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Weiterbildungshandbuch der DG 2012-2013 - DG Bildungsserver

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10.2.<br />

<strong>der</strong> beZahlte<br />

bildungsurlaub<br />

Weiterbildung kostet Geld und Zeit!<br />

Die öffentliche Hand unterstützt Sie<br />

bei dieser Investition!<br />

Die Arbeitnehmer des Privatsektors haben unter gewissen Voraussetzungen das<br />

recht, bezahlten Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen. Die Ausbildungszeit wird<br />

wie normale Arbeitszeit bezahlt – unabhängig davon, ob die Ausbildung während o<strong>der</strong><br />

außerhalb <strong>der</strong> Arbeitszeit stattfindet. Die Lohn- o<strong>der</strong> Gehaltszahlungen an den Arbeitnehmer<br />

erfolgen wie üblich. Dem Arbeitgeber werden diese Kosten vom fö<strong>der</strong>alen<br />

Arbeitsministerium zurückerstattet. Die Gesetzgebung zum bezahlten Bildungsurlaub<br />

gilt für alle privaten Arbeitgeber. Nur direkte Ausbildungszeiten können als Bildungsurlaub<br />

angerechnet werden. Zudem ist <strong>der</strong> bezahlte Bildungsurlaub an bestimmte Obergrenzen<br />

gebunden: für das Schuljahr <strong>2012</strong>-<strong>2013</strong> 2.653 € (brutto) pro Monat.<br />

Sowohl zahlreiche Berufsausbildungen als auch allgemeinbildende Schulungen<br />

können über den bezahlten Bildungsurlaub finanziert werden, insbeson<strong>der</strong>e:<br />

• von einer Gemeinschaft anerkannte berufliche Weiterbildungen im Sekundar-<br />

und Hochschulwesen (u.a. Abendschulen)<br />

• mittelständische Weiterbildungen<br />

• landwirtschaftliche Weiterbildungen<br />

• von einer paritätischen Kommission anerkannte sektorielle Weiterbildungen<br />

• durch das fö<strong>der</strong>ale Arbeitsministerium anerkannte Schulungen.<br />

Die Ausbildung muss mindestens an 32 Stunden pro Jahr stattfinden.<br />

Der Bildungsurlaub kann jedoch nicht für alle beruflichen Ausbildungen in Anspruch<br />

genommen werden. Eine Liste <strong>der</strong> anerkannten Ausbildungen stellt das<br />

fö<strong>der</strong>ale Arbeitsministerium auf seiner Internetseite zur Verfügung.Der Bildungs-<br />

<strong>der</strong> beZahlte<br />

bildungsurlaub 10.2.<br />

urlaub darf höchstens 120 Stunden pro Jahr betragen. Bildungsurlaubspläne<br />

werden auf Betriebsebene zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung<br />

verhandelt. Der bezahlte Bildungsurlaub gilt nur für Schulungen in Belgien. Für<br />

Arbeitnehmer in <strong>der</strong> <strong>DG</strong> ist es jedoch möglich, Schulungen in Deutschland über<br />

das System des Bildungsurlaubs zu finanzieren.<br />

anlaufstelle für schulungen in belgien<br />

Anträge für Schulungen in Belgien sind vor Beginn <strong>der</strong> Bildungsmaßnahme an<br />

das fö<strong>der</strong>ale Arbeitsministerium zu richten:<br />

Service public fédéral Emploi, Travail et Concertation sociale<br />

rue Ernest Blerot 1 - 1070 Bruxelles<br />

Tel. +32 (0)2/233 41 11<br />

E-Mail: spf@emploi.belgique.be<br />

Internet: www.emploi.belgique.be – rubrik: congé éducation-payé<br />

anlaufstelle für schulungen in deutschland<br />

In diesem Fall überprüft das Ministerium <strong>der</strong> <strong>DG</strong>, ob die Schulung <strong>der</strong> belgischen<br />

Gesetzgebung entspricht und nimmt gegebenenfalls Kontakt mit <strong>der</strong> Zulassungskommission<br />

auf. Des Weiteren bescheinigt das Ministerium die Einschreibung<br />

und die regelmäßige Teilnahme am Unterricht.<br />

Ministerium <strong>der</strong> <strong>DG</strong> - Abteilung kulturelle und soziale Angelegenheiten<br />

Weiterbildungsdienst<br />

Gospertstraße 1 - 4700 Eupen<br />

Kontaktperson: Carmen Xhonneux<br />

Tel. +32 (0)87/59 63 34<br />

E-Mail: carmen.xhonneux@dgov.be<br />

Internet: www.weiterbildung.be<br />

152 FÖrDErUNG UND FINANZIErUNG<br />

FÖrDErUNG UND FINANZIErUNG<br />

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