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inform 01/2011 - Unfallkasse Hessen

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Perfekt au� ereitete<br />

Unterrichtsmaterialien<br />

Die besten Ideen werden sogar prämiert<br />

und in die Materialien einer zweiten Auflage<br />

integriert!<br />

Präventionskampagne „Risiko raus!“<br />

Das für Schulen kostenlose Angebot ist<br />

Bestandteil der Kampagne „Risiko raus!“<br />

der gesetzlichen Unfallversicherungsträger<br />

im Jahr 2<strong>01</strong>1. Mit den Kampagnenangeboten<br />

werden besonders folgende Ziele<br />

verfolgt:<br />

• Alle Verkehrsteilnehmer verhalten<br />

sich rücksichtsvoller.<br />

• Schüler, Eltern und Lehrer erhalten<br />

mehr Wissen über sicheres Radfahren.<br />

• Verkehrserziehung � ndet in den<br />

Schulen statt.<br />

• Schüler fahren sicherer Fahrrad.<br />

Diese Ziele sind die Basis für weitere<br />

Materialien, die Sie ebenfalls über die<br />

UKH erhalten (www.ukh.de).<br />

Helfen Sie mit, die Sicherheit auf den<br />

Schulwegen weiter zu verbessern – für<br />

Ihre Schüler mit Sicherheit der beste Weg!<br />

Rainer Knittel (069 29972-469)<br />

r.knittel@ukh.de<br />

Lehrerko� er bestellen<br />

Sie haben Interesse, den kostenlosen<br />

Lehrerko� er in Ihrem Unterricht einzusetzen?<br />

Bitte fordern Sie ihn über das<br />

Online-Bestellformular an. Bei Fragen<br />

wenden Sie sich bitte an die Lehrerko� er-<br />

Hotline oder an die UKH:<br />

www.lehrerko� er.de/ukh,<br />

Lehrerko� er-Hotline: 0711 460576491.<br />

Bestellberechtigt ist jede Grund- und<br />

weiterführende Schule in <strong>Hessen</strong>. Abgabe,<br />

solange der Vorrat reicht!<br />

Sie fragen – wir antworten<br />

Thema: Datenschutz bei der UKH<br />

Gilt für die UKH das Sozialgeheimnis?<br />

Die <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Hessen</strong> ist als Sozialversicherungsträger<br />

zur Einhaltung<br />

umfassender datenschutzrechtlicher<br />

Bestimmungen, insbesondere nach<br />

den Sozialgesetzbüchern sowie nach<br />

dem Hessischen Datenschutzgesetz,<br />

verpflichtet. Jeder hat Anspruch darauf,<br />

dass Einzelangaben über seine persönlichen<br />

und sachlichen Verhältnisse<br />

(personenbezogene Daten) als Sozialgeheimnis<br />

gewahrt und nicht unbefugt<br />

o� enbart werden.<br />

Die Mitarbeiter der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Hessen</strong><br />

nehmen den Schutz Ihrer persönlichen<br />

Daten sehr ernst und erheben, verarbeiten<br />

und nutzen diese nur, soweit sie<br />

zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben<br />

erforderlich sind.<br />

Wir achten außerdem darauf, dass<br />

auch unsere Dienstleister die Vorschriften<br />

über den Datenschutz beachten.<br />

Welche Daten werden gespeichert?<br />

Neben Mitgliederstammdaten (Einrichtungen,<br />

Privathaushalte) erheben<br />

wir Unfallstammdaten wie Name, Geburtsdatum,<br />

Anschri� und Unfallhergang.<br />

Wir speichern auch Diagnosen,<br />

die wir für Abrechnungen mit Ärzten<br />

oder für medizinische Gutachten benötigen.<br />

In bestimmten Fällen erheben<br />

wir Angaben zu Ihren Vorerkrankungen,<br />

z. B. bei Erstattungsverfahren mit Krankenkassen.<br />

Zur Durchführung von Regressverfahren<br />

bei Wegeunfällen brauchen wir auch<br />

Angaben über private Ha� pflichtversicherungen.<br />

Wie gehen die UKH-Mitarbeiter mit<br />

meinen Daten um?<br />

Dialog<br />

Grundsätzlich werden alle Mitarbeiter<br />

bereits mit Aufnahme ihrer Beschäftigung<br />

über die einschlägigen Datenschutzbestimmungen<br />

belehrt. An ihrem<br />

Arbeitsplatz können sie kennwortgeschützt<br />

nur die Daten einsehen und<br />

bearbeiten, die sie für ihre jeweiligen<br />

Aufgaben auch tatsächlich benötigen.<br />

Zusätzlich sind in den Leistungsabteilungen<br />

die USB-Ports der Window<br />

Based Terminals gesperrt.<br />

Weiterhin tre� en wir alle technischen<br />

und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen,<br />

um Ihre personenbezogenen<br />

Daten vor Verlust oder Missbrauch zu<br />

schützen. So werden Ihre Daten in einer<br />

sicheren Betriebsumgebung gespeichert,<br />

die der Ö� entlichkeit nicht zugänglich ist.<br />

Ist eine Weitergabe personenbezogener<br />

Daten erlaubt?<br />

Eine Übermittlungspflicht besteht auf<br />

Grund gesetzlicher Vorgaben nur bei<br />

einer konkreten Fragestellung und nur<br />

soweit die schutzwürdigen Belange des<br />

Betro� enen nicht beeinträchtigt werden.<br />

So ist u. a. die Weitergabe von Daten<br />

zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben<br />

anderer Sozialleistungsträger erlaubt<br />

und ebenso die Datenübermittlung für<br />

den Rentenservice der Deutschen Post<br />

AG zwecks Rentenzahlungen.<br />

Gerhard Fiedler (069 29972-602)<br />

g.� edler@ukh.de<br />

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