Bauamt - Stadt Wettin-Löbejün
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Seite - 6 - Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Nr. 8 1. Juni 2011 Jahrgang 1<br />
Ordentliche Vertreter Stellvertreter der ordentlichen<br />
Vertreter<br />
1. Christina Naumann<br />
2.<br />
3. Heinz-Reinhard Jäckel 3.<br />
8. Beschluss-Nr.: 17-2/11/SR<br />
Bestimmung eines Vertreters für die Hospitalinspektion der<br />
Stiftung Hospital St. Cyriaci zu <strong>Löbejün</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> ernennt und entsendet gemäß<br />
§ 7 der Satzung der Stiftung Hospital St. Cyriaci zu <strong>Löbejün</strong><br />
in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14.10.2009, genehmigt<br />
mit Schreiben vom 26.01.2010 für die Dauer der Wahlperiode<br />
folgendes <strong>Stadt</strong>ratsmitglied als weiteres Mitglied für die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> in der Hospitalinspektion: Herrn Thomas Madl<br />
9. Beschluss-Nr.: 18-2/11/SR<br />
Feststellung des Ausscheidens des Mitgliedes des Ortschaftsrates<br />
Wolfgang Tassler<br />
Auf Grund der Festlegung des § 41 Abs.1, Ziffer 1 GO LSA wird<br />
das Ausscheiden des als Ortschaftsratsmitglied übergeleitete<br />
Gemeinderatsmitgliedes Wolfgang Tassler zum 31.12.2010 aus<br />
dem Ortschaftsrat der Ortschaft Neutz-Lettewitz festgestellt.<br />
10. Beschluss-Nr.: 19-2/11/SR<br />
Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses 26/10 vom<br />
16.11.2010 - Satzungsbeschluss zum B-Plan „Windpark Neutz“<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt im öffentlichen<br />
Teil seiner heutigen Sitzung, den Gemeinderatsbeschluss-<br />
Nr. 26/10 der ehemaligen Gemeinde Neutz-Lettewitz vom<br />
16.11.2010 aufzuheben.<br />
11. Beschluss-Nr.: 20-2/11/SR<br />
Endabwägung Stellungnahmen der ergänzenden Beteiligung<br />
zum Bebauungsplan “Windpark Neutz“ in der Ortschaft<br />
Neutz-Lettewitz<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt folgenden<br />
Sachverhalt:<br />
1. Die Stellungnahmen der Fachbehörden zum Nachtrag zum<br />
Umweltbericht und den faunistischen Sonderuntersuchungen<br />
des Bebauungsplanes „Windpark Neutz“, wurden mit<br />
folgendem Ergebnis und in einer Übersicht (gemäß Anlage)<br />
zusammengefasst:<br />
a) Hinweise, Bedenken und Anregungen der Behörden werden<br />
gemäß Anlage zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet<br />
(Anlage - Auswertung Behörden - 7 Seiten).<br />
b) Das Abwägungsergebnis ist in die Plandokumente des<br />
Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung, textlichen<br />
Festsetzungen, Begründung und Umweltbereicht)<br />
einzustellen.<br />
2. Die Bürgermeisterin der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> wird beauftragt,<br />
unter Mitwirkung des <strong>Bauamt</strong>es der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<br />
<strong>Wettin</strong> die Behörden von diesem Ergebnis unter Angabe der<br />
Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten<br />
Hinweise und Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes<br />
zur Genehmigung nach § 10 BauGB mit einer<br />
Stellungnahme beizufügen.<br />
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.<br />
12. Beschluss-Nr.: 21-2/11/SR<br />
Satzungsbeschluss B-Plan “Windpark Neutz“<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt folgenden<br />
Sachverhalt:<br />
1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F.<br />
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4<br />
des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), beschließt<br />
der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> den Bebauungsplan<br />
„Windpark Neutz“ in der Ortschaft Neutz-Lettewitz, bestehend<br />
aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen<br />
(Teil B) als Satzung.<br />
2. Die Begründung einschließlich der Gutachten zu prognostizierten<br />
Schatten- und Schallemissionen sowie zu den Turbulenzen<br />
sowie der Umweltbericht einschließlich seiner Anlagen<br />
werden gebilligt.<br />
3. Die Bürgermeisterin wird unter Mitwirkung der Bau- und<br />
Ordnungsverwaltung beauftragt für den Bebauungsplan gemäß<br />
§ 10 Abs. 2 BauGB die Genehmigung zu beantragen.<br />
4. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt<br />
zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung<br />
einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden<br />
Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zu jedermanns<br />
Einsicht bereitzuhalten; dabei ist auch anzugeben, wo der<br />
Plan mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft<br />
verlangt werden kann.<br />
13. Beschluss-Nr.: 22-2/11/SR<br />
Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses 15.87/11.10 vom<br />
18.11.2010 - Satzungsbeschluss zum B-Plan „Windpark<br />
Domnitz“<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt im öffentlichen<br />
Teil seiner heutigen Sitzung, den Gemeinderatsbeschluss-Nr.<br />
15.87/11.10 der ehemaligen Gemeinde Domnitz vom 18.11.2010<br />
aufgehoben wird.<br />
14. Beschluss-Nr.: 23-2/11/SR<br />
Endabwägung der Stellungnahmen der ergänzenden Beteiligung<br />
zum Bebauungsplan “Windpark Domnitz“ in der Ortschaft<br />
Domnitz<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt folgenden<br />
Sachverhalt:<br />
1. Die Stellungnahmen der Fachbehörden zum Nachtrag zum<br />
Umweltbericht und den faunistischen Sonderuntersuchungen<br />
des Bebauungsplanes „Windpark Domnitz“, wurden mit<br />
folgendem Ergebnis und in einer Übersicht (gemäß Anlage)<br />
zusammengefasst:<br />
a) Hinweise, Bedenken und Anregungen der Behörden werden<br />
gemäß Anlage zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet<br />
(Anlage - Auswertung Behörden - 7 Seiten).<br />
b) Das Abwägungsergebnis ist in die Plandokumente des<br />
Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung, textlichen<br />
Festsetzungen, Begründung und Umweltbereicht)<br />
einzustellen.<br />
2. Die Bürgermeisterin der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> wird beauftragt,<br />
unter Mitwirkung des <strong>Bauamt</strong>es der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<br />
<strong>Wettin</strong> die Behörden von diesem Ergebnis unter Angabe der<br />
Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten<br />
Hinweise und Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes<br />
zur Genehmigung nach § 10 BauGB mit einer<br />
Stellungnahme beizufügen.<br />
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.<br />
15. Beschluss-Nr.: 25-2/11/SR<br />
Satzungsbeschluss B-Plan “Windpark Domnitz“<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> beschließt folgenden<br />
Sachverhalt:<br />
1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F.<br />
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4<br />
des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), beschließt<br />
der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong>-<strong>Wettin</strong> den Bebauungsplan<br />
„Windpark Domnitz“ in der Ortschaft Domnitz, bestehend<br />
aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen<br />
(Teil B) als Satzung.<br />
2. Die Begründung einschließlich der Gutachten zu prognostizierten<br />
Schatten- und Schallemissionen sowie zu den Turbulenzen<br />
sowie der Umweltbericht einschließlich seiner Anlagen<br />
werden gebilligt.<br />
3. Die Bürgermeisterin wird unter Mitwirkung der Bau- und<br />
Ordnungsverwaltung beauftragt für den Bebauungsplan gemäß<br />
§ 10 Abs. 2 BauGB die Genehmigung zu beantragen.