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Wertung von Spekulationsangeboten nach § 25 VOB/A

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Sonderheft 2/2004 der GPA-Mitteilungen Bau<br />

<strong>Wertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Spekulationsangeboten</strong><br />

<strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>25</strong> <strong>VOB</strong>/A<br />

Seite 42<br />

Entscheidung 6 - Spekulative Preise sind vollständige Preisangaben<br />

Leitsätze: Allein die Tatsache, dass ein Bieter preisliche Umlagerungen aus sog.<br />

Cent-Positionen in andere Positionen des LV vorgenommen hat, rechtfertigt<br />

keinen zwingenden Ausschluss des Angebots gemäß <strong>§</strong> <strong>25</strong> Nr. 1 Abs. 1 b <strong>VOB</strong>/A.<br />

Auch bei sog. Cent-Positionen handelt es sich grundsätzlich um vollständige<br />

Preisangaben.<br />

VK Sachsen, Beschl. v. 22.03.2004, IBR 2004, 269<br />

Entscheidung 7 - Spekulative Preise sind vollständige Preisangaben<br />

Leitsätze: Ist bei einzelnen LV-Positionen ein Einheitspreis <strong>von</strong> 0,01 EUR eingesetzt,<br />

handelt es sich um eine vollständige Preisangabe i.S. des <strong>§</strong> 21 Nr. 1 Abs. 1<br />

Satz 3 <strong>VOB</strong>/A. Das wirtschaftlichste Angebot darf nicht wegen spekulativer<br />

„Aufpreisungen“ unberücksichtigt bleiben.<br />

KG Berlin, Vorlagebeschl. v. 26.02.2004, NZBau 2004, 288 = IBR 2004, 215 =<br />

VergabeR 2004, 331 = BauR 2004, 1202; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v.<br />

30.04.2004, VergabeR 2004, 507 oder VK Münster, Beschl. v. 10.02.2004, IBR<br />

Aug. 2004<br />

Entscheidung 8 - Spekulative Preise sind vollständige Preisangaben<br />

Leitsätze: Stark auf- oder abgepreiste Einheitspreise - z.B. 0,01 EUR - stellen keinen<br />

ausreichenden Grund dar, ein Angebot ohne weiteres wegen unvollständiger<br />

Preisangaben oder wegen Unzuverlässigkeit des Bieters auszuschließen.<br />

Ein solches Angebot kann jedoch so hohe Nachforderungsrisiken beinhalten,<br />

dass es nicht als wirtschaftlichstes Angebot eingestuft werden muss.<br />

KG Berlin, Beschl. v. 15.03.2004, IBR 2004, 268 = VergabeR 2004, 350 = BauR<br />

2004, 1202<br />

Entscheidung 9 - 0,00 EUR-Preis ist zulässig<br />

Leitsätze: Auch wenn im Angebot bei einer bestimmten Position ein Einheitspreis<br />

<strong>von</strong> 0,00 EUR (die Kosten wurden - im Angebot erkennbar - in eine andere<br />

Position einkalkuliert) angegeben wird, liegt eine vollständige Preisangabe i.S.<br />

<strong>§</strong> 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 <strong>VOB</strong>/A vor.<br />

BayOblG, Beschl. v. 01.03.2004, IBR 2004, 26 = VergabeR 2004, 343 = BauR 2004,<br />

1202

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