W+M Exklusiv Das ändert sich 2017
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Verbraucherrecht <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />
33<br />
Verbraucherrecht<br />
Text- statt Schriftform<br />
Bei Änderungen in Verbraucherverträgen gilt jetzt<br />
die Textformerfordernis. Damit erfüllen künftig auch<br />
Mitteilungen per SMS oder E-Mail die Anforderungen an eine<br />
Vertragsänderung. Der Paragraf 309 des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />
(BGB) wurde dafür entsprechend abge<strong>ändert</strong>.<br />
Foto: visivasnc/fotolia.com<br />
Für alle künftig abgeschlossenen Verbraucherverträge<br />
gilt damit: Wer Ansprüche<br />
geltend machen, Änderungen<br />
bewirken oder Widerrufe tätigen möchte,<br />
muss dies nicht mehr auf dem Papierweg erledigen.<br />
Nun reichen dafür auch eine SMS, ein<br />
Fax, ein eingescanntes PDF oder eine E-Mail.<br />
Dies gilt etwa für Vertragskündigungen, Gewährleistungsansprüche<br />
oder den Wunsch<br />
nach Vertragsänderungen.<br />
Einbezogen in diese Regelung sind beispielsweise<br />
auch Erklärungen bei Standard-Arbeitsverträgen<br />
oder bei der Abwicklung von<br />
Online-Käufen. Für Arbeitgeber heißt das beispielsweise,<br />
dass sie künftig ihre Standard-<br />
Arbeitsverträge daraufhin überprüfen müssen,<br />
ob diese bisher in einzelnen Textpassagen<br />
eine Schriftform für Erklärungen verlangen.<br />
Allerdings findet die neue Vorschrift<br />
keine Anwendung auf Verträge, die bereits<br />
vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden.<br />
Vertragsformulierungen wie „die Kündigung<br />
muss schriftlich erfolgen“ oder „bedürfen<br />
der Schriftform“ sind damit hinfällig.<br />
Obsolet wird damit auch die bei der Schriftform<br />
notwendige eigenständige Namensunterschrift.<br />
Bei der Textform genügt es, wenn<br />
der Absender durch Namensnennung im Text<br />
klar zu erkennen ist.<br />
Verbraucherstreitigkeiten: Hinweis erforderlich<br />
Im Frühjahr 2016 trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz<br />
(VSBG) in Kraft. <strong>Das</strong><br />
Gesetz mit dem etwas kompliziert klingenden<br />
Namen ist eine Umsetzung einer europäischen<br />
Richtlinie über alternative Formen<br />
der Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.<br />
Es soll Wege zur außergerichtlichen<br />
Einigung bei Streitigkeiten zwischen<br />
Verbrauchern und Unternehmen, aber auch<br />
mit Rechtsanwälten und Steuerberatern eröffnen.<br />
<strong>Das</strong> neue Verfahren dürfen nur zugelassene<br />
Verbraucherschlichtungsstellen<br />
durchführen. Die Teilnahme an der Schlichtung<br />
ist für beide Seiten freiwillig.<br />
Wichtig: Die neue Regelung gilt nicht für notariell<br />
beurkundete Verträge. Außerdem ausgenommen<br />
sind Kündigungen von Arbeitsverträgen<br />
und Mietverträgen. Hier ist weiterhin<br />
die Schriftform erforderlich.<br />
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses<br />
per SMS wird es also auch weiterhin nicht<br />
geben. Kündigungserklärungen und Auflösungsverträge<br />
sind nur gültig, wenn sie im<br />
Original von den Vertragsparteien unterzeichnet<br />
wurden.<br />
Zum 1. Februar <strong>2017</strong> ergeben <strong>sich</strong> für Unternehmen<br />
daraus neue Hinweispflichten,<br />
sofern sie eine Webseite im Internet betreiben<br />
oder AGB verwenden. Sie müssen den<br />
Verbraucher in leicht zugänglicher und verständlicher<br />
Form über die Teilnahmebereitschaft<br />
an einem Streitbeilegungsverfahren<br />
informieren. Soweit <strong>sich</strong> das Unternehmen<br />
verpflichtet hat, an einem solchen Verfahren<br />
teilzunehmen, muss es zudem Angaben<br />
zur Anschrift und Website der Verbraucherschlichtungsstelle<br />
machen. Kommt das<br />
Unternehmen den Hinweispflichten nicht<br />
nach, drohen Abmahnungen.<br />
TIPP<br />
Unternehmen müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
(AGB) nun entsprechend<br />
zügig anpassen und die Verbraucher<br />
auf die Textform anstelle der Schriftform<br />
hinweisen. Ansonsten drohen im neuen<br />
Jahr Abmahnungen – etwa durch Verbraucherzentralen<br />
– und generell eine Unwirksamkeit<br />
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
des Unternehmens. <strong>W+M</strong><br />
www.WundM.info