inform 01/2011 - Unfallkasse Hessen
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Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
> Wie viele Beschäftigte arbeiten in<br />
meinem Betrieb?<br />
Zunächst muss festgelegt werden, ob zur<br />
Berechnung der Grundeinsatzzeiten das<br />
Mitglied als Ganzes, also als ein einziger<br />
Betrieb, gewertet werden kann oder ob es<br />
notwendig ist, einzelne Ämter oder Institute<br />
separat zu bewerten (siehe Ausführungen<br />
auf Seite 9). In einem zweiten<br />
Schritt muss dann die Zahl der Beschäftigten<br />
in den zu berücksichtigenden Betrieben<br />
einzeln erfasst werden. In die Berechnung<br />
gehen Teilzeitbeschäftigte im Regel-<br />
fall analog zu Anhang 1 mit einem geringeren<br />
Faktor ein als Vollzeitbeschäftigte.<br />
So wird die Zahl der Teilzeitbeschäftigten<br />
mit nicht mehr als 20 Wochenstunden mit<br />
dem Faktor 0,5 und die mit nicht mehr als<br />
30 Wochenstunden mit dem Faktor 0,75<br />
multipliziert.<br />
Prüfung der Feuerlöscher im Alten- und<br />
Pflegezentrum Hanau<br />
10<br />
BERECHNUNG:<br />
Wie viele Stunden Grundbetreuung<br />
braucht mein Betrieb?<br />
Nach der obigen Prüfung sollten für<br />
jeden zu berücksichtigenden Betrieb<br />
zwei Informationen vorliegen:<br />
• die Betriebsart mit WZ-Kode und<br />
damit die Betreuungsgruppe gemäß<br />
Anlage 2<br />
• die Anzahl der Beschäftigten<br />
Dann kann leicht für jeden zu berücksichtigenden<br />
Betrieb die Zahl der Beschäftigten<br />
und die sich aus der Betreuungsgruppe<br />
ergebende Stundenzahl<br />
pro Beschäftigten multipliziert werden.<br />
Die Summe der Multiplikationen für alle<br />
zu berücksichtigenden Betriebe ergibt<br />
die Gesamtgrundeinsatzzeit für das<br />
Mitglied.<br />
Wie sollen die Einsatzzeiten der Grundbetreuung<br />
auf SiFa und BA aufgeteilt<br />
werden?<br />
Anders als bei der bisherigen GUV V A 6/7<br />
ist die Grundeinsatzzeit der Vorschrift 2<br />
ein Summenwert, der auf SiFa und BA<br />
aufgeteilt werden muss. Dabei ist eine<br />
„Schutzklausel“ zu beachten: Keine<br />
Fachdisziplin darf weniger als 20 % des<br />
Summenwertes (bzw. 0,2 Stunden pro<br />
Beschäftigten und Jahr) erhalten. Die Aufteilung<br />
hängt von der Art des Betriebs,<br />
den örtlichen Besonderheiten sowie der<br />
Qualifikation und Qualität der eingesetzten<br />
SiFa und BA ab. Bei der Festlegung ist<br />
die Personalvertretung zwingend zu beteiligen<br />
(die Festlegung ist mitbestimmungspflichtig).<br />
Zudem ist eine Einbindung von<br />
SiFa und BA sinnvoll.<br />
Hinweis:<br />
Eine Liste der in der Grundbetreuung<br />
zu erledigenden Aufgaben findet sich in<br />
Anhang 3. Die Aufstellung kann für die<br />
Schwerpunktsetzung der Folgejahre eine<br />
Hilfestellung sein. Sie ist eine gute Basis<br />
zur Festlegung der prozentualen Anteile<br />
von SiFa und BA an den Einsatzzeiten.<br />
Von der UKH gibt es keine Vorgaben hinsichtlich<br />
der Aufteilung der Einsatzzeiten.<br />
Sie kontrolliert ausschließlich, ob die<br />
Gesamt-Einsatzzeit erreicht wird und ob<br />
jede Fachdisziplin ihre Mindesteinsatzzeit<br />
erhalten hat.