Wertung von Spekulationsangeboten nach § 25 VOB/A
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Sonderheft 2/2004 der GPA-Mitteilungen Bau<br />
<strong>Wertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Spekulationsangeboten</strong><br />
<strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>25</strong> <strong>VOB</strong>/A<br />
Seite 6<br />
lichen Preisgestaltungen haben ggf. auch unterschiedliche Konsequenzen bei<br />
der Angebotswertung.<br />
Es bestehen seit vielen Jahren Unsicherheiten, wie Spekulationsangebote zu<br />
werten sind, u.a. deshalb, weil die <strong>VOB</strong>/A hierzu keine ausdrücklichen Vergabebestimmungen<br />
enthält, Vergabekammern und -senate bei Nachprüfungsverfahren<br />
i.S. der <strong>§</strong><strong>§</strong> 102 ff. GWB teilweise widersprüchliche Entscheidungen<br />
getroffen haben (vgl. die Rechtsprechungsübersicht in der Anlage) und im<br />
Schrifttum bisher unterschiedliche Auffassungen vertreten wurden (vgl. u.a.<br />
Thormann in BauR 2000, 953 mit weiteren Schrifttumshinweisen). Die Unsicherheiten<br />
sind auch durch den neuen Beschluss des BGH (s.u. Abschn. 3) nicht<br />
vollständig ausgeräumt.<br />
Die GPA gibt ergänzend zur früheren Mitteilung Bau 1/1998 Az. 600.532 folgende<br />
Hinweise:<br />
2 <strong>Wertung</strong>sstufen<br />
Nach <strong>§</strong> <strong>25</strong> <strong>VOB</strong>/A unterteilt sich eine Angebotswertung in folgende vier <strong>Wertung</strong>sstufen,<br />
die im Vergabevermerk (<strong>§</strong> 30 <strong>VOB</strong>/A) entsprechend zu dokumentieren<br />
sind:<br />
• Formale Prüfung der Angebote (<strong>§</strong> <strong>25</strong> Nr. 1 <strong>VOB</strong>/A)<br />
• Prüfung der Eignung der Bieter bzw. der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und<br />
Zuverlässigkeit (<strong>§</strong> <strong>25</strong> Nr. 2 <strong>VOB</strong>/A)<br />
• Prüfung der Angemessenheit der Preise (<strong>§</strong> <strong>25</strong> Nr. 3 Abs. 1 und 2 <strong>VOB</strong>/A)<br />
• Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot (<strong>§</strong> <strong>25</strong> Nr. 3 Abs. 3<br />
<strong>VOB</strong>/A)