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Synopse EEG 2017

Vergleich des EEG 2017 mit dem EEG 2014. Eine von der Stiftung Umweltenergierecht zusammen gestellte Synopse. Herausgegeben: Juli 2016

Vergleich des EEG 2017 mit dem EEG 2014. Eine von der Stiftung Umweltenergierecht zusammen gestellte Synopse.
Herausgegeben: Juli 2016

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Zukunftswerkstatt für den Rechtrahmen der Energiewende<br />

<strong>Synopse</strong> <strong>EEG</strong> <strong>2017</strong> und <strong>EEG</strong> 2014 6<br />

<strong>EEG</strong> <strong>2017</strong> Anmerkung <strong>EEG</strong> 2014<br />

c) bei der kein Mitglied oder Anteilseigner der Gesellschaft<br />

mehr als 10 Prozent der Stimmrechte an der<br />

Gesellschaft hält,<br />

wobei es beim Zusammenschluss von mehreren juristischen<br />

Personen oder Personengesellschaften zu einer Gesellschaft<br />

ausreicht, wenn jedes der Mitglieder der Gesellschaft die Voraussetzungen<br />

nach den Buchstaben a bis c erfüllt,<br />

16. (inhaltlich unverändert) Redaktionelle Änderung 9. „Direktvermarktung“ die Veräußerung von Strom aus erneuerbaren<br />

Energien oder aus Grubengas an Dritte, es sei denn,<br />

(vgl. auch Anmerkung zu<br />

Nr. 2)<br />

der Strom wird in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage<br />

17. (inhaltlich unverändert) Redaktionelle Änderung<br />

(vgl. auch Anmerkung zu<br />

Nr. 2)<br />

18. (inhaltlich unverändert) Redaktionelle Änderung<br />

(vgl. auch Anmerkung zu<br />

Nr. 2)<br />

19. (inhaltlich unverändert) Redaktionelle Änderung<br />

(vgl. auch Anmerkung zu<br />

verbraucht und nicht durch ein Netz durchgeleitet,<br />

10. „Direktvermarktungsunternehmer“, wer von dem Anlagenbetreiber<br />

mit der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren<br />

Energien oder aus Grubengas beauftragt ist oder Strom<br />

aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas kaufmännisch<br />

abnimmt, ohne insoweit Letztverbraucher dieses Stroms oder<br />

Netzbetreiber zu sein,<br />

11. „Energie- oder Umweltmanagementsystem“ ein System, das<br />

den Anforderungen der DIN EN ISO 50 001, Ausgabe Dezember<br />

2011 1 , entspricht, oder ein System im Sinne der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme<br />

von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem<br />

für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur<br />

Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse<br />

der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG<br />

(ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung,<br />

12. „Eigenversorgung“ der Verbrauch von Strom, den eine natürliche<br />

oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zu-<br />

1 Amtlicher Hinweis: Zu beziehen bei der Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.<br />

Stand: 08. Juli 2016; ohne Gewähr, Hinweise bitte an <strong>Synopse</strong><strong>EEG</strong><strong>2017</strong>@stiftung-umweltenergierecht.de<br />

Unterstützen Sie unsere Arbeit als gemeinnützige Forschungseinrichtung! Spendenkonto: IBAN: DE16 7905 0000 0046 7431 83 / BIC: BYLADEM1SWU, weitere Infos: http://stiftung-umweltenergierecht.de/stiften-und-spenden/<br />

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