Winterurlaub 2017
Willkommen im Winterparadies - Wintersport und Familienurlaub. Unser Journal "Winterurlaub" bietet Ihnen alles was Sie zu einem wunderschönen Winterurlaub benötigen: - Skigebiete Alpin (Grosser Arber, Eck, Pröller. Predigtstuhl, Geisskopf...) - Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen mit tollen Pauschalangeboten- Skischulen- Adventsmärkte- Wellness- und Gesundheitsangebote- Natur aktiv: Langlauf, Winterwandern, Schlittenhundefahrten u.v.m.
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72 WINTERURLAUB<br />
WAS SIE WISSEN SOLLTEN 73<br />
Gastaufnahmebedingungen<br />
Das Gastgeberverzeichnis, bzw. der Internetauftritt des Tourismusverbandes Ostbayern e.V. (nachstehend „TVO“ genannt) enthält Unterkunftsangebote von Gastgebern<br />
und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, in Ostbayern. Die<br />
nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags<br />
und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen<br />
Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.<br />
1. Stellung des TVO, Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen<br />
1.1. Der TVO hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich<br />
getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Herausgebers des Gastgeberverzeichnis<br />
bzw. Internetauftritts. Er nimmt lediglich Nachweise verfügbarer<br />
Unterkünfte vor.<br />
1.2. Er haftet nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen<br />
sowie für die Leistungen selbst, nicht für etwaige Leistungsmängel und gleichfalls<br />
nicht für Personen- und Sachschäden. Eine Haftung aufgrund gesetzlicher<br />
Vorschriften bleibt hiervon unberührt.<br />
2. Vertragsschluss, Reisevermittler und Buchungsstellen, Angaben in Hotelführern<br />
2.1. Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener<br />
un verbindlicher Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren<br />
aktuelle Verfügbarkeit, dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages<br />
verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der<br />
Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z. B.<br />
Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der<br />
Buchung vorliegen.<br />
2.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gast an seine Buchung (sein<br />
Vertragsangebot) 5 Werktage gebunden.<br />
2.3. Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen<br />
Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf<br />
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen<br />
wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg<br />
bestätigt.<br />
2.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung)<br />
des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner<br />
bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für<br />
den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind.<br />
2.5. Im Regelfall wird der Gastgeber bei mündlichen oder telefonischen<br />
Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den<br />
Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt bei<br />
solchen Buchungen jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der<br />
Buchungsbestätigung ab.<br />
2.6. Reisemittler und Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen<br />
zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten<br />
Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich vom Gastgeber<br />
zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunfts- und<br />
Leistungsbeschreibung des Gastgebers stehen.<br />
2.7. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom TVO<br />
oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen<br />
Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung<br />
mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht<br />
wurden.<br />
2.8. Bei der Buchung von Privatpersonen für mitreisende Gäste hat die<br />
Buchungsperson selbst für alle Vertragsverpflichtungen von anderen Gästen,<br />
für welche sie die Buchung vornimmt, wie für ihre eigene Verpflichtungen einzustehen,<br />
sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte<br />
Erklärung übernommen hat.<br />
2.9. Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und<br />
Institutionen ist Auftraggeber, Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und<br />
Zahlungspflichtiger ausschließlich diese/dieser, nicht der einzelne Teilnehmer,<br />
soweit etwas anderes mit dem Gastgeber nicht ausdrücklich vereinbart wird.<br />
3. Preise und Leistungen<br />
3.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche<br />
Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten<br />
nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein,<br />
können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen<br />
(z. B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.<br />
3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich<br />
aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen<br />
Prospekt oder der Internetausschreibung, bzw. der Objektbeschreibung sowie<br />
aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen<br />
Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen<br />
schriftlich zu treffen.<br />
4. Zahlung, Zahlungsverzug<br />
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem<br />
Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten<br />
Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so<br />
ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten<br />
und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber<br />
zu bezahlen.<br />
4.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Sie<br />
beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15 % des Gesamtpreises<br />
der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen.<br />
4.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht<br />
möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom<br />
Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende<br />
sind nicht durch Überweisung möglich.<br />
4.4. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des<br />
Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber,<br />
soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der<br />
Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht<br />
des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und<br />
diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bedingungen zu belasten.<br />
5. Rücktritt und Nichtanreise<br />
© © Urheberrechtlich geschützt: geschützt; RA RA Noll, Noll, Stuttgart, 2014 2015<br />
5.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers<br />
auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des<br />
Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.<br />
5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs<br />
unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft<br />
(z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung<br />
der Unterkunft zu bemühen.<br />
5.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht<br />
möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.<br />
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die<br />
Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber<br />
an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den<br />
gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten),<br />
jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für Kurtaxe:<br />
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften<br />
ohne Verpflegung 90 %<br />
Bei Übernachtung/Frühstück 80 %<br />
Bei Halbpension 70 %<br />
Bei Vollpension 60 %<br />
5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber<br />
nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind,<br />
als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung<br />
der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden<br />
hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur<br />
verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.<br />
5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend<br />
empfohlen.<br />
5.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Gastgeber, nicht an den<br />
TVO zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.<br />
6. Pflichten des Kunden, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber<br />
6.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich<br />
dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die<br />
nur gegen über dem TVO erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige<br />
schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.<br />
6.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen<br />
kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine<br />
angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich<br />
ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein<br />
besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt<br />
ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts<br />
objektiv unzumutbar ist.<br />
7. Haftungsbeschränkung<br />
Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit<br />
Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar<br />
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen,<br />
Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen,<br />
die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit<br />
diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als<br />
Fremdleistungen gekennzeichnet sind.<br />
8. Verjährung<br />
8.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber<br />
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />
einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger<br />
Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,<br />
verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger<br />
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder<br />
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dessen<br />
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.<br />
8.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.<br />
8.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit<br />
dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber<br />
von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber als<br />
Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.<br />
8.4. Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber Verhandlungen über<br />
geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände,<br />
so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber die Fortsetzung<br />
der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem<br />
Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />
9. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />
9.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftrag geber<br />
und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.<br />
Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.<br />
9.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber nur an dessen<br />
Sitz verklagen. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber<br />
ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw.<br />
Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten<br />
Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen<br />
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder<br />
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage erhebung nicht bekannt ist, wird<br />
als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.<br />
9.3. Die vorstehenden Bestimmungen<br />
gelten nicht, wenn und insoweit auf den<br />
Vertrag anwendbare, nicht abdingbare<br />
Bestimmungen der Europäischen Union<br />
oder andere inter nationale Bestimmungen Tourismusverband Ostbayern e.V.<br />
anwendbar sind.<br />
Reisebedingungen für Pauschalangebote der Gastgeber<br />
Sehr geehrter Gast,<br />
wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen,<br />
Bestandteil des Reisevertrages, den Sie - nachstehend „der Gast“ - mit dem jeweiligen Anbieter der Pauschale als Reiseveranstalter, nachstehend „RV“<br />
abgekürzt, abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der Anbieter. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder<br />
Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung. Der Tourismusverband<br />
Ostbayern e.V. (TVO) ist ausschließlich der Herausgeber des vorliegenden Katalogs. Der TVO ist nicht Reiseveranstalter der Angebote. Vertragspartner des<br />
Gastes als Pauschalreiseveranstalter wird vielmehr im Buchungsfall ausschließlich der beim jeweiligen Pauschalreiseangebot bezeichnete Anbieter.<br />
1. Vertragsschluss<br />
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich,<br />
per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast dem<br />
RV den Abschluss eines Reisever trages verbindlich an. Grundlage seines<br />
Angebots sind die Reisebeschreibung, diese Reisebedingungen und alle<br />
ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Katalog, Gastgeberverzeichnis,<br />
Internet), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.<br />
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des RV an den Gast<br />
zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach<br />
Vertragsschluss erhält der Gast die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung<br />
übermittelt. Eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung<br />
kann unterbleiben, wenn die Buchung des Gastes kürzer als 7 Werktage<br />
vor Reisebeginn erfolgt.<br />
1.3. Der die Buchung vornehmende Gast haftet für die vertraglichen<br />
Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für<br />
seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche<br />
und gesonderte Erklärung übernommen hat.<br />
2. Anzahlung/Restzahlung<br />
2.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach<br />
Übergabe eines Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB ist eine Anzahlung zu<br />
leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall<br />
nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist,<br />
10 % des Reisepreises.<br />
2.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und<br />
feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6. dieser Bedingungen<br />
genannten Gründen abgesagt werden kann, 3 Wochen vor Reisebeginn<br />
zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei<br />
Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis<br />
sofort zahlungsfällig.<br />
2.3. Abweichend von der Regelung in Ziffer 2.1. und 2.2. entfällt die<br />
Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins,<br />
a) falls der RV eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren<br />
Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist,<br />
b) falls die Pauschalreise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung<br />
einschließt und der Reisepreis 75,00 € pro Person nicht übersteigt,<br />
c) falls vertraglichen Leistungen keine Beförderung von und zum Urlaubsort<br />
beinhalten und vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass<br />
der gesamte Reisepreis erst nach Reiseende vor Ort zu bezahlen ist.<br />
2.4. Ist der RV zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in<br />
der Lage und leistet der Gast Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht<br />
vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches<br />
oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, so ist der RV<br />
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und<br />
den Gast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 3 dieser Bedingungen zu belasten.<br />
3. Rücktritt durch den Gast<br />
3.1. Der Gast kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird<br />
empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich<br />
zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.<br />
3.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen dem RV<br />
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des RV<br />
wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich<br />
mögliche ander weitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:<br />
a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises<br />
b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises<br />
c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises<br />
d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises<br />
e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises<br />
3.3. Der Abschluss einer Reiserrücktrittskostenversicherung wird dringend<br />
empfohlen.<br />
3.4. Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem RV nachzuweisen, dass ihm keine<br />
oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten<br />
Pauschalen. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der<br />
geringeren Kosten verpflichtet.<br />
3.5. Dem RV bleibt es vorbehalten, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine<br />
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass<br />
ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale<br />
entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der<br />
RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa<br />
ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der<br />
Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.<br />
4. Obliegenheiten des Reisenden (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist)<br />
4.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich<br />
dem RV anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden<br />
entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge<br />
unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger,<br />
insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.<br />
4.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder<br />
ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels<br />
aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der<br />
Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB)<br />
kündigen.<br />
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4.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung<br />
der Reiseleistungen ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates<br />
nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV unter<br />
der in der Buchungsbestätigung angegebenen Adresse geltend zu machen.<br />
Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei beteiligten Leistungsträgern,<br />
insbesondere nicht gegenüber vermittelnden Tourismusstellen erfolgen. Eine<br />
schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des<br />
Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn in die fristgerechte Geltendmachung<br />
unverschuldet unterbleibt.<br />
5. Haftung<br />
5.1. Die vertragliche Haftung des RV, für Schäden, die nicht Körperschäden sind<br />
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden<br />
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der RV für einen<br />
dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines<br />
Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />
5.2. Der RV haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang<br />
mit Leistungen,<br />
a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil<br />
des Pauschalangebots des RV sind und für den Gast erkennbar und in<br />
der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung<br />
bezeichnet sind, oder<br />
b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden<br />
(z. B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltun gen, Theaterbesuche,<br />
Ausstellungen, Ausflüge, usw.)<br />
6. Rücktritt des RV<br />
6.1. Der RV kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach<br />
Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:<br />
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch<br />
den RV muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen<br />
Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem<br />
allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung<br />
angegeben sein<br />
b) Der RV hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der<br />
Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben<br />
zu verweisen.<br />
c) Der RV ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise<br />
unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen<br />
der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.<br />
d) Ein Rücktritt des RV später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.<br />
6.2. Der Gast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen<br />
anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche<br />
Reise ohne Mehrpreis für den Gast aus ihrem Angebot anzubieten. Der Gast<br />
hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise<br />
durch den RV diesem gegenüber geltend zu machen.<br />
7. Verjährung<br />
7.1. Ansprüche des Gastes nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des<br />
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder<br />
fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder<br />
Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für<br />
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder<br />
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters<br />
oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 7.2. Alle übrigen Ansprüche nach den<br />
§§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.<br />
7.3. Die Verjährung nach Ziffer 7.1. und 7.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag<br />
folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.<br />
7.4. Schweben zwischen dem Gast und dem RV Verhandlungen über den<br />
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die<br />
Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen<br />
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende<br />
der Hemmung ein.<br />
8. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />
8.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und<br />
dem RV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.<br />
8.2. Der Gast kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.<br />
8.3. Für Klagen des RV gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes<br />
maßgebend. Für Klagen gegen Gast, die Kaufleute, juristische Personen des<br />
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder<br />
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder<br />
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,<br />
wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.<br />
8.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,<br />
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen<br />
internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Gast und<br />
des RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Gastes ergibt oder<br />
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare<br />
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Gast angehört, für den Gast<br />
günstiger sind als die nachfolgenden<br />
Bestimmungen oder die entsprechenden<br />
deutschen Vorschriften.<br />
Tourismusverband Ostbayern e.V.