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OSP - Onkologischer Schwerpunkt Stuttgart e.V.

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Die Brückenschwestern®<br />

14<br />

Brückenschwestern®<br />

Die Aufgaben der Brückenschwestern<br />

Die Brückenschwestern des <strong>OSP</strong> betreuen und<br />

begleiten schwerkranke Krebspatienten, die ihre<br />

letzte Lebenszeit zu Hause verbringen möchten.<br />

Sie beraten bei Problemen medizinisch-pflegerischer<br />

und psychosozialer Art, die bei der häuslichen<br />

Pflege auftreten können und nehmen<br />

Kontakt zu Hausärzten und ambulanten Diensten<br />

auf, soweit dies erforderlich ist. Sie beraten und<br />

helfen bei der Beantragung nötiger Hilfsmittel,<br />

sowie deren Anwendung und Einrichtung im häuslichen<br />

Umfeld. Eine 24-Stunden-Rufbereitschaft,<br />

auch an Wochenenden und Feiertagen und spezifisches<br />

„Know-how“ – besonders auf dem Gebiet<br />

der Schmerztherapie und sonstiger belastender<br />

Symptome (Atemnot, unstillbares Erbrechen,<br />

Panikattacken, akute Blutungen, ...) aber besonders<br />

auch die Begleitung in der Sterbephase – tragen<br />

dazu bei, dass diese Patienten sehr häufig in ihrer<br />

gewohnten Umgebung versterben können.<br />

Der Leistungsumfang der Brückenschwestern<br />

(„Allgemeine Rahmenbedingungen für die<br />

Tätigkeit von Brückenschwestern“) wurde durch<br />

den Landeskrankenhausausschuss 1993 wie folgt<br />

festgelegt und anschließend durch die Begriffe<br />

„Brückenschwester“ und „Brückenpflege“ durch<br />

den <strong>OSP</strong> <strong>Stuttgart</strong> beim Patent- und Markenamt<br />

geschützt (Nr. 39868980 + 39868981):<br />

• Betreuung und Begleitung schwerkranker<br />

Krebspatienten, die ihre letzte Lebenszeit zu<br />

Hause verbringen möchten<br />

• Beratung bei Problemen medizinischpflegerischer<br />

und psychosozialer Art, die bei<br />

der häuslichen Pflege auftreten können<br />

<strong>Onkologischer</strong> <strong>Schwerpunkt</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V. 2009<br />

• Kontaktaufnahme und Koordination zu Hausärzten<br />

und ambulanten Diensten, soweit dies<br />

erforderlich ist<br />

• Beratung und Organisation bei der Beantragung<br />

nötiger Hilfsmittel<br />

• Im Bedarfsfall werden „Schmerzpumpen“ zur<br />

Verfügung gestellt<br />

• 24-Stunden Einsatzbereitschaft durch Rufbereitschaft<br />

• Spezifisches „Know-how“ – besonders auf dem Gebiet<br />

der Schmerztherapie und sonstiger belastender<br />

Symptome – tragen dazu bei, dass unnötige<br />

Krankenhauseinweisungen vermieden werden<br />

können<br />

• Pflegeberatung und Pflegeanleitung<br />

Einzugsbereich der<br />

Brückenschwestern

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