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inform 01/2011 - Unfallkasse Hessen

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Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

> Wie viele Beschäftigte arbeiten in<br />

meinem Betrieb?<br />

Zunächst muss festgelegt werden, ob zur<br />

Berechnung der Grundeinsatzzeiten das<br />

Mitglied als Ganzes, also als ein einziger<br />

Betrieb, gewertet werden kann oder ob es<br />

notwendig ist, einzelne Ämter oder Institute<br />

separat zu bewerten (siehe Ausführungen<br />

auf Seite 9). In einem zweiten<br />

Schritt muss dann die Zahl der Beschäftigten<br />

in den zu berücksichtigenden Betrieben<br />

einzeln erfasst werden. In die Berechnung<br />

gehen Teilzeitbeschäftigte im Regel-<br />

fall analog zu Anhang 1 mit einem geringeren<br />

Faktor ein als Vollzeitbeschäftigte.<br />

So wird die Zahl der Teilzeitbeschäftigten<br />

mit nicht mehr als 20 Wochenstunden mit<br />

dem Faktor 0,5 und die mit nicht mehr als<br />

30 Wochenstunden mit dem Faktor 0,75<br />

multipliziert.<br />

Prüfung der Feuerlöscher im Alten- und<br />

Pflegezentrum Hanau<br />

10<br />

BERECHNUNG:<br />

Wie viele Stunden Grundbetreuung<br />

braucht mein Betrieb?<br />

Nach der obigen Prüfung sollten für<br />

jeden zu berücksichtigenden Betrieb<br />

zwei Informationen vorliegen:<br />

• die Betriebsart mit WZ-Kode und<br />

damit die Betreuungsgruppe gemäß<br />

Anlage 2<br />

• die Anzahl der Beschäftigten<br />

Dann kann leicht für jeden zu berücksichtigenden<br />

Betrieb die Zahl der Beschäftigten<br />

und die sich aus der Betreuungsgruppe<br />

ergebende Stundenzahl<br />

pro Beschäftigten multipliziert werden.<br />

Die Summe der Multiplikationen für alle<br />

zu berücksichtigenden Betriebe ergibt<br />

die Gesamtgrundeinsatzzeit für das<br />

Mitglied.<br />

Wie sollen die Einsatzzeiten der Grundbetreuung<br />

auf SiFa und BA aufgeteilt<br />

werden?<br />

Anders als bei der bisherigen GUV V A 6/7<br />

ist die Grundeinsatzzeit der Vorschrift 2<br />

ein Summenwert, der auf SiFa und BA<br />

aufgeteilt werden muss. Dabei ist eine<br />

„Schutzklausel“ zu beachten: Keine<br />

Fachdisziplin darf weniger als 20 % des<br />

Summenwertes (bzw. 0,2 Stunden pro<br />

Beschäftigten und Jahr) erhalten. Die Aufteilung<br />

hängt von der Art des Betriebs,<br />

den örtlichen Besonderheiten sowie der<br />

Qualifikation und Qualität der eingesetzten<br />

SiFa und BA ab. Bei der Festlegung ist<br />

die Personalvertretung zwingend zu beteiligen<br />

(die Festlegung ist mitbestimmungspflichtig).<br />

Zudem ist eine Einbindung von<br />

SiFa und BA sinnvoll.<br />

Hinweis:<br />

Eine Liste der in der Grundbetreuung<br />

zu erledigenden Aufgaben findet sich in<br />

Anhang 3. Die Aufstellung kann für die<br />

Schwerpunktsetzung der Folgejahre eine<br />

Hilfestellung sein. Sie ist eine gute Basis<br />

zur Festlegung der prozentualen Anteile<br />

von SiFa und BA an den Einsatzzeiten.<br />

Von der UKH gibt es keine Vorgaben hinsichtlich<br />

der Aufteilung der Einsatzzeiten.<br />

Sie kontrolliert ausschließlich, ob die<br />

Gesamt-Einsatzzeit erreicht wird und ob<br />

jede Fachdisziplin ihre Mindesteinsatzzeit<br />

erhalten hat.

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