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Synopse EEG 2017

Vergleich des EEG 2017 mit dem EEG 2014. Eine von der Stiftung Umweltenergierecht zusammen gestellte Synopse. Herausgegeben: Juli 2016

Vergleich des EEG 2017 mit dem EEG 2014. Eine von der Stiftung Umweltenergierecht zusammen gestellte Synopse.
Herausgegeben: Juli 2016

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Zukunftswerkstatt für den Rechtrahmen der Energiewende<br />

<strong>Synopse</strong> <strong>EEG</strong> <strong>2017</strong> und <strong>EEG</strong> 2014 12<br />

<strong>EEG</strong> <strong>2017</strong> Anmerkung <strong>EEG</strong> 2014<br />

kehr nachhaltig mit eigener Gewinnerzielungsabsicht betreibt,<br />

fügt, der unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen<br />

Verkehr nachhaltig mit eigener Gewinnerzielungsabsicht betrieben<br />

wird,<br />

48. (inhaltlich unverändert) Redaktionelle Änderung 35. „Windenergieanlage an Land“ jede Anlage zur Erzeugung von<br />

(vgl. auch Anmerkung zu<br />

Nr. 2)<br />

Strom aus Windenergie, die keine Windenergieanlage auf See<br />

49. Windenergieanlage auf See jede Anlage im Sinn von § 3<br />

Nummer 7 des Windenergie-auf-See-Gesetzes,<br />

Stand: 08. Juli 2016; ohne Gewähr, Hinweise bitte an <strong>Synopse</strong><strong>EEG</strong><strong>2017</strong>@stiftung-umweltenergierecht.de<br />

Anpassung infolge der<br />

Ausgliederung der Vorschriften<br />

für Windenergieanlagen<br />

auf See in ein<br />

eigenständiges Gesetz,<br />

keine inhaltliche Änderung<br />

der Definition<br />

50. (inhaltlich unverändert) Redaktionelle Änderung<br />

(vgl. auch Anmerkung zu<br />

Nr. 2), Ersetzung des abschließenden<br />

Punktes durch<br />

51. Zuschlagswert der anzulegende Wert, zu dem ein Zuschlag in<br />

einer Ausschreibung erteilt wird; er entspricht dem Gebotswert,<br />

soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen<br />

nichts anderes ergibt.<br />

ein Komma<br />

neue Begriffsbestimmung<br />

ist,<br />

36. „Windenergieanlage auf See“ jede Anlage zur Erzeugung von<br />

Strom aus Windenergie, die auf See in einer Entfernung von<br />

mindestens drei Seemeilen gemessen von der Küstenlinie aus<br />

seewärts errichtet worden ist; als Küstenlinie gilt die in der<br />

Karte Nummer 2920 Deutsche Nordseeküste und angrenzende<br />

Gewässer, Ausgabe 1994, XII., sowie in der Karte Nummer<br />

2921 Deutsche Ostseeküste und angrenzende Gewässer, Ausgabe<br />

1994, XII., des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie<br />

im Maßstab 1:375 000 2 dargestellte Küstenlinie,<br />

37. „Wohngebäude“ jedes Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung<br />

überwiegend dem Wohnen dient, einschließlich<br />

Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen.<br />

§ 4 Ausbaupfad § 3 Ausbaupfad<br />

Die Ziele nach § 1 Absatz 2 Satz 1 sollen erreicht werden durch<br />

Neue Ausbaupfade bei Die Ziele nach § 1 Absatz 2 Satz 2 sollen erreicht werden durch<br />

1. einen jährlichen Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an<br />

Windenergie an Land und<br />

1. eine Steigerung der installierten Leistung der Windenergieanlagen<br />

an Land um 2 500 Megawatt pro Jahr (netto),<br />

Biomasseanlagen.<br />

Land mit einer installierten Leistung von<br />

Im Übrigen Ersetzung von<br />

a) 2 800 Megawatt in den Jahren <strong>2017</strong> bis 2019 und „Steigerung“ durch „jährlichen<br />

2. eine Steigerung der installierten Leistung der Windenergiean-<br />

b) 2 900 Megawatt ab dem Jahr 2020,<br />

Brutto-Zubau“ und<br />

lagen auf See auf insgesamt 6 500 Megawatt im Jahr<br />

2020<br />

2 Amtlicher Hinweis: Zu beziehen beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, 20359 Hamburg.<br />

Unterstützen Sie unsere Arbeit als gemeinnützige Forschungseinrichtung! Spendenkonto: IBAN: DE16 7905 0000 0046 7431 83 / BIC: BYLADEM1SWU, weitere Infos: http://stiftung-umweltenergierecht.de/stiften-und-spenden/<br />

Stiftung Umweltenergierecht ● Ludwigstraße 22 ● D-97070 Würzburg ● Telefon +49 931 79 40 77-0 ● Fax +49 931 79 40 77-29 ● mail@stiftung-umweltenergierecht.de ● www.stiftung-umweltenergierecht.de

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