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Weiterbildungshandbuch der DG 2012-2013 - DG Bildungsserver

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5.<br />

schulexterner erwerb<br />

schulexterner erwerb 5.<br />

Von abschlüssen Von abschlüssen<br />

Brevet Krankenpflege<br />

Auch das Krankenpflegebrevet (Sekundarschulebene) kann schulextern erworben<br />

werden. Allerdings müssen Prüfungen für jedes <strong>der</strong> drei Studienjahre abgelegt<br />

werden. Das Krankenpflegediplom (Hochschulebene) wird hingegen nicht<br />

schulextern verliehen. Außerdem wird für die Zulassung zum ersten Jahr <strong>der</strong> Ausbildung<br />

schulextern eine Vorbereitungsprüfung organisiert, die mit dem Krankenpflegebrevet<br />

abschließt. Um zur Vorbereitungsprüfung zugelassen zu werden,<br />

muss <strong>der</strong> Kandidat am 31. Dezember des Kalen<strong>der</strong>jahres, in dem die Prüfung<br />

organisiert wird, mindestens achtzehn Jahre alt sein.<br />

Krankenpflegebrevet<br />

Um zu den Prüfungen des ersten Jahres zugelassen zu werden, muss <strong>der</strong> Kandidat<br />

Inhaber <strong>der</strong> nachfolgenden Studiennachweise o<strong>der</strong> Bescheinigungen sein:<br />

• Nachweis über die körperliche Eignung, <strong>der</strong> nicht älter als drei Monate ist und<br />

<strong>der</strong> vom Hausarzt ausgestellt wird (das entsprechende Formular ist den Ein<br />

schreibeunterlagen beigefügt);<br />

• Leumundszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist;<br />

Darüber hinaus muss er einen <strong>der</strong> nachstehenden Studiennachweise o<strong>der</strong> eine<br />

<strong>der</strong> nachstehenden Bescheinigungen besitzen:<br />

• Abschlusszeugnisses <strong>der</strong> Oberstufe des Sekundarunterrichts<br />

• Studienzeugnisses des sechsten Jahres des berufsbildenden Unterrichts<br />

• Bescheinigung über das Bestehen einer Vorbereitungsprüfung, die sowohl von<br />

einer Krankenpflegeschule wie auch vom Prüfungsausschuss <strong>der</strong> Deutsch<br />

sprachigen Gemeinschaft organisiert wird.<br />

• Bescheinigung über die Gleichstellung eines ausländischen Studiennachwei<br />

ses mit einer <strong>der</strong> vorerwähnten Studiennachweise o<strong>der</strong> Bescheinigungen<br />

• vor dem 30. Jun. 1987 erworbene Brevet in Kin<strong>der</strong>pflege<br />

• vor dem 30. Jun. 1985 erworbene Bescheinigung über den erfolgreichen Ab<br />

schluss des sechsten Jahres des berufsbildenden Unterrichts<br />

außerdem muss <strong>der</strong> Kandidat nachweisen, dass er 640 praktikumsstunden<br />

absolviert hat.<br />

Um zu den Prüfungen des zweiten und dritten Studienjahres zugelassen zu werden,<br />

muss <strong>der</strong> Kandidat eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss<br />

des ersten bzw. zweiten Studienjahres zur Erlangung eines <strong>der</strong> folgenden Diplome<br />

vorlegen: Brevet eines Krankenpflegers, Brevet eines Krankenpflegers<br />

Geistesgesundheit und Psychiatrie, Diplom eines graduierten Krankenpflegers,<br />

Brevet eines Krankenpflegeassistenten, Brevet eines Krankenpflegeassistenten<br />

Geistesgesundheit und Psychiatrie. O<strong>der</strong> er muss die Gleichstellung eines an<strong>der</strong>en<br />

Studiennachweises mit einem dieser Diplome bescheinigen können. Außerdem<br />

muss <strong>der</strong> Kandidat nachweisen, dass er 760 (zweites Jahr) bzw. 840 (drittes<br />

Jahr) Praktikumsstunden absolviert hat.<br />

Zusätzliche infos zur einschreibung, Vorbereitungsprüfung,<br />

prüfungssitzung, prüfungsbefreiungen erhalten sie im<br />

Ministerium <strong>der</strong> <strong>DG</strong><br />

Abteilung Unterricht Ausbildung und Beschäftigung<br />

Kontaktperson: Christiane Sarlette<br />

Tel.: +32 (0)87/59 63 00<br />

E-Mail: christiane.sarlette@dgov.be<br />

130 SCHULEXTErNEr ErWErB VON ABSCHLüSSEN<br />

SCHULEXTErNEr ErWErB VON ABSCHLüSSEN<br />

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