02.01.2017 Aufrufe

W+M Exklusiv Das ändert sich 2017

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Recht <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> | 31<br />

Aktuelle Urteile<br />

Rechtsprechung für Unternehmer<br />

und Selbstständige<br />

<strong>Das</strong> sollten Sie wissen: Aktuelle Urteile für Unternehmer<br />

und Selbstständige zu den Themen Betriebsrente, Betriebsvermögen<br />

und Verkehrs<strong>sich</strong>erungspflichten.<br />

Betriebsrenten<br />

Betriebsvermögen<br />

Verkehrs<strong>sich</strong>erungspflicht<br />

Einzel- versus Kollektivvertrag<br />

Nutzungsausfall bei Dienst-Pkw<br />

Sturz eines Kunden<br />

Foto: AllebaziB/fotolia.com<br />

<strong>Das</strong> Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte darüber<br />

zu entscheiden, inwieweit Arbeitnehmer,<br />

denen bereits einzelvertraglich eine betriebliche<br />

Altersversorgung zugesagt wurde, von<br />

einem kollektiven, auf einer Betriebsvereinbarung<br />

beruhenden Versorgungssystem des<br />

Arbeitgebers ausgenommen werden dürfen.<br />

Dies darf nur dann vollständig geschehen,<br />

wenn die Betriebsparteien davon ausgehen<br />

können, dass diese Arbeitnehmer im Versorgungsfall<br />

typischerweise eine zumindest annähernd<br />

gleichwertige Versorgung erhalten.<br />

Dem Kläger im verhandelten Fall waren einzelvertraglich<br />

Leistungen der betrieblichen<br />

Altersversorgung über eine Pensionskasse<br />

zugesagt worden. Später trat eine Betriebsvereinbarung<br />

in Kraft, mit der allen ab einem<br />

bestimmten Stichtag eingestellten Arbeitnehmern<br />

Leistungen der betrieblichen<br />

Altersversorgung im Wege einer Direktzusage<br />

versprochen wurden. Die zuletzt gültige<br />

Betriebsvereinbarung sah vor, dass diese<br />

für Arbeitnehmer, die eine einzelvertragliche<br />

Zusage erhalten hatten, nicht gelte.<br />

<strong>Das</strong> Hessische Landesarbeitsgericht muss<br />

nun klären, ob die vom Unternehmen erteilten<br />

einzelvertraglichen Zusagen annähernd<br />

dem kollektiven Versorgungssystem gleichwertig<br />

sind.<br />

BAG, 3 AZR 134/15<br />

Die Nutzungsausfallentschädigung für ein<br />

Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens<br />

ist selbst dann in vollem Umfang eine Betriebseinnahme,<br />

wenn das Wirtschaftsgut<br />

teilweise auch privat genutzt wird. Dieses<br />

für Selbstständige wichtige Urteil hat der<br />

Bundesfinanzhof (BFH) gefällt.<br />

Ein selbstständiger Ver<strong>sich</strong>erungsagent<br />

nutzte ein Fahrzeug im Betriebsvermögen<br />

ebenso wie privat. Für einen Nutzungsausfall<br />

aufgrund eines Unfalls erhielt er<br />

von der Ver<strong>sich</strong>erung des Unfallverursachers<br />

eine Entschädigung. <strong>Das</strong> Finanzamt<br />

wertete diese uneingeschränkt als<br />

Betriebseinnahme, obgleich <strong>sich</strong> der Unfall<br />

auf einer Privatfahrt ereignet hatte<br />

und der Ver<strong>sich</strong>erungsagent für die Zeit<br />

des Nutzungsausfalls kein Ersatzfahrzeug<br />

angemietet, sondern Urlaub genommen<br />

hatte.<br />

Aber bewegliche Wirtschaftsgüter sind<br />

selbst dann, wenn sie gemischt genutzt<br />

werden, ungeteilt entweder Betriebsvermögen<br />

oder Privatvermögen. Vereinnahmt<br />

der Steuerpflichtige im Zusammenhang<br />

mit Schäden am Wirtschaftsgut<br />

Ersatzleistungen, richtet <strong>sich</strong> die steuerliche<br />

Beurteilung stets nach der Zuordnung<br />

des Wirtschaftsguts.<br />

BFH, X R 2/14<br />

Wird eine Selbstbedienungs-Tankstelle<br />

ab 22:00 Uhr mit einem Nachtschalter<br />

betrieben und wechselt das Personal um<br />

Mitternacht die Schicht, reicht ein Kontrollgang<br />

vor dem Schichtwechsel, um Gegenstände,<br />

über die Kunden stürzen könnten,<br />

zu entfernen. Mit einer entsprechenden<br />

Anweisung zur Kontrolle und zur Beseitigung<br />

von Verunreinigungen kommt<br />

ein Tankstellenbetreiber seiner Verkehrs<strong>sich</strong>erungspflicht<br />

ausreichend nach.<br />

Der Kunde kann nicht damit rechnen, dass<br />

<strong>sich</strong> nachts durchgängig Personal außerhalb<br />

des Verkaufsraums auf dem Tankstellengelände<br />

aufhalte. Während des<br />

eingeschränkten Nachtbetriebes sei es<br />

nur erforderlich, vor dem Schichtwechsel<br />

zur Nachtschicht einen Kontrollgang über<br />

das Tankstellengelände durchzuführen, so<br />

die Richter. Im Fall war eine Autofahrerin<br />

auf dem Weg vom Nachtschalter zu ihrem<br />

Fahrzeug gestürzt. Verursacht hätte<br />

dies ihren Angaben zufolge eine schwarze<br />

Plastikschlaufe eines Paketbinders, die<br />

auf dem Boden lag. Ihre Forderung nach<br />

Schmerzensgeld lehnte das Oberlandesgericht<br />

(OLG) Hamm ab.<br />

OLG Hamm, 7 U 17/16<br />

<br />

<strong>W+M</strong><br />

www.WundM.info

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!