Bauamt - Stadt Wettin-Löbejün
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Seite - 4 - Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Nr. 8 1. Juni 2011 Jahrgang 1<br />
Hauptamt<br />
Beschlüsse 1. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />
am 26.01.2011<br />
Öffentlicher Sitzungsteil:<br />
1. Beschluss-Nr.: 01-1/11/SR<br />
Feststellung von Hinderungsgründen<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt, dass zum jetzigen<br />
Zeitpunkt für keinen der gewählten Bewerber zum <strong>Stadt</strong>rat<br />
Hinderungsgründe gemäß § 40 Gemeindeordnung des Landes<br />
Sachsen-Anhalt in der derzeit aktuellen Fassung vorliegen, die<br />
der Verpflichtung eines im Rahmen der Neuwahl gewählten<br />
<strong>Stadt</strong>ratsmitgliedes entgegen stehen.<br />
2. Beschluss-Nr.: 02-1/11/SR<br />
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum <strong>Stadt</strong>rat<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt: Einwendungen<br />
gegen die Neuwahl zum <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong><br />
am 28.11.2010 liegen nicht vor. Das durch den Gemeindewahlausschuss<br />
am 07.12.2010 festgestellte und im Sonderamtsblatt<br />
vom 11.12.2010 öffentlich bekannt gemachte endgültige Wahlergebnis<br />
wird bestätigt. Die Neuwahl zum <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> ist somit gültig.<br />
3. Beschluss-Nr.: 03-1/11/SR<br />
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortschaftsrat<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt: Einwendungen<br />
gegen die Neuwahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft <strong>Wettin</strong><br />
am 28.11.2010 liegen nicht vor. Das durch den Gemeindewahlausschuss<br />
am 01.12.2010 festgestellte und im Sonderamtsblatt<br />
vom 11.12.2010 öffentlich bekannt gemachte endgültige Wahlergebnis<br />
wird bestätigt. Die Neuwahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft<br />
<strong>Wettin</strong> ist somit gültig.<br />
4. Beschluss-Nr.: 04-1/11/SR<br />
Entscheidung über die Wahl zum Amt des Bürgermeisters<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt:<br />
1. Einwendungen gegen die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> am 14.11.2010 liegen nicht vor.<br />
2. Das durch den Gemeindewahlausschuss am 15.11.2010<br />
festgestellte endgültige Wahlergebnis wird bestätigt.<br />
3. Die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong><br />
ist somit gültig.<br />
5. Beschluss-Nr.: 05-1/11/SR<br />
Beratung und Beschlussfassung zur Namensgebung der<br />
neu gebildeten Einheitsgemeinde<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt aufgrund des<br />
vorliegenden Antrages der FDP-Fraktion vom 17.01.2011 der<br />
per § 3 und 4 GemNeuglG SK vom 08.07.2010 zum 01.01.2011<br />
gebildeten <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> unter Berücksichtigung des § 4<br />
Abs. 2 des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform<br />
vom 08.07.2010 ab dem 01.04.2011 den Namen <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<br />
<strong>Löbejün</strong> zu geben.<br />
6. Beschluss-Nr.: 06-1/11/SR<br />
Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong><br />
und seiner Ausschüsse<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt im öffentlichen<br />
Teil seiner heutigen Sitzung die Geschäftsordnung für den<br />
<strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> und seiner Ausschüsse der<br />
zum 01.01.2011 per Gesetz gebildeten <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong>.<br />
Die Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong><br />
und seiner Ausschüsse ist Anlage zum Beschluss.<br />
7. Beschluss-Nr.: 07-1/11/SR<br />
Bestimmung der Vertreter und deren Stellvertreter in die<br />
Verbandsversammlung des AZV Fuhne<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt, nachfolgende<br />
Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates als ordentliche Vertreter bzw. als Stellvertreter<br />
der ordentlichen Vertreter in die Verbandsversammlung<br />
des AZV Fuhne zu bestimmen:<br />
Frau Antje Klecar, Herrn Rolf Simon<br />
8. Beschluss-Nr.: 08a-d-1/11/SR<br />
Bestimmung der Vertreter und deren Stellvertreter in die<br />
Verbandsversammlung des ZV für Wasserversorgung<br />
„Nördlicher Saalkreis“<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt, nachfolgende<br />
Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates als ordentliche Vertreter bzw. als Stellvertreter<br />
der ordentlichen Vertreter in die Verbandsversammlung<br />
des ZV für Wasserversorgung „Nördlicher Saalkreis“ zu bestimmen:<br />
Ordentliche Vertreter Stellvertreter der ordentlichen<br />
Vertreter<br />
Frau Antje Klecar Herr Thomas Wötzel<br />
Herr Heinz-Reinhard Jäckel Frau Uta Kirchner<br />
9. Beschluss-Nr.: 09-1/11/SR<br />
Städtebauliche Sanierung der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong>, „Historischer<br />
<strong>Stadt</strong>kern“ <strong>Löbejün</strong> - Eigenmittelbereitstellung<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt im öffentlichen<br />
Teil seiner heutigen Sitzung die Aufnahme der Eigenmittelbereitstellung<br />
in den Finanzplan entsprechend dem Bewilligungsbescheid<br />
für die Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach dem BauGB für das Programmjahr<br />
2010 gemäß nachfolgender Aufstellung:<br />
Fördermittel Eigenmittel Gesamt<br />
Anteil 2010 99,7 T€ 49,85 T€ 149,55 T€<br />
Anteil 2011 0 T€ 0 T€ 0 T€<br />
Anteil 2012 0 T€ 0 T€ 0 T€<br />
Anteil 2013 72,9 T€ 36,45 T€ 109,35 T€<br />
Anteil 2014 77,4 T€ 38,70 T€ 116,10 T€<br />
________________________________________________________<br />
Summe 250,0 T€ 125,0 T€ 375,0 T€<br />
Beschlüsse 2. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />
am 09.03.2011<br />
Öffentlicher Sitzungsteil:<br />
1. Beschluss-Nr.: 10-2/11/SR<br />
Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt im öffentlichen<br />
Teil seiner heutigen Sitzung die Hauptsatzung der zum<br />
01.01.2011 per Gesetz gebildeten <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong>. Die<br />
Hauptsatzung ist Anlage zum Beschluss.<br />
2. Beschluss-Nr.: 11-2/11/SR<br />
Benennung der Ausschussmitglieder der beratenden und<br />
beschließenden Ausschüsse des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong><br />
Beschlusstext: Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt,<br />
nachfolgend genannte Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates als<br />
ordentliche Mitglieder die in der Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong><br />
festgelegten beratenden und beschließenden Ausschüsse<br />
zu benennen: