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W+M Exklusiv Das ändert sich 2017

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Steuern <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />

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Steueränderungen <strong>2017</strong><br />

Von Elektromobilität bis<br />

Bürokratieabbau<br />

Unternehmen müssen <strong>sich</strong> <strong>2017</strong> mit zahlreichen Neuerungen<br />

im Steuerrecht und der Steuerpraxis auseinandersetzen.<br />

Eine Über<strong>sich</strong>t wichtiger Änderungen.<br />

Foto: Matthias Salm<br />

Elektromobilität<br />

Dieselautos sind in Verruf geraten, Innenstädte<br />

in den Ballungsräumen melden regelmäßig<br />

Feinstaubalarm. Dennoch lahmt der<br />

Absatz von Elektrofahrzeugen. Ihrer Verbreitung<br />

soll nun auch mit dem Steuerrecht<br />

nachgeholfen werden. Der Gesetzentwurf<br />

der Bundesregierung, vom Bundestag abgesegnet,<br />

enthält Änderungen im Bereich der<br />

Kraftfahrzeug- und der Einkommensteuer:<br />

l Anstelle der geltenden fünfjährigen<br />

Steuerbefreiung für Erstzulassungen<br />

reiner Elektrofahrzeuge gilt rückwirkend<br />

zum 1. Januar 2016 eine zehnjährige<br />

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Umfassen<br />

wird dies Personenkraftwagen,<br />

Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und<br />

auch Krafträder. Zudem wird die zehnjährige<br />

Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge<br />

auf verkehrsrechtlich genehmigte<br />

Elektro-Umrüstungen ausgeweitet.<br />

l Arbeitgeber erhalten einen Anreiz für<br />

den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Eingeführt<br />

wurde eine Steuerbefreiung für<br />

vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für<br />

das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs<br />

im Betrieb des Arbeitgebers.<br />

l<br />

Darüber hinaus erfasst die Steuerbefreiung<br />

des Ladestroms auch betriebliche<br />

Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer privat<br />

nutzen kann. Verbundene Unternehmen<br />

werden bei der Steuerbefreiung des Ladestroms<br />

einbezogen.<br />

TIPP: Vorgesehen ist ebenfalls eine Kaufprämie<br />

von 4.000 Euro für rein elektrische<br />

Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-in-<br />

Hybride. Zuständig für den Zuschuss ist das<br />

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

(BAFA).<br />

Bürokratieabbau<br />

Ziel des geplanten Bürokratieentlastungsgesetztes<br />

II ist es, kleine Unternehmen, insbesondere<br />

Handwerksbetriebe, von bürokratischen<br />

Hemmnissen zu entlasten. Einzelne<br />

Punkte des Gesetzentwurfs sind:<br />

l Anhebung der Betragsgrenze für eine<br />

quartalsweise Abgabe von Lohnsteuer-<br />

Anmeldungen von 4.000 auf 5.000 Euro.<br />

l<br />

l<br />

Erhöhung des Schwellenwerts für umsatzsteuerliche<br />

Kleinbetragsrechnungen<br />

von 150 auf 200 Euro.<br />

Vereinfachte Fälligkeitsregelung für Sozialver<strong>sich</strong>erungsbeiträge.<br />

Beiträge, deren<br />

tatsächlicher Wert für den laufenden<br />

Monat noch nicht bekannt ist, können<br />

anhand des Wertes für den Vormonat<br />

benannt werden.<br />

Umsatzsteuererklärungsvordrucke<br />

Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur sollen<br />

besser gefördert werden.<br />

<strong>Das</strong> Bundesministerium der Finanzen hat<br />

erstmalig vor Beginn des betreffenden Kalenderjahrs<br />

die Muster der Umsatzsteuererklärung<br />

veröffentlicht. Interessant ist<br />

dies für Unternehmer, die ihr Unternehmen<br />

im laufenden Jahr einstellen. Sie sind<br />

danach zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung<br />

innerhalb von einem Monat verpflichtet.<br />

Sie können bereits den für das entsprechende<br />

Kalenderjahr gültigen Vordruck verwenden.<br />

Gleiches gilt für die Formulare und<br />

Datensätze zur elektronischen Übermittlung<br />

der Umsatzsteuererklärung.<br />

Körperschaften<br />

Die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften<br />

soll neu geregelt werden. Gegenwärtig<br />

gehen nicht genutzte Verluste<br />

unter, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft<br />

in bestimmter Höhe stattfinden<br />

[Paragraf 8c Körperschaftssteuergesetz<br />

(KStG)]. Als Ausnahmen gelten die Konzernklausel<br />

und die Stille-Reserven-Klausel.<br />

Zukünftig sollen einem Gesetzentwurf der<br />

Bundesregierung zufolge Körperschaften<br />

nicht genutzte Verluste weiterhin nutzen<br />

können, wenn der Geschäftsbetrieb der<br />

Körperschaft nach dem Wechsel des Anteilseigners<br />

erhalten bleibt und eine anderweitige<br />

Verlustnutzung ausgeschlossen<br />

ist. <br />

<strong>W+M</strong><br />

www.WundM.info

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