Weiterbildungshandbuch der DG 2012-2013 - DG Bildungsserver
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10.2.<br />
<strong>der</strong> beZahlte<br />
bildungsurlaub<br />
Weiterbildung kostet Geld und Zeit!<br />
Die öffentliche Hand unterstützt Sie<br />
bei dieser Investition!<br />
Die Arbeitnehmer des Privatsektors haben unter gewissen Voraussetzungen das<br />
recht, bezahlten Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen. Die Ausbildungszeit wird<br />
wie normale Arbeitszeit bezahlt – unabhängig davon, ob die Ausbildung während o<strong>der</strong><br />
außerhalb <strong>der</strong> Arbeitszeit stattfindet. Die Lohn- o<strong>der</strong> Gehaltszahlungen an den Arbeitnehmer<br />
erfolgen wie üblich. Dem Arbeitgeber werden diese Kosten vom fö<strong>der</strong>alen<br />
Arbeitsministerium zurückerstattet. Die Gesetzgebung zum bezahlten Bildungsurlaub<br />
gilt für alle privaten Arbeitgeber. Nur direkte Ausbildungszeiten können als Bildungsurlaub<br />
angerechnet werden. Zudem ist <strong>der</strong> bezahlte Bildungsurlaub an bestimmte Obergrenzen<br />
gebunden: für das Schuljahr <strong>2012</strong>-<strong>2013</strong> 2.653 € (brutto) pro Monat.<br />
Sowohl zahlreiche Berufsausbildungen als auch allgemeinbildende Schulungen<br />
können über den bezahlten Bildungsurlaub finanziert werden, insbeson<strong>der</strong>e:<br />
• von einer Gemeinschaft anerkannte berufliche Weiterbildungen im Sekundar-<br />
und Hochschulwesen (u.a. Abendschulen)<br />
• mittelständische Weiterbildungen<br />
• landwirtschaftliche Weiterbildungen<br />
• von einer paritätischen Kommission anerkannte sektorielle Weiterbildungen<br />
• durch das fö<strong>der</strong>ale Arbeitsministerium anerkannte Schulungen.<br />
Die Ausbildung muss mindestens an 32 Stunden pro Jahr stattfinden.<br />
Der Bildungsurlaub kann jedoch nicht für alle beruflichen Ausbildungen in Anspruch<br />
genommen werden. Eine Liste <strong>der</strong> anerkannten Ausbildungen stellt das<br />
fö<strong>der</strong>ale Arbeitsministerium auf seiner Internetseite zur Verfügung.Der Bildungs-<br />
<strong>der</strong> beZahlte<br />
bildungsurlaub 10.2.<br />
urlaub darf höchstens 120 Stunden pro Jahr betragen. Bildungsurlaubspläne<br />
werden auf Betriebsebene zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung<br />
verhandelt. Der bezahlte Bildungsurlaub gilt nur für Schulungen in Belgien. Für<br />
Arbeitnehmer in <strong>der</strong> <strong>DG</strong> ist es jedoch möglich, Schulungen in Deutschland über<br />
das System des Bildungsurlaubs zu finanzieren.<br />
anlaufstelle für schulungen in belgien<br />
Anträge für Schulungen in Belgien sind vor Beginn <strong>der</strong> Bildungsmaßnahme an<br />
das fö<strong>der</strong>ale Arbeitsministerium zu richten:<br />
Service public fédéral Emploi, Travail et Concertation sociale<br />
rue Ernest Blerot 1 - 1070 Bruxelles<br />
Tel. +32 (0)2/233 41 11<br />
E-Mail: spf@emploi.belgique.be<br />
Internet: www.emploi.belgique.be – rubrik: congé éducation-payé<br />
anlaufstelle für schulungen in deutschland<br />
In diesem Fall überprüft das Ministerium <strong>der</strong> <strong>DG</strong>, ob die Schulung <strong>der</strong> belgischen<br />
Gesetzgebung entspricht und nimmt gegebenenfalls Kontakt mit <strong>der</strong> Zulassungskommission<br />
auf. Des Weiteren bescheinigt das Ministerium die Einschreibung<br />
und die regelmäßige Teilnahme am Unterricht.<br />
Ministerium <strong>der</strong> <strong>DG</strong> - Abteilung kulturelle und soziale Angelegenheiten<br />
Weiterbildungsdienst<br />
Gospertstraße 1 - 4700 Eupen<br />
Kontaktperson: Carmen Xhonneux<br />
Tel. +32 (0)87/59 63 34<br />
E-Mail: carmen.xhonneux@dgov.be<br />
Internet: www.weiterbildung.be<br />
152 FÖrDErUNG UND FINANZIErUNG<br />
FÖrDErUNG UND FINANZIErUNG<br />
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