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04_Wagner_Heime

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tuell verschärfte Isolation für die Durchführung der Versuche muss<br />

daher zu stärkeren Auswirkungen in diesem Sinne geführt haben<br />

(siehe Abschnitt 5.3).<br />

Mit Bezug auf die Gefahr der Virusübertragung vom Impfling<br />

auf die ungeimpfte Umgebung erklärten 1962 namhafte Rechtsgelehrte<br />

in Gutachten „die Schluckimpfung für unvereinbar mit dem<br />

Grundgesetz und dem Strafgesetz“. 176 Dies muss für eine Prüfung<br />

umso mehr gegolten haben. Um die Kinder vor einer Poliomyelitiserkrankung<br />

zu schützen, hätten sie auch mit dem weit weniger gefährlichen<br />

und bereits auf dem Markt befindlichen Impfstoff nach<br />

Salk immunisiert werden können.<br />

Zur Frage der Zustimmung sei schließlich erwähnt, dass auch<br />

eine Einwilligung sicherlich nicht jeden Versuch rechtfertigen kann.<br />

In einem rechtswissenschaftlichen Beitrag aus dem Jahr 1979 heißt<br />

es dazu, dass Eltern minderjähriger Probanden mit der Einwilligung<br />

zu wissenschaftlichen Versuchen ohne unmittelbaren Heilund<br />

Diagnosezweck „an die Grenzen ihrer – im deutschen Recht<br />

durch § 1627 BGB festgelegten – Befugnisse [geraten], da die Versuche<br />

nicht dem Wohl des Kindes dienen“. 177 Grundsätzlich kann<br />

eine Untersuchung an nicht einwilligungsfähigen Probanden ohne<br />

direkten Nutzen für die Probanden, aber verbunden mit erheblichem<br />

Risiko, nach den Bestimmungen des Nürnberger Kodex und<br />

der Deklaration von Helsinki nicht gerechtfertigt sein (vergleiche<br />

Abschnitt 3).<br />

Es kann auch nicht das Argument gelten, dass die Impfstoffversuche<br />

an den Heimkindern dem Allgemeinwohl dienten und damit<br />

das Individualwohl zurückgestanden hätte. Wenn es um das Allgemeinwohl<br />

geht, dann müssen auch die Risiken gleichmäßig auf alle<br />

sozialen Schichten verteilt werden. Und im Sinne des Allgemeinwohls<br />

wären die sozial und gesundheitlich Schwachen – wie die<br />

Heimkinder – am ehesten zu schützen.<br />

176<br />

Günther, Grundlagen (wie Anm. 30), hier S. 437.<br />

177<br />

Gerfried Fischer, Medizinische Versuche am Menschen. Göttinger Rechtswissenschaftliche<br />

Studien Band 105. Göttingen 1979, S. 34.<br />

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