08.12.2012 Aufrufe

Eckpunkte einer Tarifeinigung zwischen dem Land Hessen und dem ...

Eckpunkte einer Tarifeinigung zwischen dem Land Hessen und dem ...

Eckpunkte einer Tarifeinigung zwischen dem Land Hessen und dem ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

-4 -<br />

d) Freizeitblöcke von mehr als zwei Tagen innerhalb eines Kalendermonats ermöglicht<br />

werden,<br />

e) <strong>und</strong> die Kürzung der Ruhezeit innerhalb von sechs Kalendermonaten ausgeglichen<br />

wird.<br />

(3) Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft, die nicht<br />

mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, können im Rahmen des § 5 Abs. 3 ArbZG zu anderen<br />

Zeiten innerhalb von acht Kalenderwochen ausgeglichen werden.<br />

8. Tägliche Höchstarbeitszeit bei Vorliegen von Bereitschaftsdienst nach § 7 Abs. 1 Nr. 1<br />

<strong>und</strong> Nr. 4 ArbZG<br />

(1) Abweichend von den §§ 3 <strong>und</strong> 6 Abs. 2 ArbZG kann im Rahmen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 <strong>und</strong><br />

Nr. 4 ArbZG, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig <strong>und</strong> in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst<br />

fällt, die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes über acht St<strong>und</strong>en hinaus<br />

an Wochenenden <strong>und</strong> gesetzlichen Feiertagen auf bis zu 24 St<strong>und</strong>en,<br />

an Werktagen auf bis zu 18 St<strong>und</strong>en oder<br />

mit Zustimmung der Ärztin/des Arztes auch an Werktagen auf bis zu 24 St<strong>und</strong>en<br />

verlängert werden, wenn mindestens die zehn St<strong>und</strong>en Vollarbeit überschreitende Zeit als Bereitschaftsdienst<br />

geleistet wird.<br />

(2) Die Ärztin/der Arzt kann im Fall c) die erteilte Zustimmung mit <strong>einer</strong> Frist von sechs Monaten<br />

widerrufen.<br />

(3) Visitendienste an Wochenenden oder Feiertagen im Rahmen des Bereitschaftsdienstes<br />

sind mit mindestens vier St<strong>und</strong>en Vollarbeit zu bewerten.<br />

Protokollnotiz:<br />

Werktage im Fall b) <strong>und</strong> c) sind die Tage Montag bis Freitag.<br />

9. Wöchentliche Höchstarbeitszeit bei Vorliegen von Bereitschaftsdienst nach § 7 Abs. 1<br />

Nr. 1 <strong>und</strong> Nr. 4, Abs. 8 ArbZG<br />

(1) Die wöchentliche Arbeitszeit darf im Rahmen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 <strong>und</strong> Nr. 4, Abs. 8 ArbZG<br />

im Durchschnitt 48 St<strong>und</strong>en nicht überschreiten.<br />

(2) Für die Berechnung des Durchschnitts der wöchentlichen Arbeitszeit nach § 7 Abs. 8 ArbZG<br />

ist ein Zeitraum von 26 Wochen bzw. bei ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit von 39<br />

Wochen zugr<strong>und</strong>e zu legen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!