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Weiterbildungshandbuch der DG 2012-2013 - DG Bildungsserver

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4.<br />

gleichstellungen<br />

weiterbildungsangebote<br />

und anerKennungen<br />

erstes ausländischer halbJahr diploMe 2010<br />

Europa steht für Mobilität. Entscheidend für Mobilität sind Freizügigkeit,<br />

Nie<strong>der</strong>lassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit. Um diese grundsätzlichen<br />

Prinzipien zu ermöglichen, hat die Europäische Union richtlinien geschaffen,<br />

die es den Bürgern <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten <strong>der</strong> EU gestatten, ihre<br />

Diplome und Zeugnisse in den übrigen Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU anerkennen<br />

zu lassen.<br />

Je<strong>der</strong> Mitgliedsstaat hat strikte Verfahren zur Anerkennung festgelegt.<br />

anerkennung zu berufszwecken<br />

Diplomanerkennungen sind in Belgien nur erfor<strong>der</strong>lich, um so genannte<br />

reglementierte Berufe ausüben zu dürfen, wie beispielsweise ärzte, Krankenpfl<br />

eger, Lehrer und Architekten. Verantwortlich für die Anerkennungen<br />

sind die für die Berufszulassung zuständigen Stellen. Das Ministerium <strong>der</strong><br />

Deutschsprachigen Gemeinschaft leitet Anträge an die zuständigen Stellen<br />

weiter und begleitet das Verfahren.<br />

gleichstellung zu berufszwecken<br />

Kommt eine Diplomanerkennung auf Grund fehlen<strong>der</strong> gesetzlicher Grundlagen<br />

nicht in Frage, kann <strong>der</strong> Weg <strong>der</strong> Gleichstellung beschritten werden.<br />

Hierbei wird ein Vergleich <strong>der</strong> jeweiligen akademischen, schulischen o<strong>der</strong><br />

berufl ichen Ausbildung mit einer gleichwertigen innerbelgischen Ausbildung<br />

vorgenommen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft arbeitet im Bereich<br />

<strong>der</strong> Hochschulgleichstellungen eng mit den Diensten <strong>der</strong> Flämischen Gemeinschaft<br />

zusammen.<br />

Auch hilft die Deutschsprachige Gemeinschaft mit Gleichwertigkeitserklärungen<br />

von mittelständischen Zertifi katen bei <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung von ausländischen<br />

Selbständigen.<br />

gleichstellung zu studienzwecken<br />

In Belgien sind die Gemeinschaften zuständig für das Unterrichtswesen<br />

und somit auch für die Zulassung zu Studiengängen im Sekundar- und<br />

Hochschulwesen. Das bedeutet, dass Gleichstellungen zu Studienzwecken<br />

in den Gemeinschaften beantragt werden müssen, in <strong>der</strong> man zur Schule<br />

beziehungsweise studieren gehen will.<br />

gleichstellungen<br />

und anerKennungen<br />

ausländischer diploMe<br />

ansprechpartner<br />

MINISTErIUM DEr <strong>DG</strong><br />

Abteilung Unterricht, Ausbildung und<br />

Beschäftigung<br />

Dienst für Gleichstellungen und<br />

Anerkennungen ausländischer Diplome<br />

Kontaktperson: Jörg Vomberg<br />

Gospertstraße 1 - 4700 Eupen<br />

Tel.: +32 (0)87/59 63 00<br />

E-Mail: joerg.vomberg@dgov.be<br />

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