hofer: Ohne finanzielle Bedeckung darf kein Auftrag zur Umsetzung erteilt<br />

werden.<br />

GV Mag. Theuermann: Es geht darum, dass sich der Gemeinderat grundsätzlich<br />

dazu bekennt.<br />

GR Hofer: Für einen Beschluss ist die finanzielle Bedeckung erforderlich.<br />

Bgm. Pleikner: Ein Finanzierungsplan könnte bei der nächsten Sitzung des<br />

Gemeinderates vorgelegt werden. In den letzten 12 Jahren wurde z. B. bei<br />

Straßenbauvorhaben mit nachträglichen Bedeckungen gearbeitet.<br />

GR Nickmann: In der letzten Gemeinderatsperiode wurde versucht für alle Projekte<br />

vorher eine Bedeckung zu finden.<br />

3


GR Mag. Sichrowsky: Dieses neue Angebot dient unter anderem auch für die<br />

Jugend. Der Vorschlag ist, dass der Gemeinderat grundsätzlich dafür ist, dann wird<br />

auch eine Finanzierung möglich sein, deshalb ersuche ich um einen<br />

Grundsatzbeschluss.<br />

Vzbgm. Maier: Eine Finanzierung in den kommenden Tagen ist sicherlich nicht<br />

realistisch, der Tagesordnungspunkt soll zurück gestellt werden,<br />

GR Klinar: Das ist keine verlorene Investition, sondern eine Notwendigkeit.<br />

Tourismusaktivitäten soll man fördern und nicht abwürgen.<br />

Vzbgm. Dertnig: Touristische Investitionen sind in einer Tourismusgemeinde immer<br />

gut angelegt. Niedrigseilgärten werden zur Zeit in vielen Gemeinden errichtet. Wenn,<br />

dann gehört es jetzt gemacht.<br />

Vzbgm. Maier: Der Niedrigseilgarten soll erst gebaut werden, wenn das Geld<br />

vorhanden ist.<br />

GV DI Schuster überreicht dem Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt einen<br />

schriftlichen Abänderungsantrag.<br />

Bgm. Pleikner bringt den Abänderungsantrag zur Abstimmung:<br />

Antrag: Zustimmung unter der Voraussetzung der nachträglichen<br />

Finanzierung.<br />

Abstimmung: 22 : 1 (Gegenstimme GR Hofer)<br />

TO-Punkt 11<br />

Peter Funder – Ersuchen um Zurverfügungstellung eines zweiten<br />

Beachvolleyballplatzes bei der VS Millstatt<br />

Im März 2009 ersuchte Herr Peter Funder die Amtsleitung für die Schulsportwochen<br />

einen 2. Beach-Volley-Ball Platz bei der VS Millstatt zur Verfügung zu stellen. In<br />

diesem Zusammenhang wäre eine Materialanschaffung laut Kostenangebot der Fa.<br />

Sportbau Eybl über rund € 1300,-, sowie die Errichtung von 2 Fundamenten durch<br />

den Bauhof mit einer Arbeitseigenleistung von rund € 1000,- notwendig. Somit würde<br />

die Investitionssumme € 2.300,- betragen.<br />

Als Variante 2 für eine Langzeitvariante wäre eine Investitionssumme von € 6.050,-<br />

(Fa. Erhard Sport) notwendig.<br />

Diskussion:<br />

Mag. Theuermann: Volleyball ist ein Trendsport für Jugendliche. Die Spielfelder<br />

wären dann so, wie jene, auf der Beachvolleyball-Anlage in Seeboden.<br />

GR Wögerbauer: Diese Anlage soll nicht bei der Volksschule adaptiert werden,<br />

sondern im Strandbad Millstatt.<br />

Bgm. Pleikner: Im Rahmen der Schulsportwochen befinden sich 400 – 500 Kinder<br />

gleichzeitig in Millstatt. Die derzeit vorhandenen Steher und die Netze entsprechen<br />

nicht dem Standard.<br />

GR Mansbart: Alle Jugendlichen tendieren für Volleyball nach Seeboden, die<br />

Adaptierung wäre eine gute Investition für Millstatt.<br />

4


GR Wögerbauer: Wird die Anlage ausreichend frequentiert ?<br />

GR Mag. Koller: Als nächster Nachbar zum Volleyballplatz kann ich bestätigen, dass<br />

dort täglich gespielt wird.<br />

GR Pertl: Grundsätzlich sage ich zu Beachvolley ja, angeblich soll die Anlage ab<br />

20.00 Uhr reserviert sein. Ich wäre für einen neuen Beachvolleyballplatz in<br />

Laubendorf, Obermillstatt oder Sappl ?<br />

GR Hofer: Wie hoch sind die Adaptierungskosten ?<br />

Bgm. Pleikner: € 6.050,-<br />

GR Hofer: Ich dachte, Herr Funder will den Platz auf eigene Kosten adaptieren.<br />

Vzbgm. Maier: Peter Funder wollte einen Platz auf seine Kosten in der Pfarrwiese<br />

errichten.<br />

Bgm. Pleikner: Es gab einen Antrag von Herrn Peter Funder, dass die<br />

Marktgemeinde eine Fläche von der Pfarrwiese für ihn pachtet. Die Pfarrkirche<br />

Millstatt hat aber mittlerweile mitgeteilt, dass sie die Fläche überhaupt nicht<br />

verpachtet. Millstatt hat derzeit im Vergleich mit Seeboden keine Sportinfrastruktur.<br />

GR Mag. Santner: Mit der Investition von € 6.050,- könnten aus dem derzeitigen<br />

Platz 2 perfekte Spielfelder entstehen.<br />

GR Mag. Sichrowsky: Die Sportwochen sind mittlerweile für Millstatt enorm wichtig.<br />

GR Pertl: Mich stören die Reservierungen, im Rahmen der Schulsportwochen<br />

können diese jederzeit am Tag spielen. Die Einheimischen halten die Gemeinde<br />

aufrecht. Ich bin gegen Reservierungen.<br />

GR Hofer: Wir behandeln heute, am 18. Juni zwei Anträge für die Sommersaison<br />

ohne Finanzierung, diese Anträge sind viel zu spät vorbereitet worden.<br />

GR Nickmann: Die Schulsportwochen sind aufgrund des Datums für heuer gelaufen.<br />

Vzbgm. Maier: Die Sinnhaftigkeit der geplanten Adaptierung ist in Ordnung, das<br />

Problem ist die Finanzierung, GR Hofer hat recht, dass die Anträge viel zu spät<br />

gestellt wurden, deshalb könnte man die Angelegenheit 1 Jahr zurückstellen.<br />

GV DI Schuster überreicht dem Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt einen<br />

schriftlichen Abänderungsantrag.<br />

Bgm. Pleikner bringt den Abänderungsantrag zur Abstimmung:<br />

Antrag: Zustimmung vorbehaltlich einer möglichen Finanzierung.<br />

Abstimmung: 22 : 1 (Gegenstimme GR Hofer)<br />

TO-Punkt 18<br />

BZÖ Millstatt – Antrag auf Erstellung eines Werbe-Kurzfilmes über Millstatt und<br />

Umgebung<br />

Antrag des BZÖ Millstatt vom 7.5.2009 gemäß § 41 der K-AGO:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Gemeinderatskollegen. Das Medium<br />

Film, Fernsehen und Internet sind sehr moderne und gegenwärtige<br />

Manipulationsinstrumente unserer Zeit, welche von den Medien, der Politik und der<br />

Wirtschaft sehr bewusst und gezielt eingesetzt werden. Auf diesem Weg ist es sehr<br />

leicht möglich Informationen unter die Gesellschaft zu bringen und auch die<br />

persönlichen Bedürfnisse des Betrachters sehr gezielt anzusprechen aber auch zu<br />

wecken. Auf diese Art und Weise könnte man auch den Tourismus in unserer Region<br />

sehr eindrucksvoll bewerben.<br />

5


Mit einem Werbe-Kurzfilm über Millstatt und seine Umgebung wäre es sehr effizient<br />

möglich, den Menschen Informationen zu vermitteln in welcher wunderbaren<br />

Landschaft man hier leben, urlauben und sich erholen kann. Mit einem bewusst<br />

dramaturgisch gut durchdachten Filmkonzept, könnte man sehr gezielt die<br />

Bedürfnisse der Gesellschaft ansprechen. Es muss dem Publikum auf sehr<br />

emotionale Weise gezeigt werden, welche Möglichkeiten bei uns geboten werden um<br />

einerseits Neugierde zu schaffen und andererseits das Verlangen zu erwecken, hier<br />

her zu kommen. Für Präsentationen auf Tourismus – Messen, bei öffentlichen<br />

Veranstaltungen, im Internet oder als DVD zum versenden, so ein Film wäre<br />

vielseitig einsetzbar und immer eine sehr gute Werbemöglichkeit. Das BZÖ Millstatt<br />

stellt gemäß § 41 der AGO den Antrag, einen Werbefilm über die Gemeinde Millstatt<br />

produzieren zu lassen, sofern die Finanzierung für das Projekt gegeben ist.<br />

Es ergeht die Bitte an die zuständigen Ausschussobmänner in den Ausschüssen<br />

darüber zu beraten, mehrere Angebote für die Realisierung des Filmprojektes<br />

einzuholen und eine Finanzierung aufzustellen.<br />

Diskussion:<br />

Vzbgm. Maier: Der geplante Werbe-Spot wäre eine Investition für die Zukunft.<br />

Bgm. Pleikner: Bei der am 17.6.2009 stattgefundenen MTG – Generalversammlung<br />

wurde die Idee positiv aufgenommen, geplant ist, die Idee auf die Region<br />

auszudehnen.<br />

GR Mag. Sichrowsky: Die MTG wird sich um einen Regionsfilm bemühen, in<br />

welchem natürlich auch Millstatt vertreten sein wird.<br />

GR Pertl: Es freut mich, dass die BZÖ meine Ideen übernimmt. Im Zuge der<br />

Vorgespräche für die Landesausstellung „wasser.reich“ wurde so ein Film von mir<br />

angeregt, der leider aus Kostengründen nicht produziert werden konnte.<br />

Antrag: Diesen Antrag auf Erstellung eines Clip-Werbespots an die<br />

MTG heranzutragen, die dann ihrerseits das Projekt in Angriff<br />

nehmen soll.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 19<br />

BZÖ Millstatt – Antrag zur Gründung einer unabhängigen Tourismusplattform<br />

Antrag der BZÖ Millstatt vom 7.5.2009 gemäß § 41 der K-AGO:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Gemeinderatskollegen. Das BZÖ<br />

Millstatt stellt gemäß § 41 der AGO den Antrag zur Gründung einer unabhängigen<br />

Tourismusplattform um eine nachhaltige und sinnvolle touristische Entwicklung<br />

Millstatts fördern und langfristig ausbauen zu können. Die Tourismusplattform<br />

Millstatt soll, wie in der beigefügten Projektbeschreibung genau beschrieben, durch<br />

ihre offiziellen Vertreter nach außen, in den Ausschuss für Tourismus kooptiert<br />

werden. Es ergeht daher die Bitte an den zuständigen Ausschussobmann, das<br />

geplante Vorhaben im Ausschuss zu diskutieren und zu unterstützen.<br />

6


Projektbeschreibung:<br />

Tourismusplattform Millstatt<br />

Die unabhängige Tourismusplattform Millstatt ist eine mit Experten besetzte<br />

Plattform, die sich mit touristischen Themen auseinandersetzt. Mitarbeit ist<br />

ehrenamtlich und dient der Optimierung der touristischen Infrastruktur und der damit<br />

verbundenen Veranstaltungen und touristischen Entwicklung in Millstatt.<br />

Vorstand – „Tourismusrat Millstatt“<br />

Der Vorstand setzt sich aus von gewählten Gemeindevertretern vorgeschlagenen<br />

Personen zusammen, die touristisch tätig sind / waren und durch diverse Projekte<br />

oder langjährige erfolgreiche Arbeit im Tourismus ihr Wissen und ihre Erfahrungen<br />

einbringen können. Diese Personen müssen vom Gemeinderat bestätigt werden, sie<br />

werden im Tourismusausschuss als kooptierte Mitglieder aufgenommen und haben<br />

im Tourismusausschuss Mitspracherecht (kein Stimmrecht, laut AGO auch nicht<br />

möglich).<br />

Mitglieder der Plattform<br />

Mitglied werden kann jeder Millstätter, der im touristischen Bereich tätig ist / war.<br />

Aufgaben und Kompetenzen:<br />

o Mitspracherecht im Tourismusausschuss<br />

o (Mit) Organisation der seitens der Gemeinde organisierten Veranstaltungen<br />

(Bummelmarkt, Kaiserfest usw.)<br />

o Erarbeitung eines langjährigen Tourismuskonzeptes für die nachhaltige<br />

touristische Entwicklung<br />

o Erarbeitung eines 2 – 3 Jahresplanes für die Umsetzung wichtiger touristischer<br />

Maßnahmen mit genauen Zielsetzungen und Projektbeschreibungen (fertig<br />

zur Behandlung im zuständigen Ausschuss).<br />

o Kleines Werbebudget des Tourismusreferates (für allgemeine Werbezwecke),<br />

kann nur mittels Gemeinderatsbeschluss verwendet werden.<br />

Mögliche Ziele der Plattform:<br />

Ein spezieller Slogan für Millstatt z. B. „Urlaub in Millstatt – ein kaiserliches Erlebnis“.<br />

Neugestaltung bzw. Optimierung der bestehenden Veranstaltungen<br />

„Bummelmarkt“ und „Kaiserfest“ sollen neu ausgerichtet werden, d. h. sie sollen<br />

durch neue Attraktionen attraktiver werden.<br />

Werbemaßnahmen für Millstatt<br />

Produktion eines speziellen Werbekataloges für Millstatt mit den schönsten Bildern<br />

von der Gemeinde. Betriebe sollen die Möglichkeit haben sehr kostengünstig zu<br />

inserieren (Kosten für Layout und Druck sollen vom Gemeindebudget aufgebracht<br />

werden, Kostenbeiträge von Inserenten könnten für Versand, Werbeauftritte usw.<br />

verwendet werden).<br />

Werbefilm von Millstatt<br />

Ein eindrucksvoller Kurzfilm soll für Werbezwecke produziert werden. Der Film sollte<br />

für einen sehr geringen Preis für alle touristischen Betriebe und Interessenten für<br />

Werbezwecke im Tourismusamt käuflich zu erwerben sein. Weiters sollte der Film z.<br />

B. in deutschen Kinos als Werbespot oder in öffentlichen Einrichtungen zur<br />

Information eingespielt werden.<br />

7


Diskussion:<br />

GR Mag. Eva Sichrowsky erläutert dem Gemeinderat die Millstätter Strukturen in der<br />

MTG, dem VMF, der TIM in Bezug auf Tourismus.<br />

Vzbgm. Maier: Dies alles scheint mir ein kompliziertes Konstrukt zu sein. Die<br />

geplante unabhängige Tourismusplattform soll einfacher funktionieren. Die Idee für<br />

die Tourismusplattform stammt von Herrn Peter Pacher. Wir wollen aber das<br />

Wagenrad nicht neu erfinden, es sollten aber Signale für den Tourismus gesetzt<br />

werden.<br />

GR Wögerbauer: Der Sinn sollte einfach im Bestreben liegen, dass wieder mehr<br />

Gäste nach Millstatt kommen.<br />

GR Hofer: Eine Erneuerung kann grundsätzlich nie verkehrt sein.<br />

Bgm. Pleikner: Ich verweise auf das Fremdenverkehrsgesetz, die darin vorgesehene<br />

Wahl des Fremdenverkehrskomitees und ersuche alle Touristiker für diese Wahl zu<br />

animieren.<br />

Antrag: Den Antrag zur Gründung einer unabhängigen Tourismus-<br />

Plattform zurückzustellen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 1<br />

Michael Bugelnig – Ansuchen um Ausfertigung eines Pachtvertrages für die<br />

Müllinsel in Lammersdorf<br />

Mit Schreiben vom 24.4.2009 hat Herr Michael Bugelnig, Lammersdorf 36, 9872<br />

Millstatt, der Marktgemeinde Millstatt mitgeteilt:<br />

Ich ersuche um die Ausfertigung eines Pachtvertrages für die Müllinsel in<br />

Lammersdorf neben der Forstbauerbrücke für einen Zeitraum von 10 Jahren. Als<br />

Pachtgebühr möchte ich einen Betrag von € 61,20 jährlich erhalten.<br />

Diskussion:<br />

GR Hofer: Diese Angelegenheit wird jetzt zum 3. Mal im Gemeinderat behandelt. Zu<br />

dieser Pachtzinszahlung bin ich nicht bereit. Die Marktgemeinde zahlt der ÖBF AG<br />

für die Strandpromenade 34 Cent / je m² Pacht. Auch der Betrag von € 61,20 jährlich<br />

sollte für die Gemeinde eine Rolle spielen. Ich würde mich bereit erklären mit Herrn<br />

Michael Bugelnig diesbezüglich ein Gespräch zu führen.<br />

Vzbgm. Maier: Die Vorgangsweise ist falsch, die Konditionen hätte man vor<br />

Errichtung der Müllinsel mit dem Grundeigentümer aushandeln sollen.<br />

GR Mag. Printschler: Herr Michael Bugelnig hat zuerst zugesagt, dass er die<br />

Grundfläche gratis zur Verfügung stellt. Jetzt will er einen Pachtvertrag, damit er<br />

etwas in der Hand hat und keine Verjährung eintritt.<br />

GV DI Schuster: Wahrscheinlich fühlt sich der Grundeigentümer durch die<br />

Vorgangsweise „gepflanzt“.<br />

GR Hofer: Polemik ist in dieser Diskussion nicht angebracht. Mit Herrn Michael<br />

Bugelnig hat niemand ordentlich verhandelt, ich wäre bereit mit ihm zu verhandeln.<br />

Bgm. Pleikner: Entsorgungsstandorte zu finden ist im gesamten Gemeindegebiet ein<br />

Problem. Kaum jemand ist bereit dafür einen Standort anzubieten.<br />

GR Burgstaller: Eine Müllinsel auf einer landwirtschaftlichen Fläche zählt für die<br />

Förderungsstellen als Müllplatz. Ich persönlich würde als Landwirt dafür keine Fläche<br />

zur Verfügung stellen.<br />

8


Vzbgm. Maier: In Zukunft gehören die Modalitäten vor der Errichtung mit den<br />

Grundeigentümern ausgehandelt.<br />

Antrag: Herrn Michael Bugelnig einen Pachtvertrag für die Dauer von<br />

10 Jahren für die Müllinsel in Lammersdorf auszufertigen und<br />

eine jährliche Pacht von € 61,20 zu bezahlen.<br />

Abstimmung: 22 : 1 (Gegenstimme GR Hofer)<br />

TO-Punkt 2<br />

Heimatmuseum Obermillstatt – Ansuchen um Übernahme der<br />

Mansardenwohnung durch den Verein Heimatmuseum<br />

Mit Schreiben vom 22.12.2008 hat der Obmann des Vereines Heimatmuseum<br />

Obermillstatt, Herr Gottlieb Strobl, der Marktgemeinde Millstatt mitgeteilt:<br />

Wie schon persönlich vorgetragen möchte ich namens der Museumsleitung, im Falle<br />

des Freiwerdens der Mansarden – Wohnung, für die Zukunft den Raumbedarf für das<br />

Heimatmuseum anmelden.<br />

Die Entwicklung des Museums und der entsprechende Bedarf an Räumlichkeiten ist<br />

einfach gegeben und ich ersuche dies bei allfälligen Änderungen zu berücksichtigen.<br />

Schreiben der Marktgemeinde Millstatt an Herrn Gottlieb Strobl – Heimatmuseum<br />

vom 21.01.2009:<br />

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 22.12.2008, in welchem ein erweiterter<br />

Raumbedarf für das Heimatmuseum in Obermillstatt angemeldet wurde, darf<br />

folgendes mitgeteilt werden:<br />

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 13.1.2009 beschlossen, dass nach<br />

Freiwerden der Mansardenwohnung im Heimatmuseum Obermillstatt ein<br />

gemeinsamer Ortsaugenschein mit Ihnen stattfindet und danach die weiteren<br />

Vereinbarungen getroffen werden sollen.<br />

Schreiben von Frau und Herrn Martina und Andreas Auer, Obermillstatt 7, 9872<br />

Millstatt, vom 27.1.2009:<br />

Hiermit möchten wir unseren Mietvertrag vom 15.4.1998 betreffend die Wohnung im<br />

Objekt Obermillstatt 7, abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Millstatt als<br />

Vermieterin und Martina und Andreas Auer als Mieter mit 31.1.2009, unter Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ab 31.7.2009 kündigen.<br />

Antrag: Der Gemeindevorstand soll bezüglich der Wohnung im<br />

Heimatmuseum einen Ortsaugenschein durchführen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 3<br />

ao. Vorhaben WLV – Tschierwegerbach: Genehmigung des<br />

Finanzierungsplanes<br />

Die Gesamtkosten für die Verbauungsmaßnahmen am Tschierwegerbach betragen<br />

€ 1.900.000,- und werden wie folgt aufgeteilt:<br />

Republik Österreich (Bund) € 1.121.100,- d. s. 59%<br />

Land Kärnten € 332.500,- d.s. 17,5 %<br />

Landesstraßenverwaltung € 114.000,- d.s. 6%<br />

9


Marktgemeinde Millstatt € 332.500,- d.s. 17,5 %<br />

Der Finanzierungsplan für das oa. Vorhaben – WLV Tschierwegerbach ist laut<br />

Aufstellung der Finanzverwaltung wie folgt zu genehmigen:<br />

Die Marktgemeinde Millstatt erhält in den Jahren 2009 – 2013 für diese<br />

Verbauungsmaßnahmen Bedarfszuweisungen in der Höhe von € 66.000,- , die<br />

restlichen € 2.500,- werden vom ordentlichen Haushalt zugeführt.<br />

Antrag: Den Finanzierungsplan für die Verbauungsmaßnahmen am<br />

Tschierwegerbach laut Aufstellung der Finanzverwaltung in der<br />

Höhe von € 332.500,- (d. s. 17,5% Beitrag der Gemeinde<br />

Millstatt) zu genehmigen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 4<br />

Familie Grabmann: Ansuchen um Kostenbeteiligung (50%) für die<br />

Mauersanierung bzw. Mauerneuerrichtung<br />

Schreiben der Familie Grabmann vom 27.03.2009:<br />

Da sich die Mauer zwischen unserem Parkplatz und dem Tangernerweg immer mehr<br />

neigt und möglicherweise umstürzen wird, daher saniert oder neu errichtet werden<br />

muss, möchten wir uns an die Gemeinde Millstatt mit dem Ersuchen um eine<br />

Beteiligung an den Kosten für die Reparatur / Neuerrichtung der Böschungsmauer<br />

zwischen Tangernerweg und Parkplatz beim Haus Grabmann, Tangernerweg 67,<br />

9872 Millstatt, wenden. Es handelt sich um eine ca. 15 Meter lange und<br />

durchschnittlich ca. 1,50 Meter hohe Böschungsmauer mit Holzzaun. Die Mauer<br />

wurde in den 1960er Jahren, im Zuge des Hausbaus errichtet, aber natürlich nicht für<br />

die späteren übermäßigen Belastungen ausgelegt. Das die Mauer in einem so<br />

desolaten Zustand ist, ist die Folge von Überbelastung der Straße durch schwere<br />

LKW`s, wie z. B. 4achsige Betontransporter und Holztransporter mit Anhänger und<br />

durch Grabarbeiten für Kanal und Wasserleitungen. Auch wurde die Strasse durch<br />

Sanierungen und Neuasphaltierung immer weiter zu unserer Mauer hin verschoben,<br />

diese dadurch zusätzlich belastet. Da wir der Meinung sind, dass die Sanierung der<br />

Böschungsmauer auch der Sicherheit am Tangernerweg dient, daher auch im<br />

öffentlichen Interesse liegt, ersuchen wir die Gemeinde Millstatt um Übernahme der<br />

Hälfte der Kosten für die Mauer, die, wie beim Haus Berger in Steinschlichtweise<br />

errichtet werden könnte.<br />

Weil beiderseits der Mauer Leitungen der öffentlichen Wasserversorgung verlegt sind<br />

und auch wegen eventueller Straßensperren während der Arbeiten, wäre es uns sehr<br />

recht, wenn Abteilungen der Gemeinde die Durchführung dieses Projektes<br />

übernehmen könnten. Wir hoffen auf eine positive Erledigung unseres Ansuchens<br />

und verbleiben mit freundlichen Grüßen.<br />

Der Baudienst der VG der Gemeinden hat bezüglich dieser Mauer am 6.5.2009 eine<br />

Kostenschätzung abgegeben, in welcher angeführt ist, dass eine Sanierung der<br />

bestehenden Mauer aus bautechnischen Gründen nicht mehr empfohlen wird. Die<br />

Kostenschätzung für die<br />

10


Neuerrichtung als Betonmauer beträgt € 22.000,-<br />

Als Betonmauer mit Natursteinen verblendet € 30.200,-<br />

Als Natursteinschlichtung € 17.000,-<br />

Betonmauer € 22.000,- 50% € 11.000,-<br />

Betonmauer mit NS verblendet € 30.200,- 50% € 15.100,-<br />

Natursteinschlichtung € 17.000,- 50% € 8.500,-<br />

Antrag: Diesen TO – Punkt vorübergehend zurückzustellen und einen<br />

Ortsaugenschein durchzuführen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 5<br />

ÖBF AG: Übernahme von 50% der Errichtungskosten der Stützmauer<br />

Gemeindeparkplatz / Bundesforste Grundstück<br />

Mit e-mail vom 3.3.2009 hat die ÖBF AG, Herr DI Hannes Marktl, dem Bürgermeister<br />

mitgeteilt:<br />

Ich erlaube mir, die heute besprochenen Themen kurz zusammen zu fassen: Bei der<br />

gemeinsamen Besichtigung der Baustelle (Bootshaus Millstatt – Stützmauer) und<br />

Aufklärung bezüglich Rutschgefahr, stimmte Bgm. Pleikner der sofortigen Errichtung<br />

der Stützmauer auf Gemeindegrund zu, da die Gefahr besteht, dass der Hang in der<br />

Tauphase abrutschen könnte. Die Kosten werden zu je 50% von den beiden Parteien<br />

getragen, wobei die ÖBF die Eigenarbeit weiterverrechnet. Ein Komplettangebot<br />

(Referenzangebot) der Firma Rohr Bau beläuft sich netto auf € 12.000,-.<br />

Bgm. Pleikner merkte an, dass ein Gemeinderatsbeschluss auf Grund der<br />

Wahlphase nicht zu erwarten ist, er sieht aber die Dringlichkeit, da Gefahr in Verzug,<br />

und stimmt dem Bau zu. Die ÖBF wird für die Stützmauererrichtung den<br />

Gemeindeparkplatz (Skaterplatz) als Zufahrt verwenden und diesen auch im<br />

südwestlichen Bereich absperren / sichern.<br />

Mit Schreiben vom 30.4.2009 und angeschlossener Kostenaufstellung hat die ÖBF<br />

AG, Forstbetrieb Kärnten Lungau, die Gesamtkosten von € 8.950, 70 bekannt<br />

gegeben, der 50%ige Gemeindeanteil beträgt somit € 4.475, 35.<br />

Antrag: Übernahme von 50% der Errichtungskosten, d. s. € 4.475, 35,<br />

der Stützmauer zwischen Gemeindeparkplatz und dem<br />

Bundesforste Grundstück durch die Marktgemeinde.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 7<br />

Mag. Richard Fuchs – Teilweise Rückbegrünung des bestehenden Parkplatzes<br />

und Abänderung der Einbindung in den Ortschaftsweg Sappl<br />

Mit Schreiben vom 18.03.2009 stellt Herr Mag. Richard Fuchs, Sappl 7, 9872<br />

Millstatt, folgendes Ersuchen an die Marktgemeinde Millstatt:<br />

Betreff: Teilweise Rückbegrünung eines bestehenden Parkplatzes und Abänderung<br />

der Einbindung in die Gemeindestrasse.<br />

11


Gegenstand meines Ansuchens ist der Rückbau bzw. Rückbegrünung eines Teil des<br />

Parkplatzes des ehemaligen Gasthauses Dietrich zur Errichtung einer<br />

Kinderspielwiese und der dafür nötigen geringfügigen Abänderung der Einbindung<br />

der Parkplatzeinfahrt an die Gemeindestrasse.<br />

Die geringfügige Verschiebung bzw. Begradigung des Zufahrtskorridors für die<br />

Liegenschaft 645/3 EZ 168 Herwig Lackenbucher (Servitutsberechtigter) wurde mit<br />

Herrn Herwig Lackenbucher mündlich besprochen und von ihm aus ohne Einwände<br />

zugesagt. Die Durchfahrt zum Karolinenhof wird dadurch begradigt sowie begünstigt<br />

und das Errichten einer Spielwiese nahe des Hauses möglich.<br />

Die Höhe der dafür nötigen Anschüttung ist geringer als 1 m und soll angrenzend zur<br />

Gemeindestraße mittels Steinwurf oder Fortsetzung der bestehenden Mauer<br />

erfolgen. Weiters ist eine Verbreiterung des straßenseitigen Zuganges zum<br />

ehemaligen Gastgarten von der Gemeindestraße aus vorgesehen (Höhe ca. Wiese<br />

Grundstück 642). Dazu müsste lediglich ein Teil der bestehenden<br />

Terrassenbegrenzung bzw. Gartentor entfernt werden.<br />

Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung vom 2.4.2009:<br />

Herr Mag. Richard Fuchs beabsichtigt eine teilweise Rückbegrünung des<br />

bestehenden Parkplatzes (643/1, KG Matzelsdorf) sowie die Abänderung der<br />

Parkplatzeinbindung von der Gemeindestraße (1019/2, KG Matzelsdorf). Außerdem<br />

ist eine Verbreiterung des Zuganges östlich des ehemaligen Gastgartens geplant<br />

(643/2, KG Matzelsdorf).<br />

Laut ministeriell genehmigten Gefahrenzonenplan der Marktgemeinde Millstatt liegen<br />

die gegenständlichen Grundstücke teilweise in der Roten bzw. Gelben Gefahrenzone<br />

des Sapplerbaches.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass die neue Einbindung in südlicher Richtung abgerückt<br />

wird und somit der Einbindungswinkel (Gemeindestraße – Parkplatzeinbindung)<br />

spitzer wird, ist eine negative Beeinflussung des Hochwasserabflusses nicht zu<br />

erwarten. Um die Standsicherheit der neuen Weganlage und der entstehenden<br />

Böschung (diese ergibt sich beim Durchstich durch die bestehende Mauer im<br />

Südosten des Grundstückes Nr. 643/1) sicherzustellen, muss diese mit einer<br />

Grobsteinschlichtung abgesichert werden. Im Anschlussbereich an die bestehende<br />

Mauer ist die Grobsteinschlichtung in Beton zu verlegen. Wie in den Planunterlagen<br />

dargestellt, ist die geplante Böschung zwischen Gemeindestraße und der geplanten<br />

Grünfläche (Grstr. Nr. 643/2) mit Grobsteinen zu sichern. Die geplante Verbreiterung<br />

des Zuganges darf nur in südlicher Richtung erfolgen. Der Niveauunterschied<br />

zwischen Terrasse und Gemeindestraße ist in jedem Fall zu halten. Ausgeglichen<br />

kann der Niveauunterschied entweder mit einer Stiege oder einer Rampe werden.<br />

Beide Varianten sind in Beton auszuführen. Anmerkung: Die Grobsteine haben ein<br />

Gewicht von rund 1 to aufzuweisen.<br />

Antrag: Genehmigung der Abänderung der Einbindung in den<br />

Ortschaftsweg Sappl auf der Grundlage des vorgelegten<br />

Planes.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

12


TO-Punkt 8<br />

Walter Steurer (Salon „Modern Style“) – Ansuchen um Erlassung der<br />

Kommunalsteuer bis auf weiteres<br />

Mit e-mail vom 30.3.2009 ersucht Herr Walter Steurer nach dem Tod seiner<br />

Lebensgefährtin, Frau Karoline Wulschnig, deren Friseursalon „Modern Style“ von<br />

ihm weitergeführt wird, um Erlassung der Kommunalsteuer bis auf weiters.<br />

Diskussion:<br />

GV DI (FH) Lagger: Die Gemeinderevision hat bekanntgegeben, dass eine<br />

Steuererlassung rechtlich nicht möglich ist, bei positivem Beschluss sollte dies als<br />

Wirtschaftsförderung tituliert werden.<br />

Bgm. Pleikner: Herr Walter Steurer führt den Betrieb vor allem aus dem Grund<br />

weiter, weil 3 Lehrlinge angestellt sind und diese ihre Lehrzeit noch nicht beendet<br />

haben.<br />

Vzbgm. Maier: Die Arbeitsplätze, vor allem die Lehrstellen sollen erhalten bleiben.<br />

GR Wögerbauer: Dem einzigen Friseurbetrieb in der Gemeinde soll geholfen werden.<br />

Antrag: Herrn Walter Steurer (Salon „Modern Style“) eine Wirtschafts-<br />

förderung für die Lehrlingsausbildung in Höhe der anfallenden<br />

Kommunalsteuer für die Jahre 2009 und 2010 zu gewähren.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 9<br />

VS Millstatt – Austausch von Stühlen und Tischen in einer Klasse der<br />

Volksschule<br />

Frau Dir. Ilse Lackner von der VS-Millstatt beabsichtigt, sukzessive in den einzelnen<br />

Klassen die Stühle bzw. Tische zu erneuern. Sie hat ein Gesamt-Angebot der Mayr-<br />

Schulmöbel GmbH, Mühldorf 2, 4644 Scharnstein, vom 2.12.2008 über € 6.867, 84<br />

für alle Klassen vorgelegt. Die Gesamtsumme dividiert durch 4 Klassen ergibt eine<br />

Summe von € 1.720,- je Klasse. Frau Dir. Ilse Lackner würde heuer mit der<br />

Neuausstattung einer Klasse beginnen.<br />

Vzbgm. Maier gibt bekannt, dass die Bedeckung im Schulbudget gegeben ist.<br />

Antrag: Den Ankauf von Stühlen und Tischen für eine Klasse der VS<br />

Millstatt laut Angebot der Fa. Mayr-Schulmöbel im Ausmaß<br />

von € 1.720,- zu beschließen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

13


TO-Punkt 10<br />

Christian Lagger – Verlängerung des Mietvertrages für weitere 3 Jahre<br />

Herr Christian Lagger, Überfuhrgasse 43, 9872 Millstatt, hat mit der Marktgemeinde<br />

Millstatt über die Wohnung Top 2 im Wohnhaus Überfuhrgasse 43 ein gültiges<br />

Mietverhältnis bis zum 31.12.2009. Die Wohnung hat ein Ausmaß von 33,90 m². Mit<br />

Schreiben vom 12.4.2009 hat Herr Christian Lagger um Verlängerung des<br />

Mitverhältnisses für weitere 3 Jahre, dass wäre bis zum 31.12.2011, angesucht.<br />

Diskussion:<br />

GR Hofer: Hat es nicht Probleme mit Herrn Christian Lagger und den Anrainern<br />

gegeben ?<br />

Bgm. Pleikner: Die soziale Ader der Marktgemeinde Millstatt soll mit der<br />

Verlängerung des Mietvertrages zum Ausdruck gebracht werden.<br />

Antrag: Der Verlängerung des Mietvertrages für Herrn Christian Lagger<br />

um weitere 3 Jahre zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 12<br />

Dr. Wolfgang Hütter – Schadenersatzforderung für Zaun und Mauer aufgrund<br />

von Straßenbauarbeiten am Bichlweg<br />

Nach dem Ausbau des Bichlweges im Jahr 2004 gibt es zwischen Herrn Dr.<br />

Wolfgang Hütter und der Marktgemeinde Millstatt einen Schriftverkehr betreffend<br />

Schadenersatz an seinem Zaunsockel und Zaun. Mit Schreiben vom 19.10.2008 hat<br />

Herr Dr. Wolfgang Hütter die Marktgemeinde Millstatt aufgefordert bis 19.12.2008 zu<br />

erklären, dass sie die Verpflichtung zum Schadenersatz anerkennt und den Schaden<br />

bis zum 30.5.2009 behebt.<br />

Hinweis: Der Gemeinderat hat die Schadenersatzforderung am 27.11.2008<br />

abgelehnt.<br />

Am 10.12.2008 langte die statische Stellungnahme des Herrn DI Hermann Moser,<br />

Hauptplatz 7/III, 9800 Spittal/Drau, bezüglich der Gartenmauer Dr. Hütter bei der<br />

Marktgemeinde Millstatt ein.<br />

Unter Punkt 4. Zusammenfassung hat Herr DI Hermann Moser ausgeführt:<br />

Die vorgefundenen Schäden an der Gartenmauer entlang des Bichlweges sind durch<br />

die Veränderungen in der Belastung auf den Wandsockel, hervorgerufen durch die<br />

Straßenerhöhung, in Zusammenwirken mit der daraus resultierenden höheren<br />

Belastung durch Erddruck, Verkehrslasten, Wassereinfluss, Frost und Taueinwirkung<br />

entstanden. Um weitere Verschlechterungen an der Mauer zu vermeiden wird<br />

empfohlen, den Erddruck an der Wand abzubauen und das Oberflächenwasser der<br />

Böschung schadfrei abzuleiten.<br />

Antrag: Den gegenständlichen TO – Punkt vorerst zurückzustellen und<br />

einen Ortsaugenschein durchzuführen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

14


TO-Punkt 13<br />

Pfarramt Obermillstatt – Ansuchen um finanzielle Unterstützung für die Orgel<br />

in Matzelsdorf<br />

Mit Eingabe vom 9.1.2009 hat das Pfarramt Obermillstatt um finanzielle<br />

Unterstützung zum Ankauf für die Orgel in der Wallfahrtskirche Matzelsdorf ersucht<br />

und darauf hingewiesen, dass im Jahr 2007 von der Marktgemeinde Millstatt bereits<br />

eine Unterstützung von € 2.500,- gewährt wurde.<br />

Diskussion:<br />

GV DI (FH) Lagger: Die Marktgemeinde hat zur Orgel bereits € 2.500,- beigesteuert.<br />

Vzbgm. Maier: Die derzeitige Budgetlage ist für die Gewährung solcher Förderungen<br />

schwierig. Es würde für diese Summe eine sinnvollere Verwendung geben, z. B. in<br />

der Volksschule Obermillstatt.<br />

Vzbgm. Dertnig: Die Sanierung der Wallfahrtskirche Matzelsdorf ist eine großartige<br />

Leistung.<br />

GV DI Schuster: Die Leistung der DG sollte mit € 1.000,- belohnt werden.<br />

GR Wögerbauer: Für die Orgelfinanzierung sollte eine Bausteinaktion stattfinden.<br />

GR Mag. Printschler: Im Nahbereich der Wallfahrtskirche gibt es kein öffentliches<br />

WC, die Errichtung eines solchen wäre wichtiger.<br />

GR Hofer: Die Wallfahrtskirche in Matzelsdorf bekam von der Marktgemeinde<br />

ausreichend Subvention. Das Ordinariat in Klagenfurt zahlt zur Orgel keinen Cent<br />

Beitrag, da die Orgel ein Prestigeprojekt ist.<br />

Bgm. Pleikner: Die DG Matzelsdorf wollte im Zuge der Mühlenerrichtung ein<br />

öffentliches WC mitinstallieren, dagegen hat Herr GR Hofer interveniert.<br />

GR Pertl: In keiner Kirche hat die örtliche Gemeinschaft so viel Arbeit investiert wie in<br />

Matzelsdorf. Man sollte die Zusammenarbeit der Gemeinschaft belohnen.<br />

GR Mag. Sichrowsy: Die Wallfahrtskirche in Matzelsdorf ist ein wichtiges Bauwerk<br />

am Pilgerweg.<br />

GR Burgstaller: Ich würde einen Unterstützungsbeitrag von € 1.500,- vorschlagen,<br />

denn die Wallfahrtskirche in Matzelsdorf ist ein Aushängeschild.<br />

GV DI Schuster überreicht dem Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt einen<br />

schriftlichen Abänderungsantrag.<br />

Bgm. Pleikner bringt den Abänderungsantrag zur Abstimmung:<br />

Antrag: Ich beantrage, den Orgelkauf mit € 1.250,- zu unterstützen.<br />

Abstimmung: 19 : 4 (Gegenstimmen: GR Friedrich, GR Mansbart,<br />

GR Lagger, GR Mag. Printschler)<br />

TO-Punkt 14<br />

GR Josef Hofer – Antrag auf Sanierung des Geh- und Radweges im Bereich der<br />

„Schürpferallee“<br />

Antrag des Herrn GR Josef Hofer vom 2.5.2009:<br />

Antrag auf Sanierung des Geh- und Radweges im Bereich der Schöpferallee. Ich<br />

stelle den Antrag auf Sanierung des Geh- und Radweges im Bereich der<br />

Schöpferalle. Die Löcher im Asphalt entlang der Mauer sind eine Gefährdung für die<br />

Fußgänger und Radfahrer, besonders in der Nacht.<br />

15


Nachdem Herr Pacher seinen Betrieb weiter ausbaut ist zur Sicherheit der Gäste<br />

eine Sanierung dringend notwendig.<br />

Vorgeschichte:<br />

Am 18.4.2005 hat die Fa. Holzbau Moser aus Spittal/Drau den Geh- und Radweg auf<br />

der Schürpferallee mit einem LKW befahren und augrund des Gesamtgewichtes den<br />

Geh- und Radweg beschädigt. Dieser Sachverhalt wurde am 25.4.2009 beim<br />

Gendarmerieposten Millstatt zur Anzeige gebracht.<br />

Amtsvermerk der Amtsleitung vom 20.6.2005: Am 20.5.2005 um 17.30 Uhr wurde<br />

vom Sachverständigen Ing. Kurt Bernthaler der Schaden bei der Schürpferallee mit<br />

Herrn AL Kogler besichtigt. Bei der Besichtigung wurde festgehalten, dass von der<br />

Seeseite der Unterbau untersucht werden sollte. Die Marktgemeinde Millstatt<br />

beauftragte Herrn Inspektor Jaritz einen Tauchgang vorzunehmen und ergab dieser,<br />

dass die Unterlagsbretter nicht fugendicht verlegt sind, sodass durch ständigen<br />

Wassereinbruch regelrechte „Höhlen“ ausgeschwemmt werden und dadurch der<br />

Einbruch der Flächen des Gehweges erfolgt. Auch in den letzten Jahren (bevor<br />

dieser Weg asphaltiert wurde) mussten von der Gemeinde immer wieder<br />

entstandene Löcher neu aufgefüllt werden.<br />

Von Seiten des Sachverständigen Ing. Bernthaler wurde ein Schaden von € 9.866,-<br />

festgestellt, welcher auch von Seiten der Versicherung laut telefonischer Nachfrage<br />

am 20.6.2005 (Frau Woschniak – Donauversicherung) anerkannt wurde. Der<br />

Schadensbetrag wurde von der Marktgemeinde Millstatt mit Schreiben vom<br />

4.10.2005 angefordert und wurde dieser Betrag am 25.10.2005 an die<br />

Marktgemeinde Millstatt überwiesen.<br />

Die Kostenschätzung für die Sanierung des Geh- und Radweges im Bereich Monte<br />

Christo von der VG der Gemeinden, Abteilung Baudienst, Tirolerstraße 13, 9800<br />

Spittal/Drau, vom 4.6.2009 beträgt € 21.114,-<br />

Diskussion:<br />

Vzbgm. Maier: Am Geh- und Radweg soll das Befahren mit Autos und Motorrädern<br />

unterbleiben und das bestehende Halte- und Parkverbot eingehalten werden.<br />

GR Hofer: Diese Sanierung ist eine Angelegenheit der Sicherheit, die man jederzeit<br />

rechtfertigen kann.<br />

Bgm. Pleikner: Die Polizeiinspektion wurde bereits aufgefordert, das Halte- und<br />

Parkverbot zu exekutieren.<br />

Antrag: Die beschädigten Bereiche in der Schürpferalle zu sanieren, mit<br />

vorangehender Herstellung von Suchschlitzen und Auftragsver-<br />

gabe mittels Direktvergabe an die Strabag.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

16


TO-Punkt 15<br />

Antrag GR Josef Hofer – Jeder Referent soll für sein Referat die volle<br />

Verantwortung übernehmen<br />

Antrag des Herrn GR Josef Hofer vom 30.4.2009:<br />

Jeder Referent soll für sein Referat die volle Verantwortung übernehmen. Ich stelle<br />

den Antrag, dass in der kommenden Periode jeder Referent die volle Verantwortung<br />

für sein Referat übernimmt und der Bürgermeister nicht mutwillig in jedes Referat<br />

eingreift. Für die Mitarbeiter in unserer Gemeinde ist es nämlich wichtig zu wissen,<br />

wie die Kompetenzen verteilt sind. Weiters müssen alle Aufträge über die<br />

Amtsleitung ausgeführt werden, sie überprüft auch, ob die erforderlichen Beschlüsse<br />

vorhanden sind. Dies gilt auch für den Bürgermeister, nur durch die Einhaltung der<br />

Zuständigkeiten jedes einzelnen können wir die Voraussetzungen für einen klaren<br />

Aufgabenbereich einer neuen Amtsleitung schaffen.<br />

Rechtsansicht des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 – Gemeinden,<br />

Dr. Mag. Markus Matschek, vom 6.5.2009 zu diesem Antrag:<br />

Eine derartige Beschlussfassung obliegt nicht dem Gemeinderat, da es diesbezüglich<br />

eine klare Regelung im § 69 Abs. 8 der K-AGO gibt:<br />

Aufgaben des Bürgermeisters: § 69 Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich<br />

Absatz 8:<br />

Hinsichtlich der auf die Gemeindevorstandsmitglieder gemäß Abs. 4 bis 6<br />

aufgeteilten Aufgaben handeln die Mitglieder des Gemeindevorstandes im Namen<br />

des Bürgermeisters und sind an seine Weisungen gebunden. Auf Verlangen eines<br />

Mitgliedes des Gemeindevorstandes sind Weisungen schriftlich zu erteilen.<br />

Diskussion:<br />

GR Hofer: Mich betrifft die Referatsaufteilung nicht mehr. In der letzten Periode hat<br />

der Bürgermeister öfters in mein Referat eingegriffen. Jeder Referent soll deshalb die<br />

volle Verantwortung tragen.<br />

Vzbgm. Maier: Dieser Antrag ist unnotwendig, denn die gesetzliche Regelung steht<br />

deutlich in der K-AGO.<br />

GV DI Schuster: Die K-AGO ist ein Gesetz, das diesbezüglich alles regelt.<br />

Bgm. Pleikner: Aufgrund dieses Gesetzes wurde die Referatsaufteilung am 2.4.2009<br />

vom Gemeinderat beschlossen.<br />

GR Mag. Printschler: Ich hatte in der letzten Periode das Gefühl, dass die positiven<br />

Dinge der Bürgermeister unterschreibt und die negativen der Referent.<br />

Bgm. Pleikner: Die Fertigungsklausel ist in der K-AGO klar geregelt.<br />

Antrag: Verweis auf die Bestimmungen des § 69 der K-AGO, worin die<br />

Agenden des Bürgermeisters und die Referatsaufteilung<br />

geregelt sind.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

17


TO-Punkt 16<br />

DG Lammersdorf, Grantsch und Görtschach – Antrag auf Förderung anlässlich<br />

des 20ig jährigen Bestehens<br />

Antrag der Dorfgemeinschaft Lammersdorf vom 30.4.2009 an den Gemeinderat der<br />

Marktgemeinde Millstatt:<br />

In diesem Jahr feiert die Dorfgemeinschaft Lammersdorf, Grantsch und Görtschach<br />

sowie die darin integrierte Theatergruppe Jaspit ihr 20ig jähriges Bestehen. Unsere<br />

Dorfgemeinschaft hat in den letzten 20 Jahren sehr viel im Dorf bewegt, so darf ich<br />

die Gestaltung unseres Dorfplatzes, den Bau des Dorfgemeinschaftshauses sowie<br />

den Bau des Beachvolleyballplatzes als besonderes Highlight hervorheben, welche<br />

zum allergrößten Teil ohne öffentliche Gelder finanziert und gebaut worden sind. Die<br />

Theatergruppe Jaspit wiederum führt in diesem Sommer 2009 das 20. Märchen im<br />

Wald auf. Diese Veranstaltungsreihe hat sich mittlerweile als Fixpunkt im Millstätter<br />

Sommerprogramm etabliert und bietet hochwertige Unterhaltung für Einheimische<br />

und Gäste. Um nun die Märchenaufführungen im diesjährigen Jubiläumsjahr<br />

entsprechend würdig begehen zu können, wird seitens der Dorfgemeinschaft ein<br />

erhöhter finanzieller Aufwand notwendig. Eine entsprechende Kostenabschätzung<br />

entnehmen Sie bitte der beiliegenden Aufstellung, in welcher ein geschätzter Abgang<br />

von ca. € 2.500,- ausgewiesen wird. Aus diesem Grunde stellt die Dorfgemeinschaft<br />

Lammersdorf, Grantsch und Görtschach an den Gemeinderat der Marktgemeinde<br />

Millstatt einen Antrag um finanzielle Unterstützung anlässlich unseres 20 Jahr<br />

Jubiläums. In Erwartung einer positiven Erledigung unserer Antrages verbleibt mit<br />

freundlichen Grüßen der Obmann Josef Brugger.<br />

Im Finanzierungsplan stehen Ausgaben von € 12.470,- den Einnahmen von €<br />

10.000,- gegenüber, sodass sich ein voraussichtlicher Abgang von € 2.470,- ergibt.<br />

Diskussion:<br />

Bgm. Pleikner: Ich danke allen Mitgliedern des Gemeindevorstandes und<br />

Gemeindrates für die Anwesenheit beim Festakt in Lammersdorf.<br />

GR Hofer: Wie kommt man auf den Betrag von € 700,- ? Welche Bautätigkeiten hat<br />

die DG in Zukunft vor ? 20 Jahre ist kein besonderes Jubiläum.<br />

Bgm. Pleikner: Den Höhepunkt für die DG stellt die Veranstaltungsreihe 20 Jahre<br />

Märchen im Märchenwald dar. Der DG gebührt für die Leistungen in den letzten 20<br />

Jahren eine große Wertschätzung durch die Marktgemeinde.<br />

Vzbgm. Maier: Die Unterstützung ist voll gerechtfertigt. Die Märchenaufführungen<br />

bedeuten für die DG einen enormen Arbeitsaufwand, bei jeder Aufführung arbeiten<br />

dort 70 – 80 Personen ehrenamtlich.<br />

GR Hofer: Mit den Märchenaufführungen wird wahrscheinlich ein Reingewinn erzielt,<br />

deshalb verstehe ich nicht, wofür die € 700,- gedacht sind.<br />

GR Pertl: Die Märchenaufführungen sind in ganz Kärnten bekannt.<br />

Vzbgm. Dertnig: Ein Teil des Geldes der Märchenaufführungen werden von der DG<br />

der Kinderkrebshilfe gespendet und dies bereits seit 20 Jahren. Der DG bleibt aus<br />

den Märchenaufführungen kein Reingewinn. Die Kosten für die Tonanlage mit Licht<br />

belaufen sich pro Spielsaison allein auf € 3.200,-. Dieser kleine Beitrag der<br />

Marktgemeinde zum Jubiläum ist sicher gerechtfertigt.<br />

GV DI Schuster: Die gute Dorfgemeinschaft verbindet die örtliche Bevölkerung und<br />

die Märchenaufführungen stellen überdies ein touristisches Angebot dar.<br />

18


Antrag: Gewährung eines Förderungsbetrages von € 700,- anlässlich<br />

des 20ig jährigen Jubiläums der Dorfgemeinschaft Lammersdorf.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 17<br />

Silvia Steinacher – Verkauf eines Bildes an die Marktgemeinde Millstatt um €<br />

3.000,-<br />

Schreiben der Frau Silvia Steinacher, K.F.J.Straße 117, 9872 Millstatt, vom 6.5.2009:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Josef Pleikner. Ich erlaube mir, für das an die<br />

Marktgemeinde Millstatt gelieferte „Sonnenbild“ einen Betrag von € 3.000,- in<br />

Rechnung zu stellen. Das Bild wurde für die Aufbahrungshalle Kalvarienberg<br />

geliefert. Ich ersuche um Überweisung an die Raiffeisenbank Döbriach, BLZ 39457,<br />

Konto Nr. 536995 und verbleibe mit freundlichen Grüßen.<br />

Diskussion:<br />

Vzbgm. Maier: € 3.000,- sind hohe Kosten für ein Bild, dass vor 2 Jahren angekauft<br />

wurde. Im neuen Konzept für die Aufbahrungshalle ist kein Platz für das Bild<br />

vorgesehen.<br />

Vzbgm. Dertnig: 3 Mitglieder des Gemeindevorstandes haben damals das Bild<br />

angekauft. Dieses Bild mit „Blick in die Ewigkeit“ würde gut in die Aufbahrungshalle<br />

passen. Der Preis von € 3.000,- für dieses Bild ist nicht überhalten.<br />

GR Mag. Printschler: Das Bild wurde im Zuge der damaligen Vernissage für die<br />

Aufbahrungshalle angekauft. Es war mit dem Preis von € 5.000,- ausgewiesen. Frau<br />

Steinacher bot der Gemeinde das Bild zum Sonderpreis von € 3.000,- an. Der<br />

Gemeinderat soll in der nächsten Sitzung einen Grundsatzbeschluss zum<br />

Bilderankauf für € 500,- fassen. Dann könnte dieser Ankauf wie folgt bedeckt<br />

werden: € 500,- laut GR Beschluss, € 1.250,- aus dem Kulturbudget und € 1.250,-<br />

aus den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters.<br />

GV DI Schuster: Der Betrag von € 500,- ist vernünftig, ein Betrag von € 3.000,- ist<br />

zuviel, um diesen Betrag könnte man 50 Jahre lang den Pachtzins für die Müllinsel<br />

zahlen.<br />

GR Hofer: Welchen Betrag ist der Bürgermeister bereit aus den Verfügungsmitteln zu<br />

übernehmen ?<br />

GR Klinar: Wenn das Bild angekauft wurde, sollte die Gemeinde dazu stehen.<br />

Vzbgm. Maier diskutiert hier über ein paar tausend Euro, im Zuge der Aktion Kärnten<br />

wasser.reich waren ihm weitaus höhere Summen egal. Ich finden den<br />

Kompromissvorschlag von Kollegen GR Mag. Printschler in Ordnung. Die Sache soll<br />

auch unter dem Aspekt „gute Zusammenarbeit“ bereinigt werden.<br />

EM Egger: Die meisten wissen aus der Vorzeit des Gemeinderates nichts.<br />

GR Mag. Michael Printschler überreicht dem Bürgermeister zu diesem<br />

Tagesordnungspunkt einen schriftlichen Abänderungsantrag.<br />

Bgm. Pleikner bringt den Abänderungsantrag zur Abstimmung:<br />

19


Antrag: Genehmigung von € 500,- für diesen Ankauf. Der Rest ist je<br />

zur Hälfte aus dem Kulturbudget (€ 1.250,-) und aus den<br />

Verfügungsmitteln des Bürgermeisters (€ 1.250,-) zu bedecken.<br />

Abstimmung: 17 : 6 (Gegenstimmen: GR Pertl, GR Hofer, Vzbgm. Maier,<br />

GV DI (FH) Lagger, GR Wögerbauer, GR Esterl)<br />

TO-Punkt 20<br />

Haftungserklärung zum Darlehensvertrag über € 1.974.000,- für den<br />

Wasserverband Millstättersee<br />

Mit Schreiben vom 12.5.2009 hat der Wasserverband Millstätter See der<br />

Marktgemeinde Millstatt mitgeteilt:<br />

Der Wasserverband Millstätter See ersucht höflichst um Annahme der<br />

Haftungserklärungen zur Darlehensaufnahme betreffend die<br />

Abwasserbeseitigungsanlage „Kanal-Sanierung Verbandsgebiet WVM“ in der<br />

nachstehend für Ihre Gemeinde errechneten Haftungshöhe. Nach Beschlussfassung<br />

und entsprechender Erklärungsfertigung bitten wir Sie höflichst um Retournierung<br />

derselben (3-fach Original) inkl. des Protokollauszuges (2-fach) bis spätestens 8. Juli<br />

2009 – unterfertigt nach AGO. Der Wasserverband wird für alle Mitgliedsgemeinden<br />

die gemeindeaufsichtsbehördliche Genehmigung beantragen.<br />

Finanzierung der Baukosten € 2.820.000,-<br />

70 % Bankdarlehen ÖKK gefördert € 1.974.000,-<br />

30 % Landesmittel € 846.000,-<br />

ÖKK – gefördertes Bankdarlehen – BA 35:<br />

Marktgemeinde Seeboden 25,478% € 502.935,72<br />

Marktgemeinde Millstatt 19,916% € 393.141,84<br />

Stadtgemeinde Radenthein 26,273% € 518.629,02<br />

Gemeinde Bad Kleinkirchheim 18,381% € 362.840,94<br />

Gemeinde Feld am See 4,951% € 97.732,74<br />

Gemeinde Ferndorf 0,335% € 6.612,90<br />

Gemeinde Afritz am See 4,330% € 85.474,20<br />

Stadtgemeinde Spittal/Drau 0,336% € 6.632,64<br />

Gesamt 100,00% € 1.974.000,00<br />

Die gegenständliche Maßnahme wurde in den Verbandsgremien einstimmig<br />

beschlossen. Das Bankdarlehen wurde ausgeschrieben, wobei die Vergabe in der<br />

Vorstandsitzung am 16.4.2009, unter dem TO 8 an die Raiffeisenbank Millstättersee<br />

als Bestbieter erfolgte.<br />

Antrag: Genehmigung der Haftungserklärung zur Darlehensaufnahme<br />

Betreffend das geförderte Bankdarlehen ÖKK – BA 35 für den<br />

19,916%igen Anteil der Marktgemeinde Millstatt in der Höhe<br />

von € 393.141,84.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

20


TO-Punkt 21<br />

Genehmigung Förderungsvereinbarung: Landesausstellung<br />

Bildhauersymposium<br />

Aktenvermerk der Finanzverwaltung vom 12.5.2009:<br />

Im Jahr 2008 wurde für das Projekt „Bildhauersymposium“ im Zuge der<br />

Landesausstellung „Wasser.reich – WasserLeben“ mit der Kulturinitiative Millstatt ein<br />

Förderungsvertrag in Höhe von € 70.000,- abgeschlossen und vom Gemeinderat am<br />

5. Juni 2008 beschlossen. Am 7.5.2009 teilte die KIM mit, dass der Förderungsantrag<br />

seine Gültigkeit verliert, da die Abwicklung des Projektes „Bildhauersymposium“ von<br />

den Künstlern Mag. Printschler, Seibald und Kos selbstständig durchgeführt wird.<br />

Somit wäre die Förderungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde Millstatt<br />

einerseits und den Künstlern Mag. Printschler – Seibald – Kos neu abzuschließen,<br />

was einen Gemeinderatsbeschluss erfordert.<br />

Die Förderungsvereinbarung über € 70.000,- wurde von der Finanzverwaltung<br />

vorbereitet und liegt diesem Akt bei.<br />

Antrag: Genehmigung der Föderungsvereinbarung über € 70.000,- für<br />

das Bildhauersymposium im Zuge der Landesausstellung.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

Genehmigung Förderungsvereinbarung: Landesausstellung Wasser Fontäne<br />

Amtsvermerk der Finanzverwaltung vom 12.5.2009:<br />

Laut Information von Herrn Mag. Printschler vom 11.5.2009 wird das Projekt<br />

„Wasser.Fontäne“ aus der mit der Millstättersee Tourismus GmbH abgeschlossenen<br />

Förderungsvereinbarung (GR Beschluss vom 5.6.2008) herausgenommen und es<br />

läuft über ihn als Förderungswerber. Somit ist die Förderungsvereinbarung zu ändern<br />

bzw. ist eine neue Förderungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde Millstatt<br />

einerseits und Herrn Mag. Michael Printschler andererseits für das Projekt<br />

„Wasser.Fontäne“ abzuschließen, was einen Gemeinderatsbeschluss erfordert.<br />

Die Förderungsvereinbarung über € 20.000,- wurde von der Finanzverwaltung<br />

vorbereitet und liegt diesem Akt bei.<br />

Antrag: Genehmigung der Förderungsvereinbarung über € 20.000,- für<br />

die Wasserfontäne im Zuge der Landesausstellung.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 22<br />

BZÖ Millstatt – Antrag auf Regelung für Geburtstagsbesuche und Geschenke<br />

für Neugeborene<br />

Antrag der BZÖ gemäß § 41 der K-AGO vom 19.5.2009:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Gemeinderatskollegen !<br />

Das BZÖ Millstatt möchte in Zukunft allen GemeindebürgerInnen ab dem 80.<br />

Lebensjahr (und bei allen darauf folgenden runden Geburtstagen) zu ihren<br />

Geburtstagen persönlich besuchen.<br />

21


Seitens des Sozialreferenten, Vzbgm. Florian Maier, sollen diese Personen zu Hause<br />

besucht werden, dabei sollen auch Vertreter aller in Millstatt vertretenen Parteien<br />

über diese Termine informiert werden. So könnte, laut dem BZÖ Millstatt, eine<br />

Abordnung der Gemeinde gemeinsam Glückwünsche überbringen.<br />

Den Jubilaren sollen Geschenke übergeben werden, welche bei heimischen<br />

Betrieben, vom Budget des Sozialreferates aus dem VA – „Familienpolitsche<br />

Maßnahmen“ angekauft werden sollen. Weiters soll, seitens des Sozialreferenten<br />

jedes neugeborene Kind in der Gemeinde einen Gutschein bekommen, welcher<br />

ebenfalls aus dem VA – „Familienpolitische Maßnahmen“ finanziert werden soll. Die<br />

Höhe der jeweiligen Ausgaben für Gutscheine und Geschenke wird im zuständigen<br />

Sozialausschuss festgelegt.<br />

Termine werden vom Sozialreferenten organisiert, die dafür notwendigen Daten<br />

werden dem Referenten seitens des Meldeamtes zeitgerecht mitgeteilt.<br />

Das BZÖ Millstatt stellt gemäß § 41 der AGO den Antrag, die im Ausschuss für<br />

Familie, Soziales, Jugend und Sport beschlossenen und oben beschriebenen<br />

Maßnahmen zur Ehrung von älteren Gemeindebürgern bzw. Förderung von<br />

Jungfamilien zu beschließen.<br />

Diskussion:<br />

Vzbgm. Maier erläutert dem Gemeinderat was zu diesem Tagesordnungspunkt im<br />

Ausschuss für Familie / Soziales / Jugend / Sport diskutiert bzw. vorberaten wurde.<br />

GR Klinar: Ich würde auch die 80ig und 85ig jährigen persönlich besuchen.<br />

Vzbgm. Maier: Aufgrund der großen Personenanzahl ist die schwer machbar.<br />

Antrag: Den Betrag für Neugeborene von der Gemeinde von bisher<br />

€ 25,- auf € 50,- zu erhöhen mit Wirkung ab dem Jahr 2010 und<br />

die Geburtstagsbesuche ebenfalls ab dem Jahr 2010 wie folgt<br />

zu gestalten, dass die 80-er und 85-er gemeinsam eingeladen<br />

werden und ab dem 90-igsten Geburtstag durch die Mitglieder<br />

des Sozialausschusses persönlich bei allen halbrunden und<br />

runden Geburtstagen besucht werden. Die Kosten für die<br />

Geschenke werden mit € 40,- festgelegt. Das Budget für diese<br />

Vorhaben soll aus dem Ansatz der familienpolitischen<br />

Maßnahmen im nächsten Jahr erhöht werden.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 23<br />

„Interkommunale Wirtschaftsregion“ im Bezirk Spittal/Drau –<br />

Grundsatzbeschluss zur Gründung bzw. zum Beitritt<br />

Schreiben der Entwicklungsagentur Kärnten wegen „Interkommunale<br />

Wirtschaftsregion“ im Bezirk Spittal/Drau vom 18.5.2009:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pleikner, geschätzte Gemeinderatsmitglieder ! In<br />

der Anlage übermitteln wir Ihnen die einzelnen Vorträge, sowie den von der<br />

Abteilung 3, Herrn Dr. Matschek erstellten Entwurf für einen Grundsatzbeschluss. Als<br />

Termin für die Beibringung des gegenständlichen Grundsatzbeschlusses wurde<br />

einvernehmlich der 30.8.2009 fixiert.<br />

22


Jene Gemeinden die sich grundsätzlich zur Gründung einer „Interkommunalen<br />

Wirtschaftsregion“ bekennen, werden daher aufgefordert, den gegenständlichen<br />

Beschluss im Gemeinderat herbeizuführen und diesen bis spätestens 30.8.2009 an<br />

das Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 3, Herrn Dr. Markus Matschek zu<br />

übermitteln.<br />

Grundsatzbeschluss zur Gründung einer „Interkommunalen Wirtschaftsregion“ im<br />

Bezirk Spittal/Drau:<br />

Rechtliche Grundlage: Seit 1.1.2005 sind Gemeinden bei überregionalen<br />

kommunalen Projekten, die gemeinsam finanziert werden, ermächtigt (freiwillige)<br />

öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über die Teilung der Erträge aus der<br />

Kommunalsteuer einzugeben (§ 17 FAG).<br />

Auf Basis dieser rechtlichen Grundlage, sowie den diesbezüglichen<br />

Informationsveranstaltungen und Gesprächen mit den Vertretern des Landes,<br />

Abteilung 3, Abteilung 20, sowie der Entwicklungsagentur Kärnten, erklärt sich die<br />

Marktgemeinde Millstatt grundsätzlich bereit, die Gründung einer „Interkommunalen<br />

Wirtschaftsregion“ zu unterstützen und dieser gegebenenfalls beizutreten.<br />

Gleichzeitig wird das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 – Gemeinden<br />

ersucht, auf Basis der vorliegenden Konzepte und rechtlichen Grundlagen eine<br />

beschlussfähige Vereinbarung auszuarbeiten und mit den Gemeinden abzustimmen.<br />

Diskussion:<br />

Vzbgm. Maier: Millstatt würde davon profitieren, es gibt einen gemeinsamen<br />

Kommunalsteuertopf der aufgeteilt wird.<br />

GV DI Schuster: Die Aktion ist eine Chance für den Bezirk. Chance und Risiko geben<br />

sich wie immer im Leben die Hand.<br />

GR Pertl: Wo kommt das Geld für die Investitionen her ?<br />

Bgm. Pleikner: Eigenmittel, Bedarfzuweisungen und Sonderbedarfszuweisungen.<br />

Vzbgm. Maier: Je mehr Gemeinden sich beteiligen, umso geringer können die<br />

Kosten gehalten werden.<br />

GV DI Schuster: Ich würde vorschlagen, Herrn Prokuristen Angerer von der EAK zu<br />

einer Projektpräsentation im Gemeinderat einzuladen. Durch den<br />

Grundsatzbeschluss vergibt sich die Gemeinde nichts.<br />

GR Mag. Koller: Dieses Modell gibt es in der Steiermark bereits seit 25 Jahren.<br />

Antrag: Auf Basis dieser rechtlichen Grundlage, sowie den dies-<br />

bezüglichen Informationsveranstaltungen und Gesprächen mit<br />

den Vertretern des Landes (Abteilung 3, Abteilung 20), sowie<br />

der Entwicklungsagentur Kärnten, grundsätzlich die Gründung<br />

einer „Interkommunalen Wirtschaftsregion“ zu unterstützen und<br />

dieser beizutreten.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

23


TO-Punkt 24<br />

Gemeinde Projekte 2009 – Aufschiebung der Umsetzung<br />

Angesichts der negativen Entwicklung der Ertragsanteile sowie der derzeit nicht<br />

abschätzbaren Auswirkungen der Finanzkrise, werden laut Schreiben des Herrn LR<br />

Dr. Martinz die Kärntner Gemeinden dringend zu einer äußerst sparsamen<br />

Haushaltsführung angehalten. Aus diesem Grund wurde eine 10%ige Kreditsperre<br />

für die bereits zugesicherten Bedarfszuweisungen für den außerordentlichen<br />

Haushalt 2009 auferlegt.<br />

Die Kärntner Gemeinden werden deshalb aufgefordert, die Dringlichkeit der<br />

Umsetzung der in der jeweiligen Gemeinde anstehenden Projekte zu konkretisieren<br />

und jene Projekte, deren Realisierung bzw. Umsetzung vorläufig aufgeschoben<br />

werden kann, im Gemeinderat zu beschließen. Dies ist bis spätestens 15. Juli 2009<br />

an die Abteilung 3 des Landes zu melden.<br />

Laut Mitteilung der Abteilung 3 – Gemeinden – sind für 2009 folgende BZ-Mittel<br />

vorgesehen, deren schriftliche ZUSICHERUNG h.a. bereits vorliegt:<br />

Ao.Haushalt: WLV-Tschierwegerbach € 66.000,-- -10%<br />

Goldecksanierung € 33.010,-- -10%<br />

Mehrzweckhalle Radenthein € 170.600,-- -10%<br />

Pier One (Schifffahrtsmuseum) € 150.000,-- -10%<br />

Ord. Haushalt: Modellregion Oberkärnten (MTG) € 5.000,-- (Übertrag aus 2008)<br />

Rückzahlung Regionalradweg € 5.800,--<br />

KBBF-Darlehen Spielplatz € 15.100,--<br />

Beitrag Jungfeuerwehr € 1.000,--<br />

CNC-Behördennetzwerk € 1.944,--<br />

Pfarrhof Millstatt € 10.000,-- (Ordinariat Klgft.)<br />

Schneechaos 2008/2009 € 14.500,--<br />

Landesausstellung 2008/09 ao. Haushalt:<br />

Für dieses ao. Projekt gibt es lediglich eine ZuSAGE, aber keine ZuSICHERUNG:<br />

Wasser.reich Rittersaal € 25.000,-- (2/2 von 50.000,--) -10%<br />

Wasser.Fontäne € 20.000,-- -10%<br />

Kooperation Musikwochen € 25.000,-- (2/2 von 50.000,--) -10%<br />

Bildhauersymposium € 70.000,-- -10%<br />

Antrag: Die vorläufige Aufschiebung des Projektes „Pier One“ bzw.<br />

Belegung dieses Projektes mit dem erforderlichen Betrag von<br />

€ 38.900,- für die vom Land geforderte 10%ige Kreditsperre.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 25<br />

Örtliches Entwicklungskonzept mit Umweltbericht – ÖEK<br />

Die Überarbeitung des ÖEK mit Umweltbericht wurde vom Gemeinderat der<br />

Marktgemeinde Millstatt am 9.3.2007 an die Architektur Klauser ZT GmbH als<br />

aufgrund der Ausschreibung als Bestbieter übertragen. Daraufhin hat dieses Büro mit<br />

der Überarbeitung begonnen. Die Arch. Klauser ZT GmbH hat im September 2008<br />

Konkurs angemeldet. Die Vorarbeiten zum ÖEK waren zu diesem Zeitpunkt zu 80%<br />

fertig gestellt.<br />

24


Nach Abschluss des Konkursverfahrens wurden dem Nachfolgebüro Mag. Dr.<br />

Silvester Jernej die Fertigstellungsarbeiten vom Gemeinderat übertragen. In der 17.<br />

Kalenderwoche langten die Entwurfsunterlagen (ÖEK, Umweltbericht) bei der<br />

Marktgemeinde Millstatt ein. Der Entwurf wurde in der Zeit vom 27.4.2009 bis<br />

27.5.2009 kundgemacht. Nach Ablauf der Kundmachungsfrist kann die Behandlung<br />

in den Gemeindegremien erfolgen.<br />

Einwendungen zum Örtlichen Entwicklungskonzept:<br />

Peter Brunner, Neulandstraße 5, 9800 Spittal/Drau, vom 26.11.2007:<br />

Nachdem zur Zeit für Millstatt das neue Örtliche Entwicklungskonzept für die<br />

zukünftige wirtschaftliche Verbesserung des Ortes und der Region erarbeitet wird,<br />

bitte ich einige meiner Wünsche in diesem Konzept aufzunehmen und zu<br />

berücksichtigen. Für die Errichtung einer Hotelanlage habe ich die Parzellen 578/1<br />

und 575 neu gekauft. Teile von diesen Parzellen sowie vom nördlichen Teil der<br />

Parzelle 584/13 bitte ich im neuen ÖEK die Widmung für ein Hotel als<br />

Baulandreserve einzuplanen. In Zusammenarbeit mit dem Tourismusberater Herrn<br />

Manfred Kohl aus Villach suchen wir gemeinsam eine Hotelkette oder einen Investor<br />

und Betreiber für diesen Standplatz.<br />

Weiters ersuche ich um eine Erweiterung des Baulandes für ein Teilstück von ca.<br />

2.500 m² vom westlichen Teil aus der Parzelle 584/1 zur Zeit Wald. Diese Fläche<br />

grenzt im Süden an die Baulandparzellen 572/3 und 572/4 der Fam. Tuppinger und<br />

an die Tschallstraße. Ersuche auch noch höflich zwischen dem bereits gewidmeten<br />

Bauland, ober dem Yacht-Club im östlichen Teil der Parzelle 584/2 eine Fläche von<br />

ca. 5.500 m² für Bauland vorzusehen. Zur Zeit ist es Grünland Landwirtschaft. Diese<br />

Fläche grenzt (an bestehendes Bauland) im Osten an die Parzelle 583/2 vom Herrn<br />

Ing. Walter Pinter-Krainer und Westen an die Parzelle 584/2 von Frau Sabine<br />

Siebmann und im Süden an die B 98. Ein Umwidmungsantrag für kleinere Flächen<br />

sollte nach Fertigstellung des ÖEK, für das Paket 2008 eingebracht werden. Die<br />

Zufahrt sowie alle Anschlüsse sind bei beiden Grundflächen vorhanden. Mit der Bitte<br />

um die Aufnahme dieses Antrages in das ÖEK verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.<br />

Die Einwände von Herrn Brunner werden abgelehnt, da im ÖEK Entwurf eine<br />

touristische Nutzung vorgesehen wurde. Das geplante Projekt wird in weiterer Folge<br />

dem Gemeinderat mittels integriertem Widmungsverfahren zur Vorlage gebracht.<br />

ÖBF AG, FB Kärnten-Lungau, Stiftgasse 1, 9872 Millstatt, vom 16.6.2008:<br />

Umwidmung von Flächen des Grundstückes Nr. 914, KG Matzelsdorf. Sehr geehrte<br />

Damen und Herren, Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 11.6.2008 wird wie<br />

mündlich auch schon besprochen hiermit nochmals ersucht, bei der Überarbeitung<br />

des ÖEK unsere Grundstücksflächen gemäß unserem Widmungsantrag vom<br />

12.10.2007 zu berücksichtigen bzw. aufzunehmen.<br />

Im Zuge der Schlussbesprechung wurde festgelegt, dass der Grünkeil in diesem<br />

Bereich erhalten bleiben muss, daher ist der Einwand abzulehnen.<br />

25


Annemarie Silbernagl, vertreten durch Susanne Moritz-Silbernagl, Museumstraße 14,<br />

6020 Innsbruck, vom 1.8.2008:<br />

Sehr geehrte Damen und Herren ! Frau Annemarie Silbernagl ist Eigentümerin der<br />

Grundstücke 440, 457 und 459/1 der KG Millstatt (EZ 38). Es wird der Antrag gestellt,<br />

im in Ausarbeitung befindlichen örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde diese<br />

Flächen als Bauland vorzusehen und für eine Bebauung freizugeben zu den<br />

Bedingungen der angrenzenden Grundstücke. Der Antrag wird wie folgt begründet:<br />

Aus fachlicher Sicht: Die genannten Grundstücke grenzen unmittelbar an Bauland an<br />

und sind für eine Bebauung voll geeignet. Aus wirtschaftlicher Sicht: Frau Annemarie<br />

Silbernagl ist auf Grund der gegebenen Umstände nicht in der Lage, den<br />

Lebensunterhalt aus den laufenden Einkünften abzudecken.<br />

Dies erfolgt im überwiegenden Umfang aus Verkauf bzw. Belastung ihres Besitzes.<br />

Es wird um Mitteilung gebeten, bis wann in dieses örtliche Entwicklungskonzept bzw.<br />

den Entwurf dieses Konzeptes Einsicht genommen werden kann.<br />

Nach Einsichtnahme in den vorliegenden ÖEK Entwurf wurde festgestellt, dass<br />

dieser Bereich berücksichtigt wurde und der Einwand somit gegenstandslos ist.<br />

Wolfgang Pontasch, Sappl 60, 9872 Millstatt:<br />

Nach Einsichtnahme in den Entwurf des ÖEK erhebe ich dagegen nachstehende<br />

Einwendung: Ich möchte entweder aus der Parz. 579 oder aus der Parz. 577 ein<br />

Baugrundstück mit ca. 1.000 m² von Grünland-Landwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet<br />

umwidmen lassen. Laut Entwurf zum ÖEK befinden sich die von mir gewünschten<br />

Standorte außerhalb der absoluten Siedlungsgrenze (grüne Dreiecke). Ich ersuche<br />

deshalb den Entwurf des ÖEK dahingehend abzuändern, dass die Umwidmung<br />

eines Baugrundstückes möglich ist. Mit der Bitte um positive Erledigung verbleibe ich<br />

mit freundlichem Gruß.<br />

Zu diesem Einwand gibt es einen Abänderungsantrag von Herrn Vzbgm. Maier.<br />

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 18 – Wasserwirtschaft, Unterabteilung<br />

Spittal/Drau, Lutherstraße 6 -8, 9800 Spittal/Drau, vom 20.5.2009:<br />

Bei Durchsicht der Unterlagen wurde festgestellt, dass die wasserwirtschaftlich<br />

relevanten Schutzgüter im vorliegenden Entwurf des örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes und des Umweltberichtes eingeflossen sind. Dies betrifft<br />

einerseits die Gefahrenzonen der im Gemeindegebiet vorhandenen Wildbäche sowie<br />

auch die wasserwirtschaftlich sensiblen Bereiche, vor allem die Quellschutzgebiete.<br />

Durch die Ersichtlichmachung und Berücksichtigung im Konzept können und sollen<br />

künftige Nutzungskonflikte vermieden werden. Hinsichtlich der Übereinstimmung der<br />

eingetragenen Gefahrenzonen für den Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung<br />

wird darauf hingewiesen, dass eine gesonderte Stellungnahme von dieser<br />

Dienststelle eingeholt werden sollte. In Bezug auf die eingetragenen<br />

Quellschutzgebiete musste bei detaillierter Durchsicht der Unterlagen festgestellt<br />

werden, dass Diskrepanzen hinsichtlich der Ersichtlichmachung und dem hieramts<br />

vorhandenen digitalen Datenmaterial (WIS), bestehen. Nach telefonischer<br />

Rücksprache mit Herrn Mag. Jernej vom planenden Büro wird dieser Sachverhalt<br />

nochmals überprüft und erforderlichenfalls korrigiert werden. Die korrigierten<br />

Unterlagen werden von der Abteilung 18-Wasserwirtschaft, Unterabteilung<br />

Spittal/Drau, nochmals übermittelt werden.<br />

26


Ergänzend zu den Darstellungen und Beurteilungen im örtlichen<br />

Entwicklungskonzept, die vom Planungsbüro vorgenommen wurden, wird im<br />

Zusammenhang mit den vorgesehenen Siedlungsentwicklungen in den Räumen,<br />

welche sich in Hanglage bzw. im Bereich des Hochplateaus der Gemeinde befinden,<br />

aus wasserwirtschaftlicher Sicht darauf hingewiesen, dass bereits in der<br />

Vergangenheit durch dieses Siedlungsstrukturen sowie auch durch die<br />

infrastrukturellen Einrichtungen Problempunkte im Zusammenhang mit der<br />

Beseitigung der anfallenden Oberflächenwässer aufgetreten sind. Auf eine geordnete<br />

Abfuhr der anfallenden Wässer sollte daher im Zusammenhang mit der Entwicklung<br />

dieser Bereiche zukünftig besonders Bedacht genommen werden. Vor allem die<br />

Sammlung von Tagwässern über Oberflächenwasserkanäle und die Einleitung in die<br />

nächst gelegenen Gerinne bzw. Wildbäche stellt eine Konzentration und<br />

Verschärfung des Abflussverhaltens dar, die im Unterlauf immer wieder zu<br />

Problemen und teilweise Ausuferungen führen können. Aus diesem Grund sollten<br />

Oberflächenwässer – sofern möglich – großflächig bzw. vor Ort zur Versickerung<br />

gebracht und die Einleitung in Gewässer möglichst vermieden werden. Sofern dies<br />

aus technischen bzw. sonstigen Gründen nicht möglich ist, sollten geeignete<br />

Retentionsmaßnahmen vorgesehen werden.<br />

Dieser erweiterte Grundgedanke im Zusammenhang mit den Aspekten der<br />

Siedlungsentwicklung in den Bergbereichen sollte aus wasserwirtschaftlicher Sicht in<br />

verstärktem Ausmaß in das vorliegende Konzept einfließen.<br />

Anton Tacoli, Kaiser-Franz-Josef-Straße 89, 9872 Millstatt, vom 23.5.2009:<br />

Einspruch gegen das aufliegende örtliche Entwicklungskonzept. Mein Ansuchen für<br />

Umwidmung der Parzelle 239/3 von derzeit Grünland für die Land- und<br />

Forstwirtschaft in Bauland-Kurgebiet, wurde vom Gemeinderat nach Beibringen eines<br />

Sachverständigengutachtens des Dipl. Ing. Urban, positiv behandelt (Genehmigung<br />

liegt bei der Gemeinde vor). Danach ging mein Ansuchen nach Klagenfurt und ist mit<br />

dem Paket am 16. März 2009 wieder nach Millstatt zurück gekommen. Ich nahm das<br />

zum Anlass um in die Vorlage des örtlichen Entwicklungskonzeptes Einsicht zu<br />

nehmen. Dem konnte ich entnehmen, dass mein Grundstück innerhalb der<br />

Bebauungsgrenzen war und ich davon ausgehen konnte, dass mein Ansuchen<br />

positiv behandelt wurde.<br />

Nachdem jetzt seit 27. April 2009 das endgültige örtliche Entwicklungskonzept<br />

aufliegt und ich Einsicht nahm, musste ich mit Entsetzen feststellen, dass nur um<br />

mein besagtes Grundstück die Grenzen verschoben wurden. Als Vorleistung hatte<br />

ich folgende Tätigkeiten schon gemacht:<br />

Ansuchen um Rodungsbewilligung bei der Forstaufsichtsbehörde, die Genehmigung<br />

liegt bei der Gemeinde vor. Das kleine Wäldchen wurde gerodet und das Holz – trotz<br />

schlechter Holzpreise – abgeführt. Weiters hatte ich mich mit einem Käufer ins<br />

Einvernehmen gesetzt, der einen Teil dieses Grundstückes für ein<br />

Einfamilienwohnhaus erwerben wollte. Der Verkauf dieses Grundstückes ist für mich<br />

besonders wichtig, da ich mit dem Geld, das Hotel See-Villa, eines der schönsten<br />

erhaltungswürdigen Häuser am See, endlich in eine Position bringen kann, in der<br />

sich das Hotel selbst erhalten kann. Ich glaube, es wäre für die Gemeinde nicht<br />

sinnvoll, wenn ich gezwungen werde, das Hotel zu verkaufen und es würde an dieser<br />

Stelle ein Appartementhaus entstehen. Sehr geehrte Damen und Herren des<br />

Gemeinderates, ich möchte Sie bitten, mir helfend unter die Arme zu greifen, auf die<br />

Damen und Herren des örtlichen Entwicklungskonzeptes positiv einzuwirken.<br />

Dieser Einwand hat erledigt, da der begehrte Bereich im ÖEK Entwurf enthalten ist.<br />

27


Ing. Alexander Jobst, Obermillstatt 129, 9872 Millstatt:<br />

Kundmachung örtliches Entwicklungskonzept vom 27.4.2009 – Einwand. Sehr<br />

geehrte Damen und Herren ! Als Besitzer der Parzelle 346/1 KG Millstatt habe ich im<br />

August 2008 ein Umwidmungsansuchen zur Umwidmung einer Teilfläche aus der<br />

Parzelle 346/1 KG Millstatt von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />

Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 2.500 m² gestellt. Im neu überarbeiteten<br />

örtlichen Entwicklungskonzept ist jedoch im Bereich der von mir angesuchten<br />

Umwidmungsfläche eine siedlungstrennende, raumgliedernde Freihaltezone<br />

vorgesehen. Dazu möchte ich bekannt geben, dass die betreffende<br />

Grundstücksfläche von 1998 bis 2008 an die Familie Schlieber verpachtet war. In<br />

dieser Zeit war die betreffende Fläche zum Großteil mit Gerätehallen, Lager- und<br />

Verkaufsgebäuden sowie einem Gewächshaus bebaut. Im damaligen Bauverfahren<br />

wurde durch den von der Gemeinde beigezogenen Naturschutzsachverständigen<br />

keine nachträglichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes festgestellt. Nach<br />

Pachtende im Jahr 2008 wurden die Gebäude abgetragen und auf der angrenzenden<br />

Parzelle wiedererrichtet.<br />

Hätte ich dem damaligen Wunsch der Familie Schlieber entsprochen und die<br />

Grundflächen weiterhin verpachtet bzw. das vorliegende Kaufangebot in Anspruch<br />

genommen, stünden diese Gebäude weiterhin auf den Grundflächen bzw. wären die<br />

mittlerweile von der Familie Schlieber auf der Nachbarparzelle 352/6 KG Millstatt<br />

errichteten Gebäude im Bereich meiner zur Umwidmung beantragten Grundfläche<br />

entstanden. Alle zur Bebauung dieser Flächen erforderlichen Anschlüsse liegen<br />

bereits vor. Zur verkehrstechnischen Erschließung ist vorgesehen im Bereich der<br />

bereits vorhandenen bewilligten Landesstraßeneinfahrt einen ca. sechs Meter breiten<br />

Zufahrtsweg entlang zum Grundstück 352/6 KG Millstatt zu errichten. Aus<br />

vorgenannten Sachverhalt ist ersichtlich, dass die betreffenden Grundstücksflächen<br />

der Parzelle 346/1 unterhalb der Obermillstätter Landesstraße über die letzten zehn<br />

Jahre bereits siedlungsähnlich durch Gewerbe- bzw. landwirtschaftlich genutzte<br />

Gebäude verbaut war und in diesem Bereich kein siedlungstrennender,<br />

raumgliedernder Freiraum mehr vorgelegen hat. Ich ersuche höflich, dass neue<br />

örtliche Entwicklungskonzept dahingehend abzuändern, dass die durch Grünkeile<br />

eingetragene Freihaltezone im Bereich meiner Parzelle 346/1 entfällt.<br />

Ergänzung durch e-mail vom 27.5.2009: Zu meinem Schreiben vom 25.5.2009<br />

möchte ich nachfolgend ergänzen, dass zur damaligen Bebauung meiner<br />

Grundflächen durch die Familie Schlieber extra die Ortstafel von Obermillstatt<br />

versetzt wurde. Ursprünglich befand sich die Ortstafel auf der Höhe der Abzweigung<br />

meiner Hauszufahrt von der Obermillstätter Landesstraße. Die Ortstafel wurde<br />

daraufhin unterhalb des Wohnhauses der Familie Steindl in den Kreuzungsbereich<br />

versetzt.<br />

Die Einwendungen von Herrn Ing. Jobst werden abgelehnt.<br />

Adolf Seebacher, Am Kirchbichl 25, 9871 Seeboden, vom 26.5.2009:<br />

Ich ersuche um Aufnahme meiner Grundstücke 520/3 und 526/3 KG Millstatt in das<br />

neu zu erstellende örtliche Entwicklungskonzept der Marktgemeinde Millstatt. Ich<br />

beabsichtigte die Errichtung eines Einfamilienhauses und beantrage die Widmung<br />

landwirtschaftliche Grünfläche in Bauland-Dorfgebiet ab zu ändern. In der Hoffnung<br />

auf eine wohlwollende Gesinnung zu stoßen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.<br />

28


Der Einwand von Herrn Seebacher wird abgelehnt.<br />

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 – Umwelt, Unterabteilung 15 UP –<br />

Nachhaltigkeit, strategische Umweltprüfung und Projekte, Flatschacherstraße 70,<br />

9021 Klagenfurt, vom 2.6.2009:<br />

Nach Durchsicht des Entwurfes zum örtlichen Entwicklungskonzept und des<br />

Umweltberichtes sowie der dazugehörigen Pläne wird aus Sicht der ha. Umweltstelle<br />

folgendes ausgeführt:<br />

Generell wurde im Umweltbericht des ÖEK der Marktgemeinde Millstatt 2009<br />

festgelegt, dass entlang von Landes- bzw. Bundesstrassen (B 98 – Millstätter<br />

Strasse, L 17 – Obermillstätterstrasse, L 17a Kleindombra Strasse) keine<br />

Potentialflächen für eine Siedlungsentwicklung ausgewiesen sind, da hier mit<br />

erheblichen Umweltbelastungen (Verkehrslärm) gerechnet werden muss. Als<br />

Vorrangstandorte mit Tourismusfunktion sind im Gemeindegebiet Millstatt die am<br />

Nordufer des Millstätter Sees gelegenen Ortschaften Millstatt, Lechnerschaft,<br />

Pesenthein und Dellach ausgewiesen. Vorrangstandorte mit Wohnfunktion sind die<br />

Ortschaften Obermillstatt, Großdombra und Sappl, die Ortschaften Gössering,<br />

Laubendorf, Tschierweg, Schwaigerschaft, Kleindombra, Grantsch, Lammersdorf,<br />

Görtschach und Matzelsdorf sind als Ortschaften mit Entwicklungsfähigkeit im ÖEK<br />

ausgewiesen. Westlich der Ortschaften Lammersdorf und Grantsch ist ein<br />

Standortvorschlag für gewerbliche Funktion eingezeichnet.<br />

Für die optimale Nutzung dieser Potentialfläche ist, wie im ÖEK ausgewiesen,<br />

jedenfalls ein Bebauungskonzept / Bebauungsplan zu erstellen, um die bestehende<br />

Siedlung Grantsch und Lammersdorf vor Luft- bzw. Lärmemissionen schützen zu<br />

können. Zusätzlich dazu ist eine Schallimmissionsprognose durchzuführen<br />

(Kontigentierung der Fläche zur optimalen Verwendung der gesamten Fläche). Laut<br />

den Ausführungen im ÖEK sollten bei einer potentiellen Umsetzung des<br />

Gewerbegebietes zumindest Immissionsschutzstreifen bzw. Freihaltezonen in<br />

Richtung Osten bzw. Norden verankert werden. Eine Erweiterung der<br />

Siedlungstätigkeit in den Ortschaften Lammersdorf und Grantsch kann nur durch<br />

eine Verdichtung der Bebauung erfolgen, da absolute Siedlungsaußengrenzen im<br />

ÖEK eingezeichnet wurden. Aus Sicht der ha. Umweltstelle kann dem vorliegenden<br />

Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes der Marktgemeinde Millstatt 2009<br />

zugestimmt werden, wenn die darin vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt<br />

werden.<br />

Vzbgm. Maier überreicht dem Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt einen<br />

schriftlichen Abänderungsantrag.<br />

Bgm. Pleikner bringt den Abänderungsantrag zur Abstimmung:<br />

Antrag: Das vorliegende Örtliche Entwicklungskonzept wird mit der<br />

Maßgabe beschlossen, dass der Einspruch von Herrn Pontasch,<br />

sollte eine nachträgliche Genehmigung der Abteilung 20 der<br />

Kärntner Landesregierung zu Stande kommen, in das Örtliche<br />

Entwicklungskonzept aufgenommen wird.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

29


TO-Punkt 26<br />

Änderungen des Flächenwidmungsplanes – Umwidmungspaket 2008<br />

Das Umwidmungspaket 2008 besteht aus den Umwidmungspunkten: 2 bis 5, 7, 9,<br />

10, 13 bis 27, 27a, 28 bis 29 und 30a bis 30d. Die Stellungnahmen des Ortsplaners<br />

und der Abteilung 20 – Unterabteilung Gemeindeplanung liegen vor. Die<br />

Kundmachung erfolgte in der Zeit vom 17.3.2009 bis 15.4.2009.<br />

02/2008 (Charlotte Ortner)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 370/1 der KG Millstatt im Ausmaß<br />

von rund 380 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-<br />

Dorfgebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die gegenständliche Fläche liegt am südwestlichen Ortsrand von Kleindombra<br />

südlich einer lokalen Aufschließungsstraße. In der Natur handelt es sich um eine<br />

nach Süden geneigte Fläche. Der nördliche Teil der Parzelle ist bereits als Bauland-<br />

Dorfgebiet gewidmet. Da ein Bauvorhaben auf der bereits gewidmeten Fläche nicht<br />

umsetzbar ist, wurde um eine Erweiterung der Baulandwidmung angesucht.<br />

Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes bzw.<br />

der Erstellung der Siedlungsleitbilder wurde dieser Siedlungsbereich von<br />

Kleindombra ausführlich diskutiert, wobei eine endgültige Festlegung / Entscheidung<br />

noch nicht getroffen wurde. Aus ortsplanerischer Sicht wurde vorerst empfohlen die<br />

lokale Aufschließungsstraße als absolute Siedlungsgrenze aufrechtzuerhalten.<br />

Infolge, dass es sich beim ÖEK bzw. bei der Festlegung von Siedlungsgrenzen von<br />

Kleindombra um ein laufendes Verfahren handelt, wird aus ortsplanerischer Sicht<br />

angeraten, den Umwidmungsantrag bis zur endgültigen Festlegung der definitiven<br />

Siedlungsaußengrenze zurückzustellen. Ergebnis Ortsplaner: Zurückgestellt.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Im Wesentlichen kann sich die Unterabteilung Gemeindeplanung der Stellungnahme<br />

des Ortsplaners fachlich anschließen. Der Siedlungsbereich / Siedlungsabrundung<br />

von Kleindombra wird im Rahmen der Schlussbesprechung des im Entwurf<br />

vorliegenden ÖEK noch ausführlich diskutiert. Empfohlen wird das gegenständliche<br />

Begehren bis zur endgültigen Entscheidungsfindung (ÖEK Beschlussfassung)<br />

zurückzustellen. Ergebnis: Zurückgestellt.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Außerhalb der Gelben Linie. Die Abwasserbeseitigung ist dennoch gegeben.<br />

Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 370/1 der KG<br />

Millstatt im Ausmaß von rund 380 m² von derzeit Grünland für die<br />

Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet bis zur Rechtskraft<br />

des örtlichen Entwicklungskonzeptes zurückzustellen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

30


03/2008 (Anton Tacoli)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung des Grundstückes 239/3 der KG Millstatt im Ausmaß von 3216 m² von<br />

derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Kurgebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die gegenständliche Parzelle befindet sich am östlichen Ortsrand des Hauptortes<br />

von Millstatt in mittelbarer Anbindung an Siedlungsansätze. In der Natur handelt es<br />

sich um eine nach Südost geneigte Fläche, die im westlichen Bereich bewaldet ist.<br />

Unter Bezugnahme auf die hier bestehenden Widmungs-, Bebauungs- und<br />

Nutzungsstrukturen sowie unter Berücksichtigung der erfolgten Stellungnahme BFI<br />

und der geologisch-technischen Begutachtung (positiv mit Auflagen), besteht aus<br />

raumordnungsfachlicher Sicht gegen die beantragte Umwidmung kein Einwand, da<br />

mit den Bestandsobjekten ein gewisser räumlicher Zusammenhang erreicht wird.<br />

Ferner befindet sich die gegenständliche Fläche im Entwurf des neuen ÖEK der<br />

Marktgemeinde Millstatt innerhalb der definierten Siedlungsgrenzen von Millstatt.<br />

Laut Angabe der Marktgemeinde Millstatt wird die Umwidmungsfläche über eine<br />

Privatstraße erschlossen, die Wasserver- bzw. die Abwasserentsorgung ist mittels<br />

Anschluss an das lokale Gemeinde- bzw. Verbandsnetz möglich. Auflagen:<br />

Bebauungsverpflichtung. Ergebnis Ortsplaner: Positiv mit Auflagen.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Im gegenständlichen Fall kann sich die Unterabteilung Gemeindeplanung der<br />

prinzipiell positiven Stellungnahme des Ortsplaners derzeit fachlich nicht<br />

anschließen. Der Entwurf des ÖEK`s ist für solche gravierenden Entscheidungen<br />

nicht maßgebend. Der gegenständliche Bereich wird im Rahmen der<br />

Schlussbesprechung zum ÖEK (voraussichtlich Februar / März 2009) noch<br />

ausführlich diskutiert bzw. definiert. Bis zur endgültigen Entscheidung (ÖEK<br />

Beschlussfassung) wird seitens der Unterabteilung Gemeindeplanung empfohlen,<br />

das gegenständliche Begehren zurückzustellen. Ergebnis: Zurückgestellt.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Außerhalb der Gelben Linie. Die Aufschließung für die Abwasserbeseitigung ist mit<br />

hohen Kosten verbunden.<br />

Stellungnahmne der Bezirksforstinspektion:<br />

Im Falle der Bebauung der Umwidmungsfläche kann der Sicherheitsabstand zu den<br />

angrenzenden Waldflächen nicht eingehalten werden. Weiters wird die aus den<br />

dahinter liegenden Forstflächen erforderliche Holzbringung wesentlich erschwert und<br />

es müssten entsprechende Begleitmaßnahmen, wie Errichtung eines<br />

Forstaufschließungsweges nördlich bzw. nordöstlich der Umwidmungsfläche<br />

geschaffen werden, damit die Bringungssituation nicht negativ beeinflusst wird.<br />

Weiters müssen die angrenzenden Waldflächen im Sicherheitsstreifen entsprechend<br />

niederwaldartig bewirtschaftet werden, sodass es zu keinen negativen Auswirkungen<br />

auf die geplante Umwidmungsfläche kommt.<br />

31


Antrag: Die Umwidmung des Grundstückes 239/3 der KG Millstatt im Ausmaß<br />

von 3.216 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />

Bauland-Kurgebiet bis zur Rechtskraft des örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes zurückzustellen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

04/2008 (Alfons Kramer)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 214/1 der KG Matzelsdorf im<br />

Ausmaß von rund 2300 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />

Bauland-Wohngebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die zur Umwidmung beantragte Fläche liegt am nördlichen Ortsrand des<br />

Siedlungsbereiches, welcher sich östlich von Matzelsdorf befindet. In der Natur<br />

handelt es sich um eine leicht nach Süden geneigte Wiese. Nachdem es sich um<br />

eine siedlungsangrenzende Fläche handelt, welche im Süden an gewidmetes<br />

Bauland angrenzt und die Aufschließungsvoraussetzungen bereits gegeben sind<br />

bzw. ohne unwirtschaftliche Aufwendungen geschaffen werden können (organische<br />

Siedlungserweiterung), ist eine Erweiterung des bestehenden Baulandes<br />

ortsplanerisch vertretbar, auch im Hinblick auf die Zielsetzungen des neuen ÖEK. In<br />

diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich das ÖEK der<br />

Gemeinde gerade in der Phase der Überarbeitung befindet.<br />

Für diesen Bereich ist im neuen ÖEK eine Siedlungsabrundung vorgesehen, wobei<br />

sich die gegenständliche Fläche innerhalb der absoluten Siedlungsgrenze befindet.<br />

Auflagen: Bebauungsverpflichtung. Ergebnis Ortsplaner: Positiv mit Auflagen.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Geringfügige Arrondierung im unmittelbaren<br />

bebauten Siedlungsanschluss. Vertragliche Vereinbarungen:<br />

Bebauungsverpflichtung mit Besicherung. Ergebnis: Positiv mit Auflagen.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Außerhalb der gelben Linie. Aufschließung für Abwasserbeseitigung ist möglich.<br />

Antrag: Der Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 214/1<br />

der KG Matzelsdorf im Ausmaß von rund 2.300 m² von derzeit<br />

Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet<br />

zuzustimmen (Bebauungsverpflichtung mit Besicherung).<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

05/2008 (Alfons Kramer)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung des Grundstückes 20/2 der KG Matzelsdorf im Ausmaß von 603 m² von<br />

derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet<br />

32


Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die betreffende Fläche befindet sich innerhalb der Siedlungsstruktur von Matzelsdorf.<br />

In der Natur handelt es sich um eine nach Südwest geneigte Fläche, die mit einigen<br />

Bäumen bestockt ist. Nachdem der gegenständliche Bereich innerhalb der<br />

Siedlungsstrukturen von Matzelsdorf gelegen ist (es handelt sich um eine<br />

siedlungseingeschlossene Fläche), direkt an bereits gewidmetes und bebautes<br />

Bauland anschließt und die Aufschließungsvoraussetzungen geschaffen werden<br />

können, wird der vorliegende Widmungsantrag aus ortsplanerischer Sicht prinzipiell<br />

positiv beurteilt. Da sich die Fläche innerhalb der gelben Zone befindet, ist eine<br />

entsprechende positive Stellungnahme seitens der Wildbach- und<br />

Lawinenverbauung (WLV) beizubringen. Ergebnis Ortsplaner: Positiv mit Auflagen.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Im Wesentlichen kann sich die Unterabteilung Gemeindeplanung der prinzipiell<br />

positiven Stellungnahme des Ortsplaners fachlich anschließen. Es handelt sich um<br />

eine innerörtliche Verdichtung des Matzelsdorfer Siedlungsgebietes, um die<br />

Errichtung von weiteren Nebengebäuden zu ermöglichen. Ausschlaggebend für eine<br />

endgültig positive Beurteilung ist jedoch eine Stellungnahme der WLV (großteils<br />

Gelbe Zone), womit die Baulandeignung bestätigt wird. Ergebnis: Positiv mit<br />

Auflagen.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Abwasserbeseitigung ist gegeben.<br />

Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />

Die zur Umwidmung beantragte Parzelle 20/2 der KG Matzelsdorf liegt laut<br />

Gefahrenzonenplan in der Gelben Gefahrenzone des Matzelsdorferbaches. Gegen<br />

eine Umwidmung von Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-<br />

Dorfgebiet bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Laut Richtlinie für die<br />

Gefahrenzonenplanung ist innerhalb der Gelben Gefahrenzone eine nur bedingte<br />

Standortsicherheit gegeben. Zur Sicherstellung einer geforderten Standortsicherheit<br />

ist bei einem künftigen Bauverfahren die WLV zu laden und es ist mit<br />

wildbachspezifischen Auflagen zu rechnen.<br />

Antrag: Der Umwidmung des Grundstückes 20/2 der KG Matzelsdorf<br />

im Ausmaß von 603 m² von derzeit Grünland für die Land- und<br />

Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

07/2008 (Manfred Meixner)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung des Grundstückes 726/1 der KG Laubendorf im Ausmaß 904 m² von<br />

derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet<br />

33


Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die gegenständliche Fläche befindet sich innerhalb der Siedlungsstrukturen der<br />

Ortschaft Schwaigerschaft. In der Natur handelt es sich um ein nach Süden<br />

abfallendes Gelände. In diesem Bereich bildet, aufgrund der naturräumlichen<br />

Situation, der Graben bzw. das Gerinne im östlichen Anschluss an die<br />

gegenständliche Fläche eine klare Siedlungsgrenze (ist auch im Entwurf des neuen<br />

ÖEK so festgelegt). Nachdem die Fläche an gewidmete und bebaute Strukturen<br />

angrenzt (im Norden, Westen und Süden), die Aufschließungsvoraussetzungen<br />

bereits vorhanden sind bzw. ohne unwirtschaftliche Aufwendungen geschaffen<br />

werden können und eine Festlegung als Bauland zur Bildung eines abgerundeten<br />

Baugebietes führt (Siedlungsverdichtung), ist eine Baulanderweiterung aus<br />

ortsplanerischer Sicht vertretbar – nach Maßgabe einer Baulandeignung. In diesem<br />

Zusammenhang ist abzuklären ob das geotechnische Gutachten aus dem Jahr 2001<br />

(Vorprüfung 08/2001) auch für diese Teilfläche seine Gültigkeit hat. Ferner ist auch<br />

eine Stellungnahme der WLV (Gerinne) einzuholen. Auflagen: Geotechnisches<br />

Gutachten, Stellungnahme WLV, Bebauungsverpflichtung. Ergebnis Ortsplaner:<br />

Positiv mit Auflagen.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Im Wesentlichen kann sich die Unterabteilung Gemeindeplanung der positiven<br />

Stellungnahme des Ortsplaners fachlich anschließen. Geringfügige<br />

Baulandarrondierung im unmittelbaren bebauten Baulandanschluss. Aufgrund der<br />

Geländesituation ist, wie auch seitens des Ortsplaners vorgeschlagen wurde, zum<br />

Nachweis der entsprechenden Baulandeignung bis zur Beschlussfassung eine<br />

Stellungnahme der WLV (Gelbe Zone) wie auch der Geologie beizubringen.<br />

Ergebnis: Positiv mit Auflagen.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Abwasserbeseitigung ist gegeben.<br />

Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />

Die zur Umwidmung in Bauland-Wohngebiet beantragte Parzelle Nr. 726/1 der KG<br />

Laubendorf liegt im rechtsufrigen Mittelhangbereich rechtsufrig des<br />

Schwaigerschaftsbaches. Vor allem der östliche, bachnahe Bereich des<br />

Grundstückes ist vernässt und weist eine Hangwasserzügigkeit auf. Bei einer<br />

künftigen Bebauung sind jedenfalls auch Stützbauten erforderlich.<br />

Aus der Sicht der WLV wäre deshalb die Einholung eines entsprechenden<br />

geologischen Fachgutachtens notwendig. Im Osten der Parzelle ist ein 10 m breiter<br />

Streifen von jeglicher Bebauung freizuhalten (ufernaher Bachbereich).<br />

Antrag: Der Umwidmung des Grundstückes 726/1 der KG Laubendorf im<br />

Ausmaß von 904 m² von derzeit Grünland für die Land- und<br />

Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet zuzustimmen<br />

(Bebauungsverpflichtung mit Besicherung).<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

34


09/2008 (Adolf Seebacher)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung der Grundstücke 520/3 und 526/3 der KG Millstatt im Ausmaß von 2009<br />

m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die zur Umwidmung beantragte Fläche befindet sich im nordwestlichen Bereich des<br />

Hauptortes Millstatt. In der Natur handelt es sich um ein nach Südost abfallendes<br />

Gelände. Der gegenständliche Widmungsantrag wurde in ähnlicher Form bereits u.<br />

a. unter Punkt 1/1998 und 9/2000 begutachtet und aufgrund keiner Änderung der<br />

gegenwärtigen Situation, ist aus der Sicht der örtlichen Raumplanung der<br />

Umwidmungsantrag auch diesmal negativ zu beurteilen bzw. die ergangene<br />

Stellungnahme bleibt vollinhaltlich aufrecht. Nachdem diese Fläche in einem<br />

Grünlandbereich situiert ist und eine Widmung die Schaffung eines neuen<br />

Siedlungsansatzes nördlich der Erschließungsstraße zur Folge hätte bzw. eine<br />

Bebauung eine unorganische Siedlungsentwicklung einleiten würde, muss der<br />

vorliegende Widmungsantrag aus ortsplanerischer Sicht abgelehnt werden. Darüber<br />

hinaus handelt es sich um einen Landschaftsbereich mit einem hohen<br />

Naherholungswert – eine Siedlungsentwicklung würde auch zu einer<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen. Auch im Entwurf des neuen ÖEK der<br />

Marktgemeinde ist für den gegenständlichen Bereich keine Siedlungsentwicklung<br />

vorgesehen. Ergebnis Ortsplaner: Negativ<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Gegenständliches Begehren ist seit Jahren in<br />

ähnlicher Form bekannt und negativ beurteilt. Ergangene Stellungnahmen bleiben<br />

vollinhaltlich aufrecht. Klarer Widerspruch zum ÖEK. Ergebnis: Negativ.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Außerhalb der Gelben Linie. Abwasserbeseitigung ist dennoch gegeben.<br />

Antrag: Die Umwidmung der Grundstücke 520/3 und 526/3 der KG Millstatt im<br />

Ausmaß von 2.009 m² von derzeit Grünland für die Land- und<br />

Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet abzulehnen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

10/2008 (Agrargemeinschaft Nachbarschaft Millstatt)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 532/1 der KG Millstatt im Ausmaß<br />

von rund 700 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-<br />

Wohngebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die gegenständliche Fläche befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand der<br />

Ortschaft Lechnerschaft. In der Natur handelt es sich um eine nach Südost geneigte<br />

Waldfläche.<br />

35


Beim gegenständlichen Widmungsantrag handelt es sich um eine, unorganische<br />

Siedlungserweiterung – Ausuferung des Baulandes, Aufreißen eines neuen<br />

Siedlungsansatzes. Nachdem auch im Entwurf des neuen ÖEK 2008 der<br />

Marktgemeinde Millstatt keine weitere Siedlungsentwicklung in diesem Gebiet<br />

vorgesehen ist (absolute Siedlungsgrenze) und in der Marktgemeinde Millstatt noch<br />

ausreichend Baulandreserven vorhanden sind, kann der vorliegende<br />

Widmungsantrag aus ortsplanerischer Sicht nicht befürwortet werden. Ferner handelt<br />

es sich um eine Waldfläche die den Bestimmungen des Forstgesetzes unterliegt. Auf<br />

die Erschließungs- und Versorgungsinfrastruktur wird im Rahmen dieser<br />

Stellungnahme nicht mehr eingegangen. Ergebnis Ortsplaner: Negativ.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Unorganische Ausuferung des Baulandes. Klarer<br />

Widerspruch zum ÖEK. Ergebnis: Negativ.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Außerhalb der Gelben Linie. Aufschließung für Abwasserbeseitigung ist mit hohen<br />

Kosten verbunden.<br />

Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />

Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche aus dem Grundstück 532/1 der KG<br />

Millstatt im Ausmaß von rund 700 m² liegt linksufrig des Tschallbaches. Der<br />

beantragten Umwidmung kann nur nach Vorliegen einer geologischen Beurteilung<br />

und einer Rodungsbewilligung zugestimmt werden.<br />

Stellungnahme der Bezirksforstinspektion:<br />

Für die Verwendung der Fläche als Bauland-Wohngebiet wäre die<br />

Rodungsbewilligung erforderlich. Es handelt sich aber um einen Eingriff in eine<br />

geschlossene Waldfläche, die Bringung wird erschwert und der Sicherheitsabstand<br />

zum praktisch rundum angrenzenden Wald kann im Falle der Bebauung der Fläche<br />

nicht eingehalten werden.<br />

Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 532/1 der KG<br />

Millstatt im Ausmaß von rund 700 m² von derzeit Grünland für<br />

die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet abzulehnen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

13/2008 (Josef Gröchenig)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 117/1 der KG Matzelsdorf im<br />

Ausmaß von rund 3000 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />

Bauland-Wohngebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die gegenständliche Fläche befindet sich in der Ortschaft Matzelsdorf. In der Natur<br />

handelt es sich um eine leicht nach Südwest geneigte Wiesenfläche. Laut<br />

Widmungsantrag ist im nordwestlichen Anschluss an gewidmetes und teilweise<br />

bebautes Bauland eine Erweiterung um eine Parzellentiefe vorgesehen.<br />

36


Grundsätzlich ist aus ortsplanerischer Sicht unter Bezugnahme der hier bestehenden<br />

Nutzungs-, Bebauungs- und Widmungsstrukturen eine Baulanderweiterung<br />

vertretbar. Diese Siedlungsentwicklung würde aus ortsplanerischer Sicht auch zu<br />

keiner nachhaltigen Beeinträchtigung des Landschafts- bzw. Ortsbildes führen, da es<br />

sich um eine organische Siedlungsentwicklung handelt. Ferner kann auch eine<br />

Freihaltezone zur Vermeidung von Nutzungskonflikten eingehalten werden, da sich<br />

nordwestlich, in einer hinreichenden Entfernung, eine landwirtschaftliche Hofstelle<br />

befindet. Auch die Aufschließungsvoraussetzungen sind bereits gegeben oder<br />

können ohne unwirtschaftliche Aufwendungen geschaffen werden. Bezüglich der<br />

Verkehrerschließung wird eine Ringerschließung über die Parzelle 117/3, sofern dies<br />

noch umsetzbar ist, angeregt. Ferner sind auch im Entwurf zum neuen ÖEK sowohl<br />

eine Baulanderweiterung wie auch eine Freihaltezone vorgesehen. Auflage:<br />

Bebauungsverpflichtung. Ergebnis Ortsplaner: Positiv mit Auflagen.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Im Wesentlichen kann sich die Unterabteilung Gemeindeplanung der prinzipiell<br />

positiven Stellungnahme des Ortsplaners fachlich anschließen. Die Zustimmung zur<br />

Umwidmung würde im unmittelbaren bebauten Baulandanschluss eine Arrondierung<br />

des vorhandenen Matzelsdorfer Siedlungsgebietes (um eine weitere Parzellenreihe)<br />

darstellen. Aufgrund der Lage und des Ausmaßes des gegenständlichen Begehrens<br />

sowie aufgrund der massiven Baulandbegehren wird empfohlen, das<br />

gegenständliche Ansuchen ebenfalls bis zur Beschlussfassung des neuen ÖEK`s zur<br />

endgültigen Enscheidungsfindung zurückzustellen. Ergebnis: Zurückgestellt.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Außerhalb der Gelben Linie. Aufschließung für Abwasserbeseitigung ist möglich.<br />

Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 117/1<br />

der KG Matzelsdorf im Ausmaß von rund 3.000 m² von derzeit<br />

Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet bis<br />

zur Rechtskraft des örtlichen Entwicklungskonzeptes zurückzustellen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

14/2008 (ÖBF AG, Forstbetrieb Kärnten – Lungau)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 915 der KG Matzelsdorf im<br />

Ausmaß von rund 600 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />

Bauland-Wohngebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die gegenständliche Fläche befindet sich im östlichen Bereich von Dellach<br />

unmittelbar am Seeufer. In der Natur handelt es sich um eine steil zum See<br />

abfallende, bewaldete Fläche. Entsprechend der Zielsetzung im Entwurf „ÖEK 2008“<br />

(bereits mit dem Ausschuss akkordiert) ist im unmittelbaren Seeufer keine<br />

Baulandwidmung möglich, denn die Uferlagen gelten u. a. als attraktive<br />

Erholungselemente – folglich müssen in diesem Bereich Baulandwidmungen generell<br />

vermieden werden (keine Seeuferverbauung).<br />

37


Im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Millstatt sind die unmittelbaren<br />

Uferbereiche unter anderem als Grünland Liegewiese-Kabinenbau bzw. Grünland-<br />

Bad gewidmet. Infolge dieser Zielsetzung im örtlichen Entwicklungskonzept, dass<br />

keine Baulandwidmung im unmittelbaren Seeuferbereich vorgesehen ist, ist der<br />

gegenwärtige Widmungsantrag negativ zu beurteilen. Auf die Erschließungs- und<br />

Versorgungsinfrastruktur sowie eine Baulandeignung wird im Rahmen dieser<br />

Stellungnahme nicht mehr eingegangen. Ergebnis Ortsplaner: Negativ.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Keine Fortführung der Seeuferverbauung. Eingriff in<br />

zusammenhängendem Grünraum. Klarer Widerspruch zum ÖEK. Ergebnis: Negativ.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Außerhalb der Gelben Linie. Aufschließung für Abwasserbeseitigung ist mit<br />

unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden.<br />

Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />

Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche aus dem Grundstück 915 der KG<br />

Matzelsdorf im Ausmaß von rund 600 m² liegt im Steilhangbereich zwischen<br />

Landesstraße und Millstättersee. Der beantragten Umwidmung kann nur nach<br />

Vorliegen einer geologischen Beurteilung und einer Rodungsbewilligung zugestimmt<br />

werden.<br />

Stellungnahme der Bezirksforstinspektion:<br />

Für die Verwendung der Fläche als Bauland-Wohngebiet ist eine<br />

Rodungsbewilligung erforderlich. Es handelt sich hier aber um eine der wenigen<br />

noch vorhandenen geschlossenen Waldflächen am Nordufer des Millstättersees !<br />

Der Sicherheitsabstand zum angrenzenden Wald kann im Falle der Bebauung der<br />

Fläche nicht eingehalten werden und wird die Bringung erschwert. Aus forstfachlicher<br />

Sicht kann deshalb zu einer Rodungsbewilligung kein positives Gutachten erfolgen<br />

und es ist daher keineswegs sicher, dass ein positiver Rodungsbewilligungsbescheid<br />

ergehen kann.<br />

Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 915<br />

der KG Matzelsdorf im Ausmaß von rund 600 m² von derzeit Grünland<br />

für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Kurgebiet abzulehnen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

15/2008 (Robert Bugelnig)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 712/1 der KG Laubendorf im<br />

Ausmaß von rund 1750 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />

Bauland-Wohngebiet<br />

38


Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die gegenständliche Fläche befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand der<br />

Ortschaft Schwaigerschaft. In der Natur handelt es sich um eine nach Südost<br />

geneigte Waldfläche.<br />

Beim gegenständlichen Widmungsantrag handelt es sich um eine großflächige,<br />

unorganische Siedlungserweiterung (dezentraler Siedlungsbereich) – Ausuferung<br />

des Baulandes, Aufreißen eines neuen Siedlungsansatzes. Nachdem auch im<br />

Entwurf des neuen ÖEK der Marktgemeinde Millstatt keine weitere<br />

Siedlungsentwicklung in diesem Gebiet vorgesehen ist (absolute Siedlungsgrenze)<br />

und in der Marktgemeinde Millstatt noch ausreichend Baulandreserven vorhanden<br />

sind, kann der vorliegende Widmungsantrag aus ortsplanerischer Sicht nicht<br />

befürwortet werden. Auf die Eschließungs- und Versorgungsinfrastruktur wird im<br />

Rahmen dieser Stellungnahme nicht mehr eingegangen. Ergebnis Ortsplaner:<br />

Negativ.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Siedlungsbereich der Ortschaft „Schwaigerschaft“ ist in westliche Richtung<br />

naturräumlich klar definiert. Abklärung der künftigen Siedlungsabrundung erfolgt mit<br />

neuem ÖEK. Ergebnis: Zurückgestellt.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Außerhalb der Gelben Linie. Aufschließung für Abwasserbeseitigung ist mit<br />

unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden.<br />

Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />

Der beantragten Umwidmung kann nur nach Vorliegen einer geologischen<br />

Beurteilung und einer Rodungsbewilligung zugestimmt werden.<br />

Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 712/1 der KG<br />

Laubendorf im Ausmaß von rund 1.750 m² von derzeit Grünland für<br />

die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet bis zur<br />

Rechtskraft des örtlichen Entwicklungskonzeptes zurückzustellen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

16/2008 (Richard Oberzaucher)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 908/7 der KG Obermillstatt im<br />

Ausmaß von rund 1320 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />

Bauland-Wohngebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die gegenständliche Fläche liegt am westlichen Ortsrand des Siedlungsbereiches<br />

Obermillstatt. In der Natur stellt sie eine leicht nach Süden geneigte,<br />

landwirtschaftlich genutzte Wiese dar. Im ÖEK ist in diesem Bereich das Freihalten<br />

einer Grünzone festgelegt.<br />

39


Auch im neuen ÖEK der Gemeinde, dass sich gerade in der Phase der<br />

Überarbeitung befindet, ist eine siedlungstrennende, raumgliedernde Freihaltezone<br />

vorgesehen. Demnach würde eine Zustimmung in diesem Ausmaß eine Ausuferung<br />

des Baulandes und Widerspruch zum ÖEK bedeuten – in diesem Gebiet ist<br />

demzufolge keine Siedlungserweiterung vorgesehen. Denkbar wäre nur eine<br />

geringfügige Baulandausweitung über die bestehende westliche Siedungsgrenze<br />

hinaus um etwa ca. 10 m (im unmittelbaren Anschluss an die Baulandausweisung –<br />

siehe Lageplan Vorschlag Ortsplaner, Ausmaß ca. 350 m²). Dies würde noch zu<br />

keiner unorganischen Ausuferung des Baulandes führen. Ferner würde diese<br />

Siedlungsentwicklung aus ortsplanerischer Sicht auch zu keiner nachhaltigen<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (Beibehaltung Freihaltezone) führen, da es<br />

sich nur um eine geringfügige Baulandarrondierung handelt. Weiters sind die<br />

Aufschließungsvoraussetzungen bereits gegeben oder können ohne<br />

unwirtschaftliche Aufwendungen geschaffen werden. Ergebnis Ortsplaner: Negativ<br />

für gegenständliches Begehren.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Das gegenständliche Begehren ist seit Jahren in ähnlicher Form bekannt. Die<br />

Unterabteilung Gemeindeplanung kann sich der prinzipiell negativen Stellungnahme<br />

des Ortsplaners fachlich anschließen, - und ebenfalls die seitens des Ortsplaners<br />

vorgeschlagene Alternative (Widmungsarrondierung im Ausmaß von ca. 10 m –<br />

ergibt 350 m²) anschließen. Somit könnte eine unorganische Ausuferung des<br />

Baulandes und Störung des Landschaftsbildes hintangehalten werden. Ein<br />

entstehendes Objekt wäre im unmittelbar bebauten Baulandanschluss situiert.<br />

Ergebnis: Positiv für Alternative.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Außerhalb der Gelben Linie. Aufschließung ist möglich.<br />

Antrag: Der Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 908/7<br />

der KG Obermillstatt im Ausmaß von rund 350 m² von derzeit<br />

Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet<br />

zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

17/2008 (Heidi Kaplenig)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung der Grundstücke 909/6, 909/8, 910/7 u. 910/9 KG Matzelsdorf im<br />

Ausmaß von 9923 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />

Bauland-Wohngebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die betreffende Fläche befindet sich zwischen den Ortschaften Sappl und Dellach. In<br />

der Natur handelt es sich um eine nach Südost geneigte Fläche nordöstlich der<br />

Landesstraße. Die gegenständliche Fläche befindet sich im freien Landschaftsraum<br />

fern jeglicher dörflicher Struktur. Eine Widmungsfestlegung würde zu einer<br />

Zersiedelung (vollständig neuer Siedlungsansatz) und einer massiven, nachteiligen<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen.<br />

40


Klarer Widerspruch zum ÖEK. Aus ortsplanerischer Sicht ist daher von einer<br />

Widmung abzusehen. Auf die Erschließungs- und Versorgungsinfrastruktur wird im<br />

Rahmen dieser Stellungnahme nicht mehr eingegangen. Ergebnis Ortsplaner:<br />

Negativ.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Klarer Widerspruch zum ÖEK. Klassischer Fall der Zersiedelung. Ergebnis: Negativ.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Außerhalb der Gelben Linie. Aufschließung für Abwasserbeseitigung ist nur mit<br />

unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden.<br />

Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />

Der beantragten Umwidmung kann nur nach Vorliegen einer geologischen<br />

Beurteilung, einer Rodungsbewilligung und eines Aufschließungskonzeptes<br />

zugestimmt werden.<br />

Einwand des Herrn Siegfried Untermoser, Sappl 35, 9872 Millstatt:<br />

Ich, Siegfried Untermoser, Sappl 35, 9872 Millstatt, als Alleineigentümer der<br />

Liegenschaft EZ 145 Gb. 73208 Matzelsdorf mit dem Grundstück 580/1 KG<br />

Matzelsdorf, erhebe Einwand gegen die geplante Änderung, da die Zufahrt zu den<br />

geplanten Grundstücken nicht ausreichend ist und ich nicht bereit bin, Grundflächen<br />

zur Wegverbreiterung abzutreten.<br />

Stellungnahme der Bezirksforstinspektion:<br />

Für die Verwendung der Fläche als Bauland-Wohngebiet ist für Teilbereiche eine<br />

Rodungsbewilligung erforderlich. Eingriff in völlig geschlossene Waldflächen an<br />

zumindest gleich zwei Stellen, Sicherheitsabstand zum angrenzenden Wald kann im<br />

Falle der Bebauung nicht eingehalten werden und wird die Bringung erschwert. Es<br />

wird daher die Umwidmung abgelehnt.<br />

Diskussion:<br />

Antrag: Die Umwidmung der Grundstücke 909/6, 909/8, 910/7 und<br />

910/9 der KG Matzelsdorf im Ausmaß von 9.923 m² von derzeit<br />

Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet<br />

abzulehnen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

18/2008 (Ing. Alexander Jobst)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 346/1 der KG Millstatt im Ausmaß<br />

von rund 2500 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-<br />

Wohngebiet<br />

41


Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die gegenständliche Fläche liegt am westlichen Ortsrand des Siedlungsbereiches<br />

Obermillstatt südlich der Landesstraße. In der Natur stellt sie eine leicht nach Süden<br />

geneigte, landwirtschaftlich genutzte Wiese dar. Im ÖEK ist in diesem Bereich eine<br />

Grünzone festgelegt. Auch im neuen ÖEK der Gemeinde, das sich gerade in der<br />

Phase der Überarbeitung befindet ist eine siedlungstrennende, raumgliedernde<br />

Freihaltezone vorgesehen. Demnach würde eine Zustimmung in diesem Ausmaß<br />

eine Ausuferung des Baulandes bzw. eine linienhafte Siedlungsentwicklung<br />

darstellen – klarer Widerspruch zum ÖEK, da in diesem Bereich keine<br />

Siedlungserweiterung vorgesehen ist. Denkbar wäre eine Baulandausweisung im<br />

westlichen Anschluss an die gewidmeten und teilweise bebauten Parzellen 346/4<br />

und 346/5 KG Millstatt (siehe Lageplan Vorschlag Ortsplaner – Ausmaß ca. 2300<br />

m²). Dies würde noch zu keiner unorganischen Ausuferung des Baulandes führen.<br />

Ferner würde diese Siedlungsentwicklung aus ortsplanerischer Sicht auch zu keiner<br />

nachhaltigen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (Beibehaltung Freihaltezone)<br />

führen, da es sich um eine organische, räumlich begrenzte Siedlungsabrundung mit<br />

unmittelbarem Anschluss an bereits bebautes Bauland handelt. Seitens der<br />

Gemeinde sind die infrastruktuerellen Fragen zu klären. Auflage:<br />

Bebauungsverpflichtung. Ergebnis Ortsplaner: Negativ für gegenständliches<br />

Begehren.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Im gegenständlichen Fall kann sich die Unterabteilung Gemeindeplanung wiederum<br />

der prinzipiell negativen Stellungnahme des Ortsplaners anschließen, - jedoch<br />

abermals positiv zu der seitens des Ortsplaners vorgeschlagenen Alternative äußern.<br />

Das gegenständliche Begehren ist fachlich abzulehnen (Ausuferung des Baulandes,<br />

Straßendorfentwicklung), - die Alternative (östlicher Randbereich der Parzelle 346/1,<br />

unmittelbar an die Parzellen 346/4 und 346/5 angrenzend, wäre aufgrund des<br />

unmittelbar bebauten Baulandanschlusses als fachlich vertretbar zu beurteilen.<br />

Ergebnis: Negativ. Ergebnis: Positiv für Alternative.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Außerhalb der Gelben Linie. Abwasserbeseitigung teilweise nur über Pumpanlage<br />

möglich.<br />

Antrag: Die beantragte Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 346/1<br />

der KG Millstatt im Ausmaß von rund 2.500 m² von derzeit Grünland für<br />

die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet abzulehnen,<br />

sowie dem Alternativvorschlag zur Umwidmung einer Teilfläche aus<br />

dem Grundstück 346/1 der KG Millstatt im Ausmaß von rund 2.300 m²<br />

von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-<br />

Wohngebiet zuzustimmen (Bebauungsverpflichtung mit Besicherung).<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

19/2008 (ÖBF AG, FB Kärnten – Lungau)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 672/8 der KG Millstatt im Ausmaß<br />

von rund 30 m² von derzeit Grünland-Erholungsgrünfläche in Grünland-Bad<br />

42


Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die gegenständliche Fläche befindet sich im südwestlichen Bereich des Hauptortes<br />

Millstatt, südlich der Bundesstraße (Ortseinfahrt) unmittelbar am Seeufer. In der<br />

Natur handelt es sich um eine leicht geneigte Wiesenfläche. Laut Angabe der<br />

Gemeinde ist auf der gegenständlichen Fläche die Neuerrichtung von sanitären<br />

Anlagen, für den im nordwestlichen Anschluss befindlichen Gastronomiebetrieb<br />

„Monte Christo“ (Cafe, Bar), welcher sich fast zur Gänze auf schwimmenden<br />

Plattformen befindet, geplant. Das Gebiet ausgehend vom Uferbereich bis zur<br />

Bundesstraße ist als touristische Intensivzone zu sehen. Laut ÖEK sind innerhalb der<br />

touristischen Intensivzone in unmittelbaren Uferlagen Vorrangflächen für<br />

tourismusorientierte Funktionen vorgesehen, z. B. für die Erweiterung der<br />

touristischen Infrastruktur. Aus ortsplanerischer Sicht ist aufgrund der gegenwärtigen<br />

räumlichen Situation und der räumlich begrenzten Fläche laut Widmungsantrag<br />

sowie unter Bezugnahme der hier vorhandenen Nutzungs- und<br />

Bebauungsstrukturen, die erweiterte Nutzungsmöglichkeit vertretbar. Jedoch wird<br />

aus ortsplanerischer Sicht empfohlen, die gegenständliche Fläche, die sich im<br />

sensiblen Uferbereich befindet, mit der dafür vorgesehenen spezifischen<br />

Grünlandwidmung „Grünland-Sanitäranlagen“ zu widmen. Voraussetzung ist jedoch,<br />

dass seitens des Naturschutzes bzw. des Straßenbauamtes keine Bedenken<br />

geäußert werden. Ergebnis Ortsplaner: Positiv mit Auflagen.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Die Unterabteilung Gemeindeplanung kann sich der prinzipiell positiven<br />

Stellungnahme des Ortsplaners fachlich anschließen, vertritt jedoch die Auffassung,<br />

dass eine Baulandwidmung wie auch die seitens des Ortsplaners spezifische<br />

Grünlandsanitäranlagenwidmung fachlich nicht zielführend sind. Aufgrund der<br />

nutzungsmäßigen Zuordenbarkeit und der unmittelbar südöstlich im Nahbereich<br />

befindenen Badnutzung wird empfohlen, die Widmungskategorie „Grünland-Bad“ zu<br />

verwenden.<br />

Im Rahmen der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes ist weiters der Bereich<br />

zwischen dem gegenständlichen Begehren und der südöstlich vorhandenen<br />

Grünland-Bad-Nutzung (Parzelle 21/22) widmungsmäßig zu überdenken. Ergebnis:<br />

Positiv für Grünland-Bad.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Keine Auflagen seitens des Wasserverbandes Millstätter See.<br />

Antrag: Der Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 672/8<br />

der KG Millstatt im Ausmaß von rund 30 m² von derzeit Grünland-<br />

Erholungsgrünfläche in Grünland-Bad zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

43


20/2008 (Barbara Pirker)<br />

Widmungsbegehren<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 439/1 der KG Laubendorf im<br />

Ausmaß von rund 1100 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />

Bauland-Dorfgebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die betreffende Fläche befindet sich in der Ortschaft Tschierweg nördlich der<br />

Landesstraße. In der Natur handelt es sich um ein nach Süden abfallendes Gelände.<br />

Unter Bezugnahme auf die hier bestehenden Widmungs-, Bebauungs- und<br />

Nutzungsstrukturen stellt die Umwidmungsfläche ein lokales Arrondierungspotential<br />

dar, das auch im ÖEK der Gemeinde 1990 so dargestellt ist. Die Fläche grenzt im<br />

Norden und Westen wie auch im Süden im Übergang der Landesstraße an<br />

gewidmetes und teilweise bebautes Bauland an. Daher würde sich auch eine<br />

Bebauung nicht negativ auf das Orts- und Landschaftsbild auswirken. Demgemäß ist<br />

der Umwidmungsantrag aus ortsplanerischer Sicht prinzipiell vertretbar. Auch die<br />

Aufschließungsvoraussetzungen sind bereits gegeben oder können ohne<br />

unwirtschaftliche Aufwendungen geschaffen werden. Auflagen:<br />

Bebauungsverpflichtung, Stellungnahme Straßenbauamt. Ergebnis Ortsplaner:<br />

Positiv mit Auflagen.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Betreffend dem gegenständlichen Begehren kann sich die Unterabteilung<br />

Gemeindeplanung der prinzipiell positiven Stellungnahme des Ortsplaners fachlich<br />

nicht anschließen.<br />

Es ist richtig, dass die Zustimmung zur Umwidmung und künftige Bebauung zwar<br />

keine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes nach sich ziehen würde, es<br />

ist jedoch ebenso richtig, weitere Straßendorfbebauungen entlang von Landes- und<br />

Bundesstraßen (unmittelbar angrenzend) zu vermeiden. Jegliche Wohnqualität wird<br />

in Frage gestellt. Abschließend und zusammenfassend wird empfohlen, dass<br />

gegenständliche Begehren ebenfalls zum Thema der Schlussbesprechung zum ÖEK<br />

hinsichtlich der prinzipiellen Vorgangsweise von Ausweisungen von Bauland entlang<br />

von Bundes- und Landesstraßen, zurückzustellen,- und die Beschlussfassung zum<br />

neuen ÖEK der Marktgemeinde Millstatt abzuwarten. Ergebnis: Zurückgestellt.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Aufschließung für Abwasserbeseitigung möglich.<br />

Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 439/1 der KG<br />

Laubendorf im Ausmaß von rund 1.100 m² von derzeit Grünland für die<br />

Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet bis zur Rechtskraft des<br />

örtlichen Entwicklungskonzeptes zurückzustellen<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

44


21/2008 (Leopold Leitner)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung des Grundstückes 609/5 der KG Millstatt im Ausmaß von 121 m² von<br />

derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die gegenständliche Fläche befindet sich im südwestlichen Bereich des Hauptortes<br />

Millstatt. In der Natur handelt es sich um eine leicht nach Süden geneigte Fläche<br />

oberhalb der Straßenböschung. Laut Widmungsantrag ist im östlichen Anschluss an<br />

das Wasserwerk der Marktgemeinde Millstatt die Errichtung eines Carports geplant.<br />

Der Umwidmung kann aus ortsplanerischer Sicht zugestimmt werden, denn die<br />

beantragte Fläche ist für die beabsichtigte infrastrukturelle Maßnahme geeignet.<br />

Ferner würde sich der Standort für den PKW-Abstellplatz unter Bezugnahme der<br />

vorhandenen Nutzungs- und Bebauungsstruktur nicht negativ auf das Ortsbild<br />

auswirken – geringfügige Nutzungsarrondierung. Auflage: Stellungnahme<br />

Straßenbauamt. Ergebnis Ortsplaner: Positiv mit Auflagen.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Geringfügige Baulandarrondierung im unmittelbaren<br />

bebauten Baulandanschluss zur Errichtung eines weiteren Nebengebäudes.<br />

Ergebnis: Positiv.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Abwasserbeseitigung möglich.<br />

Antrag: Der Umwidmung des Grundstückes 609/5 der KG Millstatt im<br />

Ausmaß von 121 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forst-<br />

wirtschaft in Bauland-Wohngebiet zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

22/2008 (Gertraud u. Dr. Georg Wick)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung des Grundstückes 885/6 der KG Matzelsdorf im Ausmaß von 670 m²<br />

von derzeit Grünland Sonderwidmung Liegewiese u. Kabinenbau in Bauland-<br />

Kurgebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die gegenständliche Fläche befindet sich im östlichen Bereich von Dellach<br />

unmittelbar am Seeufer. In der Natur handelt es sich um eine leicht nach Süden<br />

geneigte Wiesenfläche, die mit einem Bootshaus überbaut ist. Entsprechend der<br />

Zielsetzung im Entwurf „ÖEK 2008“ (bereits mit dem Ausschuss akkordiert) ist im<br />

unmittelbaren Seeuferbereich keine Baulandwidmung möglich, denn die Uferlagen<br />

gelten u. a. als attraktive Erholungselemente – folglich müssen in diesem Bereich<br />

Baulandwidmungen generell vermieden werden (keine Seeuferverbauung). Im<br />

Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Millstatt sind die unmittelbaren<br />

Uferbereiche unter anderem als Grünland Liegewiese-Kabinenbau bzw. Grünland-<br />

Bad gewidmet.<br />

45


Infolge dieser Zielsetzung im örtlichen Entwicklungskonzept, dass keine<br />

Baulandwidmung im unmittelbaren Seeuferbereich vorgesehen ist, ist der<br />

gegenwärtige Widmungsantrag negativ zu beurteilen. Auf die Erschließungs- und<br />

Versorgungsinfrastruktur wird im Rahmen dieser Stellungnahme nicht mehr<br />

eingegangen. Ergebnis Ortsplaner: Negativ.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Die Unterabteilung Gemeindeplanung kann sich der negativen Stellungnahme des<br />

Ortsplaners vollinhaltlich anschließen. Hintanhaltung weiterer Seeuferbebauungen.<br />

Klarer Widerspruch zum ÖEK. Ergebnis: Negativ.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Abwasserbeseitigung durch Bestand gegeben.<br />

Stellungnahme der Bezirksforstinspektion:<br />

Im Falle der Bebauung der Fläche kann der Sicherheitsabstand zu östlich<br />

angrenzenden Wald nicht eingehalten werden.<br />

Antrag: Die Umwidmung des Grundstückes 885/6 der KG Matzelsdorf im<br />

Ausmaß von 670 m² von derzeit Grünland-Sonderwidmung Liegewiese<br />

und Kabinenbau in Bauland-Kurgebiet abzulehnen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

23/2008 (Peter Brunner)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 584/1 der KG Millstatt im Ausmaß<br />

von rund 3000 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-<br />

Wohngebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die gegenständliche Fläche befindet sich im nördlichen Bereich der Lechnerschaft. In<br />

der Natur handelt es sich um eine nach Süden geneigte Waldfläche. Beim<br />

gegenständlichen Widmungsantrag handelt es sich um eine großflächige,<br />

unorganische Siedlungserweiterung – Ausuferung des Baulandes, aufreißen eines<br />

neuen Siedlungsansatzes. Nachdem auch im Entwurf des neuen ÖEK der<br />

Marktgemeinde Millstatt keine weitere Siedlungsentwicklung in diesem Gebiet<br />

vorgesehen ist (absolute Siedlungsgrenze) und in der Marktgemeinde Millstatt noch<br />

ausreichend Baulandreserven vorhanden sind, kann der vorliegende<br />

Widmungsantrag aus ortsplanerischer Sicht nicht befürwortet werden. Ferner handelt<br />

es sich um eine Waldfläche die den Bestimmungen des Forstgesetzes unterliegt. Auf<br />

die Erschließungs- und Versorgungsinfrastruktur wird im Rahmen dieser<br />

Stellungnahme nicht mehr eingegangen. Ergebnis Ortsplaner: Negativ.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Weiters ist das gegenständliche Begehren ähnlich<br />

wie das Begehren 10/2008 zu sehen. Aufreißen eines zusammenhängenden<br />

Waldgürtels. Klarer Widerspruch zum ÖEK. Ergebnis: Negativ.<br />

46


Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Außerhalb der Gelben Linie. Aufschließung für Abwasserbeseitigung möglich.<br />

Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />

Der beantragten Umwidmung kann nur nach Vorliegen einer geologischen<br />

Beurteilung, einer Rodungsbewilligung und eines Aufschließungskonzeptes<br />

zugestimmt werden.<br />

Stellungnahme der Bezirksforstinspektion:<br />

Für die Verwendung der Fläche als Bauland-Wohngebiet ist eine<br />

Rodungsbewilligung erforderlich. Es handelt sich aber um einen Eingriff in<br />

geschlossene Waldflächen, die Bringung wird erschwert, die Windwurfgefahr erhöht<br />

und der Sicherheitsabstand zum angrenzenden Wald kann im Falle der Bebauung<br />

nicht eingehalten werden. Es wird daher die Umwidmung abgelehnt.<br />

Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 584/1<br />

der KG Millstatt im Ausmaß von rund 3.000 m² von derzeit Grünland für<br />

die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet abzulehnen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

24/2008 (Peter Brunner)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 584/2 der KG Millstatt im Ausmaß<br />

von rund 5500 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-<br />

Dorfgebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die zur Umwidmung beantragte Fläche liegt im südwestlichen Gemeindegebiet im<br />

Bereich der Ortschaft Lechnerschaft. Die Fläche schließt im Osten und Westen<br />

unmittelbar an eine bestehende Baulandwidmung an. In der Natur handelt es sich<br />

um eine leicht nach Süden geneigte Wiese, die Teil einer größeren<br />

Landwirtschaftszone ist. Der gegenständliche Widmungsantrag wurde in ähnlicher<br />

Form bereits 2004 (vgl. Vorprüfung 14/2004) begutachtet und die ergangene<br />

Stellungnahme bleibt daher vollinhaltlich aufrecht. Im ÖEK 1990 ist der Bereich Teil<br />

einer größeren Grünzone, der dem Siedlungsdruck ausgesetzt ist und von einer<br />

Bebauung freizuhalten ist – siedlungstrennender Grünkeil. Auch im Entwurf des ÖEK<br />

2008 ist dieser Bereich Teil einer siedlungstrennenden, raumgliedernden<br />

Freihaltezone. Nachdem sich die gegenständliche Fläche innerhalb der<br />

Freihaltezone befindet (Widerspruch ÖEK) und eine Umwidmung zur unorganischen,<br />

linienhaften Siedlungsentwicklung sowie zu einer Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes führen würde, kann der vorliegende Widmungsantrag aus<br />

ortsplanerischer Sicht nicht befürwortet werden. Ergebnis Ortsplaner: Negativ.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Das gegenständliche Begehren ist seit Jahren unter<br />

diversen laufenden Nummern und ähnlichen Formen bekannt. Klarer Widerspruch<br />

zum ÖEK. Ergebnis: Negativ.<br />

47


Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Außerhalb der Gelben Linie. Aufschließung für Abwasserbeseitigung möglich.<br />

Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />

Der beantragten Umwidmung kann nur nach Vorliegen einer geologischen<br />

Beurteilung und eines Aufschließungskonzeptes zugestimmt werden.<br />

Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 584/1<br />

der KG Millstatt im Ausmaß von rund 5.500 m² von derzeit Grünland für<br />

die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet abzulehnen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

25/2008 (Harald Lagger)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung des Grundstückes 532/6 der KG Millstatt im Ausmaß von 935 m² von<br />

derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Der zur Umwidmung angesuchte Bereich befindet sich nordwestlich von Millstatt. In<br />

der Natur handelt es sich um eine nach Süden geneigte Fläche, die im Süden und<br />

Westen an Wald angrenzt (Waldrandlage). Der gegenständliche Widmungsantrag<br />

wurde in ähnlicher Form bereits u. a. im Jahr 2005 und 2006 (vgl. Vorprüfung<br />

11/2005, 20/2006) begutachtet und die ergangene Stellungnahme bleibt daher<br />

vollinhaltlich aufrecht. Nachdem keine Siedlungsentwicklung im dezentralen Bereich<br />

vorgesehen ist (keine Fortführung einer Zersiedelung der Landschaft) und ein<br />

Widerspruch zum ÖEK besteht, muss der vorliegende Widmungsantrag aus<br />

ortsplanerischer Sicht abgelehnt werden. Ergebnis Ortsplaner: Negativ.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Wie Ortsplaner. Das gegenständliche Begehren ist der Unterabteilung<br />

Gemeindeplanung in ähnlicher Form seit Jahren bekannt. Klarer Widerspruch zum<br />

ÖEK. Fortführung der Zersiedelung. Ergebnis: Negativ.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Außerhalb der Gelben Linie.<br />

Stellungnahme der Bezirksforstinspektion:<br />

Für dieses Grundstück wurde ein entsprechender Rodungsbewilligungsbescheid<br />

erlassen. Im Falle der Bebauung der Fläche kann jedoch der Sicherheitsabstand zu<br />

angrenzenden Waldflächen nicht eingehalten werden.<br />

Antrag: Die Umwidmung des Grundstückes 532/6 der KG Millstatt im<br />

Ausmaß von rund 1.000 m² von derzeit Grünland für die Land- und<br />

Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet abzulehnen.<br />

Abstimmung: 22 : 0 (GR Marco Lagger befangen)<br />

48


26/2008 (Josef Silbernagl)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 468 der KG Millstatt im Ausmaß<br />

von rund 1000 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-<br />

Dorfgebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die betreffende Fläche befindet sich östlich von Großdombra. In der Natur handelt es<br />

sich um eine in Richtung Südwest abfallende Waldfläche. Der gegenständliche<br />

Widmungsantrag wurde in ähnlicher Form bereits 2006 und 2007 (vgl. Vorprüfung<br />

18/2006 und 25/2007) begutachtet und die ergangene Stellungnahme bleibt daher<br />

vollinhaltlich aufrecht. Mit dem Vorprüfungspunkt 21/2005 wurde einer geringfügigen<br />

Baulandarrondierung im unmittelbaren Baulandanschluss zugestimmt. Beim<br />

gegenständlichen Widmungsantrag handelt es sich jedoch um eine unorganische<br />

Siedlungserweiterung – Ausuferung des Baulandes. Nachdem auch im Entwurf des<br />

ÖEK 2008 keine weitere Siedlungsentwicklung in diesem Gebiet vorgesehen ist<br />

(Widerspruch ÖEK) kann der vorliegende Widmungsantrag aus ortsplanerischer<br />

Sicht nicht befürwortet werden. Ferner handelt es sich um eine Waldfläche, die den<br />

Bestimmungen des Forstgesetzes unterliegt. Ergebnis Ortsplaner: Negativ.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Wie Ortsplaner. Das gegenständliche Begehren ist der Unterabteilung<br />

Gemeindeplanung seit Jahren in ähnlicher Form bekannt. Klarer Widerspruch zum<br />

ÖEK. Ausuferung des Baulandes. Ergebnis: Negativ.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Außerhalb der Gelben Linie.<br />

Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />

Der beantragten Umwidmung kann nur nach Vorliegen einer geologischen<br />

Beurteilung, einer Rodungsbewilligung und eines Aufschließungskonzeptes<br />

zugestimmt werden.<br />

Stellungnahme der Bezirksforstinspektion:<br />

Eine Rodungsbewilligung existiert, Zahl SP13-ROD-551/5/07, vom 1.2.2007. Im Falle<br />

der Bebauung der Umwidmungsfläche kann der Sicherheitsabstand zu<br />

angrenzenden Waldflächen nicht eingehalten werden und wird teilweise die Bringung<br />

erschwert.<br />

Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 468<br />

der KG Millstatt im Ausmaß von rund 1.000 m² von derzeit Grünland für<br />

die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet abzulehnen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

49


27/2008 (Volker Hering)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung des Grundstückes 584/19 der KG Millstatt im Ausmaß von 765 m² von<br />

derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die gegenständliche Fläche befindet sich im südwestlichen Gemeindegebiet im<br />

Bereich der Ortschaft Lechnerschaft. In der Natur handelt es sich um eine nach<br />

Südwesten geneigte / abfallende Fläche, die im Osten direkt an gewidmetes und<br />

bebautes Bauland anschließt. Aufgrund der bestehenden Widmungsstruktur und<br />

Bebauungsstruktur, die Fläche grenzt im Osten und Süden an gewidmetes und<br />

bebautes Bauland an und der festgelegten Nutzungsstruktur für diesen Bereich<br />

sowie unter Berücksichtigung der Zielsetzungen im Entwurf zum neuen ÖEK 2008<br />

der Marktgemeinde Millstatt kann aus ortsplanerischer Sicht dem<br />

Umwidmungsantrag prinzipiell zugestimmt werden. Ferner sind die<br />

Aufschließungsvoraussetzungen bereits vorhanden bzw. können ohne<br />

unwirtschaftliche Aufwendungen geschaffen werden. Diese Siedlungsentwicklung<br />

würde aus ortsplanerischer Sicht zu keiner nachteiligen Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes führen, da es sich um eine organische Siedlungsentwicklung mit<br />

unmittelbarem Anschluss an bereits bebautes Bauland handelt. Die Umwidmung der<br />

Fläche führt auch zu einer Arrondierung dieses Siedlungsbereiches.<br />

Jedenfalls sollte die Gemeinde im Sinne einer bedarfsorientierten örtlichen<br />

Raumplanung mit dem Grundeigentümer eine Vereinbarung zur Sicherstellung einer<br />

widmungsgemäßen Verwendung des unbebauten Baugrundstückes innerhalb einer<br />

angemessenen Frist (Bebauungsverpflichtung) abschließen. Ergebnis Ortsplaner:<br />

Positiv mit Auflagen.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Im Wesentlichen kann sich die Unterabteilung Gemeindeplanung der prinzipiell<br />

positiven Stellungnahme des Ortsplaners fachlich anschließen. Das gegenständliche<br />

Begehren ist im Zusammenhang mit Punkt 27a (Widmungslücke) zu sehen. Es<br />

handelt sich um eine geringfügige Baulandarrondierung im unmittelbaren bebauten<br />

Baulandanschluss, welche aufgrund der naturräumlichen Situation und vorhandenen<br />

Erschließungsstraße eine logische Arrondierung darstellt. Ergebnis: Positiv mit<br />

Auflagen.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Abwasserbeseitigung durch Aufschließung möglich.<br />

Antrag: Der Umwidmung des Grundstückes 584/19 der KG Millstatt im Ausmaß<br />

von 765 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />

Bauland-Wohngebiet zuzustimmen (Bebauungsverpflichtung mit<br />

Besicherung).<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

50


27a/2008 (Marktgemeinde Millstatt – Richtigstellung)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 584/16 der KG Millstatt im<br />

Ausmaß von rund 430 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />

Bauland-Kurgebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die gegenständliche Fläche befindet sich im südwestlichen Gemeindegebiet im<br />

Bereich der Ortschaft Lechnerschaft. In der Natur handelt es sich um eine<br />

mittlerweile bebaute nach Südwesten geneigte / abfallende Fläche, die im Osten<br />

direkt an gewidmetes und bebautes Bauland anschließt. Die absolute<br />

Siedlungsgrenze bildet der im nördlichen Anschluss befindliche Aufschließungsweg<br />

(lt. Entwurf ÖEK 2008). Die den Umwidmungsantrag betreffende Fläche soll aufgrund<br />

einer zwischenzeitlich erfolgten Parzellierung als Bauland-Wohngebiet gewidmet<br />

werden. Hiebei handelt es sich um eine geringfügige Baulandarrondierung die dem<br />

östlichen anbindenden Bauland-Wohngebiet funktional zugeordnet werden soll<br />

(Anpassung der Widmung an die Parzellenstruktur).<br />

Unter Bezugnahme der hier bestehenden Widmungs-, Bebauungs- und<br />

Nutzungsstruktur besteht aus ortsplanerischer Sicht gegen die beantragte nicht<br />

raumrelevante Baulandarrondierung kein Einwand. Erschließungs- und<br />

Versorgungsfragen sind bei diesem Umwidmungsantrag ohne Relevanz. Ergebnis<br />

Ortsplaner: Positiv.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Das gegenständliche Begehren ist im Zusammenhang mit Punkt 27/2008 zu sehen.<br />

Es handelt sich um eine sogenannte Baulandlücke bzw. geringfügige<br />

Baulandarrondierung im unmittelbaren bebauten Baulandanschluss. Ergebnis:<br />

Positiv.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Abwasserbeseitigung gegeben.<br />

Antrag: Der Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 584/16 der KG<br />

Millstatt im Ausmaß von rund 430 m ² von derzeit Grünland für die<br />

Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Kurgebiet zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

28/2008 (Helga u. Franz Auer)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 349/1 der KG Obermillstatt im<br />

Ausmaß von rund 1240 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />

Bauland-Wohngebiet<br />

51


Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die gegenständliche Fläche befindet sich im südlichen Bereich der Ortschaft<br />

Görtschach. In der Natur handelt es sich um eine leicht nach Südost geneigte<br />

Wiesenfläche. Laut Widmungsantrag sollen 2 Parzellen im südlichen Anschluss an<br />

die bestehende Siedlungsreihe, die durch eine neue Erschließungsstraße<br />

angebunden werden, geschaffen werden. Die gesamte Erschließung dieses<br />

Siedlungsbereiches erfolgt über eine Privatstraße, die durch eine landwirtschaftliche<br />

Hofstelle führt. Die Umwidmung würde zu einem Aufreißen eines neuen<br />

Siedlungsbereiches bzw. zu einer Erweiterung dieses Siedlungsbereiches führen.<br />

Infolge der vorhandenen Nutzungsstruktur und der eingeschränkten<br />

Verkehrsinfrastruktur (Zufahrt durch die Hofstelle) in diesem Bereich, ist im Entwurf<br />

des neuen ÖEK 2008 (akkordiert mit dem Ausschuss) keine weitere<br />

Siedlungstätigkeit vorgesehen.<br />

Nachdem im ÖEK keine weitere Siedlungstätigkeit in diesem Gebiet vorgesehen ist,<br />

kann der vorliegende Widmungsantrag nicht befürwortet werden. Ergebnis<br />

Ortsplaner: Negativ.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Die Unterabteilung Gemeindeplanung kann sich (derzeit) der negativen<br />

Stellungnahme des Ortsplaners fachlich vollinhaltlich anschließen. Klarer<br />

Widerspruch zum ÖEK. Empfohlen wird, das gegenständliche Begehren ebenfalls bis<br />

zur endgültigen Siedlungsgrenzenabklärung, d. h. bis zur Beschlussfassung des<br />

neuen ÖEK`s vorerst zurückzustellen. Ergebnis: Zurückgestellt.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Außerhalb der Gelben Linie. Abwasserbeseitigung durch Aufschließung möglich. Auf<br />

den bestehenden Abwasserkanal ist Rücksicht zu nehmen.<br />

Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung:<br />

Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche der Parzelle Nr. 349/1 der KG<br />

Obermillstatt liegt bei Anwendung der Richtlinien für die Gefahrenzonenplanung in<br />

der Gelben Gefahrenzone des Görtschacherbaches. Gegen eine Umwidmung von<br />

Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet bestehen<br />

grundsätzlich keine Bedenken. Laut Richtlinie für die Gefahrenzonenplanung ist<br />

innerhalb der Gelben Gefahrenzone eine nur bedingte Standortsicherheit gegeben.<br />

Zur Sicherstellung einer geforderten Standortsicherheit ist bei einem künftigen<br />

Bauverfahren die WLV zu laden und es ist mit wildbachspezifischen Auflagen zu<br />

rechnen.<br />

Stellungnahme des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 18 –<br />

Wasserwirtschaft, Unterabteilung Spittal an der Drau:<br />

Im Umwidmungspunkt 28/2008 beabsichtigt unter anderem die Marktgemeinde<br />

Millstatt eine Teilfläche des Grundstückes 349/1 KG Obermillstatt im Ausmaß von<br />

1.240 m² von derzeit Grünland für Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche in<br />

Bauland-Wohngebiet umzuwidmen. Festgehalten wird, dass sich eine Teilfläche der<br />

angeführten Parzelle in der „Gelben Gefahrenzone“ des Görtschacherbaches<br />

befindet. Dieses Gewässer befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Wildbach- und<br />

Lawinenverbauung Villach. Bezüglich der Standortsicherheit in diesem Bereich ist<br />

daher das Einvernehmen mit der angeführten Dienststelle herzustellen.<br />

52


Bei allen anderen Umwidmungspunkten werden schutzwasserwirtschaftliche<br />

Interessen nicht berührt, wodurch die geplanten Änderungen des<br />

Flächenwidmungsplanes grundsätzlich positiv beurteilt werden können.<br />

Antrag: Die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 349/1 der KG<br />

Obermillstatt im Ausmaß von rund 1.240 m² von derzeit Grünland für<br />

die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet bis zur<br />

Rechtskraft des örtlichen Entwicklungskonzeptes zurückzustellen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

29/2008 (Pieter Baaijens)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 117/5 der KG Matzelsdorf im<br />

Ausmaß von rund 570 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />

Bauland-Dorfgebiet<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die den Umwidmungsantrag betreffende Grundstücksfläche befindet sich im<br />

westlichen Randbereich der Ortschaft Matzelsdorf und betrifft im Naturraum eine<br />

geringfügige nach Südwest geneigte Wiesenfläche, die dem südlich bzw. südöstlich<br />

anbindenden Bauland-Dorfgebiet funktional zugeordnet werden soll (Anpassung der<br />

Widmung an die Parzellenstruktur). Unter Bezugnahme der hier bestehenden<br />

Widmungs-, Bebauungs- und Nutzungsstruktur besteht aus ortsplanerischer Sicht<br />

gegen die beantragte Umwidmung kein Einwand. Erschließungs- und<br />

Versorgungsfragen sind bei diesem Umwidmungsantrag ohne Relevanz. Ergebnis<br />

Ortsplaner: Positiv<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Anpassung an vorhandene Parzellenstruktur.<br />

Geringfügige Baulandarrondierung im unmittelbaren bebauten Baulandanschluss.<br />

Ergebnis: Positiv<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Abwasserbeseitigung durch den Bestand gegeben.<br />

Antrag: Der Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 117/5<br />

der KG Matzelsdorf im Ausmaß von rund 570 m² von derzeit Grünland<br />

für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

30a/2008 (Marktgemeinde Millstatt – Richtigstellung)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 631/1 der KG Millstatt im Ausmaß<br />

von rund 690 m² von derzeit Bauland-Wohngebiet in Grünland für die Land- und<br />

Forstwirtschaft<br />

53


Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die den Umwidmungsantrag betreffenden Grundstücksflächen (vier Teilflächen (30ad/2008)<br />

differenziert nach drei Widmungskategorien) befinden sich am<br />

nordwestlichen Ortsrand des Hauptortes Millstatt. In der Natur handelt es sich<br />

weitgehend um nach Süden geneigte Flächen. Im Rahmen der Umwidmungsanträge<br />

19/2004 u. 23/2006 wurden im gegenständlichen Bereich Baulandwidmungen<br />

festgelegt und nach nunmehr erfolgter Parzellierung und Erschließung sollen nun<br />

einige Adaptierungen vorgenommen werden – Anpassung der Widmung an die<br />

tatsächliche Nutzung der Parzellenstruktur. Das bereits gewidmete Bauland stellt<br />

eine organische Weiterentwicklung der Siedlungsstrukturen im nordwestlichen<br />

Bereich von Millstatt dar. Mit dem Umwidmungspunkt 30b/2008 ist eine geringfügige<br />

Erweiterung des Baulandes (Baulandarrondierung) in Richtung Nordwesten<br />

notwendig, da die Parzelle 631/3 bereits bebaut ist – Widmungsfestlegung<br />

entsprechend der Nutzung, auf der Basis der vollzogenen Parzellierung und<br />

Erschließung. Bei dieser geringfügigen Erweiterung des Baulandes im unmittelbaren<br />

Anschluss an gewidmetes und bebautes Bauland (Aufschließungsvoraussetzungen<br />

sind vorhanden), handelt es sich um eine organische Siedlungserweiterung bzw. um<br />

eine Siedlungsabrundung, die auch dem Entwurf des ÖEK 2008 entspricht.<br />

Betreffend der weiteren Teilwidmungsanträge Nr. 30a/2008 u. 30c-d/2008, handelt<br />

es sich unter Bezugnahme auf die hier vorhandenen Widmungs-, Bebauungs- und<br />

Nutzungsstrukturen um nicht raumrelevante Umstrukturierungen des lokalen<br />

Baulandes bzw. um Bestandsberichtigungen. Aus ortsplanerischer Sicht kann den<br />

Widmungsanträgen zugestimmt werden. Ergebnis Ortsplaner: Positiv.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Im Wesentlichen wie Ortsplaner. Richtigstellung der vorhandenen Nutzung<br />

entsprechend aufgrund getätigter Erschließung und Parzellierung. Die<br />

Widmungsbegehren 30a/2008 – 30 d/2008 sind im Zusammenhang zu sehen.<br />

Ergebnis: Positiv.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Abwasserbeseitigung durch den Bestand gegeben.<br />

Antrag: Der Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück 631/1<br />

der KG Millstatt im Ausmaß von rund 690 m² von derzeit Bauland-<br />

Wohngebiet in Grünland für die Land- und Forstwirtschaft zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

30b/2008 (Marktgemeinde Millstatt – Richtigstellung)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung der Grundstücke 631/3 und 631/4 der KG Millstatt und Teilflächen aus<br />

den Grundstücken 631/5 und 631/6 der KG Millstatt im Ausmaß von rund 2110 m²<br />

von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet<br />

54


Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die den Umwidmungsantrag betreffenden Grundstücksflächen (vier Teilflächen 30ad/2008<br />

differenziert nach drei Widmungskategorien) befinden sich am nordwestlichen<br />

Ortsrand des Hauptortes Millstatt. In der Natur handelt es sich weitgehend um nach<br />

Süden geneigte Flächen. Im Rahmen der Umwidmungsanträge 19/2004 u. 23/2006<br />

wurden im gegenständlichen Bereich Baulandwidmungen festgelegt und nach<br />

nunmehr erfolgter Parzellierung und Erschließung sollen nun einige Adaptierungen<br />

vorgenommen werden – Anpassung der Widmung an die tatsächliche Nutzung und<br />

Parzellenstruktur. Das bereits gewidmete Bauland stellt eine organische<br />

Weiterentwicklung der Siedlungsstrukturen im nordwestlichen Bereich von Millstatt<br />

dar. Mit dem Umwidmungspunkt 30b/2008 ist eine geringfügige Erweiterung des<br />

Baulandes (Baulandarrondierung) in Richtung Nordwesten notwendig, da die<br />

Parzelle 631/3 bereits bebaut ist – Widmungsfestlegung entsprechend der Nutzung,<br />

auf der Basis der vollzogenen Parzellierung und Erschließung. Bei dieser<br />

geringfügigen Erweiterung des Baulandes im unmittelbaren Anschluss an<br />

gewidmetes und bebautes Bauland (Aufschließungsvoraussetzungen sind<br />

vorhanden), handelt es sich um eine organische Siedlungserweiterung bzw. um eine<br />

Siedlungsabrundung, die auch dem Entwurf des ÖEK 2008 entspricht. Betreffend der<br />

weiteren Teilwidmungsanträge Nr. 30a/2008 und 30 c-d/2008, handelt es sich unter<br />

Bezugnahme auf die hier vorhandenen Widmungs-, Bebauungs- und<br />

Nutzungsstrukturen um nicht raumrelevante Umstrukturierungen des lokalen<br />

Baulandes bzw. um Bestandsberichtigungen. Aus ortsplanerischer Sicht kann den<br />

Widmungsanträgen zugestimmt werden. Ergebnis Ortsplaner: Positiv<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Wie Ortsplaner. Das gegenständliche Begehren ist im Zusammenhang mit Punkt<br />

30a/2008 und 30c – 30d/2008 zu sehen. Richtigstellung der Nutzung entsprechend.<br />

Gegenständlicher Bereich ist in der Natur bereits bebaut. Ergebnis: Positiv.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Abwasserbeseitigung durch den Bestand gegeben.<br />

Stellungnahme der Bezirksforstinspektion:<br />

Im Falle der Bebauung der Umwidmungsflächen kann der Sicherheitsabstand zu<br />

angrenzenden Waldflächen nicht eingehalten werden.<br />

Antrag: Der Umwidmung der Grundstücke 631/1 und 631/4 der KG Millstatt und<br />

Teilflächen aus den Grundstücken 631/5 und 631/6 der KG Millstatt im<br />

Ausmaß von rund 2.110 m² von derzeit Grünland für die Land- und<br />

Forstwirtschaft in Bauland-Wohngebiet zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

55


30c/2008 (Marktgemeinde Millstatt – Richtigstellung)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung des Grundstückes 630/1 der KG Millstatt und einer Teilfläche aus dem<br />

Grundstück 631/2 der KG Millstatt im Ausmaß von rund 2115 m² von derzeit<br />

Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in Verkehrsflächen – allgemeine<br />

Verkehrsfläche<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die den Umwidmungsantrag betreffenden Grundstücksflächen (vier Teilflächen 30ad/2008<br />

differenziert nach drei Widmungskategorien) befinden sich am nordwestlichen<br />

Ortsrand des Hauptortes Millstatt. In der Natur handelt es sich weitgehend um nach<br />

Süden geneigte Flächen. Im Rahmen der Umwidmungsanträge 19/2004 u. 23/2006<br />

wurden im gegenständlichen Bereich Baulandwidmungen festgelegt und nach<br />

nunmehr erfolgter Parzellierung und Erschließung sollen nun einige Adaptierungen<br />

vorgenommen werden – Anpassung der Widmung an die tatsächliche Nutzung und<br />

Parzellenstruktur. Das bereits gewidmete Bauland stellt eine organische<br />

Weiterentwicklung der Siedlungsstrukturen im nordwestlichen Bereich von Millstatt<br />

dar. Mit dem Umwidmungspunkt 30b/2008 ist eine geringfügige Erweiterung des<br />

Baulandes (Baulandarrondierung) in Richtung Nordwesten notwendig, da die<br />

Parzelle 631/3 bereits bebaut ist – Widmungsfestlegung entsprechend der Nutzung,<br />

auf der Basis der vollzogenen Parzellierung und Erschließung. Bei dieser<br />

geringfügigen Erweiterung des Baulandes im unmittelbaren Anschluss an<br />

gewidmetes und bebautes Bauland (Aufschließungsvoraussetzungen sind<br />

vorhanden), handelt es sich um eine organische Siedlungserweiterung bzw. um eine<br />

Siedlungsabrundung, die auch dem Entwurf des ÖEK 2008 entspricht. Betreffend der<br />

weiteren Teilwidmungsanträge Nr. 30a/2008 und 30c-d/2008, handelt es sich unter<br />

Bezugnahme auf die hier vorhandenen Widmungs-, Bebauungs- und<br />

Nutzungsstrukturen um nicht raumrelevante Umstrukturierungen des lokalen<br />

Baulandes bzw. um Bestandsberichtigungen. Aus ortsplanerischer Sicht kann den<br />

Widmungsanträgen zugestimmt werden. Ergebnis Ortsplaner: Positiv.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Das gegenständliche Begehren ist in Zusammenhang mit den Punkten 30a, 30b und<br />

30d/2008 zu sehen. Richtigstellungen in der Natur entsprechend der<br />

Parzellenstruktur. Gegenständliches Begehren stellt die Richtigstellung der<br />

verkehrsmäßigen Erschließung dar. Im weiteren wie Ortsplaner. Ergebnis: Positiv.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Abwasserbeseitigung durch den Bestand gegeben.<br />

Antrag: Der Umwidmung des Grundstückes 630/1 der KG Millstatt und einer<br />

Teilfläche aus dem Grundstück 631/2 der KG Millstatt im Ausmaß von<br />

rund 2.115 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft in<br />

Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

56


30d/2008 (Marktgemeinde Millstatt – Richtigstellung)<br />

Widmungsbegehren:<br />

Umwidmung des Grundstückes 631/2 der KG Millstatt im Ausmaß von 1435 m² von<br />

derzeit Bauland-Wohngebiet in Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsflächen<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Die den Umwidmungsantrag betreffenden Grundstücksflächen (vier Teilflächen 30ad/2008<br />

differenziert nach drei Widmungskategorien) befinden sich am nordwestlichen<br />

Ortsrand des Hauptortes Millstatt. In der Natur handelt es sich weitgehend um nach<br />

Süden geneigte Flächen. Im Rahmen der Umwidmungsanträge 19/2004 u. 23/2006<br />

wurden im gegenständlichen Bereich Baulandwidmungen festgelegt und nach<br />

nunmehr erfolgter Parzellierung und Erschließung sollen nun einige Adaptierungen<br />

vorgenommen werden – Anpassung der Widmung an die tatsächliche Nutzung und<br />

Parzellenstruktur. Das bereits gewidmete Bauland stellt eine organische<br />

Weiterentwicklung der Siedlungsstrukturen im nordwestlichen Bereich von Millstatt<br />

dar. Mit dem Umwidmungspunkt 30b/2008 ist eine geringfügige Erweiterung des<br />

Baulandes (Baulandarrondierung) in Richtung Nordwesten notwendig, da die<br />

Parzelle 631/3 bereits bebaut ist – Widmungsfestlegung entsprechend der Nutzung,<br />

auf der Basis der vollzogenen Parzellierung und Erschließung. Bei dieser<br />

geringfügigen Erweiterung des Baulandes im unmittelbaren Anschluss an<br />

gewidmetes und bebautes Bauland (Aufschließungsvoraussetzungen sind<br />

vorhanden), handelt es sich um eine organische Siedlungserweiterung bzw. um eine<br />

Siedlungsabrundung, die auch dem Entwurf des ÖEK 2008 entspricht. Betreffend der<br />

weiteren Teilwidmungsanträge Nr. 30a/2008 u. 30c-d/2008, handelt es sich unter<br />

Bezugnahme auf die hier vorhandenen Widmungs-, Bebauungs- und<br />

Nutzungsstrukturen um nicht raumrelevante Umstrukturierungen des lokalen<br />

Baulandes bzw. um Bestandsberichtigungen. Aus ortsplanerischer Sicht kann den<br />

Widmungsanträgen zugestimmt werden. Ergebnis Ortsplaner: Positiv.<br />

Stellungnahme der Abteilung Gemeindeplanung (AKL):<br />

Das gegenständliche Begehren ist im Zusammenhang mit den Punkten 30a –<br />

30c/2008 zu sehen. Richtigstellungen der Nutzungen entsprechend. Im weiteren wie<br />

Ortsplaner. Ergebnis: Positiv.<br />

Stellungnahme des Wasserverbandes Millstätter See:<br />

Abwasserbeseitigung durch den Bestand gegeben.<br />

Antrag: Der Umwidmung des Grundstückes 631/2 der KG Millstatt im<br />

Ausmaß von 1.435 m² von derzeit Bauland-Wohngebiet in<br />

Verkehrsfläche – allgemeine Verkehrsflächen zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

57


TO-Punkt 27<br />

GR Josef Hofer – Antrag auf Überarbeitung der Lärmschutzverordnung<br />

Antrag des Herrn GR Josef Hofer vom 25.5.2009:<br />

Antrag auf Überarbeitung der Lärmschutzverordnung. Nachdem die<br />

Bauverbotszeiten geändert wurden ist es notwendig auch die Lärmschutzverordnung<br />

entsprechend anzupassen. Besonders die Einschränkung beim Rasenmähen gibt<br />

Anlass für Diskussionen. Für die Bürger ist es unverständlich wenn Baggerarbeiten<br />

erlaubt sind und Rasenmähen verboten ist.<br />

Antrag: Den Antrag auf Überarbeitung der Lärmschutzverordnung<br />

zurückzustellen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

TO-Punkt 28<br />

Sammelstelle (Glas, Dosen) in Lammersdorf – Verlegung<br />

Öffentliche Sammelstelle – Lammersdorf – Verlegung auf den Sportplatz nach<br />

Obermillstatt<br />

Herr Brugger Josef, Obmann der Dorfgemeinschaft Lammersdorf hat über E-Mail<br />

einen Antrag an den Gemeinderat gestellt worin er um Verlegung der öffentlichen<br />

Sammelstelle in Lammersdorf ersucht.<br />

Diskussion:<br />

Vzbgm. Dertnig: Einen weiteren Aufschub einer Entscheidung in dieser<br />

Angelegenheit kann ich nicht zustimmen. Der Antrag läuft seit über einem Jahr.<br />

Vzbgm. Maier: In der Lärmschutzverordnung sind die Einwurfzeiten in die Container<br />

geregelt.<br />

Vzbgm. Dertnig: Die Container sind überholt. Bei neueren Container verursacht der<br />

Einwurf weniger Lärm.<br />

GR Pertl: Wir haben eine funktionierende Sammelstelle im Ort Obermillstatt, jedoch<br />

sollen dort die Lammersdorfer nicht einwerfen.<br />

GR Mag. Printschler: Am Sportplatz könnte man die dort befindlichen Container<br />

verwenden, man müsste nur die Entleerungen verdoppeln.<br />

GR Klinar: Das Lärmproblem gibt es überall, auch bei unserer Sammelstelle in der<br />

Alexanderhofstraße.<br />

GR Hofer: Ich spreche mit vehement gegen die Verlegung zum Sportplatz<br />

Obermillstatt aus. Dagegen würde ich eine Unterschriftenaktion starten.<br />

GV DI Schuster: Die DG als Antragstellerin hätte einen Alternativstandort in<br />

Lammersdorf vorschlagen sollen.<br />

GR Mag. Koller: Den Abfall aus einem Dorf sollte man im Dorf entsorgen.<br />

Vzbgm. Dertnig überreicht dem Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt einen<br />

schriftlichen Abänderungsantrag.<br />

Bgm. Pleikner bringt den Abänderungsantrag zur Abstimmung:<br />

58


Antrag: Verlegung der Altglascontainer von Lammersdorf nach<br />

Obermillstatt (Sportplatz) bis zur Fertigstellung des<br />

DG Lagergebäudes für die Dauer von 1 – 2 Jahren.<br />

Abstimmung: 3 (GR Mag. Printschler, GR Mansbart, Vzbgm. Dertnig) : 20<br />

Danach wird über den Hauptantrag abgestimmt:<br />

Antrag: Den Antrag auf Verlegung der Sammelstelle (Glas, Dosen) in<br />

Lammersdorf zurückzustellen.<br />

Abstimmung: 20 : 3 (GR Mag. Printschler, GR Mansbart, Vzbgm. Dertnig)<br />

TO-Punkt 29<br />

Vitamin R, Radenthein – Förderungsansuchen 2009<br />

Förderungsansuchen von Vitamin R, Hauptstraße 60, 9545 Radenthein, vom<br />

27.5.2009:<br />

Millstatt ist ja Kooperationsgemeinde und Vitamin R und unsere Angebote werden<br />

von BürgerInnen aus Ihrer Gemeinde genützt und angenommen. Ich wende mich<br />

auch heuer mit der Bitte an Sie, den Verein durch einen finanziellen Beitrag zu<br />

unterstützen. Ich bitte daher die Unterstützung auch für 2009 zu gewähren und<br />

suche um einen Kostenbeitrag von € 1.500,- für die Aufrechterhaltung unserer<br />

Einrichtung und die Kooperation mit Millstatt an. In der Hoffnung auf Zusage und<br />

Unterstützung verbleibe ich gerne auch für Anliegen aus Millstatt zur Verfügung<br />

stehend. Mit freundlichen Grüßen Mag. Elisabeth Tropper-Kranz (Geschäftsführung).<br />

Antrag: Den Kostenbeitrag in der Höhe von € 1.200,- so wie im<br />

Voranschlag vorgesehen zu genehmigen.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

Erweiterung der Tagesordnung<br />

Walter Heinz Amlacher – Abtretung der Parz. 1000/6 und einer Teilfläche aus<br />

der Parz. 1000/8, beide KG Obermillstatt, in das öffentliche Gut<br />

Auszug aus der Niederschrift vom 3.7.2007 zum Antrag auf Asphaltierung des<br />

Zimmermannweges (Ortschaftsweg O 20 – Ortsraum Obermillstatt):<br />

Herr Walter Heinz Amlacher, Obermillstatt 171, 9872 Millstatt, stellt an die Gemeinde<br />

Millstatt das Ansuchen, dass die Wegparzelle 1000/6 EZ 368 bis zu den<br />

Vermessungspunkten 154 und 155 in das öffentliche Gut der Marktgemeinde Millstatt<br />

übertragen werden.<br />

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Amtliche Anmerkung zu diesem Antrag:<br />

Die Parzelle 1000/6 der KG Obermillstatt hat laut Grundbuchsauszug ein Ausmaß<br />

von 172 m², die Parzelle 1000/8 der KG Obermillstatt hat laut Grundbuchsauszug ein<br />

Ausmaß von 260 m², von dieser Parzelle möchte Herr Walter Heinz Amlacher jedoch<br />

nur ein Teilstück bis zu den Vermessungspunkten 154 und 155 im Ausmaß von ca.<br />

77,50 m² an das öffentliche Gut abtreten. Somit handelt es sich um die Abtretung der<br />

Parz. 1000/6 und ein Teilstück der Parz. 1000/8, beide KG Obermillstatt, im<br />

Gesamtausmaß von ca. 249,50 m² an das öffentliche Gut.<br />

Antrag: Zustimmung zur Übernahme der Parzelle 1000/6 und einer<br />

Teilfläche aus der Parzelle 1000/8, beide KG Obermillstatt, im<br />

Ausmaß von rund 249,50 m² in das öffentliche Gut sowie<br />

Durchführung nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

Erweiterung der Tagesordnung<br />

Genehmigung des 2. ordentlichen und außerordentlichen<br />

Nachtragsvoranschlages 2009<br />

Betr.: 2. ord. und ao. Nachtragsvoranschlag 2009<br />

Gemäß Gemeindeabteilung – Hrn. Zußner – wurden am 10. Juni 2009 folgende BZ-<br />

Mittel für das Jahr 2009 abgerufen, welche im 2. Nachtragsvoranschlag 2009<br />

aufzunehmen und zu beschließen sind:<br />

ord. Haushalt: BZ<br />

MTG-Modellförderung 5.000,--<br />

JungFeuerwehr 1.000,--<br />

CNC-Behördennetzwerk 2.000,--<br />

Schneechaos 08/09 14.500,--<br />

Weiters sind die Abgänge im ao. Haushalt aus dem Vorjahr (2008) bei den einzelnen<br />

Abschnitten ebenfalls im 2. NVA zu veranschlagen:<br />

ao.Haushalt: BZ<br />

Schluchtweg Wasser.Klang: BZ Land 30.000,--<br />

EU-Förderung 60.000,--<br />

Abgang Vorjahr 78.100,--<br />

Soll laufend 11.900,--<br />

Lichtsegel Wasser.Reich SBZ 2009 109.300,--<br />

Soll-laufend 104.200,--<br />

Abgang Vorjahr 5.100,--<br />

Mehrzweckhalle Radenthein Abgang Vorjahr 85.300,--<br />

(Überbrückungskredit Aufrechnung BZ 2010)<br />

Fontänen Wasser.Reich Abgang Vorjahr 2.700,--<br />

(Einreichprojekt DI Vierbauch)<br />

WG-Öttern-Schwaigersch. Abgang Vorjahr 57.800,--<br />

(Agrarabteilung Land)<br />

Wildbachverbauung Abgang Vorjahr 17.500,--<br />

(Tschierwegerbach Beitrag 2008)<br />

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Antrag: Genehmigung des vorgelegten 2. Nachtragsvoranschlages des<br />

ord. Haushaltes mit der Erweiterung von € 29.600,- und des<br />

2. ao. Haushaltes mit der Erweiterung von € 362.600,-.<br />

Abstimmung: 23 : 0<br />

Nicht öffentlicher Teil:<br />

(ausgeblendet)<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende<br />

die Sitzung des Gemeinderates um 23.15 Uhr.<br />

Protokollführerin: Amtsleitung:<br />

Edith Eder AL-Stv. Ferdinand Joham<br />

Vorsitzender:<br />

Bgm. Josef Pleikner<br />

Protokollunterfertiger: Protokollunterfertiger:<br />

GR Mag. Eva Sichrowsky GR Mag. Michael Printschler<br />

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