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Wertung von Spekulationsangeboten nach § 25 VOB/A

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Sonderheft 2/2004 der GPA-Mitteilungen Bau<br />

<strong>Wertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Spekulationsangeboten</strong><br />

<strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>25</strong> <strong>VOB</strong>/A<br />

Seite 12<br />

• Ermittlung aller Gemeinkosten bzw. Umlagekosten (Baustellengemeinkosten,<br />

Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn) sowie der Gesamtangebotssumme<br />

(Addition der Summe der Einzelkosten und Gemeinkosten).<br />

• Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge durch v.H.-Sätze, die auf die Einzelkosten<br />

je Abrechnungseinheit aufzuschlagen sind (unterschiedliche Zuschläge<br />

auf Lohn- und Sachkosten sind die Regel).<br />

• Ermittlung der Einheits-/Pauschalpreise zu jeder LV-Position <strong>nach</strong> Aufschlag<br />

der Gemeinkosten/Umlagen bzw. der v.H.-Sätze (Vollendung des<br />

2. Arbeitsschritts).<br />

Für Kalkulationen innerhalb dieser Arbeitsschritte gibt es keine festen Regeln.<br />

Ein Bieter kann beispielsweise<br />

• Einzelkosten unterschiedlichen LV-Positionen zuordnen (z.B. Gerätekosten<br />

der LV-Position „Erdarbeiten“ oder auch der LV-Position „Baustelleneinrich-<br />

tung“; Kosten für Bauhilfsstoffe wie Traggerüste können z.B. der LV-Position<br />

„Stahlbeton“ oder der LV-Position „Baustelleneinrichtung“ zugeordnet wer-<br />

den),<br />

• Einzelkosten teilweise den Gemeinkosten zuordnen oder umgekehrt (z.B.<br />

die Lohnzuschläge bei den Baugestellengemeinkosten erfassen anstatt im<br />

Mittellohn bzw. bei den Einzelkosten) oder<br />

• zur Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge in v.H. unterschiedliche Umlageschlüssel<br />

wählen.<br />

Damit kann es je <strong>nach</strong> dem, welche Kalkulationsmethoden ein Bieter anwendet,<br />

durchaus der Fall sein, dass bei zwei Bietern, die die gleiche Angebotsendsumme<br />

aufweisen, die einzelnen Einheitspreise dennoch bis zu 20 oder gar<br />

30 v.H. <strong>nach</strong> oben oder <strong>nach</strong> unten differieren (z.B. <strong>nach</strong> oben bei den lohnintensiven<br />

LV-Positionen und <strong>nach</strong> unten bei den stoffintensiven LV-Positionen<br />

oder umgekehrt). Folglich sind Preisschwankungen beim Vergleich der einzelnen<br />

Einheitspreise (auch der Preise bei der LV-Position „Baustelleneinrichtung“)

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