Weiterbildungshandbuch der DG 2012-2013 - DG Bildungsserver
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gleichstellungen<br />
weiterbildungsangebote<br />
und anerKennungen<br />
erstes ausländischer halbJahr diploMe 2010<br />
Europa steht für Mobilität. Entscheidend für Mobilität sind Freizügigkeit,<br />
Nie<strong>der</strong>lassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit. Um diese grundsätzlichen<br />
Prinzipien zu ermöglichen, hat die Europäische Union richtlinien geschaffen,<br />
die es den Bürgern <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten <strong>der</strong> EU gestatten, ihre<br />
Diplome und Zeugnisse in den übrigen Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU anerkennen<br />
zu lassen.<br />
Je<strong>der</strong> Mitgliedsstaat hat strikte Verfahren zur Anerkennung festgelegt.<br />
anerkennung zu berufszwecken<br />
Diplomanerkennungen sind in Belgien nur erfor<strong>der</strong>lich, um so genannte<br />
reglementierte Berufe ausüben zu dürfen, wie beispielsweise ärzte, Krankenpfl<br />
eger, Lehrer und Architekten. Verantwortlich für die Anerkennungen<br />
sind die für die Berufszulassung zuständigen Stellen. Das Ministerium <strong>der</strong><br />
Deutschsprachigen Gemeinschaft leitet Anträge an die zuständigen Stellen<br />
weiter und begleitet das Verfahren.<br />
gleichstellung zu berufszwecken<br />
Kommt eine Diplomanerkennung auf Grund fehlen<strong>der</strong> gesetzlicher Grundlagen<br />
nicht in Frage, kann <strong>der</strong> Weg <strong>der</strong> Gleichstellung beschritten werden.<br />
Hierbei wird ein Vergleich <strong>der</strong> jeweiligen akademischen, schulischen o<strong>der</strong><br />
berufl ichen Ausbildung mit einer gleichwertigen innerbelgischen Ausbildung<br />
vorgenommen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft arbeitet im Bereich<br />
<strong>der</strong> Hochschulgleichstellungen eng mit den Diensten <strong>der</strong> Flämischen Gemeinschaft<br />
zusammen.<br />
Auch hilft die Deutschsprachige Gemeinschaft mit Gleichwertigkeitserklärungen<br />
von mittelständischen Zertifi katen bei <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung von ausländischen<br />
Selbständigen.<br />
gleichstellung zu studienzwecken<br />
In Belgien sind die Gemeinschaften zuständig für das Unterrichtswesen<br />
und somit auch für die Zulassung zu Studiengängen im Sekundar- und<br />
Hochschulwesen. Das bedeutet, dass Gleichstellungen zu Studienzwecken<br />
in den Gemeinschaften beantragt werden müssen, in <strong>der</strong> man zur Schule<br />
beziehungsweise studieren gehen will.<br />
gleichstellungen<br />
und anerKennungen<br />
ausländischer diploMe<br />
ansprechpartner<br />
MINISTErIUM DEr <strong>DG</strong><br />
Abteilung Unterricht, Ausbildung und<br />
Beschäftigung<br />
Dienst für Gleichstellungen und<br />
Anerkennungen ausländischer Diplome<br />
Kontaktperson: Jörg Vomberg<br />
Gospertstraße 1 - 4700 Eupen<br />
Tel.: +32 (0)87/59 63 00<br />
E-Mail: joerg.vomberg@dgov.be<br />
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