inform 01/2011 - Unfallkasse Hessen
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inform 01/2011 - Unfallkasse Hessen
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Perfekt au� ereitete<br />
Unterrichtsmaterialien<br />
Die besten Ideen werden sogar prämiert<br />
und in die Materialien einer zweiten Auflage<br />
integriert!<br />
Präventionskampagne „Risiko raus!“<br />
Das für Schulen kostenlose Angebot ist<br />
Bestandteil der Kampagne „Risiko raus!“<br />
der gesetzlichen Unfallversicherungsträger<br />
im Jahr 2<strong>01</strong>1. Mit den Kampagnenangeboten<br />
werden besonders folgende Ziele<br />
verfolgt:<br />
• Alle Verkehrsteilnehmer verhalten<br />
sich rücksichtsvoller.<br />
• Schüler, Eltern und Lehrer erhalten<br />
mehr Wissen über sicheres Radfahren.<br />
• Verkehrserziehung � ndet in den<br />
Schulen statt.<br />
• Schüler fahren sicherer Fahrrad.<br />
Diese Ziele sind die Basis für weitere<br />
Materialien, die Sie ebenfalls über die<br />
UKH erhalten (www.ukh.de).<br />
Helfen Sie mit, die Sicherheit auf den<br />
Schulwegen weiter zu verbessern – für<br />
Ihre Schüler mit Sicherheit der beste Weg!<br />
Rainer Knittel (069 29972-469)<br />
r.knittel@ukh.de<br />
Lehrerko� er bestellen<br />
Sie haben Interesse, den kostenlosen<br />
Lehrerko� er in Ihrem Unterricht einzusetzen?<br />
Bitte fordern Sie ihn über das<br />
Online-Bestellformular an. Bei Fragen<br />
wenden Sie sich bitte an die Lehrerko� er-<br />
Hotline oder an die UKH:<br />
www.lehrerko� er.de/ukh,<br />
Lehrerko� er-Hotline: 0711 460576491.<br />
Bestellberechtigt ist jede Grund- und<br />
weiterführende Schule in <strong>Hessen</strong>. Abgabe,<br />
solange der Vorrat reicht!<br />
Sie fragen – wir antworten<br />
Thema: Datenschutz bei der UKH<br />
Gilt für die UKH das Sozialgeheimnis?<br />
Die <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Hessen</strong> ist als Sozialversicherungsträger<br />
zur Einhaltung<br />
umfassender datenschutzrechtlicher<br />
Bestimmungen, insbesondere nach<br />
den Sozialgesetzbüchern sowie nach<br />
dem Hessischen Datenschutzgesetz,<br />
verpflichtet. Jeder hat Anspruch darauf,<br />
dass Einzelangaben über seine persönlichen<br />
und sachlichen Verhältnisse<br />
(personenbezogene Daten) als Sozialgeheimnis<br />
gewahrt und nicht unbefugt<br />
o� enbart werden.<br />
Die Mitarbeiter der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Hessen</strong><br />
nehmen den Schutz Ihrer persönlichen<br />
Daten sehr ernst und erheben, verarbeiten<br />
und nutzen diese nur, soweit sie<br />
zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben<br />
erforderlich sind.<br />
Wir achten außerdem darauf, dass<br />
auch unsere Dienstleister die Vorschriften<br />
über den Datenschutz beachten.<br />
Welche Daten werden gespeichert?<br />
Neben Mitgliederstammdaten (Einrichtungen,<br />
Privathaushalte) erheben<br />
wir Unfallstammdaten wie Name, Geburtsdatum,<br />
Anschri� und Unfallhergang.<br />
Wir speichern auch Diagnosen,<br />
die wir für Abrechnungen mit Ärzten<br />
oder für medizinische Gutachten benötigen.<br />
In bestimmten Fällen erheben<br />
wir Angaben zu Ihren Vorerkrankungen,<br />
z. B. bei Erstattungsverfahren mit Krankenkassen.<br />
Zur Durchführung von Regressverfahren<br />
bei Wegeunfällen brauchen wir auch<br />
Angaben über private Ha� pflichtversicherungen.<br />
Wie gehen die UKH-Mitarbeiter mit<br />
meinen Daten um?<br />
Dialog<br />
Grundsätzlich werden alle Mitarbeiter<br />
bereits mit Aufnahme ihrer Beschäftigung<br />
über die einschlägigen Datenschutzbestimmungen<br />
belehrt. An ihrem<br />
Arbeitsplatz können sie kennwortgeschützt<br />
nur die Daten einsehen und<br />
bearbeiten, die sie für ihre jeweiligen<br />
Aufgaben auch tatsächlich benötigen.<br />
Zusätzlich sind in den Leistungsabteilungen<br />
die USB-Ports der Window<br />
Based Terminals gesperrt.<br />
Weiterhin tre� en wir alle technischen<br />
und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen,<br />
um Ihre personenbezogenen<br />
Daten vor Verlust oder Missbrauch zu<br />
schützen. So werden Ihre Daten in einer<br />
sicheren Betriebsumgebung gespeichert,<br />
die der Ö� entlichkeit nicht zugänglich ist.<br />
Ist eine Weitergabe personenbezogener<br />
Daten erlaubt?<br />
Eine Übermittlungspflicht besteht auf<br />
Grund gesetzlicher Vorgaben nur bei<br />
einer konkreten Fragestellung und nur<br />
soweit die schutzwürdigen Belange des<br />
Betro� enen nicht beeinträchtigt werden.<br />
So ist u. a. die Weitergabe von Daten<br />
zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben<br />
anderer Sozialleistungsträger erlaubt<br />
und ebenso die Datenübermittlung für<br />
den Rentenservice der Deutschen Post<br />
AG zwecks Rentenzahlungen.<br />
Gerhard Fiedler (069 29972-602)<br />
g.� edler@ukh.de<br />
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