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Sachwert Magazin ePaper, Nr 43

Millionär mit 27 - Torben Käselow und sein Immobilienvermögen. Außerdem Marc Friedrich und Matthias Weik über Kapitalfehler, Thomas Hennings über Entgeldoptimierung und Ronny Wagner über Gold.

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Ein Ausstieg<br />

ohne Verluste?!<br />

Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen<br />

Sven Gerngroß,<br />

Mitglied der Geschäftsführung<br />

von ProLife:<br />

Zu teuer, zu undurchsichtig, zu wenig<br />

Rendite. Viele Kunden sind unzufrieden<br />

und wollen raus aus ihren Lebens- und<br />

Rentenversicherungsverträgen. Allerdings<br />

ist die einfache Kündigung meist die<br />

schlechteste Lösung. Ein aktuelles Urteil<br />

des Bundesgerichtshofes (BGH) bietet<br />

nun eine Möglichkeit, den geschlossenen<br />

Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag<br />

gegebenenfalls rückabzuwickeln.<br />

Um herauszufinden, ob ein Lebens- oder<br />

Rentenversicherungsvertrag rückabwickelbar<br />

ist oder nicht, bedarf es der Überprüfung<br />

verschiedenster Eckpunkte. Das<br />

wichtigste Kriterium ist, das der Kunde<br />

seitens des Versicherers falsch belehrt<br />

wurde. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung<br />

liegt vor, wenn diese falsch formuliert<br />

oder nicht deutlich vom übrigen Vertragstext<br />

hervorgehoben wurde. Wenn<br />

dies der Fall ist und ein Versicherungsvertrag<br />

rückabgewickelt werden kann,<br />

stehen dem Versicherten alle seine eingezahlten<br />

Beiträge, inklusive der Abschlussund<br />

Verwaltungskosten sowie eine Verzinsung<br />

zu. Lediglich den Risikoschutz<br />

dürfen die Gesellschaften einbehalten,<br />

welcher in der Regel allerdings nur einen<br />

Bruchteil der Summe ausmacht. Des Weiteren<br />

muss der Beginn des Vertrages im<br />

Zeitraum vom 01.07.1994 bis 31.12.2007<br />

erfolgt sein.<br />

Das Urteil ist nicht nur bei noch laufenden<br />

Verträgen anwendbar, sondern auch bei<br />

bereits gekündigten. Wann der Vertrag<br />

in der Vergangenheit gekündigt wurde,<br />

spielt hierbei keine Rolle. So kann auch<br />

ein Vertrag, der zum Beispiel im Jahre<br />

2004 aufgelöst wurde und die Parameter<br />

für eine Rückabwicklung erfüllt, entsprechend<br />

angegangen und eine Nachzahlung<br />

erzielt werden.<br />

So schön sich das auch alles anhört, kommen<br />

die Versicherungskunden meist nicht<br />

drum herum, sich Experten an die Seite zu<br />

holen, um eine entsprechende Prüfung<br />

„Die Welt<br />

gehört denen,<br />

die neu denken.“<br />

der Verträge vornehmen zu lassen. In den<br />

Medien ist immer wieder zu lesen, dass<br />

den Kunden teilweise eine Rückabwicklung<br />

verweigert wird, obwohl diese möglich<br />

sei. Und den Klageweg zu bestreiten<br />

ist für den einzelnen Kunden mit einem<br />

hohen Kostenrisiko und Ärger verbunden,<br />

ohne am Ende des Tages zu wissen, wieviel<br />

tatsächlich hierbei herauskommt.<br />

Hier sind auch die Berater und Finanzdienstleister<br />

gefragt, ihre Kunden auf das<br />

Thema der Rückabwicklung aufmerksam<br />

zu machen und ihnen die nötige Unterstützung<br />

anzubieten.<br />

Mit dem Erfahrungsschatz aus über<br />

35.000 angekauften Verträgen stehen die<br />

ProLife GmbH und ihr Team Kunden und<br />

Finanzdienstleistern gerne für Informationen<br />

zu diesem Thema zur Verfügung.

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