04_Wagner_Heime
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tuell verschärfte Isolation für die Durchführung der Versuche muss<br />
daher zu stärkeren Auswirkungen in diesem Sinne geführt haben<br />
(siehe Abschnitt 5.3).<br />
Mit Bezug auf die Gefahr der Virusübertragung vom Impfling<br />
auf die ungeimpfte Umgebung erklärten 1962 namhafte Rechtsgelehrte<br />
in Gutachten „die Schluckimpfung für unvereinbar mit dem<br />
Grundgesetz und dem Strafgesetz“. 176 Dies muss für eine Prüfung<br />
umso mehr gegolten haben. Um die Kinder vor einer Poliomyelitiserkrankung<br />
zu schützen, hätten sie auch mit dem weit weniger gefährlichen<br />
und bereits auf dem Markt befindlichen Impfstoff nach<br />
Salk immunisiert werden können.<br />
Zur Frage der Zustimmung sei schließlich erwähnt, dass auch<br />
eine Einwilligung sicherlich nicht jeden Versuch rechtfertigen kann.<br />
In einem rechtswissenschaftlichen Beitrag aus dem Jahr 1979 heißt<br />
es dazu, dass Eltern minderjähriger Probanden mit der Einwilligung<br />
zu wissenschaftlichen Versuchen ohne unmittelbaren Heilund<br />
Diagnosezweck „an die Grenzen ihrer – im deutschen Recht<br />
durch § 1627 BGB festgelegten – Befugnisse [geraten], da die Versuche<br />
nicht dem Wohl des Kindes dienen“. 177 Grundsätzlich kann<br />
eine Untersuchung an nicht einwilligungsfähigen Probanden ohne<br />
direkten Nutzen für die Probanden, aber verbunden mit erheblichem<br />
Risiko, nach den Bestimmungen des Nürnberger Kodex und<br />
der Deklaration von Helsinki nicht gerechtfertigt sein (vergleiche<br />
Abschnitt 3).<br />
Es kann auch nicht das Argument gelten, dass die Impfstoffversuche<br />
an den Heimkindern dem Allgemeinwohl dienten und damit<br />
das Individualwohl zurückgestanden hätte. Wenn es um das Allgemeinwohl<br />
geht, dann müssen auch die Risiken gleichmäßig auf alle<br />
sozialen Schichten verteilt werden. Und im Sinne des Allgemeinwohls<br />
wären die sozial und gesundheitlich Schwachen – wie die<br />
Heimkinder – am ehesten zu schützen.<br />
176<br />
Günther, Grundlagen (wie Anm. 30), hier S. 437.<br />
177<br />
Gerfried Fischer, Medizinische Versuche am Menschen. Göttinger Rechtswissenschaftliche<br />
Studien Band 105. Göttingen 1979, S. 34.<br />
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