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Recht <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> | 31<br />
Aktuelle Urteile<br />
Rechtsprechung für Unternehmer<br />
und Selbstständige<br />
<strong>Das</strong> sollten Sie wissen: Aktuelle Urteile für Unternehmer<br />
und Selbstständige zu den Themen Betriebsrente, Betriebsvermögen<br />
und Verkehrs<strong>sich</strong>erungspflichten.<br />
Betriebsrenten<br />
Betriebsvermögen<br />
Verkehrs<strong>sich</strong>erungspflicht<br />
Einzel- versus Kollektivvertrag<br />
Nutzungsausfall bei Dienst-Pkw<br />
Sturz eines Kunden<br />
Foto: AllebaziB/fotolia.com<br />
<strong>Das</strong> Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte darüber<br />
zu entscheiden, inwieweit Arbeitnehmer,<br />
denen bereits einzelvertraglich eine betriebliche<br />
Altersversorgung zugesagt wurde, von<br />
einem kollektiven, auf einer Betriebsvereinbarung<br />
beruhenden Versorgungssystem des<br />
Arbeitgebers ausgenommen werden dürfen.<br />
Dies darf nur dann vollständig geschehen,<br />
wenn die Betriebsparteien davon ausgehen<br />
können, dass diese Arbeitnehmer im Versorgungsfall<br />
typischerweise eine zumindest annähernd<br />
gleichwertige Versorgung erhalten.<br />
Dem Kläger im verhandelten Fall waren einzelvertraglich<br />
Leistungen der betrieblichen<br />
Altersversorgung über eine Pensionskasse<br />
zugesagt worden. Später trat eine Betriebsvereinbarung<br />
in Kraft, mit der allen ab einem<br />
bestimmten Stichtag eingestellten Arbeitnehmern<br />
Leistungen der betrieblichen<br />
Altersversorgung im Wege einer Direktzusage<br />
versprochen wurden. Die zuletzt gültige<br />
Betriebsvereinbarung sah vor, dass diese<br />
für Arbeitnehmer, die eine einzelvertragliche<br />
Zusage erhalten hatten, nicht gelte.<br />
<strong>Das</strong> Hessische Landesarbeitsgericht muss<br />
nun klären, ob die vom Unternehmen erteilten<br />
einzelvertraglichen Zusagen annähernd<br />
dem kollektiven Versorgungssystem gleichwertig<br />
sind.<br />
BAG, 3 AZR 134/15<br />
Die Nutzungsausfallentschädigung für ein<br />
Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens<br />
ist selbst dann in vollem Umfang eine Betriebseinnahme,<br />
wenn das Wirtschaftsgut<br />
teilweise auch privat genutzt wird. Dieses<br />
für Selbstständige wichtige Urteil hat der<br />
Bundesfinanzhof (BFH) gefällt.<br />
Ein selbstständiger Ver<strong>sich</strong>erungsagent<br />
nutzte ein Fahrzeug im Betriebsvermögen<br />
ebenso wie privat. Für einen Nutzungsausfall<br />
aufgrund eines Unfalls erhielt er<br />
von der Ver<strong>sich</strong>erung des Unfallverursachers<br />
eine Entschädigung. <strong>Das</strong> Finanzamt<br />
wertete diese uneingeschränkt als<br />
Betriebseinnahme, obgleich <strong>sich</strong> der Unfall<br />
auf einer Privatfahrt ereignet hatte<br />
und der Ver<strong>sich</strong>erungsagent für die Zeit<br />
des Nutzungsausfalls kein Ersatzfahrzeug<br />
angemietet, sondern Urlaub genommen<br />
hatte.<br />
Aber bewegliche Wirtschaftsgüter sind<br />
selbst dann, wenn sie gemischt genutzt<br />
werden, ungeteilt entweder Betriebsvermögen<br />
oder Privatvermögen. Vereinnahmt<br />
der Steuerpflichtige im Zusammenhang<br />
mit Schäden am Wirtschaftsgut<br />
Ersatzleistungen, richtet <strong>sich</strong> die steuerliche<br />
Beurteilung stets nach der Zuordnung<br />
des Wirtschaftsguts.<br />
BFH, X R 2/14<br />
Wird eine Selbstbedienungs-Tankstelle<br />
ab 22:00 Uhr mit einem Nachtschalter<br />
betrieben und wechselt das Personal um<br />
Mitternacht die Schicht, reicht ein Kontrollgang<br />
vor dem Schichtwechsel, um Gegenstände,<br />
über die Kunden stürzen könnten,<br />
zu entfernen. Mit einer entsprechenden<br />
Anweisung zur Kontrolle und zur Beseitigung<br />
von Verunreinigungen kommt<br />
ein Tankstellenbetreiber seiner Verkehrs<strong>sich</strong>erungspflicht<br />
ausreichend nach.<br />
Der Kunde kann nicht damit rechnen, dass<br />
<strong>sich</strong> nachts durchgängig Personal außerhalb<br />
des Verkaufsraums auf dem Tankstellengelände<br />
aufhalte. Während des<br />
eingeschränkten Nachtbetriebes sei es<br />
nur erforderlich, vor dem Schichtwechsel<br />
zur Nachtschicht einen Kontrollgang über<br />
das Tankstellengelände durchzuführen, so<br />
die Richter. Im Fall war eine Autofahrerin<br />
auf dem Weg vom Nachtschalter zu ihrem<br />
Fahrzeug gestürzt. Verursacht hätte<br />
dies ihren Angaben zufolge eine schwarze<br />
Plastikschlaufe eines Paketbinders, die<br />
auf dem Boden lag. Ihre Forderung nach<br />
Schmerzensgeld lehnte das Oberlandesgericht<br />
(OLG) Hamm ab.<br />
OLG Hamm, 7 U 17/16<br />
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