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Zürich-West: Das neue Immobilien-Eldorado ... - Mieterverband

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hEV-InItIatIVEn<br />

Es steht 2:0 für die Mieterschaft<br />

Nach der zweiten Bauspar-<br />

Abstimmung heisst es 2:0<br />

für die Mieterbewegung.<br />

Alle Millionen haben dem<br />

Hauseigentümerverband<br />

nichts genützt, er hat<br />

verloren. Doch schon im<br />

September steht die dritte<br />

HEV-Initiative an. Gibt<br />

es dann ein 3:0?<br />

<strong>Das</strong> Thema Bausparen ist nun<br />

endgültig vom Tisch. Auch im<br />

Kanton Baselland: Dort müssen die<br />

steuerlichen Bausparabzüge, die es<br />

seit 1991 gibt, abgeschafft werden.<br />

<strong>Das</strong> kann dem Kanton finanziell nur<br />

nützen (siehe S. 9). Die erste Bausparinitiative<br />

war ja nichts weiter als der<br />

Versuch gewesen, das vom Bundesgericht<br />

wegen der Steuerharmonisierung<br />

für rechtswidrig erklärte Baselbieter<br />

Modell über die Runden zu<br />

retten. Sowohl der Protagonist Hans-<br />

Rudolf Gysin (FDP) als auch der HEV<br />

haben nun einen Denkzettel erhalten,<br />

der sich gewaschen hat. Umgekehrt<br />

hat sich die Mieterbewegung<br />

durchgesetzt. «Unser Einsatz hat sich<br />

Warum sich die neinstimmen<br />

vermehrt<br />

haben<br />

Am 11. März wurde das Bausparen<br />

mit 59% Nein abgelehnt, am 17. Juni<br />

mit 69%. Wie ist das zu erklären? Politologen<br />

sehen den Grund im Wiederholungseffekt<br />

sowie in der stärkeren<br />

Zentralisierung. Nur drei Mo-<br />

nate nach dem ersten Urnengang<br />

musste schon wieder über dasselbe<br />

Thema abgestimmt werden. Zahlreiche<br />

Stimmende empfanden dies als<br />

Zwängerei. Auch potenzielle Befürworterinnen<br />

und Befürworter des<br />

Bausparens stimmten nun Nein,<br />

weil die zweite Bausparvorlage weiter<br />

ging als die erste, indem nun alle<br />

Kantone zwingend die steuerliche<br />

Vorzusgebehandlung von Bausparbeträgen<br />

hätten einführen müssen.<br />

<strong>Das</strong> Forschungsinstitut GFS in<br />

Bern sieht noch einen weiteren<br />

wichtigen Grund für die grössere Ablehnung:<br />

Bei dieser Sache war ganz<br />

einfach zu wenig Problemdruck vorhanden.<br />

Ob Bausparen oder nicht ist<br />

für die Schweiz keine existenzielle<br />

Frage.<br />

Mieten & Wohnen 5 | 2012<br />

Bild m&w<br />

Am 17. Juni war Endstation: Der Hauseigentümerverband ist mit seinen Bausparvorstössen endgültig gescheitert.<br />

gelohnt», zeigt sich Michael Töngi<br />

sehr zufrieden. Damit sei eine weitere<br />

Benachteiligung der Mietenden<br />

vor dem Fiskus abgewendet worden.<br />

nächste hEV-Initiative<br />

vor der tür<br />

<strong>Das</strong> Augenmerk ist bereits auf den<br />

23. September gerichtet. Dann kommt<br />

die nächste HEV-Initiative «Sicheres<br />

Wohnen im Alter» vors Volk. Sie will<br />

den älteren Hausbesitzern im Rentenalter<br />

die Möglichkeit einräumen,<br />

den Eigenmietwert nicht mehr ver-<br />

VErWaltungshonorar<br />

steuern zu müssen. Im Gegenzug<br />

dürften die Schuldzinsen steuerlich<br />

nicht mehr geltend gemacht werden.<br />

Dies würde eine Privilegierung<br />

von Hauseigentümern im AHV-Alter<br />

bedeuten. Andere können nicht<br />

wählen, wie sie vom Fiskus besteuert<br />

werden wollen.<br />

Der Vorstoss liegt ganz auf der<br />

bisherigen politischen Linie des Verbands.<br />

Er will mit solchen Vorstössen<br />

seiner Klientel oder zumindest<br />

Teilen davon immer <strong>neue</strong> Steuervorteile<br />

verschaffen. Der Bundesrat und<br />

Die livit ag gab am schluss nach<br />

Im Streit mit einem Mieter<br />

aus Jona SG um eine überhöhte<br />

Verwaltungspauschale<br />

hat die Livit AG nachgegeben.<br />

Statt der verlangten<br />

4.8% werden nur 3% verrechnet.<br />

Der Mieter hatte gegen ein zu hohes<br />

Verwaltungshonorar mit<br />

der Begründung geklagt, im Kanton<br />

St.Gallen sei nur eine Pauschale von<br />

3% statt der verlangten 4.5% plus<br />

Mehrwertsteuer üblich (es stand in<br />

M&W). Nachdem die Schlichtungsstelle<br />

entschieden hatte, dass der tiefere<br />

Satz ausreiche, zog die Livit den<br />

Fall vors Kantonsgericht. Dort gab es<br />

aber eine Abfuhr. <strong>Das</strong> Gericht wies<br />

den Fall an die Vorinstanz zurück.<br />

Die Schlichtungsstelle habe keine<br />

Entscheidverhandlung durchgeführt,<br />

wurde bemängelt. Dadurch<br />

seien Plädoyers verunmöglicht worden.<br />

Zur Höhe der Pauschale äusserte<br />

sich das Kantonsgericht nicht, es<br />

verfügte aber, dass diese nochmals<br />

geprüft werden müsse. Auf die von<br />

der Livit eingereichten Berechnungen<br />

ging es nicht ein, da es sich ja<br />

um eine Pauschale handle.<br />

Klage anerkannt<br />

Ortsüblich und damit angemessen<br />

oder nicht? <strong>Das</strong> war nun die Kardinalfrage.<br />

Zwei Tage vor dem Verhandlungstermin<br />

anerkannte die Livit<br />

die Klage des Mieters. «<strong>Das</strong> wurde<br />

mit prozessökonomischen Argumenten<br />

begründet», berichtet Mieteranwalt<br />

Urs Bosshard. Er vermutet,<br />

dass die Kenntnis einer internen<br />

Umfrage im MV zum Umdenken geführt<br />

hat. Danach gaben 56% der Befragten<br />

an, sie hätten eine Pauschale<br />

der Ständerat lehnten die Initiative<br />

ab, ein Gegenvorschlag kam nicht<br />

zustande. Der SMV lehnt die Initia-<br />

tive ebenfalls ab. Laut Michael Töngi<br />

sind derzeit Bestrebungen im Gang,<br />

mit verschiedenen Partnern ein gegnerisches<br />

Komitee zu bilden. Nachdem<br />

der HEV mehrere Millionen Abstimmungsgelder<br />

ins gescheiterte<br />

Bausparen investiert hat, darf man<br />

gespannt sein, ob er im Herbst erneut<br />

den Versuch wagt, eine Abstimmung<br />

mit einem grossen Geldeinsatz<br />

zu «kaufen».<br />

von höchstens 3%, 27.5% eine solche<br />

zwischen 3 und 4% und 16.5% hätten<br />

eine höhere als 4%. Die Livit musste<br />

befürchten, dass die Schlichtungsstelle<br />

angesichts dieser Umfrage gegen<br />

sie entscheiden würde.<br />

nur drei statt vier prozent<br />

Der Mieter hat somit gewonnen und<br />

muss nur eine Pauschale von 3%<br />

statt 4% für die Abrechnungsperiode<br />

2009/2010 bezahlen. Ausserdem<br />

übernahm die Livit alle Verfahrenskosten<br />

im Gesamtbetrag von 1830<br />

Franken. Die Livit hat laut Urs Bosshard<br />

angekündigt, sie werde nicht<br />

mehr pauschal abrechnen, sondern<br />

nach Aufwand. «Ich bin gespannt,<br />

wie sie das machen wird.» Gemäss<br />

dem Urteil des Kantonsgerichts könne<br />

das nicht wie bisher nach durchschnittllichem<br />

Zeitaufwand und<br />

pauschalen Lohnansätzen gemacht<br />

werden, so Bosshard.<br />

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