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Bauamt - Stadt Wettin-Löbejün

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Seite - 4 - Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Nr. 8 1. Juni 2011 Jahrgang 1<br />

Hauptamt<br />

Beschlüsse 1. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

am 26.01.2011<br />

Öffentlicher Sitzungsteil:<br />

1. Beschluss-Nr.: 01-1/11/SR<br />

Feststellung von Hinderungsgründen<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt, dass zum jetzigen<br />

Zeitpunkt für keinen der gewählten Bewerber zum <strong>Stadt</strong>rat<br />

Hinderungsgründe gemäß § 40 Gemeindeordnung des Landes<br />

Sachsen-Anhalt in der derzeit aktuellen Fassung vorliegen, die<br />

der Verpflichtung eines im Rahmen der Neuwahl gewählten<br />

<strong>Stadt</strong>ratsmitgliedes entgegen stehen.<br />

2. Beschluss-Nr.: 02-1/11/SR<br />

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum <strong>Stadt</strong>rat<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt: Einwendungen<br />

gegen die Neuwahl zum <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong><br />

am 28.11.2010 liegen nicht vor. Das durch den Gemeindewahlausschuss<br />

am 07.12.2010 festgestellte und im Sonderamtsblatt<br />

vom 11.12.2010 öffentlich bekannt gemachte endgültige Wahlergebnis<br />

wird bestätigt. Die Neuwahl zum <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> ist somit gültig.<br />

3. Beschluss-Nr.: 03-1/11/SR<br />

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortschaftsrat<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt: Einwendungen<br />

gegen die Neuwahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft <strong>Wettin</strong><br />

am 28.11.2010 liegen nicht vor. Das durch den Gemeindewahlausschuss<br />

am 01.12.2010 festgestellte und im Sonderamtsblatt<br />

vom 11.12.2010 öffentlich bekannt gemachte endgültige Wahlergebnis<br />

wird bestätigt. Die Neuwahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft<br />

<strong>Wettin</strong> ist somit gültig.<br />

4. Beschluss-Nr.: 04-1/11/SR<br />

Entscheidung über die Wahl zum Amt des Bürgermeisters<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt:<br />

1. Einwendungen gegen die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> am 14.11.2010 liegen nicht vor.<br />

2. Das durch den Gemeindewahlausschuss am 15.11.2010<br />

festgestellte endgültige Wahlergebnis wird bestätigt.<br />

3. Die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong><br />

ist somit gültig.<br />

5. Beschluss-Nr.: 05-1/11/SR<br />

Beratung und Beschlussfassung zur Namensgebung der<br />

neu gebildeten Einheitsgemeinde<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt aufgrund des<br />

vorliegenden Antrages der FDP-Fraktion vom 17.01.2011 der<br />

per § 3 und 4 GemNeuglG SK vom 08.07.2010 zum 01.01.2011<br />

gebildeten <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> unter Berücksichtigung des § 4<br />

Abs. 2 des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform<br />

vom 08.07.2010 ab dem 01.04.2011 den Namen <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<br />

<strong>Löbejün</strong> zu geben.<br />

6. Beschluss-Nr.: 06-1/11/SR<br />

Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong><br />

und seiner Ausschüsse<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt im öffentlichen<br />

Teil seiner heutigen Sitzung die Geschäftsordnung für den<br />

<strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> und seiner Ausschüsse der<br />

zum 01.01.2011 per Gesetz gebildeten <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong>.<br />

Die Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong><br />

und seiner Ausschüsse ist Anlage zum Beschluss.<br />

7. Beschluss-Nr.: 07-1/11/SR<br />

Bestimmung der Vertreter und deren Stellvertreter in die<br />

Verbandsversammlung des AZV Fuhne<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt, nachfolgende<br />

Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates als ordentliche Vertreter bzw. als Stellvertreter<br />

der ordentlichen Vertreter in die Verbandsversammlung<br />

des AZV Fuhne zu bestimmen:<br />

Frau Antje Klecar, Herrn Rolf Simon<br />

8. Beschluss-Nr.: 08a-d-1/11/SR<br />

Bestimmung der Vertreter und deren Stellvertreter in die<br />

Verbandsversammlung des ZV für Wasserversorgung<br />

„Nördlicher Saalkreis“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt, nachfolgende<br />

Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates als ordentliche Vertreter bzw. als Stellvertreter<br />

der ordentlichen Vertreter in die Verbandsversammlung<br />

des ZV für Wasserversorgung „Nördlicher Saalkreis“ zu bestimmen:<br />

Ordentliche Vertreter Stellvertreter der ordentlichen<br />

Vertreter<br />

Frau Antje Klecar Herr Thomas Wötzel<br />

Herr Heinz-Reinhard Jäckel Frau Uta Kirchner<br />

9. Beschluss-Nr.: 09-1/11/SR<br />

Städtebauliche Sanierung der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong>, „Historischer<br />

<strong>Stadt</strong>kern“ <strong>Löbejün</strong> - Eigenmittelbereitstellung<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt im öffentlichen<br />

Teil seiner heutigen Sitzung die Aufnahme der Eigenmittelbereitstellung<br />

in den Finanzplan entsprechend dem Bewilligungsbescheid<br />

für die Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

nach dem BauGB für das Programmjahr<br />

2010 gemäß nachfolgender Aufstellung:<br />

Fördermittel Eigenmittel Gesamt<br />

Anteil 2010 99,7 T€ 49,85 T€ 149,55 T€<br />

Anteil 2011 0 T€ 0 T€ 0 T€<br />

Anteil 2012 0 T€ 0 T€ 0 T€<br />

Anteil 2013 72,9 T€ 36,45 T€ 109,35 T€<br />

Anteil 2014 77,4 T€ 38,70 T€ 116,10 T€<br />

________________________________________________________<br />

Summe 250,0 T€ 125,0 T€ 375,0 T€<br />

Beschlüsse 2. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

am 09.03.2011<br />

Öffentlicher Sitzungsteil:<br />

1. Beschluss-Nr.: 10-2/11/SR<br />

Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt im öffentlichen<br />

Teil seiner heutigen Sitzung die Hauptsatzung der zum<br />

01.01.2011 per Gesetz gebildeten <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong>. Die<br />

Hauptsatzung ist Anlage zum Beschluss.<br />

2. Beschluss-Nr.: 11-2/11/SR<br />

Benennung der Ausschussmitglieder der beratenden und<br />

beschließenden Ausschüsse des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong><br />

Beschlusstext: Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt,<br />

nachfolgend genannte Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates als<br />

ordentliche Mitglieder die in der Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong><br />

festgelegten beratenden und beschließenden Ausschüsse<br />

zu benennen:

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