Zürich-West: Das neue Immobilien-Eldorado ... - Mieterverband
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hEV-InItIatIVEn<br />
Es steht 2:0 für die Mieterschaft<br />
Nach der zweiten Bauspar-<br />
Abstimmung heisst es 2:0<br />
für die Mieterbewegung.<br />
Alle Millionen haben dem<br />
Hauseigentümerverband<br />
nichts genützt, er hat<br />
verloren. Doch schon im<br />
September steht die dritte<br />
HEV-Initiative an. Gibt<br />
es dann ein 3:0?<br />
<strong>Das</strong> Thema Bausparen ist nun<br />
endgültig vom Tisch. Auch im<br />
Kanton Baselland: Dort müssen die<br />
steuerlichen Bausparabzüge, die es<br />
seit 1991 gibt, abgeschafft werden.<br />
<strong>Das</strong> kann dem Kanton finanziell nur<br />
nützen (siehe S. 9). Die erste Bausparinitiative<br />
war ja nichts weiter als der<br />
Versuch gewesen, das vom Bundesgericht<br />
wegen der Steuerharmonisierung<br />
für rechtswidrig erklärte Baselbieter<br />
Modell über die Runden zu<br />
retten. Sowohl der Protagonist Hans-<br />
Rudolf Gysin (FDP) als auch der HEV<br />
haben nun einen Denkzettel erhalten,<br />
der sich gewaschen hat. Umgekehrt<br />
hat sich die Mieterbewegung<br />
durchgesetzt. «Unser Einsatz hat sich<br />
Warum sich die neinstimmen<br />
vermehrt<br />
haben<br />
Am 11. März wurde das Bausparen<br />
mit 59% Nein abgelehnt, am 17. Juni<br />
mit 69%. Wie ist das zu erklären? Politologen<br />
sehen den Grund im Wiederholungseffekt<br />
sowie in der stärkeren<br />
Zentralisierung. Nur drei Mo-<br />
nate nach dem ersten Urnengang<br />
musste schon wieder über dasselbe<br />
Thema abgestimmt werden. Zahlreiche<br />
Stimmende empfanden dies als<br />
Zwängerei. Auch potenzielle Befürworterinnen<br />
und Befürworter des<br />
Bausparens stimmten nun Nein,<br />
weil die zweite Bausparvorlage weiter<br />
ging als die erste, indem nun alle<br />
Kantone zwingend die steuerliche<br />
Vorzusgebehandlung von Bausparbeträgen<br />
hätten einführen müssen.<br />
<strong>Das</strong> Forschungsinstitut GFS in<br />
Bern sieht noch einen weiteren<br />
wichtigen Grund für die grössere Ablehnung:<br />
Bei dieser Sache war ganz<br />
einfach zu wenig Problemdruck vorhanden.<br />
Ob Bausparen oder nicht ist<br />
für die Schweiz keine existenzielle<br />
Frage.<br />
Mieten & Wohnen 5 | 2012<br />
Bild m&w<br />
Am 17. Juni war Endstation: Der Hauseigentümerverband ist mit seinen Bausparvorstössen endgültig gescheitert.<br />
gelohnt», zeigt sich Michael Töngi<br />
sehr zufrieden. Damit sei eine weitere<br />
Benachteiligung der Mietenden<br />
vor dem Fiskus abgewendet worden.<br />
nächste hEV-Initiative<br />
vor der tür<br />
<strong>Das</strong> Augenmerk ist bereits auf den<br />
23. September gerichtet. Dann kommt<br />
die nächste HEV-Initiative «Sicheres<br />
Wohnen im Alter» vors Volk. Sie will<br />
den älteren Hausbesitzern im Rentenalter<br />
die Möglichkeit einräumen,<br />
den Eigenmietwert nicht mehr ver-<br />
VErWaltungshonorar<br />
steuern zu müssen. Im Gegenzug<br />
dürften die Schuldzinsen steuerlich<br />
nicht mehr geltend gemacht werden.<br />
Dies würde eine Privilegierung<br />
von Hauseigentümern im AHV-Alter<br />
bedeuten. Andere können nicht<br />
wählen, wie sie vom Fiskus besteuert<br />
werden wollen.<br />
Der Vorstoss liegt ganz auf der<br />
bisherigen politischen Linie des Verbands.<br />
Er will mit solchen Vorstössen<br />
seiner Klientel oder zumindest<br />
Teilen davon immer <strong>neue</strong> Steuervorteile<br />
verschaffen. Der Bundesrat und<br />
Die livit ag gab am schluss nach<br />
Im Streit mit einem Mieter<br />
aus Jona SG um eine überhöhte<br />
Verwaltungspauschale<br />
hat die Livit AG nachgegeben.<br />
Statt der verlangten<br />
4.8% werden nur 3% verrechnet.<br />
Der Mieter hatte gegen ein zu hohes<br />
Verwaltungshonorar mit<br />
der Begründung geklagt, im Kanton<br />
St.Gallen sei nur eine Pauschale von<br />
3% statt der verlangten 4.5% plus<br />
Mehrwertsteuer üblich (es stand in<br />
M&W). Nachdem die Schlichtungsstelle<br />
entschieden hatte, dass der tiefere<br />
Satz ausreiche, zog die Livit den<br />
Fall vors Kantonsgericht. Dort gab es<br />
aber eine Abfuhr. <strong>Das</strong> Gericht wies<br />
den Fall an die Vorinstanz zurück.<br />
Die Schlichtungsstelle habe keine<br />
Entscheidverhandlung durchgeführt,<br />
wurde bemängelt. Dadurch<br />
seien Plädoyers verunmöglicht worden.<br />
Zur Höhe der Pauschale äusserte<br />
sich das Kantonsgericht nicht, es<br />
verfügte aber, dass diese nochmals<br />
geprüft werden müsse. Auf die von<br />
der Livit eingereichten Berechnungen<br />
ging es nicht ein, da es sich ja<br />
um eine Pauschale handle.<br />
Klage anerkannt<br />
Ortsüblich und damit angemessen<br />
oder nicht? <strong>Das</strong> war nun die Kardinalfrage.<br />
Zwei Tage vor dem Verhandlungstermin<br />
anerkannte die Livit<br />
die Klage des Mieters. «<strong>Das</strong> wurde<br />
mit prozessökonomischen Argumenten<br />
begründet», berichtet Mieteranwalt<br />
Urs Bosshard. Er vermutet,<br />
dass die Kenntnis einer internen<br />
Umfrage im MV zum Umdenken geführt<br />
hat. Danach gaben 56% der Befragten<br />
an, sie hätten eine Pauschale<br />
der Ständerat lehnten die Initiative<br />
ab, ein Gegenvorschlag kam nicht<br />
zustande. Der SMV lehnt die Initia-<br />
tive ebenfalls ab. Laut Michael Töngi<br />
sind derzeit Bestrebungen im Gang,<br />
mit verschiedenen Partnern ein gegnerisches<br />
Komitee zu bilden. Nachdem<br />
der HEV mehrere Millionen Abstimmungsgelder<br />
ins gescheiterte<br />
Bausparen investiert hat, darf man<br />
gespannt sein, ob er im Herbst erneut<br />
den Versuch wagt, eine Abstimmung<br />
mit einem grossen Geldeinsatz<br />
zu «kaufen».<br />
von höchstens 3%, 27.5% eine solche<br />
zwischen 3 und 4% und 16.5% hätten<br />
eine höhere als 4%. Die Livit musste<br />
befürchten, dass die Schlichtungsstelle<br />
angesichts dieser Umfrage gegen<br />
sie entscheiden würde.<br />
nur drei statt vier prozent<br />
Der Mieter hat somit gewonnen und<br />
muss nur eine Pauschale von 3%<br />
statt 4% für die Abrechnungsperiode<br />
2009/2010 bezahlen. Ausserdem<br />
übernahm die Livit alle Verfahrenskosten<br />
im Gesamtbetrag von 1830<br />
Franken. Die Livit hat laut Urs Bosshard<br />
angekündigt, sie werde nicht<br />
mehr pauschal abrechnen, sondern<br />
nach Aufwand. «Ich bin gespannt,<br />
wie sie das machen wird.» Gemäss<br />
dem Urteil des Kantonsgerichts könne<br />
das nicht wie bisher nach durchschnittllichem<br />
Zeitaufwand und<br />
pauschalen Lohnansätzen gemacht<br />
werden, so Bosshard.<br />
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