Wertung von Spekulationsangeboten nach § 25 VOB/A
Wertung von Spekulationsangeboten nach § 25 VOB/A
Wertung von Spekulationsangeboten nach § 25 VOB/A
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Sonderheft 2/2004 der GPA-Mitteilungen Bau<br />
<strong>Wertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Spekulationsangeboten</strong><br />
<strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>25</strong> <strong>VOB</strong>/A<br />
Seite 12<br />
• Ermittlung aller Gemeinkosten bzw. Umlagekosten (Baustellengemeinkosten,<br />
Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn) sowie der Gesamtangebotssumme<br />
(Addition der Summe der Einzelkosten und Gemeinkosten).<br />
• Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge durch v.H.-Sätze, die auf die Einzelkosten<br />
je Abrechnungseinheit aufzuschlagen sind (unterschiedliche Zuschläge<br />
auf Lohn- und Sachkosten sind die Regel).<br />
• Ermittlung der Einheits-/Pauschalpreise zu jeder LV-Position <strong>nach</strong> Aufschlag<br />
der Gemeinkosten/Umlagen bzw. der v.H.-Sätze (Vollendung des<br />
2. Arbeitsschritts).<br />
Für Kalkulationen innerhalb dieser Arbeitsschritte gibt es keine festen Regeln.<br />
Ein Bieter kann beispielsweise<br />
• Einzelkosten unterschiedlichen LV-Positionen zuordnen (z.B. Gerätekosten<br />
der LV-Position „Erdarbeiten“ oder auch der LV-Position „Baustelleneinrich-<br />
tung“; Kosten für Bauhilfsstoffe wie Traggerüste können z.B. der LV-Position<br />
„Stahlbeton“ oder der LV-Position „Baustelleneinrichtung“ zugeordnet wer-<br />
den),<br />
• Einzelkosten teilweise den Gemeinkosten zuordnen oder umgekehrt (z.B.<br />
die Lohnzuschläge bei den Baugestellengemeinkosten erfassen anstatt im<br />
Mittellohn bzw. bei den Einzelkosten) oder<br />
• zur Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge in v.H. unterschiedliche Umlageschlüssel<br />
wählen.<br />
Damit kann es je <strong>nach</strong> dem, welche Kalkulationsmethoden ein Bieter anwendet,<br />
durchaus der Fall sein, dass bei zwei Bietern, die die gleiche Angebotsendsumme<br />
aufweisen, die einzelnen Einheitspreise dennoch bis zu 20 oder gar<br />
30 v.H. <strong>nach</strong> oben oder <strong>nach</strong> unten differieren (z.B. <strong>nach</strong> oben bei den lohnintensiven<br />
LV-Positionen und <strong>nach</strong> unten bei den stoffintensiven LV-Positionen<br />
oder umgekehrt). Folglich sind Preisschwankungen beim Vergleich der einzelnen<br />
Einheitspreise (auch der Preise bei der LV-Position „Baustelleneinrichtung“)