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Bauamt - Stadt Wettin-Löbejün

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Seite - 6 - Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Nr. 8 1. Juni 2011 Jahrgang 1<br />

Ordentliche Vertreter Stellvertreter der ordentlichen<br />

Vertreter<br />

1. Christina Naumann<br />

2.<br />

3. Heinz-Reinhard Jäckel 3.<br />

8. Beschluss-Nr.: 17-2/11/SR<br />

Bestimmung eines Vertreters für die Hospitalinspektion der<br />

Stiftung Hospital St. Cyriaci zu <strong>Löbejün</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> ernennt und entsendet gemäß<br />

§ 7 der Satzung der Stiftung Hospital St. Cyriaci zu <strong>Löbejün</strong><br />

in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14.10.2009, genehmigt<br />

mit Schreiben vom 26.01.2010 für die Dauer der Wahlperiode<br />

folgendes <strong>Stadt</strong>ratsmitglied als weiteres Mitglied für die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> in der Hospitalinspektion: Herrn Thomas Madl<br />

9. Beschluss-Nr.: 18-2/11/SR<br />

Feststellung des Ausscheidens des Mitgliedes des Ortschaftsrates<br />

Wolfgang Tassler<br />

Auf Grund der Festlegung des § 41 Abs.1, Ziffer 1 GO LSA wird<br />

das Ausscheiden des als Ortschaftsratsmitglied übergeleitete<br />

Gemeinderatsmitgliedes Wolfgang Tassler zum 31.12.2010 aus<br />

dem Ortschaftsrat der Ortschaft Neutz-Lettewitz festgestellt.<br />

10. Beschluss-Nr.: 19-2/11/SR<br />

Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses 26/10 vom<br />

16.11.2010 - Satzungsbeschluss zum B-Plan „Windpark Neutz“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt im öffentlichen<br />

Teil seiner heutigen Sitzung, den Gemeinderatsbeschluss-<br />

Nr. 26/10 der ehemaligen Gemeinde Neutz-Lettewitz vom<br />

16.11.2010 aufzuheben.<br />

11. Beschluss-Nr.: 20-2/11/SR<br />

Endabwägung Stellungnahmen der ergänzenden Beteiligung<br />

zum Bebauungsplan “Windpark Neutz“ in der Ortschaft<br />

Neutz-Lettewitz<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt folgenden<br />

Sachverhalt:<br />

1. Die Stellungnahmen der Fachbehörden zum Nachtrag zum<br />

Umweltbericht und den faunistischen Sonderuntersuchungen<br />

des Bebauungsplanes „Windpark Neutz“, wurden mit<br />

folgendem Ergebnis und in einer Übersicht (gemäß Anlage)<br />

zusammengefasst:<br />

a) Hinweise, Bedenken und Anregungen der Behörden werden<br />

gemäß Anlage zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet<br />

(Anlage - Auswertung Behörden - 7 Seiten).<br />

b) Das Abwägungsergebnis ist in die Plandokumente des<br />

Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung, textlichen<br />

Festsetzungen, Begründung und Umweltbereicht)<br />

einzustellen.<br />

2. Die Bürgermeisterin der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> wird beauftragt,<br />

unter Mitwirkung des <strong>Bauamt</strong>es der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<br />

<strong>Wettin</strong> die Behörden von diesem Ergebnis unter Angabe der<br />

Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten<br />

Hinweise und Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes<br />

zur Genehmigung nach § 10 BauGB mit einer<br />

Stellungnahme beizufügen.<br />

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.<br />

12. Beschluss-Nr.: 21-2/11/SR<br />

Satzungsbeschluss B-Plan “Windpark Neutz“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt folgenden<br />

Sachverhalt:<br />

1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F.<br />

vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4<br />

des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), beschließt<br />

der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> den Bebauungsplan<br />

„Windpark Neutz“ in der Ortschaft Neutz-Lettewitz, bestehend<br />

aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen<br />

(Teil B) als Satzung.<br />

2. Die Begründung einschließlich der Gutachten zu prognostizierten<br />

Schatten- und Schallemissionen sowie zu den Turbulenzen<br />

sowie der Umweltbericht einschließlich seiner Anlagen<br />

werden gebilligt.<br />

3. Die Bürgermeisterin wird unter Mitwirkung der Bau- und<br />

Ordnungsverwaltung beauftragt für den Bebauungsplan gemäß<br />

§ 10 Abs. 2 BauGB die Genehmigung zu beantragen.<br />

4. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt<br />

zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung<br />

einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden<br />

Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zu jedermanns<br />

Einsicht bereitzuhalten; dabei ist auch anzugeben, wo der<br />

Plan mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft<br />

verlangt werden kann.<br />

13. Beschluss-Nr.: 22-2/11/SR<br />

Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses 15.87/11.10 vom<br />

18.11.2010 - Satzungsbeschluss zum B-Plan „Windpark<br />

Domnitz“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt im öffentlichen<br />

Teil seiner heutigen Sitzung, den Gemeinderatsbeschluss-Nr.<br />

15.87/11.10 der ehemaligen Gemeinde Domnitz vom 18.11.2010<br />

aufgehoben wird.<br />

14. Beschluss-Nr.: 23-2/11/SR<br />

Endabwägung der Stellungnahmen der ergänzenden Beteiligung<br />

zum Bebauungsplan “Windpark Domnitz“ in der Ortschaft<br />

Domnitz<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt folgenden<br />

Sachverhalt:<br />

1. Die Stellungnahmen der Fachbehörden zum Nachtrag zum<br />

Umweltbericht und den faunistischen Sonderuntersuchungen<br />

des Bebauungsplanes „Windpark Domnitz“, wurden mit<br />

folgendem Ergebnis und in einer Übersicht (gemäß Anlage)<br />

zusammengefasst:<br />

a) Hinweise, Bedenken und Anregungen der Behörden werden<br />

gemäß Anlage zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet<br />

(Anlage - Auswertung Behörden - 7 Seiten).<br />

b) Das Abwägungsergebnis ist in die Plandokumente des<br />

Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung, textlichen<br />

Festsetzungen, Begründung und Umweltbereicht)<br />

einzustellen.<br />

2. Die Bürgermeisterin der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> wird beauftragt,<br />

unter Mitwirkung des <strong>Bauamt</strong>es der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<br />

<strong>Wettin</strong> die Behörden von diesem Ergebnis unter Angabe der<br />

Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten<br />

Hinweise und Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes<br />

zur Genehmigung nach § 10 BauGB mit einer<br />

Stellungnahme beizufügen.<br />

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.<br />

15. Beschluss-Nr.: 25-2/11/SR<br />

Satzungsbeschluss B-Plan “Windpark Domnitz“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt folgenden<br />

Sachverhalt:<br />

1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F.<br />

vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4<br />

des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), beschließt<br />

der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> den Bebauungsplan<br />

„Windpark Domnitz“ in der Ortschaft Domnitz, bestehend<br />

aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen<br />

(Teil B) als Satzung.<br />

2. Die Begründung einschließlich der Gutachten zu prognostizierten<br />

Schatten- und Schallemissionen sowie zu den Turbulenzen<br />

sowie der Umweltbericht einschließlich seiner Anlagen<br />

werden gebilligt.<br />

3. Die Bürgermeisterin wird unter Mitwirkung der Bau- und<br />

Ordnungsverwaltung beauftragt für den Bebauungsplan gemäß<br />

§ 10 Abs. 2 BauGB die Genehmigung zu beantragen.

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