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Seit Jahren fehlende Konzepte für Wohneigentum<br />

Die Eigentumsquote lag Statista zufolge in<br />

Deutschland 2014 bei 52,5%. Schlechter war nur<br />

die Schweiz mit 44%. Spitzenreiter in Sachen<br />

Wohneigentum sind dagegen Länder wie Rumänien,<br />

Litauen, Norwegen oder Ungarn, wo die<br />

Quoten von 85 bis 96% in der Spitze liegen. In<br />

Deutschland dagegen wird es Schwellenhaushalten<br />

(junge Familien, Alleinstehende, Alleinerzieh -<br />

ende, ältere und behinderte Menschen) mit dieser<br />

Gesetzgebung fast unmöglich gemacht, überhaupt<br />

noch Eigentum zu erwerben. Es fehlen seit Jahren<br />

Konzepte, kostengünstiges und bedarfsgerechtes<br />

Wohneigentum für die verschiedenen gesellschaftlichen<br />

Gruppen bereitzustellen.<br />

Nur noch für Besserverdiener<br />

Seit März ist es also nur noch Besserverdienern<br />

möglich, eigengenutzte Wohnimmobilien unproblematisch<br />

zu finanzieren. Aber sprechen wir<br />

denn nicht schon seit Jahren davon, dass es zu<br />

einer Umverteilung der Vermögensverhältnisse<br />

kommen sollte, dass in Zeiten sinkender Rentenabsicherung<br />

Wohneigentum Vorsorge fürs Alter<br />

bedeutet? Warum sorgt die Regulierungswut auf<br />

Ebene der EU und damit folglich auch hierzulande<br />

für Gesetze, die genau ins Gegenteil führen?<br />

Gerade bei den historisch niedrigen Zinsen – die,<br />

wenn es nach Währungshüter Draghi geht, noch<br />

lange auf diesem Niveau verharren – gäbe es jetzt<br />

die Chance, eventuell sogar mit weiteren Förderungen<br />

oder Garantien, die Eigenkapitalquote<br />

enorm zu steigern und Haushalte mit niedrigeren<br />

Einkommen in die eigenen vier Wände zu bringen.<br />

Neufinanzierung nach Ablauf der Zinsbindungs -<br />

fristen enorm erschwert<br />

Die neue WIKR wird aber in Zukunft besonders diejenigen<br />

treffen, die bereits Wohnimmobilien besitzen<br />

und diese finanziert haben. Bisher konnten Kreditnehmer<br />

nach Auslaufen einer beispielsweise zehnjährigen<br />

Zinsfestschreibung relativ einfach bei ihrer<br />

finanzierenden Bank die modifizierte Finanzierung<br />

verlängern; ohne jegliche erneute Bonitätsprüfung.<br />

Dies wird so in Zukunft nicht<br />

mehr möglich sein. Die neue<br />

WIKR sieht zum Wohle des Verbraucherschutzes<br />

eine erneute<br />

Kreditwürdigkeitsprüfung vor.<br />

Was passiert aber nun, wenn<br />

Verbraucher zwischenzeitlich<br />

arbeitslos oder arbeitsunfähig<br />

geworden sind? Was passiert,<br />

wenn sie mit den Raten innerhalb<br />

ihrer statistischen Lebenserwartung<br />

den Kredit nicht voll<br />

zurückführen könnten?<br />

Ganz einfach: Die Bank wäre<br />

verpflichtet, ihnen den Kredit<br />

zu kündigen und die Immobilie<br />

bis in die Versteigerung zu<br />

treiben. Das kann man nur Verbraucherschutz<br />

ad perversum<br />

nennen.<br />

Man verhindert nicht nur den<br />

Neuerwerb, sondern treibt die<br />

Familien und Bürger darüber<br />

hinaus, wenn nicht gar in den<br />

finanziellen Ruin, dann doch<br />

zumindest aus ihrem Eigenheim.<br />

Verbraucherschutz ist<br />

richtig und wichtig. Aber eine<br />

Überregulierung, die jegliche<br />

Planungssicherheit unterbindet,<br />

bedeutet keinen Schutz, sondern<br />

Behinderung für den Verbraucher<br />

und schürt zu Recht die<br />

Politikverdrossenheit. W<br />

Von Jürgen Engelberth,<br />

Vorstand des BVFI Bundesverband für die<br />

Immobilienwirtschaft und <strong>ImmoCompact</strong>-Chefredakteur<br />

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