ImmoCompact_Sonderausgabe_DIM2016
Das Fachmagazin für die Immobilienwirtschaft
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Steuern sparen durch Vermietung<br />
an nahe Angehörige<br />
Was Vermieter freut, ist für die Mieter ein echtes Problem – steigende Mieten. Um die<br />
eigene Familie finanziell zu unterstützen, können Vermieter vergünstigt an ihre nahen<br />
Angehörigen vermieten. Dabei ist allerdings einiges zu beachten.<br />
Unter Umständen können durch die<br />
Vermietung an nahe Angehörige, wie z. B.<br />
die eigenen Kinder, Steuern gespart<br />
werden. An wen man vermietet, ist schließlich<br />
egal. Grundsätzlich gilt: Die Vermietung an<br />
nahe Angehörige unterliegt den gleichen<br />
Regeln wie zwischen Fremden. Das Finanzamt<br />
prüft allerdings bei der Vermietung an nahe<br />
Angehörige viel genauer, ob eine Vermietung<br />
zum Schein erfolgt, um Steuern zu sparen.<br />
Schriftliche Mietverträge<br />
Ein Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich<br />
geschlossen werden. Rechtlich ist das vollkommen<br />
unproblematisch. Bei der Vermietung zwischen<br />
nahen Angehörigen möchte das Finanzamt aber<br />
immer einen schriftlichen Mietvertrag haben. Nur<br />
so kann nachgewiesen werden, wie hoch die<br />
vereinbarte Miete ist und an welchem Tag sie<br />
gezahlt werden muss.<br />
In einem Mietvertrag zwischen<br />
nahen Angehörigen sollten<br />
folgende Dinge unbedingt<br />
vereinbart werden:<br />
W<br />
W<br />
W<br />
W<br />
1. Genaue und eindeutige<br />
Bestimmung der Mietsache<br />
(z. B. Größe, Lage und<br />
Möblierung der Wohnung)<br />
2. Höhe der Miete<br />
3. Zeitpunkt der Mietzahlung<br />
4. Vereinbarung, dass die<br />
Miete unbar gezahlt wird.<br />
Immer 66% der ortsüblichen<br />
Miete einhalten<br />
Ob Reparaturen, Wartungen<br />
oder Kosten für den Haus -<br />
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