Synopse EEG 2017
Vergleich des EEG 2017 mit dem EEG 2014. Eine von der Stiftung Umweltenergierecht zusammen gestellte Synopse. Herausgegeben: Juli 2016
Vergleich des EEG 2017 mit dem EEG 2014. Eine von der Stiftung Umweltenergierecht zusammen gestellte Synopse.
Herausgegeben: Juli 2016
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Zukunftswerkstatt für den Rechtrahmen der Energiewende<br />
<strong>Synopse</strong> <strong>EEG</strong> <strong>2017</strong> und <strong>EEG</strong> 2014 6<br />
<strong>EEG</strong> <strong>2017</strong> Anmerkung <strong>EEG</strong> 2014<br />
c) bei der kein Mitglied oder Anteilseigner der Gesellschaft<br />
mehr als 10 Prozent der Stimmrechte an der<br />
Gesellschaft hält,<br />
wobei es beim Zusammenschluss von mehreren juristischen<br />
Personen oder Personengesellschaften zu einer Gesellschaft<br />
ausreicht, wenn jedes der Mitglieder der Gesellschaft die Voraussetzungen<br />
nach den Buchstaben a bis c erfüllt,<br />
16. (inhaltlich unverändert) Redaktionelle Änderung 9. „Direktvermarktung“ die Veräußerung von Strom aus erneuerbaren<br />
Energien oder aus Grubengas an Dritte, es sei denn,<br />
(vgl. auch Anmerkung zu<br />
Nr. 2)<br />
der Strom wird in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage<br />
17. (inhaltlich unverändert) Redaktionelle Änderung<br />
(vgl. auch Anmerkung zu<br />
Nr. 2)<br />
18. (inhaltlich unverändert) Redaktionelle Änderung<br />
(vgl. auch Anmerkung zu<br />
Nr. 2)<br />
19. (inhaltlich unverändert) Redaktionelle Änderung<br />
(vgl. auch Anmerkung zu<br />
verbraucht und nicht durch ein Netz durchgeleitet,<br />
10. „Direktvermarktungsunternehmer“, wer von dem Anlagenbetreiber<br />
mit der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren<br />
Energien oder aus Grubengas beauftragt ist oder Strom<br />
aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas kaufmännisch<br />
abnimmt, ohne insoweit Letztverbraucher dieses Stroms oder<br />
Netzbetreiber zu sein,<br />
11. „Energie- oder Umweltmanagementsystem“ ein System, das<br />
den Anforderungen der DIN EN ISO 50 001, Ausgabe Dezember<br />
2011 1 , entspricht, oder ein System im Sinne der Verordnung<br />
(EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und<br />
des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme<br />
von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem<br />
für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur<br />
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse<br />
der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG<br />
(ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung,<br />
12. „Eigenversorgung“ der Verbrauch von Strom, den eine natürliche<br />
oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zu-<br />
1 Amtlicher Hinweis: Zu beziehen bei der Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.<br />
Stand: 08. Juli 2016; ohne Gewähr, Hinweise bitte an <strong>Synopse</strong><strong>EEG</strong><strong>2017</strong>@stiftung-umweltenergierecht.de<br />
Unterstützen Sie unsere Arbeit als gemeinnützige Forschungseinrichtung! Spendenkonto: IBAN: DE16 7905 0000 0046 7431 83 / BIC: BYLADEM1SWU, weitere Infos: http://stiftung-umweltenergierecht.de/stiften-und-spenden/<br />
Stiftung Umweltenergierecht ● Ludwigstraße 22 ● D-97070 Würzburg ● Telefon +49 931 79 40 77-0 ● Fax +49 931 79 40 77-29 ● mail@stiftung-umweltenergierecht.de ● www.stiftung-umweltenergierecht.de